Der Streit zwischen dem einstmals angesehenen Hamburger Nachrichtenmagazin und der „Berliner Zeitung“ nebst Verleger Holger Friedrich wird zu einer unterhaltsamen Schlammschlacht. Nach Schmähartikeln und gegenseitigen Beschimpfungen geht es jetzt vor Gericht. Popcorn, bitte!
Am Anfang war der Text. Geschrieben hat ihn Stefan Kuzmany: Das ist der Mann, der dann ausrückt, wenn sie beim „Spiegel“ irgendwen besonders hinterhältig niedermachen wollen. Diesmal nahm sich Berufspöbler Kuzmany gewohnt unkollegial die „Berliner Zeitung“ und deren Verleger Holger Friedrich vor.
Die Hamburger Speerspitze der hochnäsigen Belehrungsbourgeoisie ließ eine ungenannte Quelle die Konkurrenz aus dem Berliner Verlag als ein „ostdeutschtümelndes Wutbürger-Organ jenseits von Gut und Böse“ diffamieren.
Auch über Verleger Friedrich wusste der „Spiegel“ nur Schlechtes zu berichten: Der habe ja schon mit Ende 20 sein erstes IT-Unternehmen gegründet – ein Unternehmer also, igitt. Die Firma hat er dann für 25 Millionen verkauft – ein erfolgreicher Unternehmer also, igittigitt. Jetzt fährt er Ferrari, hat eine Villa am Wannsee und eine auf einer griechischen Insel – ein Selfmade-Reicher also, Todesurteil.
Dass es die „Berliner Zeitung“, den Berliner Verlag und alle dazugehörigen Jobs ohne Friedrich schon längst nicht mehr geben würde, unterschlägt der Text geflissentlich.
Die Redaktionsspitze der „Berliner Zeitung“ reagierte zunächst mit einem Offenen Brief an die, nun ja, Kollegen vom „Spiegel“. Der wichtigste Satz lautet: „Warum ist es so schwer, fair über Andersdenkende zu berichten?“ Tja, warum nur?
In dem Schmähtext von Kuzmany kamen vor allem ehemalige Mitarbeiter der Zeitung zu Wort. Die kritisierten fast ausschließlich anonym die Ausrichtung der Zeitung und den Führungsstil von Friedrich. Im Offenen Brief kritisiert die „Berliner Zeitung“ ihrerseits, dass gar keine Zitate von aktuellen Mitarbeitern vorkommen – weil sie vermutlich „nicht in das vorgefasste Narrativ gepasst“ hätten. Der „Spiegel“ habe eine „regelrechte Lust daran, Akteure des Berliner Verlags mit taktischen Fouls aus dem Spiel zu nehmen“.
Der „Spiegel“ wies alle Vorwürfe brüsk zurück, und so schaukelte sich der Streit munter hoch. Verleger Friedrich bot der Chefredaktion des Magazins noch eine Aussprache über die „diskreditierende Berichterstattung“ an. Doch dazu kam es nicht mehr.
Jetzt hat die „Berliner Zeitung“ den „Spiegel“ erstmal verklagt.
Der „Spiegel“ habe, so der Vorwurf, mehrere Monate im Umfeld der „Berliner Zeitung“ recherchiert – „offenbar mit der Absicht, die Redaktion als Konkurrenten zu schädigen. Im Ergebnis wurde ein Stück publiziert, das aus Sicht der Berliner Zeitung und des Verlags schwere journalistische Defizite aufweist“. Die Unterlassungsklage jetzt soll die Hamburger dazu zwingen, Falschbehauptungen und die Verbreitung eines „massiv ehrenrührigen Gerüchts“ zu unterlassen.
Das Magazin erklärt dagegen: „Wir publizieren stets rein aus Gründen des Berichterstattungsinteresses und nie in Schädigungsabsicht, egal, über wen wir berichten.“ Unabhängig vom konkreten Fall hat diese Aussage für Branchenkenner durchaus humoristischen Wert.
Ende Oktober gibt es erst einmal einen Gerichtstermin.
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Guter Gott, auch ich hatte mal lange vor den Nullerjahren ein Spiegelabonnement. Ich schäme mich sehr!
Das Problem Linker ist, dass sie kleine Geister sind, die selber nichts zustande bringen, aber von Neid auf Erfolgreichere zerfressen sind und die auch noch ein Ego wie ein Ochsenfrosch haben.
ach, und ich dachte, es gehe um diesen Rufmord: https://www.spiegel.de/panorama/berlin-wohnsitz-digital-anmelden-eine-anleitung-in-nur-22-schritten-glosse-a-ce2cdc6a-c363-4e30-b2dd-9d8251279e38
Aber Rufmord setzt eine unwahre Behauptung voraus. Während der Artikel Tatsachen beschreibt; nichts, was die Worte mußmatlich oder voraussichtlich erfordert.
Der verlinkte Artikel ist doch kein Rufmord, sondern könnte in seiner leicht satirischen Anmutung evtl. sogar als Hauch von Kritk durchgehen …
Vom „Spiegel“ erwarte ich nichts Anderes. Mehr als eine von GB installierte Dreckschleuder war das noch nie. Und die typischen Pseudobelege von der Art: „eine Hamburger Rechtsanwältin“, „Klimaexperten…“ etc pp sind Ausweis dafür, dass die Belastbarkeit der Spiegel-Recherchen im Nano-Bereich liegt. Und das war auch schon vor 40 Jahren nicht anders, s. Barschel-Affäre.
Es tut mir Leid, aber bei der Klage der BZ wird nichts herauskommen.
1.Wegen der Pressefreiheit.
2.Seit Jahren wird zunehmend politisch geurteilt.
Ein Bild, besser Film wie Spiegel Journalisten im Schnitt ticken
kann man bei einem Gespräch sehen das Beckamp (AfD) mit einer
Spiegel Journalistin führte. Auf Beckamps Kanal bei yt.
Der Spiegel hat es nicht veröffentlicht.
Vati
ein früherer Spiegel Abonnement (lange her)
Im Zusammenhang mit dem orchestrierten „Skandal“ um Till Lindemann, der aus meiner Sicht ein Medienskandal ist, fiel der Begriff „Belastungseifer“. Diesen sehe ich auch hier gegeben.
„Wir publizieren stets rein aus Gründen des Berichterstattungsinteresses und nie in Schädigungsabsicht“
In der Ibiza-Affäre hat der Spiegel nachweislich und wissentlich in voller Schädigungsabsicht falsch Bericht erstattet um die EU-Wahl und die Wahlen in Österreich zu manipulieren. Herr Strache, damals noch FPÖ, wurde von Gerichten in allen Anklagepunkten freigesprochen. Die Linksextremisten vom Spiegel hat man meines Wissens für ihre falsche Berichterstattung, Wahlmanipulation, Beweismittelmanipulationen, ihre Falschinterpretationen und Lügen nie vor Gericht gestellt und verurteilt. Und bei wissentlicher falscher, vorsätzlicher schädigender Berichterstattung endet irgendwann mal auch die Pressefreiheit.
„„Wir publizieren stets rein aus Gründen des Berichterstattungsinteresses und nie in Schädigungsabsicht…“. Aber sicher doch. Konnte man bestes letztes Jahr bewundern, wo der SPIEGEL federführend in der Haß- und Hetzkampagne gegen die Band „Rammstein“, vor allem dessen Frontmann Lindemann agiert hat. Nichts von dieser „Berichterstattung“ war juristisch haltbar, sämtliche Verfahren gegen „Rammstein“ wurden eingestellt. Vielleicht tut die Berliner Zeitung dem SPIEGEL zu viel der Ehre; denn was kümmert es die Eiche… . Anwürfe aus dieser Ecke sind geradezu ein Gütesiegel, so wie umgekehrt positive Würdigungen des Relotiusblattes (und ungeistesverwandter Gazetten) ein Warnhinweis sind.