DAX-Konzerne und mittelständische Zulieferer ächzen unter dem neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Aber nicht nur sie leiden unter staatlicher Regulierung: Zusätzlich lähmt die Bürokratie in Deutschland Innovationen und erstickt die Expansion von Start-ups schon im Kern.
Seit Anfang 2023 zwingt das LkSG Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern dazu, die Arbeits- und Umweltschutzstandards ihrer Lieferanten streng zu kontrollieren. Seit diesem Jahr gilt die Verpflichtung schon für Firmen mit über 1000 Beschäftigten. Begleitet wird das Gesetz von umfassenden Dokumentationsauflagen.
Dazu zählen zum Beispiel die Durchführung umfangreicher Risikoanalysen und Meldungen sowie die Einrichtung von Beschwerdesystemen. Diese Maßnahmen erweisen sich oft als äußerst zeitintensiv und führen zu erheblichen Mehrkosten sowie einem erhöhten Personalbedarf. In einigen Fällen ist es sogar notwendig, eine eigene Arbeitskraft ausschließlich für die Koordination von bürokratischen Anforderungen einzusetzen.
Eine grundlegende Hürde ist zudem die Beschaffung zuverlässiger Informationen über Zulieferer. Laut einer Studie des Bundesverbands Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) kämpfen rund 60 Prozent der deutschen Unternehmen mit der Erfassung valider Daten zu ihren Lieferketten. Dies verdeutlicht, wie anspruchsvoll es für Firmen ist, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Verwirrung macht sich breit: Einhaltung der Vorschriften ist Interpretationssache
Ein weiteres Problem besteht in der inkonsistenten Auslegung der Berichtspflichten bei unterschiedlichen Unternehmen. Dies wird in einer Analyse der Anwaltskanzlei Graf von Westphalen deutlich. Der Untersuchung zufolge meldete Bayer innerhalb eines Jahres 1.345 Beschwerden aus seinen Zulieferbetrieben, während Siemens lediglich drei Fälle dokumentierte. Ein ähnliches Ungleichgewicht zeigt sich in der Bekleidungsbranche: Adidas verzeichnete 207 Vorfälle, während Zalando nur vier Verstöße meldete.
Lothar Harings, Anwalt der Kanzlei Graf von Westphalen, kritisiert gegenüber dem Handelsblatt: „Der Vergleich zeigt vor allem, dass die Unternehmen bei ihren Berichten völlig unterschiedliche Maßstäbe anlegen.“ Diese Diskrepanzen werfen Fragen auf. Harings merkt an: „Die Anzahl der berichteten Risiken sagt nicht zwangsläufig etwas über die Situation der Menschenrechte in der Lieferkette eines Unternehmens aus.“ Dies liegt vor allem daran, dass Unternehmen Begriffe wie „menschenrechtliches Risiko“ unterschiedlich auslegen und von der Regierung keine klaren und genauen Angaben zur Einschätzung vorliegen.
Gerade bei der Einführung solcher einschränkenden Gesetze ist es allerdings von entscheidender Bedeutung, den Gesetzeszweck eindeutig zu definieren und klar einzugrenzen, um den betroffenen Unternehmen keinen unnötigen Schaden zuzufügen.
Es darf nicht dazu kommen, dass selbst geringfügige Verstöße oder kleine Arbeitsunfälle automatisch berichtspflichtig werden. Andernfalls riskieren Entscheidungsträger, dass Unternehmen von der Flut bürokratischer Anforderungen erdrückt werden. Es ist daher dringend notwendig, dass die EU und die Bundesregierung eingreifen, um die Pflichten präzise zu formulieren und spürbar zu entschärfen. – Optimal wäre natürlich ein vollständiger Abbau der Bürokratieanforderung.
Bei Nichteinhaltung drohen horrende Strafsummen
Durch eine Aussetzung des LkSG könnten Unternehmen spürbar entlastet werden. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) könnten so ihre Wettbewerbsfähigkeit wieder steigern. Laut einer Umfrage der IHK gaben etwa 50 Prozent der KMU an, dass eine Aussetzung vorteilhaft wäre, während ein Drittel der Befragten keine Einschätzung abgeben konnte. Auch Unternehmen in stark internationalisierten Branchen – wie Maschinenbau, Chemie oder Elektronik, die auf internationale Zulieferer angewiesen sind – könnten von einer Aussetzung des LkSG profitieren. Insbesondere in weltweiten Lieferketten gestaltet sich die vollständige Rückverfolgbarkeit nämlich als äußerst schwierig.
Ein weiteres Problem des LkSG, aber auch anderer Bürokratieanforderungen in der Bundesrepublik, ist die fast autoritäre Ahndung von Verstößen. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können schwerwiegende finanzielle Folgen nach sich ziehen. Laut der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner drohen natürlichen Personen Bußgelder von bis zu 800.000 Euro bei Nichteinhaltung. Unternehmen können in besonders gravierenden Fällen mit Strafen von über 400 Millionen Euro oder bis zu zwei Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes belangt werden.
Habeck beharrt auf Umsetzung des LkSGs
Parallel zum LkSG hat die EU die Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht in Lieferketten (CSDDD) verabschiedet, die ähnliche Ziele verfolgt. Im Vergleich zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zeigt sich die neue EU-Richtlinie jedoch deutlich großzügiger und gewährt Übergangsfristen. Die Berichtspflichten gelten bei der CSDDD-Verordnung erst ab 2027 und betreffen zunächst nur Unternehmen mit mehr als 5000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro. Kleinere Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern und einem Umsatz ab 450 Millionen Euro werden erst ab 2029 in die Pflicht genommen.
Während andere EU-Staaten die moderatere und stetigere Umsetzung annehmen, setzt Deutschland, trotzdem, unbeirrt auf seine strikten Vorgaben. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) kündigte zwar an, die strengen deutschen Regeln zugunsten der europäischen Vorgaben auszusetzen, eine konkrete Verordnung blieb jedoch bislang aus.
Diese Untätigkeit belastet insbesondere mittelständische Unternehmen, die auf Entlastung in Form von Übergangsfristen angewiesen wären. Habeck hätte die Chance gehabt, ein klares Signal für wirtschaftliche Vernunft zu setzen – eine Gelegenheit, die er ungenutzt ließ.
Verdi: Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz ein „Meilenstein für den Schutz von Menschen und Umwelt“
Erstaunlich ist zudem, dass aus einigen Lagern sogar Forderungen nach einer weiteren Verschärfung des Gesetzes laut werden, statt die bestehenden Regelungen zu entschärfen. Diese Stimmen argumentieren, dass die aktuellen Vorschriften nicht ausreichen würden, um die angestrebten Verbesserungen bei Arbeitsbedingungen und im Umweltschutz zu erreichen. Insbesondere die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) vertritt diese Ansicht. Ein Verdi-Artikel bezeichnet das Lieferkettengesetz als „Meilenstein für den Schutz von Menschen und Umwelt“.
Wie stark diese Vorgaben unternehmerische Freiheiten einschränken und die Betriebe unter der Last von Mehrkosten und Dokumentationspflichten begraben, scheint bei der Dienstleistungsgewerkschaft kaum Beachtung zu finden.
Wer aber glaubt, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) markiere das Ende bürokratischer Hürden, der täuscht sich gewaltig. Eine Vielzahl weiterer Vorschriften belastet die deutsche Wirtschaft zunehmend und erschwert die Geschäftsprozesse vieler Unternehmen. Zu den prominentesten Regelwerken gehören die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Chemikalienverordnung REACH.
Laut MDR beläuft sich die Zahl der bürokratischen Belastungen in Deutschland seit diesem Jahr auf rund 1.797, darunter 52.401 Einzelnormen. Eine der Deutschen Presse-Agentur vorliegende Aufstellung zeigt, dass es am 1. Januar 2014 noch 1.671 Gesetze waren – innerhalb der letzten zehn Jahre kamen also mehr als 120 neue bürokratische Anforderungen hinzu.
Papierkram erstickt gute Ideen: Bürokratie stoppt Innovationsmotor
Die wachsenden bürokratischen Anforderungen belasten jedoch nicht nur große DAX-Konzerne und KMUs, sondern auch Start-ups und potenzielle Gründer, die noch in der Planungsphase stehen. Bereits in der Ideenfindung dämpfen die Hürden die Innovationskraft und machen den Standort Deutschland immer weniger attraktiv.
Ein eindrückliches Beispiel ist Markus Weidmanns Start-up Inventied, das Lösungen für den Katastrophenschutz entwickelt und sich mittlerweile zwar am Markt etabliert hat, aber auf eine holprige Vergangenheit zurückblickt. An die Herausforderungen der Gründungsphase denkt der 30-Jährige ungern zurück: „Es war zu viel Bürokratie“, erklärt Weidmann gegenüber der Tagesschau. Ohne eine eigene Abteilung für Verwaltungsaufgaben scheitern viele junge Unternehmen schon in der Anfangsphase – oft schlicht am „Papierkram“, so der Gründer.
Selbst staatliche Fördermittel wie Gründungsstipendien, Darlehen oder Risikokapital erfordern einen so hohen bürokratischen Aufwand, dass 36 Prozent der Gründer laut einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom auf entsprechende Anträge verzichten. Nur knapp jeder zweite Start-up-Gründer (47 Prozent) nutzt staatliche Unterstützung.
Ein weiterer zentraler Kritikpunkt ist die mangelnde Digitalisierung in Deutschland. Während andere EU-Länder zunehmend auf digitale Prozesse setzen, verlangt die deutsche Gesetzgebung häufig noch papierbasierte Dokumentationen, was zu einem klaren Wettbewerbsnachteil führt.
Selbst wenn es jungen Unternehmern gelingt, sich durch den undurchdringlichen Bürokratie-Dschungel zu manövrieren, erwarten sie schon die nächsten bitteren Überraschungen: unerschwinglich teure Energiekosten und eine Steuerlast, die weltweit mit zu den höchsten gehört.
Die erdrückenden Belastungen des deutschen Standorts bergen eine ernsthafte Gefahr: Neben den großen Konzernen und mittelständischen Unternehmen werden immer mehr innovative Gründer Deutschland den Rücken kehren. Ohne spürbare Entlastungen wird dieser Exodus unaufhaltsam zunehmen und die Innovationskraft des Landes dauerhaft lähmen.
Die Leistungsträger, die kreativen Köpfe und die Motoren des Fortschritts fliehen aus einem Land, das ihnen keine Perspektive mehr bietet. Was bleibt, ist eine erstarrte Wirtschaft, die im globalen Wettbewerb zunehmend zurückfällt.
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Herr Märtin, das Lieferkettengesetz ist bereits heute auch bei den kleineren Zulieferern angekommen. Die großen verpflichteten Unternehmen wälzen ihre Verpflichtung einfach weiter auf ihre Zulieferer – was sollen sie auch anderes tun, da sie ja deren Zulieferungen nicht kennen -. Das ganze ist totaler Schwachsinn. Kein einziges chinesisches Solarpanel dürfte hier montiert werden, keine einzige Plastikdose aus Vietnam in den Handel gelangen, wenn dieser idiotische Ansatz weiter verfolgt werden sollte, denn irgendwo in der Kette zwischen deutschem Haushalt und afrikanischer Rohstoffmine steckt immer irgendeine Verletzung der grünwoken Ponyhof-Vorgaben. Was für eine Farce !
Wenn nur unsere Wirtschaft und Reallöhne so wachsen würden, wie die EU und nationale Bürokratie. Mit Sorge sehe ich dahinter eine Mentalität, die glaubt, nur mit ausreichend strenger staatlicher Lenkung von oben nach unten, und das auch gerne bis ins aller kleinste Detail, könne Europa erfolgreich sein. Das ist eine französische Mentalität, eine zentralistische und illiberale Bürokratenherrschaft, wie sie vom Konzept her auch in Frankreich nicht Gutes bewirkt hat. Das ist für Deutschland und unsere Politik im tiefsten Sinne wesensfremd, einerseits das zentralistische, andererseits das illiberale und sperrige, der Mangel an organisch gewachsenen Strukturen.
#Bundestagswahl2025 #btw25
Deutschland will die #Kartellparteien https://static.xx.fbcdn.net/images/emoji.php/v9/te/1/16/26ab.png https://static.xx.fbcdn.net/images/emoji.php/v9/t6e/1/16/1f534.png https://static.xx.fbcdn.net/images/emoji.php/v9/tfc/1/16/1f7e2.png weiter regieren lassen
Können sich das auch alle leisten, sich von dem #Ampel Schlamassel in den Nächsten zu wählen?
An dem Irrweg ändert sich dadurch nichts!
Die @CDU macht in der EU mit v.d. Leyen genauso weiter, die @Die_Grünen wollen sowieso nichts ändern und die @SPD ist total entrückt für die kann sich Deutschland alles leisten!
Schon im Januar steigen die Energiekosten wieder, die Belastung von Wirtschaft und Bürger erhöhen sich erneut, die Geisterfahrt aufgrund des #Klimawahn in der Politik (Green Deal) soll nach #EU-Vorgaben fortgesetzt werden!
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wurde von Bürokraten geschaffen, die keine Verantwortung tragen und von den steuerzahlenden Unternehmen das Unmögliche fordern: Die geschützten Rechtspositionen, bzw. Verstöße gegen Menschen- und Umweltrecht, die sich aus § 2 ergeben, können unter anderem darstellen: Ungerechte bzw. ungleiche Behandlung aufgrund von Gesundheitsstatus, Behinderung, Überzeugungen oder sexueller Orientierung. Dies wirkt sich besonders durch unterschiedliche Bezahlung für gleiche Arbeit aus. Alle Formen und Arten von Kinderarbeit und Sklaverei. Vorenthalten eines angemessenen Lohns (mindestens der nach geltendem Recht festgelegte Mindestlohn). Wasserverschmutzung, Luftverschmutzung, schädliche Lärmemission. Die nicht umweltgerechte Handhabung, Sammlung, Lagerung und Entsorgung von Abfällen. Hinsichtlich des Forderungskatalogs wird den Unternehmen alle Verantwortung… Mehr
Also in China, Indien und Fernost sollte das doch relativ einfach sein….man spricht mit dem Lieferanten….schickt ihm die Anforderungen was man so an Zertifikaten und Unterlagen braucht….und gegen eine kleine „Gebühr“ druckt er den ganzen Schmarrn aus inkl. Stempel und erfundenen Unterschriften und Vorlagen. Das legt man dann hier in Deutschland vor….am besten in der Original Sprache und Schrift…und ich wette, das ganze wird dann eingeordnet und abgeheftet und gut ist. Nie im Leben wird das irgendwer kontrollieren…..wie auch….in Indien/China/Fernost anrufen? Da müsste man das alles erst mal lesen können. und dann: Wen denn? Oder gar hinfahren? Lachhaft. Läuft genauso… Mehr
Schwachsinn.
Ein Geschäft ist ein Geschäft. Wenn ein Verkauf/ Kauf zustande kommt, haben beide Vertragsparteien die Bedingungen des Deals akzeptiert. Es ist völlig egal, was davor geschah oder danach geschieht. Die Arbeits- und Umweltschutzstandards können nur standortbezogen in jedem einzelnen Land kontrolliert werden. Es ist nicht Sache der EU/ D in die Standards anderer Länder hineinzuschauen und hineinzureden.
Die Unfähigkeit und Arroganz der Bürokraten ist unerträglich. Es wird ein Siegfried kommen, der dem EUdSSR- Lindwurm alle Köpfe abschlägt.
Ein weiterer Wettbewerbsnachteil, eine weitere Sabotage.
Wer denkt sich das alles eigentlich aus?
Schwachkopf mag willig sein, die deutsche Wirtschaft zu zerstören.
Kompetent genug, um sich derart schädliche Gesetze auszudenken, ist er nicht.
Welche Thinktanks oder NGOs planen diesen hybriden Krieg gegen uns?
Wer genau bezahlt die?
Das LkSG könnte der Tropfen sein, der das Faß zum überlaufen bringt. Über Deutschland hat sich ein toxisches Gemisch verschiedenster, hinreichend beschriebender Faktoren zusammengebraut, der das Land – ganz ohne Kriegseinwirkung – in den Abgrund reißen könnte. Sollte der sich bereits abzeichnende Krieg mit Rußland nun auch noch dazukommen, ist Deutschland unrettbar verloren. Vernichtet durch die Borniertheit seiner Eliten und Blindheit seiner Bürger.
Das Gesetz basiert ja auf einer EU Vorgabe, genau so wie die CSRD Regelung. Das alles ist bewusst darauf ausgelegt, dass ohne den großflächigen Einsatz von Beratungsunternehmen (auf wen mag das wohl zurückzuführen sein??) die Anforderungen nicht mehr erfüllt werden können. Wäre ich Unternehmer, würde ich mein Unternehmen so schnell wie möglich aus der EU raus verlegen. Das ist im Grunde genommen ja auch das, worum es der EU Kommission geht.
Und wessen Nachwuchs arbeitet bei Beratungsunternehmen? Genau, Frau von der Leyen hat ihren Sohn da untergebracht. Das ganze hat auch mittlerweile Züge eines feudalistischen Überbaus, wo moderner Wegezoll verlangt wird. Nur hat man sich die Mühe gemacht um diesen Wegezoll eine Moral- und/oder Klimakulisse aufzubauen.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)…..ich meine hier wird die politische verantwortung nach unten zu den unternehmen übertragen. Man will so druck auf die unternehmen im ausland ausüben und erspart sich dadurch selber was zu tun.