Die Ministerpräsidenten haben in Leipzig eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit tiefen Einschnitten beschlossen – während die Entscheidung zur Rundfunkbeitragserhöhung vertagt wurde.
Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben am Freitag in Leipzig eine weitreichende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems beschlossen, die grundlegende Änderungen für ARD, ZDF und weitere Rundfunkanstalten beinhaltet. Zeitgleich wurde die Entscheidung zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf 18,94 Euro vertagt, da sich die Länder-Chefs nicht einigen konnten.
Der Reformplan umfasst zunächst die Aussetzung der geplanten Beitragserhöhung zum Jahreswechsel, sodass der Rundfunkbeitrag vorerst bei 18,36 Euro pro Monat verbleibt. Ein erneuter Beschluss zur Finanzierung des Rundfunks soll im Dezember gefasst werden, nachdem bereits im Februar die unabhängige KEF-Kommission eine Erhöhung des Beitrags empfohlen hatte. Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) wies darauf hin, dass die Beitragserhöhung aus verfassungsrechtlichen Gründen erforderlich sei, doch fand sich hierfür keine einheitliche Unterstützung unter den Länderchefs. Es gilt als wahrscheinlich, dass die Rundfunkanstalten die Erhöhung in Karlsruhe einklagen werden, sollten die Länder zu keiner Übereinkunft kommen.
— ÖRR Blog. (@OERRBlog) October 25, 2024
Im Rahmen der beschlossenen Reformmaßnahmen sollen rund die Hälfte der linearen Spartensender eingestellt werden. Dies betrifft voraussichtlich Programme wie Tagesschau24, Phoenix, ZDFneo und KiKA. Auch im Hörfunkbereich sind Einsparungen vorgesehen: Hier wird eine Reduktion von etwa einem Drittel der Sender angestrebt, wobei selbst der Deutschlandfunk von möglichen Kürzungen betroffen sein könnte. Die Entscheidung darüber, welche Programme konkret entfallen, obliegt den jeweiligen Rundfunkanstalten.
Darüber hinaus sollen die Gehälter der Intendantinnen und Intendanten an das Vergütungsniveau des öffentlichen Dienstes angepasst werden, um die Vergütungsstrukturen zu standardisieren. Der Anteil der Ausgaben für Sportrechte soll festgeschrieben und künftig nicht mehr erhöht werden, wodurch die Aufwendungen in diesem Bereich stabilisiert werden.
Diese Reform wird als bedeutende Umstrukturierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems betrachtet – mit dem Ziel, Effizienz und Kostenkontrolle zu verbessern. Die Vertagung der Beitragserhöhung und das verabschiedete Sparpaket stellen zudem einen Schritt dar, die Balance zwischen den finanziellen Anforderungen der Anstalten und der Belastung der Beitragszahler neu zu justieren.
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Eigentlich sollten die 3. Fernseh-Programme so eine Art „Heimat-Sender“ sein. Wenn ich mir aber die tägliche Programmübersicht anschaue, stelle ich fest: Fast auf allen 3. Programmen alte „Tatorte“; eigene „Tagesschauen“, wo das gleiche berichtet wird, was eine halbe Stunde später sowieso im 1. oder 2. kommt.
Und dann die Geldverschwendung: Für die tägliche halbstündige „Lokalzeit“ gibt es im WDR 11 (!!) Lokal-Niederlassungen. Allein die Bonner Abteilung hat über 100 Beschäftigte!
So wird das Geld des Beitrags-Zahlers verjuxt.
Die Herrschaften sollten vorsichtig sein, es könnte sonst irgendwann das Gesetz lauten:
§1 Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist abgeschafft.
Im Grundgesetz ist lediglich die Unabhängigkeit (vom Staat) des Rundfunks garantiert. Man braucht nur die privaten Sender verpflichten, Nachrichtensendungen öffentlich empfangbar zu machen, schon ist die freie Zugänglichkeit zur Information gewährleistet.
Wurde auch eine Obergrenze für Pensionszahlungen festgelegt?
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-069.html „Der Rundfunkbeitrag wird in einem dreistufigen Verfahren festgesetzt. Auf der ersten Stufe melden die Rundfunkanstalten auf der Grundlage ihrer Programmentscheidungen ihren Finanzbedarf an (Bedarfsanmeldung). Auf der zweiten Stufe prüft die Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), ob sich die Programmentscheidungen im Rahmen des Rundfunkauftrages halten und ob der daraus abgeleitete Finanzbedarf im Einklang mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ermittelt worden ist. Auf der dritten Stufe setzen die Länder den Beitrag fest (Beitragsfestsetzung). Der Beitragsvorschlag der KEF ist Grundlage für eine Entscheidung der Landesregierungen und der Landesparlamente…..Das gestufte und kooperative Verfahren schließt Abweichungen von… Mehr
Vorschlag zur Güte: Ministerpräsidenten und -präsidentinnen.
Und wo nicht möglich, wie z.B. bei Intendanten, da „Die Intendantenschaft“.
Ich schreib auch nicht mehr wie früher „Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, so sehr hab ich vom Gendern die Nase voll.
Jetzt schreib ich „Liebe Mitarbeiterschaft“.
Hör sich ein bißchen an wie Dienstschaft, Buhlschaft oder Frauenmannschaft.
Oder „Ungewollte Schwangerschaft“.
Selber schuld.
„Andreas Bovenschulte (SPD) wies darauf hin, dass die Beitragserhöhung aus verfassungsrechtlichen Gründen erforderlich sei“. Das, bitte schön, muss mir mal jemand erklären. Verstehe ich nicht. Wo ist hier der verfassungsrechtliche Grund, wo doch der ÖRR seinem verfassungsmäßigen Auftrag gar nicht mehr nachkommt?!
Möglicherweise verschiebt sich das bis nach der BT-Wahl 2025, so wegen Öl ins Feuer gießen.
Kaum. Denn der aktuelle Beitrag gilt bis Ende 2024. Ab Januar 2025 muss ein neuer her. Das BVerfGE musste zuletzt über die Erhöhung zum 1. Januar 2021 entschieden. Das Urteil erging im Juli 2021. Das Gericht war großzügig. Der Erhöhung musste zugestimmt werden. Es war großzügig mit dem Satz: „Von einer Anordnung der rückwirkenden Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2021 wird abgesehen.“ Da müsste über die Erhöhung nach dem 28. September 2025 entschieden werden. Na ja, wenn Klagen spät genug eingereicht werden – gibt es da Fristen? Und der Beitrag müsste Wahlthema für den Bundestag werden. der ÖRR ist… Mehr
Der polit-mediale Komplext ist mehr auf seine Propagandaanstalten angewiesen als jemals zuvor, die Erhöhung der Propagandazwangsabgabe ist daher nur eine Frage der Zeit.
In meiner Kindheit und Jugendzeit (1960er – 1970er) gab es auf den ÖRR sehr viele gute Bildungsprogramme, die ich mir gerne anschaute. Beispiel: Am Sonntagmorgen lief auf der ARD ein Englischkurs! Leider wollte die Mehrheit der Zuschauer solche Sendungen nicht sehen. In der Folge wurden die Sendungen immer seichter und anspruchsloser. Was viele jüngere Leser vielleicht nicht wissen ist die Tatsache, dass es damals nur die ARD und das ZDF gab. Später kamen dann die dritten Programme hinzu. Und um 23 Uhr war Sendeschluss. Danach gab es nur Flimmern auf der Mattscheibe. Früh am Morgen, ab 6 Uhr, lief nur… Mehr
Abwarten, was davon übrigbleibt!
Die politisch-ideologische Okkupation des ÖRR durch die „guten“ Demokraten und die Woken bleibt von den Reförmchen unbehelligt.
Und so wird es auch mit allen anderen nach grundlegenden Reformen schreienden Bereichen werden.