Der Missbrauch der Bezahlkarte stinkt zum Himmel

Mit der Bezahlkarte für Asylbewerber sollen Betroffene im Inland versorgt und Zahlungen ins Ausland oder an „Schlepper“ verhindert werden. Die auf 50 Euro beschränkte Bargeldabhebung gefällt manchen Parteien und NGOs aber nicht. Deshalb haben sie ein Netzwerk aufgebaut, um diese Regelung zu unterlaufen.

picture alliance / ABBfoto | -

Seit dem 16. Mai 2024 ist die Bezahlkarte für Asylbewerber als Guthaben-Debitkarte durch eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG § 2 ff.) auf eine bundesweit einheitliche Rechtsgrundlage gestellt. 14 der 16 deutschen Länder haben sich schließlich auf eine gemeinsame Umsetzung verständigt, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern konstruierten eigene Modelle. Die Bezahlkarte ist bei einem alleinstehenden Erwachsenen in der Regel mit monatlich 460 Euro gefüttert. Davon können 50 Euro in bar abgehoben werden.

Die politische Absicht war: AsylbLG-Leistungen sollen der Versorgung der Betroffenen im Inland dienen; Zahlungen ins Ausland oder an „Schlepper“ sollen unterbunden werden. Denn immerhin gehen derzeit jährlich rund 7 Milliarden auf diese Weise ins Ausland. Siehe die Grafik bei der „Jungen Freiheit“ vom 8. November 2024.

Screenprint Junge Freiheit

Die 50-Euro-Einschränkung gefällt manchen Parteien und manch zwielichtigen NGOs gar nicht. Deshalb haben sie ein Netzwerk aufgebaut, um diese Regelung zu unterlaufen. Und das geht ganz einfach: Asylbewerber kaufen sich in Supermärkten Gutscheine – etwa bei ALDI, EDEKA, dm, LIDL, REWE. Diese können sie dann in „Büros“ und „Wechselstuben“ der Asyl-„Industrie“ gegen Bargeld eintauschen. Asylbewegte Bürger wiederum kaufen den „Büros“ die Gutscheine gegen bar ab.

Damit die Sache richtig flutscht, verbreiten die Betreiber der „Büros“ und „Wechselstuben“ Flugblätter in verschiedenen Sprachen und erklären, wie man mit der Bezahlkarte in Supermärkten Gutscheine erwerben und in den „Büros“ und „Wechselstuben“ gegen Bargeld eintauschen kann.

Hier das Flugblatt der Aktion „Offen bleiben München“ in sieben Sprachen (unter anderem Arabisch):

Screenprint OFFEN! München

Hier die Facebook-Werbung der „Grünen“ in Regensburg:

Screenprint via Facebook

Ermittlungen der „Jungen Freiheit“ (JF)

Die JF hat den Skandal in ihren Ausgaben vom 25. Oktober und vom 1. November 2024 mittels verdeckter Recherchen unter die Lupe genommen. In Regensburg etwa machte die JF Folgendes ausfindig: Mittwochs stünden dort zwischen 16 und 18 Uhr gut hundert Tauschwillige vor dem Büro der „Grünen“ an. Dort verfügt man über ein ganzes Portfolio an Gutscheinkarten, die man zum Verkauf anbietet.

Es mischen in Bayern unter derzeit 14 solcher „Büros“ unter anderem mit:

  • Burkard Wiesmann ist politischer Geschäftsführer der Regensburger Grünen und seit März 2024 Sprecher des „grünen“ Arbeitskreises Asyl und Migration sowie Ansprechpartner der Regensburger Bürgerinitiative Asyl, die wiederum eng mit dem von Pro Asyl finanzierten Bayerischen Flüchtlingsrat vernetzt ist.
  • Matthias Weinzierl, Initiator des Gutschein-Tausches „Offen bleiben München“, vormals Geschäftsführer des Bayerischen Flüchtlingsrates. Er betreibt in München in der Nähe des Viktualienmarktes das Kulturzentrum „Bellevue di Monaco“.
  • Gotthold Streitberger, Vorsitzender der Regensburger Bürgerinitiative Asyl. Er hatte bei der Kommunalwahl 2020 erfolglos auf der Liste der Linkspartei für den Regensburger Stadtrat kandidiert. Auf den in den Geschäftsräumen der Grünen ausgelegten Bezahlkarten-Flugblättern taucht sein Name als verantwortlicher Ansprechpartner auf.
  • Der „grüne“ Regensburger Landtagsabgeordnete Jürgen Mistol (59) verteidigt die Geld-gegen-Gutscheine-Aktion übrigens.
  • Mit dabei ist die linksradikale Szene, namentlich das nahe der Universität Regensburg gelegene, von einem „Betreiber_innen-Kollektiv“ geführte und von Antifa-Gruppen regelmäßig genutzte Kulturzentrum „LiZe“.
  • In Rosenheim mit von der Partie ist „Z“, das linksautonome Kulturzentrum als Antifa-Treffpunkt für marxistische Gruppen, Greenpeace, Attac und bizarre Gruppen wie „Klitoris.on.Tour“.
  • Auch die Gruppe „Gutscheintausch goes Südkurve“ der Bayern-München-Südkurven-Ultragruppe „Wir Ultras e.V.“ der Allianz-Arena macht mit.

Ähnliches gibt es in Hamburg (TE berichtete), vor allem im Umfeld der „Roten Flora“ im Schanzenviertel. In Hannover hat der „grüne“ Oberbürgermeister Belit Onay das Bezahlkartensystem ohne Bargeldbegrenzung einführen lassen.

Unterstützung finden diese Torpedoinitiativen zumindest ideell unter anderem auch von den Aktivisten der Gruppe „Ende Gelände“, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), der Caritas und der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vergleichbares hatte „Bild“ am 24. und am 29. Oktober 2024 zu Tage gefördert. Etwa, dass dergleichen in „Späti-Shops“ in Jena über die „Seebrücke Erfurt“ stattfindet. Oder dass eine Organisatorin aus Hamburg bereits im August in der „TAZ“ von 20.000 Euro Bargeld-Umtausch innerhalb eines Monats sprach.

Fazit

Was hier von „staatstragenden“ Parteien, „arrivierten“ Gruppen und verfassungsschutzrelevanten Gruppen subversiv betrieben wird, ist eine Unterminierung der Gesetze. Aktivisten dieser Torpedoarbeit sagen denn auch frank und frei: „Wir wollen das Ganze bewusst unterwandern.“ Es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgeber solchen Missbrauch unterbindet.


Unterstützung
oder

Kommentare ( 94 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

94 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Aegnor
2 Tage her

„jährlich rund 7 Milliarden auf diese Weise ins Ausland“ Was vielen nicht bewusst ist. Mit diesem Verschenken von Geld ins Ausland, wird massiv Volkseigentum verschenkt, denn das Geld entspricht ja schließlich der hiesigen Wirtschaftsleistung. Wenn das im Ausland ausgegeben, bzw. gegen lokale Währung eingetauscht wird, wird damit eine Forderung gegen die deutsche Notenbank aufgebaut. Genau der umgekehrte Vorgang wie wenn wir Waren ins Ausland verkaufen. Und wenn mit diesem Geld Waren aus Deutschland gekauft werden, verschenken wir diese quasi (auch wenn das wenigstens deutsche Arbeitsplätze sichert – nicht-deutsche Waren zu kaufen wäre noch schlimmer). Das Ganze wäre ja noch halbwegs… Mehr

Jens Frisch
2 Tage her

„AsylbLG-Leistungen sollen der Versorgung der Betroffenen im Inland dienen…“
GG Art 16a
(1) Politisch verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf (1) kann sich nicht berufen, wer aus der EU oder einem sicheren Drittstaat einreist.
In der BRD genießen 3,5 Millionen Menschen Asylrecht, die aus der EU oder einem sicheren Drittstaat eingereist sind.

FZW
2 Tage her

Der An- und Verkauf von Gutscheinen ist doch eine Art Handel. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine solche Geschäftstätigkeit in DE steuerfrei möglich ist.
Also: Finanzamt vobeischicken und abkassieren – und auch die Mehrschweinchensteuer nicht vergessen.

DeaExMachina
2 Tage her

Ich würde mal sagen, das ganze müsste einfach nur mal vom Finanzamt geprüft werden. Mit diesen Wechseln und dem Erwerb entgeht dem Staat doch steuerlich bestimmt etwas. Wenn man das wirklich wollte.
Aber mit einer Faeser und einen demimonde Kanzler Scholz wird da nichts unternommen… Mit genau dem schiefen Grinsen unseres Winkeladvokaten, was er schon in den Cum Ex Befragungen aufgelegt hat, als er Erinnerungslücken vorgab

Der-Michel
2 Tage her

Die politische Absicht war: AsylbLG-Leistungen sollen der Versorgung der Betroffenen im Inland dienen; Zahlungen ins Ausland oder an „Schlepper“ sollen unterbunden werden. Denn immerhin gehen derzeit jährlich rund 7 Milliarden auf diese Weise ins Ausland. Siehe die Grafik bei der „Jungen Freiheit“ vom 8. November 2024.

Sind da die „Überweisungen“ per Hawalasystem berücksichtigt?

Fatmah
2 Tage her

Wieso gibt es eigentlich kein Gesetz das Sabotage unter Strafe stellt?

hansgunther
2 Tage her
Antworten an  Fatmah

Sabotage an unserem Land, an unserem Staat, an unserer Gesellschaft, an unseren Menschen ist das Edelste, was ein Grüner, ein Roter, ein Kommunist anstrebt und durchsetzen will. Das System der Demontage-Koalition schafft die notwendigen Freiräume, damit es ja klappt! Der oberste Freibeuter war bisher der mit der Augenklappe. Der Rest ist die erbärmliche Etappe, kein deut besser. Aber schlimmer noch sind die, die sich das Ganze gefallen lassen, ohne jeden Protest oder Aufstand. Das gabs in der Geschichte der Menschheit so noch nicht: lebend Herzstillstand, Koma mit offenen Augen, Hirntod als Normalzustand. Ein ganzes Volk möchte friedlich sterben. Die letzte… Mehr

Matthias
2 Tage her

„Es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgeber solchen Missbrauch unterbindet.“ Es fragt sich nur wie der Gesetzgeber aussieht. Ist es – wie heute – die Macht der Blockparteien (CDUCSUSPDFDPGrüneLinke) oder kommt die Mehrheit der Wähler zur Vernunft und wählt blau. Erst mit einer blauen Mehrheit kann D aus dem Sumpf gezogen werden. Leider gibt es noch zu viele Leute, die das nicht begreifen (wollen).

Haba Orwell
2 Tage her

> Die auf 50 Euro beschränkte Bargeldabhebung gefällt manchen Parteien und NGOs aber nicht.

Mir auch nicht – für Illegale soll es 0,00 EUR geben. 0,00 Bargeld wie auch 0,00 Plastikgeld – einfach gar nichts.

verblichene Rose
2 Tage her

Habe jetzt mal auf „hamburg.de“ nachgeschaut.
Das ist das offizielle Portal der Stadt Hamburg. Und da liest man dann u.a.:
Im Ausland und im Internet können Sie die SocialCard (hier Bezahlkarte genannt) nicht nutzen. Sie funktioniert auch nicht für Geldtransfers und Bargeldservice, für den Kauf von Gutscheinen(!) oder Glücksspiel.
Könnte es sein, dass Aldi, LIDL und Co. sich da über bestehende Gesetze hinweg einen -wie auch immer gearteten- Vorteil erhaschen, oder lediglich auf bestehende Vorschriften pfeiffen?
Wie „funktioniert“ dann also überhaupt das Weitergeben von Gutscheinen über solche SocialCards, wenn das lt. hamburg.de gar nicht möglich sein soll?

Paprikakartoffel
2 Tage her
Antworten an  verblichene Rose

es wird etwas gekauft und zurückgegeben, als Retoure gibt es Gutscheine.

AlpenLady
2 Tage her

…und was sagt Frau Faeser dazu??