„Die Guten“ dürfen nicht zur Bundestagswahl antreten – „Die Liebe“ schon

Die vorgezogene Wahl hat einige Parteien vor ein Problem gestellt. 24 von ihnen scheiterten an den Kriterien, kandidieren zu dürfen. Gut 30 Prozent weniger Parteien als vor drei Jahren treten daher nun an. Darunter Vorkämpfer fürs Kiffen.

IMAGO / Metodi Popow

Was unterscheidet den Bundeswahlausschuss von den linken Politikern und Journalisten, die an der „Brandmauer“ die Grenzerkompanie geben? Der Ausschuss erkennt die AfD als „etablierte Partei“ an. Als solche gelten die Parteien, die im Bundestag vertreten sind – oder in einem Landtag mit einer Fraktion von wenigstens fünf Mitgliedern. Diese „etablierten“ Parteien dürfen automatisch zur Bundestagswahl antreten. Es sind zehn an der Zahl: SPD, CDU, CSU, Grüne, AfD, FDP, Linke, Bündnis Sahra Wagenknecht, Freie Wähler und Bündnis Deutschland.

Weitere 55 Parteien und Vereinigungen haben sich für die Zulassung beworben. 31 davon hat sie der Bundeswahlausschuss erteilt, 24 verweigert. Das Bündnis Deutschland hatte zur Sicherheit die Zulassung ebenfalls beantragt, falls der Ausschuss den Status der „etablierten Partei“ nicht anerkannt hätte. Der Ausschuss besteht aus Abgeordneten des Bundestags sowie Richtern und hat an diesem Montag und Dienstag getagt. Offensichtlich hat die kurzfristig einberufene Neuwahl die kleineren Parteien vor ein schwieriges Problem gestellt. Denn zur vergangenen Bundestagswahl durften noch insgesamt 53 Parteien antreten. Also knapp 30 Prozent mehr.

Um zugelassen zu werden, müssen die nicht „etablierten“ Parteien knapp 30.000 Unterschriften sammeln. Außerdem müssen sie einige Kriterien erfüllen, deren Einhaltung der Ausschuss prüft: Ob sie an der politischen Willensbildung teilgenommen haben? Oder ob sie auch zu anderen Wahlen angetreten sind? Zudem muss die jeweilige Partei dem Bundestag regelmäßig Rechenschaftsberichte vorlegen, in denen sie unter anderem Großspenden meldet.

Zugelassen und zur Wahl antreten dürfen demnach unter anderem:

  • die Werteunion
  • die Bayernpartei
  • die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
  • das Freie Sachsen
  • Volt

Unter den zugelassenen Parteien finden sich auch einige Exoten, wie die Bürgerrechtsbewegung Solidarität, die einen eher esoterischen Ansatz wählt. Andere tragen offen im Namen, was sie wollen. So wie die Gartenpartei, die Partei der Humanisten, die Partei des Fortschritts oder „Die Liebe“. Mit der Demokratischen Allianz für Vielfalt und Aufbruch (DAVA) tritt eine Partei an, die unter dem Vorwurf steht, die Erdogan-Regierung steuere sie aus Ankara fern.

Der Cannabis Social Club steht laut Bundeswahlleiter ebenfalls auf dem Wahlzettel. Wie es der Name verrät, hat der Club es sich zur Aufgabe gemacht, es jedem Bürger möglich zu machen, seinen Verstand zu vernebeln. Es dürfte schwierig werden, mit diesem Anliegen ins nächste Parlament einzuziehen – schließlich hat der 20. Bundestag fast alle Forderungen der Cannabis-Freunde bereits erfüllt. Besonders Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat sich in diesem Punkt verdient gemacht.

Der Cannabis Social Club, Karl Lauterbach und die Grünen dürfen zur Bundestagswahl antreten. Stellt sich die Frage: Ist denn überhaupt jemand an dieser Hürde gescheitert? Ja. Immerhin 24 Vereinigungen. Darunter:

  • die Partei für Motorsport (PfM)
  • die Identitäre Bewegung e. V. (IBD)
  • die Anarchische Pogo-Partei Deutschlands (APPD)
  • der Bundeszentralrat der Schwarzen in Deutschland (ZRSD)
  • Die Guten (DG), oder die
  • Deutsche Partei für ökonomische Neuordnung essentieller Ressourcen, besser bekannt als Döner Partei

Die Guten, die Döner-Partei und alle anderen Abgelehnten haben nun vier Tage Zeit, Einspruch gegen die Entscheidung des Bundeswahlausschusses einzulegen. Im Zweifelsfall muss dann das Verfassungsgericht entscheiden, ob der Antragssteller doch noch zur Bundestagswahl am 23. Februar antreten darf.


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Bundestagswahl 2025

CDU/CSU
AfD
SPD
Gruene
FDP
BSW
Die Linke
Freie Wähler
Sonstige
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Kommentare ( 7 )

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BK
13 Stunden her

Weg mit der steuerfinanzierten Parteienfinanzierung. Parteien sollen sich ihr Geld durch Spenden einwerben und auch für Fernsehminuten bezahlen. Wir leben schließlich in einer Demokratie und nicht im Sozialismus.

littlepaullittle
15 Stunden her

Die Verhinderung der kleineren Parteien, weil sie wegen der kurzen Vorbereitungszeit zu wenig Unterschriften haben, koennte ein weiterer Klagegrund sein, diese Wahlen zu annulieren.
Dies ist eine perfekte Begruendungfuer eine Annulierung, …………… falls die AfD zu stark wird.
Eine weniger starke Begruendung: dass die Briefwahl (insb. fuer Auslandsdeutsche) eine sehr kurze Vorlaufzeit hatte.
Man muss einfach vorab bewusste Unzulaenglichkeiten einbauen, um eine Wahl hinterher fuer ungueltig zu erklaeren.

Klaus D
16 Stunden her

31 davon hat sie der Bundeswahlausschuss erteilt….der computer sagt NEIN….auf der internetseite ist eine liste von allen parteien die mit machen dürfen:

Pressemitteilung Nr. 06/25 vom 14. Januar 2025

41 Parteien können an der Bundestagswahl 2025 teilnehmen

https://www.bundeswahlleiterin.de/info/presse/mitteilungen/bundestagswahl-2025/06_25_ergebnisse_1bwa.html

cernunnos
13 Stunden her
Antworten an  Klaus D

Die „etablierten“ 10 Parteien sind automatisch drin, die 31 sind die anderen Parteien.

Innere Unruhe
16 Stunden her

„Außerdem müssen sie einige Kriterien erfüllen, deren Einhaltung der Ausschuss prüft: Ob sie an der politischen Willensbildung teilgenommen haben?“
Kann mir bitte jemand erklären, wie die Grünen an der politischen Meinungsbildung teilgenommen haben? Welche Informationen haben sie bereitgestellt, damit ich als Bürger meine Meinung bilden kann???
Wie hat die Union mich dabei unterstützt, Meinung zu bilden???
Ist das Verweigern von Diskussionen eine Maßnahme der Meinungsbildung???

Haba Orwell
15 Stunden her
Antworten an  Innere Unruhe

> Kann mir bitte jemand erklären, wie die Grünen an der politischen Meinungsbildung teilgenommen haben?

Ganz einfach – die teilen mit (auch durch ergrünte Medien), welche politische Meinung man zu haben hat. Es gibt ja nur die eine richtige – alles andere ist „Nazi“, „Putin“ oder gleich Beides.

Haba Orwell
16 Stunden her

> Weitere 55 Parteien und Vereinigungen haben sich für die Zulassung beworben. 31 davon hat sie der Bundeswahlausschuss erteilt, 24 verweigert.

Ich glaube nicht, dass auch nur eine davon die 5%-Hürde schafft. Nach aktuellen Umfragen dürften auch von den Etablierten die FDP und BSW rausfliegen – BSW durch die Enttäuschung als Mehrheitsbeschaffer für Kartellparteien in bestimmten Landtagen (heute habe ich woanders einen Artikel dazu gelesen).