Weil die deutschen Nachrichtendienste vollkommen abhängig vom Ausland sind, schließt der thüringische Verfassungsschutzchef Stephan Kramer daraus, man müsse die Abhörrechte ausweiten. Läuft sich der SPD-Mann warm für die Haldenwang-Nachfolge?
Deutschland hat drei Sicherheitsdienste: als Auslandsgeheimdienst den Bundesnachrichtendienst (BND), als Inlandsgeheimdienst das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und den Militärischen Abschirmdienst (MAD). Der erste Dienst untersteht dem Kanzleramt, der zweite dem Bundesinnenministerium, der dritte dem Bundesverteidigungsministerium.
Mit Ruhm bekleckern sich diese Dienste nicht immer. Außer wenn es um Einschränkungen der Meinungsfreiheit oder um den „Kampf gegen Rechts“ geht. Wenn in Deutschland Gefährder, gar kurz vor einem weitgehend vorbereiteten Anschlag, aufgedeckt werden, dann oft genug erst, weil ausländische „Dienste“ Hinweise gegeben haben. Gerhard Schindler, ehemaliger Präsident des BND, fällte Anfang 2023 ein ernüchterndes Urteil: „Wir sind auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten angewiesen. Die bittere Realität ist: Wir brauchen sie, sie uns nicht!“
Auslöser: Anschlagspläne des Libyers Omar A. gegen Israel-Botschaft
Nun schlägt der im letzten Moment vereitelte Anschlag eines tatverdächtigen Libyers und mutmaßlichen IS-Anhängers namens Omar A. (28) hohe Wogen. Er plante bereits im Endstadium ein Attentat auf die israelische Botschaft in Berlin. Den Ermittlungen zufolge wollte er die Botschaft mit Schusswaffen angreifen. Vereitelt werden konnte der Anschlag aufgrund des Hinweises eines ausländischen Dienstes.
Thüringens Verfassungsschutzchef Stephan Kramer will deswegen die Abhörrechte der Dienste ausweiten. Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) sagte er: „Die gute und vertrauensvolle internationale Zusammenarbeit funktioniert. Aber es zeigt auch, dass wir endlich grundsätzlich über die Befugnisse der deutschen Nachrichtendienste zur Informations- und Datenerhebung reden und Konsequenzen ziehen müssen.“ Kramer weiter: „Es kann nicht sein, dass wir auf Hinweise aus dem Ausland angewiesen sind, aber selbst unsere Fähigkeiten nicht voll ausschöpfen dürfen, weil ein falsches Datenschutzverständnis uns die Hände bindet.“ Die Politik habe die Pflicht, „uns die nötigen Befugnisse und Werkzeuge zu geben, um die Bedrohung unserer offene Gesellschaft endlich besser abwehren zu können“. Denn beim nächsten Mal komme der Hinweis aus dem ausländischen Partnerdienst vielleicht zu spät.
Stephan Kramers Agieren haben wir hier auf TE regelmäßig kritisch betrachtet. Aufgrund der Erfahrungen mit Kramers „Politik“ fragt man sich nun, was Kramer als Verfassungsschützer im Schilde führt (etwa zum Abhören im „rechten“ Bereich) bzw. ob Kramer den Nachrichtendienst BND und das Verfassungsschutzamt BfV überhaupt auseinanderhalten kann.
Wenn sich der Nicht-Jurist und Sozialpädagoge Kramer (SPD) nun mit der Forderung nach mehr Abhörrechten in Szene setzt, könnte das auch damit zu tun haben, dass Bundesinnenministerin Faeser (SPD) in Kürze einen neuen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz braucht. Der seit 2018 amtierende Präsident Thomas Haldenwang (CDU) wird im Frühjahr 2025 65 Jahre alt und ist damit reif für den Ruhestand.
Der BND wird gebremst
Zum Beispiel ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Mai 2020 eine solche Hürde. Danach ist „die Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland durch den BND an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden. (…) Dies betrifft sowohl die Erhebung und Verarbeitung der Daten als auch die Übermittlung der hierdurch gewonnenen Daten an andere Stellen wie ebenfalls die Kooperation mit anderen ausländischen Nachrichtendiensten (…). Laut BVerfG ist die Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte nach Art. 1 Abs. 3 GG nicht auf das deutsche Staatsgebiet begrenzt. Abwehrrechte gemäß Art. 10 Abs. 1 und des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gegenüber einer Telekommunikationsüberwachung erstrecken sich auch auf Ausländer im Ausland.“
Nach den oft genug gerichtlich aufgebauten Hürden gegen so manche Abschiebung von Gefährdern und Kriminellen haben wir hier wieder ein Beispiel von Rechtsprechung, die nicht im Interesse der Sicherheit Deutschlands ist.
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„Verfassungsschützer“
Dies Bezeichnung ist zwischenzeitlich doch wohl ein Witz?
Staatsschnüffter und Verfolger von Kritikern und Unterdrücker der freien Meinung paßt doch wohl eher. Feind der / einer freiheitlch demokratischen Ferfassung
In der parlamentarische Demokratie verfestigen sich parteipolitische Machtstrukturen. Es tritt quasi eine Machtgewohnheitsrecht der etablierten Parteien in Kraft, welches die Regularien demokratischer Prozesse stets für das eigene Momentum neu definiert. Der Versuch, die Kontrolle über den öffentlichen Diskurs zu erlangen, liegt nahe. Meinungsfreiheit wird zur Gefahr für die Demokratie, die Herrschaft des politischen Establisment erklärt. Dazu zählt die Methode der öffentlichen Diffamierung und Stigmatisierung von Andersdenkern durch alle an den Machtstrukturen angelehnt Organisationen, Institutionen und natürlich der Medien. Samt sozialer Ächtung und finanzieller Sanktionen gegen die potentiellen Deliquenten Der nächste Schritt wäre das Kriminalisieren und das Verbieten von unliebsamer Opposition.… Mehr
Der Verfassungsschutz ist leider heute mehr ein Instrument der politischen Auseinandersetzung und der Diffamierung der Opposition als ein Hüter der Rechtsstaatlichkeit. Der Schutz vor Terror ist anscheinend nicht mehr im Focus. Das könnte man auch durch Schließen der Grenzen haben. Und unter dieser Maßgabe verbieten sich weitere Kompetenzen für den Verfassungsschutz. Die bespitzeln nur die Opposition.
Der Verfassungsschutz schützt heute das politische Establishment. Die Verfassung steht dem sogar oft im Wege, ebenso der kritische Wähler.
Und die Herrschaften wollen nicht die Demokratie schützen und retten, sondern ihre linksgrüne Gesinnungsdemokratie festigen und ausbauen.
Spurt der Wähler nicht, werden wir erleben, das dem Wahlrecht an den Kragen gehen wird…
Die Forderung nach mehr Abhörrechten wird keineswegs dazu führen, dass irgendein Anschlag mehr verhindert wird, als jetzt. Es dient einzig und allein dazu, Regierungskriker und Oppositionelle zu verfolgen.
Eine deutsche Karriere:
1. CDU
2. SPD
3. Zentralrat der Juden als konvertierter Goy
4. Verfassungsschutz
Keep danger…..
Seine Lauschlappen sprechen für sich.
Die Mängel der Geheimdienste liegen nicht an zu wenig Abhörrechten. Die Ursachenliste ist lang: Postenbesetzungen nach Parteizugehörigkeit bzw. Quotenregelungen; systematische Zerstörung der Grundlagenforschung, durch die gleiche Masche, in der Informatik und ganz speziell in der Verschlüsselungstechnik.
Man möge sich den Kerl angucken, der den Thüringischen Verfassungsschutz leitet. Es spricht Bände.
Welche islamistische Extremisten in Thüringen will der Mann denn abhören? Wieso ist er überhaupt noch auf diesem Posten, der laut thürigischem Verwaltungsrecht von einem Juristen mit Richterbefähigung besetzt sein sollte? Sonst hat er sein Ohr bei den als verfassungsfeindlich eingestuften sogenannten „Putin-Rockern“ — inkl. Gruppenbild. Oder war das von einer K.I. generiert? Beim Verfassungsschutz Thüringen gilt wohl: Hier hört der Chef noch selber ab. Immerhin braucht er dazu wohl keine Abhörgenehmigung. Hat auch was. 😀
Und als Bürger will ich mehr Abwehrrechte! Insbesondere gegen den in Teilen bereits real existierenden linksideologischen, digitalen Überwachungs- und Willkürstaat und seine Apparatschiks wie diesen sinistren Kramer.
Die letzte Stellenbeschreibung, die ich gelesen habe besagt:
Berufsbild, Schlächter, Henker, Abdecker etc.
Quelle: Kommunistisches Handbuch, 140. Auflage und ff.