Außenministerin Annalena Baerbock läßt ihre Maske fallen

Während man in den Niederlanden, Ungarn, den USA mit Ablehnung des fragwürdigen ICC-Haftbefehls gegen Netanyahu reagiert, begrüßt Annalena Baerbock den Vorgang. Ihr Vorgehen ist nicht nur politisch unverantwortlich, sondern verdient scharfe Verurteilung.

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Mit einer Bundesaußenministerin, deren Ende ihrer Amtszeit absehbar ist, müsste man sich eigentlich nicht mehr beschäftigen. Aber Annalena Baerbock zeigt jetzt kurz vor ihrem Aus ihr wahres Gesicht wie sie zu Israel steht und wo sie Ministerpräsident Netanyahu gerne sehen würde: im Gefängnis. Allein die Vorstellung dass ein israelischer Repräsentant von deutschen Polizisten auf dem Flughafen Berlin abgeführt wird, muss jeden mit einem gesunden Nervensystem erschaudern lassen – außer Baerbock, die Erfinderin der feministischen Außenpolitik. Sie lässt das alles offensichtlich kalt.

Offenbar sagt ihr im Auswärtigen Amt niemand mehr, dass sie damit unermesslichen Schaden im Verhältnis zu einem befreundeten Land anrichtet. Zusätzlich nimmt sie eine feindliche Haltung gegenüber den USA ein, dem wichtigsten Partner Deutschlands in schwierigen Zeiten. Aus dem Trump-Umfeld ist unüberhörbar zu vernehmen: das ICC und auch sein Chefankläger persönlich müssen ab dem 6. Januar mit Sanktionen rechnen. Das ist keine launische Feststellung. Es gibt einen überzeugenden Grund.

— Don Alphonso (@_donalphonso) November 25, 2024

Am 21. November 2024 unternahm der ICC den außergewöhnlichen und zutiefst fehlerhaften Schritt, Haftbefehle sowohl für die Führer der Hamas, einer als terroristisch eingestuften Organisation, als auch für die Führer Israels, eines demokratischen Staates, der sich in Notwehr gegen eben diese Terroristen einsetzt, zu erlassen. Diese Entscheidung ist nicht nur moralisch nicht vertretbar, sie war falsch in der Sache, falsch im Prozess, falsch in Bezug auf die Fakten und falsch in Bezug auf das Gesetz.

Nach Haftbefehl gegen Netanjahu und Gallant
Deutschland ist zu echter Solidarität mit Israel nicht in der Lage
Die Anklagen des ICC gegen Israel beruhen auf angeblichen Verstößen gegen das Römische Statut, lassen aber auffälligerweise die vollständige gesetzliche Formulierung aus, die den Angeklagten eindeutig entlasten würde. So werden beispielsweise Premierminister Netanjahu und der ehemalige Verteidigungsminister Yoav Gallant beschuldigt, „Hunger als Methode der Kriegsführung“ zu betreiben. Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer xxv des Römischen Statuts definiert dieses Verbrechen jedoch ausdrücklich als „vorsätzliche Anwendung des Aushungerns von Zivilisten als Mittel der Kriegsführung, indem ihnen Gegenstände entzogen werden, die für ihr Überleben unerlässlich sind, einschließlich der vorsätzlichen Behinderung von Hilfsgütern, wie sie in den Genfer Konventionen vorgesehen sind“.

Dies ist ein Verbrechen mit spezifischem Vorsatz. Es reicht nicht aus, zu beweisen, dass Zivilisten aufgrund von Entscheidungen gelitten haben, die Israel im Kampf gegen die Hamas getroffen hat. Der Ankläger muss nachweisen, dass Israel mit dem bewussten Ziel gehandelt hat, Zivilisten als Methode der Kriegsführung auszuhungern. Das ist offenkundig nicht wahr.

Israel hat umfangreiche Anstrengungen unternommen, um humanitäre Hilfe für Gaza zu leisten, selbst unter der außergewöhnlichen Herausforderung des systematischen Diebstahls und der Verwendung solcher Vorräte durch die Hamas. Jede Anschuldigung, Israels Ziel sei es gewesen, unschuldige Zivilisten auszuhungern, anstatt die Hamas-Kämpfer zur Kapitulation zu zwingen, ist nicht nur unbegründet, sondern eine verleumderische Verzerrung der Wahrheit.

Hamas darf jubeln:
Feindseligkeit gegen Israel wächst – und Netanjahu würde in Berlin Festnahme drohen
Israel hat in den Jahren vor dem 7. Oktober 2023 werktäglich dafür gesorgt, dass rund 800 LKWs mit Grundnahrungsmittel und medizinisch notwendigen Artikeln nach Gaza gelangten. Auch zur Zeit von Raketen-Angriffen aus Gaza auf Israel gab es selten Unterbrechungen.

Die Causa „Lebensmittel nach Gaza“ ist seit dem 7. Oktober ein Hebel Israel in Verruf zu bringen und damit seine Position international zu schwächen. Dafür gibt es eine unheilige Allianz bestehend aus Terror-Organisationen und dem ICC. Am Wochenende vor Ausstellung des Haftbefehls gegen Netanyahu berichtet die internationale Presse, dass 89 von über 100 LKWs mit Lebensmittel, die mit Hilfe von Israel nach Gaza eingefahren sind, überfallen und ausgeraubt wurden.

Die Quelle für diese Aussage ist eine UNRWA-Mitarbeiterin, also mit Sicherheit nicht Israel-freundlich oder gar -abhängig. Sobald die LKWs in Gaza sind schießen Terroristen gegen gegen Terroristen. Dabei geht es nicht um Humanität sondern um ein brutales Geschäft. Denn wer Nahrungsmittel hat, bietet sie meistbietend der hungernden Bevölkerung an. Vor dem Krieg kostete ein Sack Mehl zwischen 10 und 15 US-Dollar, im November 2024 100 US-Dollar. Bei den Verkäufern handelt es sich ganz sicher nicht um Israeli, sondern konkurrierende Terror-Organsiationen wie Hamas und Islamic Jiahad, die die Notlage der Bevölkerung rücksichtlos ausnutzen.

760 Soldaten, 834 Zivilisten getötet
Die Terrortunnel Gazas reichen bis nach Berlin
Es wird immer schwieriger Hilfskonvois nach Gaza zu bringen, beklagt die Sprecherin der Welt-Gesundheits-Organisation (WHO) Margaret Harris. Das ist kein Vorwurf an das kooperationsbereite Israel, sondern an die Terrorgruppen in Gaza. Der Zeitpunkt ist aussagekräftig. Sie sagt das am Wochenende vor der Ausstellung des Haftbefehls gegen Netanyahu. Für das sogenannte ICC-Gericht in Den Haag offenbar unerheblich.

Den muslimischen Staatsanwalt Karim Khan, ein gebürtiger Pakistani, interessieren offensichtlich keine Fakten. Er kennt nur ein Ziel: Israel muss an den Pranger. Man will sich nicht ausmalen, wie Politik und Medien reagieren würden, wenn im umgekehrten Fall die Ankläger gegen Führer arabischer Staaten jüdische oder israelnahe Juristen wären.

All das fällt der „Völkerrechtlerin“ Baerbock nicht auf oder sie will es nicht zu Kenntnis nehmen. Der einzige Trost: ihre Tage im Auswärtigen Amt sind gezählt.

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