Nun will die FDP, die früher einmal als Rechtsstaatspartei gehandelt wurde, im Bundestag eine Ausweitung der Todesdefinition als Voraussetzung für Organ-Entnahmen, wonach künftig auch der Herz-Kreislauf-Stillstand Grundlage sein kann, wo bisher der Hirntod konstatiert werden musste.
Im Einblick am Morgen schrieb ich gestern: »Eine Ausweitung der Todesdefinition als Voraussetzung für Organ-Entnahme will die FDP im Bundestag. Künftig soll auch der Herz-Kreislauf-Stillstand Grundlage für eine Organentnahme sein, bisher musste der Hirntod konstatiert werden (Welt). – Leute, mir graut’s vor euch. Schon der „Hirntod“ ist eine mehr als fragwürdige Konstruktion.«
Dass die Grünen dem heute mit einer populistischen Begründung – „insbesondere in Bezug auf das Vertrauen der Bevölkerung“ – widersprachen, ist weder beruhigend noch darauf Verlass.
Auf die Gefahr hin, welche übersehen zu haben, habe ich auf TE 13 Beiträge zur Organentnahme gefunden.
Paetow dokumentierte für die Nachwelt das – tja, wie soll ich es nennen, vielleicht einfach unchristliche – „Argument“ des evangelischen Ex-Bischofs Wolfgang Huber, „5.000 Fälle, also 0,5 Prozent von einer Million Toten pro Jahr … Und wegen 5.000 Fällen wollen Sie 80 Millionen Menschen mit einer solchen Gewissensfrage belasten?“
Hatte der Kleriker nie von der Freiheit und Unverletzlichkeit des einzelnen und seiner Menschenwürde gehört?
»Im November 2016 ist das Gesetz zum Aufbau eines Transplantationsregisters in Kraft getreten. In ihm würden erstmals alle relevanten Daten zu Organspenden zusammengeführt: Spender-, Empfänger-, Vermittlungs- und Qualitätssicherungsdaten. Natürlich diene das Register „nur der Patientensicherheit. Es bringe mehr Transparenz und erweitere das Wissen um Transplantationen“ … Diesen Beteuerungen, dass es ja nur um die Sicherheit des Patieten gehe, scheinen die Deutschen aber immer weniger Glauben zu schenken. Sie sehen, um welche Summen es beim Geschäft mit den Organen geht, und misstrauen dem Braten instinktiv.«
Ökonomen, so Tichy, haben »schon vor Jahren ein Modell entwickelt: Danach wird bei Transplantationswünschen der derjenige bevorzugt, der sich seinerseits zur Spende bereit erklärt hat. Das würde dem Grundsatz folgen: Ich helfe Dir, wenn Du bereit bist mir zu helfen. Es ist eine Art Versicherungslösung: Spendenbereitschaft gegen bevorzugte Behandlung. Das klingt fair, wäre ein Tausch von Verfügungsrechten.
Aber all das wie auch Verkauf der eigenen Organe allerdings gelten als unmoralisch. Die Sozialisierung, also die freie Verfügbarkeit für das halbstaatliche Gesundheitssystem ohne jeden persönlichen Einfluß des Spenders, soll trickreich herbeigeführt werden. Das gilt dann nicht als unmoralisch.«
»Konservative«, argumentiert Tichy,» gehen vorsichtig mit der Veränderung von Verfügungsrechten um. Es gelten Grenzen – mein Körper gehört mir. Das Recht auf Leben ist nicht verhandelbar. Eigentum wird geschützt … Sozialisten kennen diese Grenzen nicht. Bemerkenswert, dass insbesondere der sozialdemokratische Politiker Karl Lauterbach zu den lautstärksten Verfechtern der Enteignung der Organe gehört. Die staatliche Medizin soll auch über sterbende Körper und ihre Ressourcen in Form von begehrten Organen verfügen können. Eigentum steht sozialistischen Ideen wesensfremd entgegen. Der Mensch ist nur Verfügungsmasse dieser Lauterbachs. Letztlich wird dadurch ein Mechanismus in Kraft gesetzt, der sonst als „neoliberal“ gebrandmarkt wird. Der Körper wird enteignet und verfügbar gemacht – mit fragwürdigen Anreizen über den einzelnen Fall hinaus.«
Roland Tichy stellt die Organentnahme in den Zusammenhang von Berlin, Brüssel und New York: »Ich habe ein Auto erworben, nach geltenden Gesetzen und Vorschriften. Jetzt werden Fahrverbote ausgesprochen, einfach so. Das Auto wird enteignet. Entschädigungslos. Einfach so. Heute mein Diesel, morgen mein Haus? Die neue Mietenpolitik entzieht den Eigentümer die Verfügungsrechte.
Die Transplantationszentren sind an vielen billigen Organen interessiert. Meine Daten werden geschützt, sie gehören mir. Mein Körper – mein Heiligstes: Nicht mehr.
Wer so Eigentumsrechte auf den Tisch der Lobbys legt, zerstört die Fundamente der Gesellschaft – Freiheit, Moral und Recht.«
»Sie besagt im Kern, dass man im Todesfall automatisch Organspender wird – es sei denn, man hat zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen. Bisher ist es umgekehrt: Man spendet nicht – es sei denn, man erklärt ausdrücklich, dass man spenden will.
Spahn, so kann man sich das vorstellen, will die Werkseinstellungen des Bundesbürgers ändern: Bisher werden wir standardmäßig als Nicht-Organspender ausgeliefert, künftig sollen wir standardmäßig Organspender sein.
Der Vorstoß ist umstritten, Fragen wirft er reichlich auf: Hilft dieser neue Gesetzesvorschlag überhaupt, damit es bald mehr Spenderorgane gibt? Und selbst wenn: Wird nicht womöglich ein inakzeptabler moralischer Druck auf diejenigen ausgeübt, die eigentlich nicht spenden wollen?«
»Es gibt viele Argumente gegen die neue Organspendenregelung«, schrieb Alexander Wendt am 15. Januar 2020: »Das wichtigste lautet: sie richtet sich diametral gegen unserer Rechtsordnung.«
Dass der Bundestag am 16. Januar 2020 in höchst seltener Suspendierung des „Fraktionszwangs“, dieser undemokratischen Praxis des Parteienstaats in Verletzung des Grundgesetz-Artikel 38, den Spahn’schen Gesetzentwurf zur (verharmlosend) Organspende genannten Freiheitsberaubung quer durch allen Fraktionen ablehnten, gehört zu den sehr seltenen Sternstunden im deutschen Parlamentarismus. Marco Gallina fragte heute ebenso besorgt wie berechtigt, ob sich das ein zweites Mal wiederholen würde.
Wahrscheinlich haben das alle schon vergessen: Im Januar 2020 hat der Bundestag das „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ beschlossen. Im März 2022 sollte demnach ein Organspender-Register an den Start gehen – nun visiert die Bundesdruckerei das erste Quartal 2024 als neuen Starttermin an. Notierte Mario Thurnes am 20. April 2022.
Und am 30. März dieses Jahres setzt Thurnes fort: »Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat ein digitales Organspenderegister freigegeben. Doch schon beim Start sagt er, dass es wirkungslos sei – und will, dass jeder Spender wird, der sich nicht dagegen wehrt … Für die Ärzte Zeitung ist das Register die „perfekte Vorbereitung für die Widerspruchslösung“ … Für Karl Lauterbach ist es eine Frage der Zeit, bis die Widerspruchslösung kommt. Nur so ließe sich langfristig die Zahl der Spenden erhöhen, sagte er zum Start des Registers. Der Gesundheitsminister glaubt also schon zu Beginn des Projekts nicht an dessen Erfolg. Er hat das Register noch von seinem Vorgänger Jens Spahn (CDU) geerbt, dem der Bundestag den Auftrag dazu schon 2020 erteilte.«
Nun also will die FDP, die früher einmal als Rechtsstaatspartei gehandelt wurde, im Bundestag eine Ausweitung der Todesdefinition als Voraussetzung für Organ-Entnahme, wonach künftig auch der Herz-Kreislauf-Stillstand Grundlage für eine Organentnahme sein kann, wo bisher der Hirntod konstatiert werden musste.
TE bleibt dran.
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Einen Herzstillstand kann es in vielen Situationen geben. Wenn nun jemand in der Öffentlichkeit zusammenbricht, wäre dies dann auch gleich mit einem Transport in die Organentnahme verbunden, wenn das Herz betroffen ist? Vielleicht könnte der betroffene Mensch mit Herzdruckmassage oder Schocks zur Ingangsetzung des Herzens noch weiter leben, aber jetzt wird es heißen „ab zum Ausnehmen“. Das vermehrt dann natürlich auch die Zahl derjenigen, denen Organe umgehend entnommen werden können. Würde mich auch nicht wundern, wenn damit eine Liste von zu bevorzugenden Personen verbunden wäre.
Ah, jetzt verstanden, die ePA ist wohl eine Inventurliste, das man nicht so lange suchen muss. Am besten noch einen GPS Chip in die Krankenkarte, so hat man den Standort und was brauchbar ist.
Wären unsere Politiker und die Repräsentanten des Gesundheitswesens glaubwürdig und die Entscheidungen transparent, könnte man eine positive Einstellung zur Organspende entwickeln, nicht aber, wenn ein Parlament, das diese Gesetze verabschieden soll unter Fraktionszwang gestellt ist. Des Weiteren wäre es vertrauenserweckender, wenn man nicht von einem Großteil der Parlamentsmitglieder annehmen müsste, sie würden nicht zum Wohle des deutschen Volkes abstimmen, sondern andere Motive im Vordergrund stünden.
Nun! Kombiniert man die Erkenntnisse aus der ePA samt dem Ziel den Menschen als Ersatzteillager (international?) zu betrachten, kommt man auf viele weitere Ideen, nicht wahr, liebe Ampel?
Die Ganoven von der FDP müssen mal lernen, dass der Tod biologisch bestimmt ist und nicht von Parteilumpen definiert werden kann. Was die FDP Ganoven fürs „Gschäfteln“ (es gibt dann mehr Organe, sagt FDP) fordern, ist strafbare „Erste Hilfe“ Verweigerung durch Rettungskräfte und Personen vor Ort. Eine Partei diean Skrupellosigkeit nicht mehr zu überbieten ist. Insbesondere ist der Herzstillstand ein Zustand der lt. Grundgesetz eine intessiv-medizische sofortige Intervention der Wiederbelebung fordert. Wobei ein Defibrillator zum Einsatz kommt, wodurch viele Menschenleben gerette werden, bei Herzstillstand. Genau dafür, zur Lebensrettung bei Herzstillstand gibt es an öffentlichen Orten Defibrilator-Stationen wo die Geräte öffentlich… Mehr
Der Einsatz eines Defibrillators wäre dann ja unzulässig, denn der Herzstillstand wäre Grundlage für die unmittelbar folgende Organentnahme. Spart ja auch Kosten, wenn die Dinger nicht mehr vorgehalten werden müssen.
Der Staat wird immer übergriffiger. Jetzt will er sogar ins Leben eingreifen. Mal gespannt, wie lange es dauert, bis einer den Vorschlag macht, den Schlaf als Tod zu definieren.
Nun, das überrascht mich wenig. Organhandel ist lukrativ und die FDP immer an Geschäften interessiert.
Das müsste ja dann auch für unsere turboeingebürgerten „Neudeutschen“ gelten. Die werden bestimmt begeistert zustimmen.
Der träge Länger-hier-Lebende wird auch das noch akzeptieren, und zwar aus dem im Artikel genannten Grund. Man schiebt diese Entscheidung vor sich her und vergisst sie schließlich irgendwann. Oder aber, wie ebenfalls erwähnt, man wird vom Nachbarn schief angesehen, wenn man sich dagegen entscheidet. Denn beim dem Anderen Auf-die-Finger-schauen sind die Deutschen Weltspitze.
Es vereinfacht den ganzen Prozess, wenn man nicht wie bisher, eine ausdrückliche Zustimmung finden und vorweisen muss, um zur Tat zu schreiten, sondern es dann zukünftig ausreichen wird, nichts zu finden.
Nichts kann man viel einfacher finden.
Und es darf im Fall der Fälle zu keinen „Fehlern“ bei der Ermittlung Ihres Wunsches kommen: Geldbörse mit Ausweisen nicht auffindbar, Wunsch fehlerhaft übermittelt oder ausgeführt, Verwandte nicht erreichbar, da sind ja mehrere Ursachen denkbar, und im Organgeschäft muss es schnell gehen.
Aber zu unser aller Beruhigung werden ja sicher strengste Strafen verhängt, wenn z.B. einem alleinstehenden Verstorbenen Organe trotz Widerspruchs entnommen werden.
Die Ablehnung quer auf Stirn und Brust tätowiert, das wäre einigermaßen sicher, aber das wollen viele dann doch nicht.
Mir ist so eine Freundin abhanden gekommen – und bis ich begann, sie zu suchen, war sie innerhalb Tagen schon Asche.
Schwierig zudem, denn die Polizei darf keine Auskunft geben – hat mir aber dann, bevor ich wusste, beschieden, sie „sei sicher und geborgen“. Wobei die wohl ernsthaft den Aufenthalt in einer Klinik meinten – von wo sie dann aber dann, bewusstlos wie sie war, komplett aus aller Blickfeld in ein weit entferntes Krankenhaus überliefert wurde, wo sie dann verstarb.
Und keiner kann wissen, wie es ihr in dieser Zeit erging und was da alles mit ihr gemacht wurde.
Mir drängt sich der Verdacht auf, dass es immer „diese gleichen Rechten“ sind, die gegen Organspende, Coronamassnahmen, mRNA-Impfung und Ukrainekrieg sind. Die SED und StaSi, die diese „staatsfeindlichen Aufrührer“ zur Räson bringt, ist im Aufbau.
In memoriam: „es sind doch nur 5.000 von einer Million…“ (Organspender), „es sind doch nur 200.000 von 19 Mio ukrainischen Männern“ (Kriegsopfer), „es ist doch nur jeder 6., der unter Impffolgeerscheinungen leidet“.
Der Mensch wird entwürdigt. Diese Entwicklung müssen wir stoppen!