Der grüne Kanzlerkandidat muss kurz hintereinander zwei peinliche Abmahnungen hinnehmen. Eine betrifft seinen Youtube-Kanal, der das erste „Küchentisch“-Gespräch zeigt.
In manchen Dingen nimmt es Robert Habeck sehr genau. Gegen den Rentner Stefan Niehoff stellte er persönlich Strafantrag, weil der Mann eine Grafik auf X lediglich weiterverbreitet hatte, das ein Foto des Ministers zusammen mit einer veränderten Shampoo-Werbung zeigt. Dort hieß es: „Schwachkopf professional“. Bei Niehoff rückte die Polizei zur Haussuchung an. Ausgesprochen locker geht der grüne Kanzlerkandidat dagegen mit rechtlichen Angelegenheiten um, die seine Selbstdarstellung betreffen. Den Wahlkampf startete er kürzlich mit dem ersten seiner so genannten „Küchentisch-Gesprächen“, einer sorgsam inszenierten Konversation mit einer Erzieherin namens Isabell. Das Video lässt Habeck in seinem neu eingerichteten Youtube-Kanal ausstrahlen. Allerdings: dort fehlt, was selbst Schüler mit eigener Webseite beachten müssen – ein Impressum.
Der am 2. Oktober 2024 eingerichtete Kanal mit seinen 21.000 Abonnenten verfügt über keinerlei Angaben zum Betreiber. Stattdessen erscheint dort, wo die verpflichtenden Daten stehen müssten, nur ein ominöses „Wir für euch“. Der prominente Hamburger Medienanwalt Joachim Steinhöfel richtete am Montagmorgen ein Schreiben jeweils an die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) und die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein, in denen er auf die bußgeldbewehrte Unterlassung hinweist.
Mit dem grünen Spitzenkandidaten befasste sich Steinhöfel vor wenigen Tagen schon einmal. Denn Habeck warb auf der Webseite der Firma „SO DONE“, die das Netz automatisiert nach vorgeblichen Beleidigungen durchsucht, mit einem Statement, einem Foto, dessen Rechte beim Bundeswirtschaftsministerium liegen, und seiner Amtsbezeichnung als Ressortchef. Bei „SO DONE“ handelt es sich um eine privatwirtschaftliche Gründung von drei FDP-Politikern. Anwalt Steinhöfel mahnte Habeck wegen der unzulässigen Reklame ab: denn der Einsatz für ein Unternehmen mit der Amtswürde eines Kabinettsmitglieds ist rechtswidrig. Eine ähnliche Aktion kostete dem damaligen Wirtschaftsminister Jürgen Möllemann bekanntlich sogar das Amt. Der grüne Minister reagierte auf die Abmahnung, entfernte die Amtsbezeichnung und tauschte das ministerielle Foto gegen ein anderes aus. Nun wirbt er nur noch in seiner Eigenschaft als Bundestagsabgeordneter für „SO DONE“. NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst, der ursprünglich auf der Seite des Unternehmens ebenfalls unter voller Amtsbezeichnung mit einer werblichen Stellungnahme erschienen war, ließ Bild und Text sogar komplett löschen.
Der Jurist Steinhöfel macht Habeck jetzt ein versöhnliches Angebot. „Ich bin bereit, die Anzeigen bei den Landesmedienanstalten zurückzunehmen“, so der Anwalt zu TE, „wenn Habeck seine Anzeige gegen den Rentner Niehoff zurückzieht.“
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Das lernt man doch in jedem VHS-Kurs ,,Linksextreme Taktik für Anfänger“:
Den Gegner auch mit unfairsten Mitteln angreifen, aber schon bei geringstem Gegenwind lautstark aufjaulen und auf Opfer I.Klasse machen.
Ist Fremdschämen über den Gottgleichen eigentlich jetzt auch justiziabel oder ist uns das noch erlaubt?
Robäärt der Gesalbte hat die Justiz hinter sich! Die agieren auf des Gesalbten Zuruf. Genau wie der ÖRR sind sie dem robäärtschen Charme verfallen! Der Gesalbte braucht keine Angst vor Richter*innen und Staatsanwält*innen zu haben!
Woher soll der auch juristische Sachkenntnis haben? Wollen wir ihn überfordern?
Grüne wissen, was das Beste für uns alle ist, besser, als wir es selber wissen. Sie sind auch moralisch höherstehend. Zwar sind alle Menschen gleich, aber Grüne sind gleicher. Damit steht ihnen auch mehr zu, z.B. eine Visagistin für 120.000 € im Jahr. Und sie sind nicht den Gesetzen unterworfen, denen wir Angehörige des niederen weniger-gleichen Volkes uns aufgrund unserer blinden Ignoranz beugen müssen, z.B. Nachtflugverboten. Deswegen ist es nur folgerichtig, dass das Neutralitätsgebot für Ministernde umgangen und auf das vorgeschriebene Impressum verzichtet wurde. Und ein Skandal, dass ein Nichtgrüner wie Steinhöfel sich anmaßt, Grüne anzuklagen. Das ist antidemokratisch! Rassistisch… Mehr
Empfehlung dazu: aktuelles Video von Prof. Rieck auf YouTube anschauen! Rieck spricht darin im Zusammenhang mit der Klagewelle von Habeck und Konsorten vom gefährlichsten Angriff auf die Demokratie seit Bestehen der Bundesrepublik
Rieck verweist auch darauf das Habeck und seine Strategen die ausgebufftesten sind die er so kenne.
Das Märchen vom Grünen der so edel und gut, so ehrlich und hilfsbereit sei ist eine glatte Lüge. Habeck sei einer der rücksichtslosesten Politiker. Es ist halt wie immer, genügend Dumme finden sich immer und fallen auf diese Schmierenkomödie rein. Habeck ist vieles, ein Schwachkopf ganz sicher nicht.
Ich finde auch, dass Harbeck bei Beleidigungen schon sehr mimosenhaft reagiert. Das gefällt mir nicht. Ebensowenig aber gefällt mir, wie hier und bei den Leuten, die angeblich nicht mehr alles sagen dürfen, Beleidigungen schlechthin gegen andere Menschen bagatellisisert werden. Ich bin vielleicht etwas altmodisch mit meinen 62 Jahren, aber zu der Zeit, in der meine Eltern mir noch Regeln, Anstand und Werte mitgegeben haben, waren Beleidigungen nicht n8ur strafbar, sondern auch allgemein verpönt und fanden nur in sehr ausgewählten Kreisen so inflationär statt wie heute. Beleidigungen, Drohungen und sowas sind Gegenstand des StGB und keine Meinungsäußerungen, die unter Artikel 5… Mehr
Nein, da erinnern Sie sich falsch. Alle Personen des öffentlichen Lebens wurden in der BRD regelmäßig übel angegangen und ins Lächerliche gezogen – erinnern Sie sich bspw. an die Fernsehserie „Hurra Deutschland“? Da man Beleidigung nicht genau definieren bzw. ojektivieren kann – der Beleidigte behauptet einfach, durch Kritik oder einen Witz in seiner „Ehre“ beschmutzt worden zu sein – gehört die Kategorie auf den Müllhaufen. In den USA gibt es das überhaupt nicht, dass einer einfach so tun kann, als sei ihm durch bloße Worte ein Leid geschehen und das ist auch richtig so.
Seit wann ist denn die Wahrheit eine Beleidigung?!
Eine „Larve“ im Bild.
Tja. Das lässt sich nutzen.
Das wird heute abend ganz bestimmt ganz gross bei der Tagesschau und im Heute-Journal aufscheinen.
Und morgen ist der Steinhöfel dann der Aufmacher in den Morgennachrichten wegen Fehlern in der Mülltrennung und Verächtlichmachung von Minderbemittelten, Untersuchungshaft und 100 Hiebe auf die Sohlen, bevölkerungspolitische Anpassung des Strafrechts.
Sonderermittler Haldenwang übernimmt, der hat ja Zeit gerade bis zu seinem grandiosem Wahlerfolg im Wahlkreis Wuppertal Ende Februar und dann als neuer Innenminister ist erstmal Kehrwoche mit Steinhöfel&Co.
Dann wird aus dem besetztem Redaktionsbüro aus Tichys Einblick auch Roberts Weitblick
Danke, Herr Steinhöfel. Wir brauchen 10.000 Juristen wie Sie.