Muss die Republik enttäuscht oder erleichtert sein über Haldenwangs Verzicht auf das Amt des Innenministers? Und wäre eine solche Berufung durch einen Kanzler Merz überhaupt denkbar? Eines ist klar: Das Agieren des früheren Verfassungsschutzpräsidenten bedarf der Aufarbeitung.
Der Nicht-mehr-Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) Thomas Haldenwang will über den Wahlkreis Wuppertal I Bundestagsabgeordneter der CDU werden. TE hat darüber am 13. November berichtet.
Einfaches Mitglied des Bundestages (MdB) will Haldenwang für die CDU also werden, aber nicht Innenminister. Das hat er die Republik über ein Interview in der links-grünen „tageszeitung“ (taz) wissen lassen. Das taz-Interview ist mit Stand 16. November, 16.27 Uhr, überschrieben mit: „Ich habe mir nichts vorzuwerfen“. Naja, vielen kritisch-aufmerksamen Zeitgenossen würde da schon einiges einfallen. Bis hin zur Frage, warum Haldenwang sich als BfV-Präsident denn nicht selbst – und seine Chefin Innenministerin Faeser (SPD) – zum Beobachtungsfall gemacht hat. Wegen „verfassungsschutzrelevanter Delegitimierung“ nicht nur des Staates, sondern des Grundgesetzes, vor allem des Artikels 5 „Meinungs- und Zensurfreiheit“.
Haldenwang will also Teil der „Legislative“ werden. Warum? Er möchte sich dort für eine andere Migrationspolitik (es sei „dringend Zeit“ dafür) und mehr Befugnisse für Sicherheitsbehörden engagieren. Wörtlich: „Ich möchte mich dafür einsetzen, dass Versäumnisse bei der Inneren Sicherheit schnellstmöglich aufgearbeitet werden.“ Haldenwang sagt dann auch noch: „Bei der Einstufung der AfD habe ich ausschließlich nach Recht und Gesetz gehandelt.“ Wobei man ja nicht weiß, welche Einstufung Haldenwang denn nun meint: Die Einstufung der AfD als „rechtsextremer Verdachtsfall“ (so im März 2021, also noch zu Merkels Zeiten) oder deren für Ende 2024 geplante Einstufung der AfD als „erwiesen extremistisch“?
Aber lassen wir uns ein paar der Aussagen Thomas Haldenwangs (TH) in der „taz“ auf der Zunge zergehen:
- TH zur Frage, ob er sich vorstellen könne, Bundesinnenminister zu werden: „Ich strebe kein höheres Amt mehr an. Sonst hätte ich auch Verfassungsschutzpräsident bleiben können.“
- TH über seine Amtszeit im BfV: „Ich glaube, ich habe in den sechs Jahren meiner Amtsführung im Verfassungsschutz eine gute Arbeit geleistet und die richtigen Schwerpunkte gesetzt – und dass die allermeisten mit dieser Arbeit auch zufrieden waren.“
- TH an anderer Stelle des Interviews: „Ich hoffe, dass ich in Erinnerung bleibe als jemand, der sich bemüht hat, bestmöglich die Aufgaben des Bundesamts für Verfassungsschutz zu erledigen.“
- TH über die geplante Höherstufung der AfD: „Die Verkündung dieses Prüfergebnisses noch in diesem Jahr war mit der vorgezogenen Neuwahl obsolet – das wäre zu nah an den Wahltermin gerückt. Weiter möchte ich mich dazu, jetzt da ich mein Amt niedergelegt habe, nicht mehr äußern.“
- TH: „Die Sicherheitsbehörden brauchen dringend mehr digitale Befugnisse, um effektive Arbeit leisten zu können – eine Speicherung von IP-Adressen oder die Erlaubnis, digitale Datenträger kopieren zu dürfen. Dafür ist es angesichts der großen Herausforderungen nicht nur beim Extremismus, sondern auch bei Spionage und Sabotage höchste Zeit.“
- TH zur Frage, wie er der AfD als MdB begegnen werde: „Dann wäre die AfD für mich nicht nur eine zu beobachtende Organisation, die in Teilen rechtsextrem ist, sondern auch der politische Gegner, mit dem man sich mit Argumenten auseinanderzusetzen hat. Und da glaube ich, sind wir gut beraten, wenn wir uns viel intensiver mit den Zielen und der Politik der AfD beschäftigen und auf diese Art und Weise dafür sorgen, dass der Einfluss begrenzt wird.“
- TH über ein AfD-Verbot: „Ich möchte aber darauf hinweisen, dass die Voraussetzungen für ein Parteiverbot noch mal höher sind als die Einstufung als erwiesenes Beobachtungsobjekt durch den Verfassungsschutz. Und auch Letzteres ist ja noch nicht gegeben. Ein Verbotsantrag bräuchte eine sehr, sehr sorgfältige juristische Prüfung.“
Aufarbeitung von Haldenwangs Wirken geboten
Nun ja, würde TE mit Haldenwang ein Interview führen und wäre dieser dazu bereit, dann wären die Fragen nicht wie in der „taz“ Wattebällchen.
Ernsthaft: Das Agieren des Ex-BfV-Präsidenten Haldenwang bedarf der Aufarbeitung. TE-Leser Patrick Glauner hat das in einem Leserbrief, den die FAZ nicht veröffentlicht hat, auf den Punkt gebracht. Glauner ist Professor für Informatik an der Technischen Hochschule Deggendorf. Er hat TE seinen Leserbrief zur Verfügung gestellt, in dem er schreibt:
„Es ist für den Rechtsstaat ein Segen, dass Thomas Haldenwang nicht länger Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist. Er baute in den vergangenen Jahren den Verfassungsschutz gezielt zu einer Organisation für den Kampf gegen den politischen Gegner um, wodurch nun insbesondere unangenehmes Verhalten weit unterhalb der Strafbarkeitsgrenze verfolgt wird. Ein Vorgang, der für mich in den Bereich des faschistischen Denkens fällt! Durch Herrn Haldenwangs Handeln litt daher auch massiv das Ansehen des Verfassungsschutzes unter seinen internationalen Verbündeten. Was bewegte Herrn Haldenwang zu seinem Handeln in den vergangenen Jahren? Es ist möglich, dass er von sich aus diese Initiativen startete und von seinen Vorgesetzten nicht zur Ordnung gerufen wurde. Sollte er jedoch ‚lediglich‘ entsprechende politische Vorgaben umgesetzt haben, hätte er gegen seine Remonstrationspflicht, der auch er als politischer Beamter unterlag, verstoßen. So oder so muss die nächste Bundesregierung den Fall Thomas Haldenwang kritisch prüfen und eine straf- und disziplinarrechtliche Aufarbeitung einleiten. Dieser Fall darf sich unter keinen Umständen wiederholen und die Presse muss hier zukünftig auch deutlich lauter Kritik üben.“
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Was für zwei unappetitliche Politiker! Das betrifft sowohl ihr Aussehen wie ihre mehr als fragwürdigen politischen Aktivitäten. Beide haben Gründe genug geliefert, um zum Beobachtungsfall durch dem BfV zu werden. Gegen GG Artikel 5 haben sie mehrfach verstoßen. Volle Zustimmung, wenn Prof. Glauner darauf hinweist, dass die nächste Bundesregierung den Fall Thomas Haldenwang kritisch prüfen und eine straf- und disziplinarrechtliche Aufarbeitung einleiten sollte. Nur, das wird die nächste BuReg natürlich nicht tun, weil sie damit ihre Komplizenschaft aufdecken müsste. Haldenwang (CDU) und Faeser (SPD) sind die Prototypen des Dunning-Kruger Syndroms. Sie haben erheblich dazu beigetragen, Meinungsfreiheit und Rechtssicherheit zu erodieren.… Mehr
Schon die Vorstellung, dass dieser Verfassung verwurstende Befehlsempfänger der Linksextremistin Faeser jetzt ihren Job übernehmen sollte wäre ein Schlag ins Gesicht jedes echten Demokraten.
Was für ein übles Personal in der Parteienoligarchie rumrennt. Scham, Verantwortung fürs Volk und den Rechtsstaat … Fehlanzeige.
Auf dem Foto sind meines Erachtens nach zwei der unsympathischsten Menschen Deutschlands abgebildet. Nie und nimmer würde ich mich aus Opportunismus und ideologischer Verbrämung heraus derart gegen meine Landsleute stellen…
Die Frage würde sich nicht stellen, wenn es – wie es in einem vernünftigen Rechtsstaat normal sein sollte – zwischen Amtszeitende und Einstieg in die Politik eine Karenzzeit von mindestens 7 Jahren gäbe, analog auch vom Parlament ins BVerfG. Das würde die Korruption nicht vollständig beseitigen, aber doch deutlich erschweren.
Kernkraft, Steuerung der Migration, Verbrenner-Autos, Volksabstimmungen:
alles „gesichert rechtsextremistisch“ und eine Gefahr für die freiheitliche Verfassung, laut CDU-Mann Haldenwang.
„Das Agieren des früheren Verfassungsschutzpräsidenten bedarf der Aufarbeitung.“ Einer Aufarbeitung sollten die Änderungen des BVerfSchG erfahren. Denn zunächst war es nicht Aufgabe des BVerfSch, die Öffentlichkeit zu informieren. Der BVerfSch ist eine Behörde und weisungsgebunden gegenüber dem Innenminister. Darüber machen sich aber die Wenigsten Gedanken. BVerfSch, der Name erweckt Vertrauen. Wie das RKInstitut oder das PEInstitut. Und dieses Vertrauen wird mißbraucht, indem Behörden und nicht der zuständige Minister Wahrheiten verkünden. Würde der zuständige Minister diese „Wahrheiten“ verkünden, wäre die öffentliche Wahrnehmung eine andere, eine kritischere. Man muss nur mal Herrn Haldenwang und Herrn Maaßen vergleichen: Der eine gab weiter und… Mehr
Das mit der Höherstufung der Kategorien geht so:
AfD bei 10%: im Visier der CDU
AfD bei 15%: eine Gefahr für die Demokratie
AfD bei 20%: Geheimdienst sieht „rechtsextremen Verdachtsfall“
AfD bei 30%: Geheimdienst hält AfD für „gesichert extremistisch“
AfD bei 35%: Verfassungsnotstand
…
AfD bei 45%: Parteiverbot, da Schwarz-Rot-Grün keine Mehrheit mehr hätte
Aber die sicheren Beweise, die bleiben geheim, damit niemand Haldenwangs Gerüchte nachprüfen kann. Könnte ja sein, dass V-Leute selbst Beweise erfunden haben, im Auftrag der CDU…
Ach, er möchte nicht Innenminister werden.
Ja ist der Bundestag denn ein Wunschkonzert, in dem man sich seinen Job nach Gusto aussuchen kann? (rein rhetorische Frage)
Sehr geehrter Herr Haldenwang. Minister werden in unserer Demokratie immer noch auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt. Da gibt es also kein Vordrängeln.
Und das, was Sie als Abgeordneter alles so vor haben, hätten Sie in Teilen als oberster Verfassungsschützer m.M.n. längst auf den Weg bringen können.
Der Wunsch nach einem Bundestagsmandat ist vielleicht mit der damit verbundenen Immunität auch eine Art Flucht vor einer möglichen strafrechtlichem Verfolgung…. 😎
„Dieser Fall darf sich unter keinen Umständen wiederholen und die Presse muss hier zukünftig auch deutlich lauter Kritik üben.“ Diese „Presse“ ist doch Teil des Problems die tief unter der Decke mit diesem „Verfassungsschützer“ stecken.
Und eine juristische Aufarbeitung?
Dazu würde es einen funktionierenden Rechtsstaat bedürfen, und den hatte bereits Merkel 2015 problemlos und ohne Kosequenzen befürchten zu müssen ausgehebelt.