Weil die deutschen Nachrichtendienste vollkommen abhängig vom Ausland sind, schließt der thüringische Verfassungsschutzchef Stephan Kramer daraus, man müsse die Abhörrechte ausweiten. Läuft sich der SPD-Mann warm für die Haldenwang-Nachfolge?
Deutschland hat drei Sicherheitsdienste: als Auslandsgeheimdienst den Bundesnachrichtendienst (BND), als Inlandsgeheimdienst das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und den Militärischen Abschirmdienst (MAD). Der erste Dienst untersteht dem Kanzleramt, der zweite dem Bundesinnenministerium, der dritte dem Bundesverteidigungsministerium.
Mit Ruhm bekleckern sich diese Dienste nicht immer. Außer wenn es um Einschränkungen der Meinungsfreiheit oder um den „Kampf gegen Rechts“ geht. Wenn in Deutschland Gefährder, gar kurz vor einem weitgehend vorbereiteten Anschlag, aufgedeckt werden, dann oft genug erst, weil ausländische „Dienste“ Hinweise gegeben haben. Gerhard Schindler, ehemaliger Präsident des BND, fällte Anfang 2023 ein ernüchterndes Urteil: „Wir sind auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten angewiesen. Die bittere Realität ist: Wir brauchen sie, sie uns nicht!“
Auslöser: Anschlagspläne des Libyers Omar A. gegen Israel-Botschaft
Nun schlägt der im letzten Moment vereitelte Anschlag eines tatverdächtigen Libyers und mutmaßlichen IS-Anhängers namens Omar A. (28) hohe Wogen. Er plante bereits im Endstadium ein Attentat auf die israelische Botschaft in Berlin. Den Ermittlungen zufolge wollte er die Botschaft mit Schusswaffen angreifen. Vereitelt werden konnte der Anschlag aufgrund des Hinweises eines ausländischen Dienstes.
Thüringens Verfassungsschutzchef Stephan Kramer will deswegen die Abhörrechte der Dienste ausweiten. Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) sagte er: „Die gute und vertrauensvolle internationale Zusammenarbeit funktioniert. Aber es zeigt auch, dass wir endlich grundsätzlich über die Befugnisse der deutschen Nachrichtendienste zur Informations- und Datenerhebung reden und Konsequenzen ziehen müssen.“ Kramer weiter: „Es kann nicht sein, dass wir auf Hinweise aus dem Ausland angewiesen sind, aber selbst unsere Fähigkeiten nicht voll ausschöpfen dürfen, weil ein falsches Datenschutzverständnis uns die Hände bindet.“ Die Politik habe die Pflicht, „uns die nötigen Befugnisse und Werkzeuge zu geben, um die Bedrohung unserer offene Gesellschaft endlich besser abwehren zu können“. Denn beim nächsten Mal komme der Hinweis aus dem ausländischen Partnerdienst vielleicht zu spät.
Stephan Kramers Agieren haben wir hier auf TE regelmäßig kritisch betrachtet. Aufgrund der Erfahrungen mit Kramers „Politik“ fragt man sich nun, was Kramer als Verfassungsschützer im Schilde führt (etwa zum Abhören im „rechten“ Bereich) bzw. ob Kramer den Nachrichtendienst BND und das Verfassungsschutzamt BfV überhaupt auseinanderhalten kann.
Wenn sich der Nicht-Jurist und Sozialpädagoge Kramer (SPD) nun mit der Forderung nach mehr Abhörrechten in Szene setzt, könnte das auch damit zu tun haben, dass Bundesinnenministerin Faeser (SPD) in Kürze einen neuen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz braucht. Der seit 2018 amtierende Präsident Thomas Haldenwang (CDU) wird im Frühjahr 2025 65 Jahre alt und ist damit reif für den Ruhestand.
Der BND wird gebremst
Zum Beispiel ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Mai 2020 eine solche Hürde. Danach ist „die Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland durch den BND an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden. (…) Dies betrifft sowohl die Erhebung und Verarbeitung der Daten als auch die Übermittlung der hierdurch gewonnenen Daten an andere Stellen wie ebenfalls die Kooperation mit anderen ausländischen Nachrichtendiensten (…). Laut BVerfG ist die Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte nach Art. 1 Abs. 3 GG nicht auf das deutsche Staatsgebiet begrenzt. Abwehrrechte gemäß Art. 10 Abs. 1 und des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gegenüber einer Telekommunikationsüberwachung erstrecken sich auch auf Ausländer im Ausland.“
Nach den oft genug gerichtlich aufgebauten Hürden gegen so manche Abschiebung von Gefährdern und Kriminellen haben wir hier wieder ein Beispiel von Rechtsprechung, die nicht im Interesse der Sicherheit Deutschlands ist.
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Zitat: „Kramer weiter: „Es kann nicht sein, dass wir auf Hinweise aus dem Ausland angewiesen sind, aber selbst unsere Fähigkeiten nicht voll ausschöpfen dürfen, weil ein falsches Datenschutzverständnis uns die Hände bindet“ > Na klar doch: Auch SPD-Kramer läßt v.a. seit 2014/15 dank offener Grenzen auch Millionen antisemitische und gewalttätige Moslems und Allah-Fanatiker ins Land kommen und unterstützt hinzu durch dröhnendes Schweigen das 10000de Baerbock-Afghanen staatlich EINgeflogen und das mit Millionen Steuergelder die NGO-Menschenschlepper und ihre Taxi-Dienste Libyen-EU gemäßtet werden. Und dann soll ICH es nun für Gut heißen und hinnehmen das unser Land immer mehr zum Polizei-, Schnüffel- und… Mehr
Naja, bei der Menge an einheimischen Biodeutschen, die überwacht werden müssen, bleibt wenig Zeit für ausländische Schwerst Straftäter.
Man sieht, ausländische Geheimdienste kennen sich in Deutschland besser aus als die eigenen Geheimdienste. Auch deshalb kann man den unnützen, politisch instrumentalisierten und missbrauchten Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz auflösen und das Geld einsparen. Eine echte Demokratie braucht keinen Verfassungsschutz der mit Spitzeln, V-Leuten und Spionen das Volk ausspäht und überwacht.
Wenn ich das richtig sehe, scheint den Gerichten der Schutz von Ausländern – auch im Ausland – wichtiger zu sein, als der Schutz der einheimischen Bevölkerung. Bei der ersten Gruppe werden die Persönlichkeitarechte betont, während letztere unter Generalverdacht gestellt werden und damit jegliche Überwachung legitimiert wird.
Dieser Typ ist ein Apparatschik reinsten Wassers. Offenbar ist es völlig unerheblich dass ihm die fachlichen Voraussetzungen für diese Amt fehlen. Ein Wanderer zwischen den Parteien.Was ist los in Deutschland. Von wem werden wir regiert.
Warmlaufen für die Nachfolge Haldenwangs – muss er dafür nicht Volljurist sein?
Sollte die Stellenbeschreibung die Notwendigkeit zweier juristischer Staatsexamen enthalten, so braucht Frau Faeser nur den Bodo fragen. Der hatte auch das Profil in Thüringen für Herrn Kramer passend gemacht.
Dank andauernder Verbuntung, ändern sich die Regeln des Zusammenlebens auf verschlimmbessernde Weise und müssen täglich neu verhandelt werden. Es gilt das Recht des Stärkeren, eine Verhandlung findet nicht statt!
Nun, das ist lustig, dass man Kriminellen und Terroristen nicht beikommt, weil der Datenschutz im Wege ist, aber man gleichzeitig mit Gesetzen daherkommt, um die Chats und Kommentare deutscher Bürger im Internet auf „Hass & Hetze“ zu prüfen.
Was ich möchte ist, dass unsere Behörden (die richtigen Sicherheitsbehörden, nicht irgendwelche NGOs) ihren Job machen und uns schützen. Und zwar eben vor Kriminalität und Terrorismus. Und dass sie sich nicht als Instrument ideologischer Agenda missbrauchen lasse, um gegen Bürger vorgehen, nur weil diese iene andere Meinung haben.
Der Verfassungsschutz gehört aufgelöst und die Terrorabteilung zur Polizei verschoben; die Bespitzelung der Opposition ist überflüssig, um nicht zu sagen demokratieschädlich.
Der Sozialpädagoge Kramer sitzt auf Einladung von Herrn Ramelow auf dem Posten in Erfurt obwohl er die notwendigen Anforderungen laut Stellenbeschreibung nicht mitbringt. Er verbringt den Tag damit, rechtes gekrähe zu finden.
Erst die Grenzen bedingungslos öffnen, keine ordentliche Personenerfassung durchführen und nun Gesetze haben wollen um die Bevölkerung abzuhören.
Asylbewerber im besonderen ohne Pass, sind keine deutschen Staatsbürger und können rund um die Uhr abgehört und beobachtet werden, dazu braucht es kein neues Gesetz!