Nun will die FDP, die früher einmal als Rechtsstaatspartei gehandelt wurde, im Bundestag eine Ausweitung der Todesdefinition als Voraussetzung für Organ-Entnahmen, wonach künftig auch der Herz-Kreislauf-Stillstand Grundlage sein kann, wo bisher der Hirntod konstatiert werden musste.
Im Einblick am Morgen schrieb ich gestern: »Eine Ausweitung der Todesdefinition als Voraussetzung für Organ-Entnahme will die FDP im Bundestag. Künftig soll auch der Herz-Kreislauf-Stillstand Grundlage für eine Organentnahme sein, bisher musste der Hirntod konstatiert werden (Welt). – Leute, mir graut’s vor euch. Schon der „Hirntod“ ist eine mehr als fragwürdige Konstruktion.«
Dass die Grünen dem heute mit einer populistischen Begründung – „insbesondere in Bezug auf das Vertrauen der Bevölkerung“ – widersprachen, ist weder beruhigend noch darauf Verlass.
Auf die Gefahr hin, welche übersehen zu haben, habe ich auf TE 13 Beiträge zur Organentnahme gefunden.
Paetow dokumentierte für die Nachwelt das – tja, wie soll ich es nennen, vielleicht einfach unchristliche – „Argument“ des evangelischen Ex-Bischofs Wolfgang Huber, „5.000 Fälle, also 0,5 Prozent von einer Million Toten pro Jahr … Und wegen 5.000 Fällen wollen Sie 80 Millionen Menschen mit einer solchen Gewissensfrage belasten?“
Hatte der Kleriker nie von der Freiheit und Unverletzlichkeit des einzelnen und seiner Menschenwürde gehört?
»Im November 2016 ist das Gesetz zum Aufbau eines Transplantationsregisters in Kraft getreten. In ihm würden erstmals alle relevanten Daten zu Organspenden zusammengeführt: Spender-, Empfänger-, Vermittlungs- und Qualitätssicherungsdaten. Natürlich diene das Register „nur der Patientensicherheit. Es bringe mehr Transparenz und erweitere das Wissen um Transplantationen“ … Diesen Beteuerungen, dass es ja nur um die Sicherheit des Patieten gehe, scheinen die Deutschen aber immer weniger Glauben zu schenken. Sie sehen, um welche Summen es beim Geschäft mit den Organen geht, und misstrauen dem Braten instinktiv.«
Ökonomen, so Tichy, haben »schon vor Jahren ein Modell entwickelt: Danach wird bei Transplantationswünschen der derjenige bevorzugt, der sich seinerseits zur Spende bereit erklärt hat. Das würde dem Grundsatz folgen: Ich helfe Dir, wenn Du bereit bist mir zu helfen. Es ist eine Art Versicherungslösung: Spendenbereitschaft gegen bevorzugte Behandlung. Das klingt fair, wäre ein Tausch von Verfügungsrechten.
Aber all das wie auch Verkauf der eigenen Organe allerdings gelten als unmoralisch. Die Sozialisierung, also die freie Verfügbarkeit für das halbstaatliche Gesundheitssystem ohne jeden persönlichen Einfluß des Spenders, soll trickreich herbeigeführt werden. Das gilt dann nicht als unmoralisch.«
»Konservative«, argumentiert Tichy,» gehen vorsichtig mit der Veränderung von Verfügungsrechten um. Es gelten Grenzen – mein Körper gehört mir. Das Recht auf Leben ist nicht verhandelbar. Eigentum wird geschützt … Sozialisten kennen diese Grenzen nicht. Bemerkenswert, dass insbesondere der sozialdemokratische Politiker Karl Lauterbach zu den lautstärksten Verfechtern der Enteignung der Organe gehört. Die staatliche Medizin soll auch über sterbende Körper und ihre Ressourcen in Form von begehrten Organen verfügen können. Eigentum steht sozialistischen Ideen wesensfremd entgegen. Der Mensch ist nur Verfügungsmasse dieser Lauterbachs. Letztlich wird dadurch ein Mechanismus in Kraft gesetzt, der sonst als „neoliberal“ gebrandmarkt wird. Der Körper wird enteignet und verfügbar gemacht – mit fragwürdigen Anreizen über den einzelnen Fall hinaus.«
Roland Tichy stellt die Organentnahme in den Zusammenhang von Berlin, Brüssel und New York: »Ich habe ein Auto erworben, nach geltenden Gesetzen und Vorschriften. Jetzt werden Fahrverbote ausgesprochen, einfach so. Das Auto wird enteignet. Entschädigungslos. Einfach so. Heute mein Diesel, morgen mein Haus? Die neue Mietenpolitik entzieht den Eigentümer die Verfügungsrechte.
Die Transplantationszentren sind an vielen billigen Organen interessiert. Meine Daten werden geschützt, sie gehören mir. Mein Körper – mein Heiligstes: Nicht mehr.
Wer so Eigentumsrechte auf den Tisch der Lobbys legt, zerstört die Fundamente der Gesellschaft – Freiheit, Moral und Recht.«
»Sie besagt im Kern, dass man im Todesfall automatisch Organspender wird – es sei denn, man hat zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen. Bisher ist es umgekehrt: Man spendet nicht – es sei denn, man erklärt ausdrücklich, dass man spenden will.
Spahn, so kann man sich das vorstellen, will die Werkseinstellungen des Bundesbürgers ändern: Bisher werden wir standardmäßig als Nicht-Organspender ausgeliefert, künftig sollen wir standardmäßig Organspender sein.
Der Vorstoß ist umstritten, Fragen wirft er reichlich auf: Hilft dieser neue Gesetzesvorschlag überhaupt, damit es bald mehr Spenderorgane gibt? Und selbst wenn: Wird nicht womöglich ein inakzeptabler moralischer Druck auf diejenigen ausgeübt, die eigentlich nicht spenden wollen?«
»Es gibt viele Argumente gegen die neue Organspendenregelung«, schrieb Alexander Wendt am 15. Januar 2020: »Das wichtigste lautet: sie richtet sich diametral gegen unserer Rechtsordnung.«
Dass der Bundestag am 16. Januar 2020 in höchst seltener Suspendierung des „Fraktionszwangs“, dieser undemokratischen Praxis des Parteienstaats in Verletzung des Grundgesetz-Artikel 38, den Spahn’schen Gesetzentwurf zur (verharmlosend) Organspende genannten Freiheitsberaubung quer durch allen Fraktionen ablehnten, gehört zu den sehr seltenen Sternstunden im deutschen Parlamentarismus. Marco Gallina fragte heute ebenso besorgt wie berechtigt, ob sich das ein zweites Mal wiederholen würde.
Wahrscheinlich haben das alle schon vergessen: Im Januar 2020 hat der Bundestag das „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ beschlossen. Im März 2022 sollte demnach ein Organspender-Register an den Start gehen – nun visiert die Bundesdruckerei das erste Quartal 2024 als neuen Starttermin an. Notierte Mario Thurnes am 20. April 2022.
Und am 30. März dieses Jahres setzt Thurnes fort: »Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat ein digitales Organspenderegister freigegeben. Doch schon beim Start sagt er, dass es wirkungslos sei – und will, dass jeder Spender wird, der sich nicht dagegen wehrt … Für die Ärzte Zeitung ist das Register die „perfekte Vorbereitung für die Widerspruchslösung“ … Für Karl Lauterbach ist es eine Frage der Zeit, bis die Widerspruchslösung kommt. Nur so ließe sich langfristig die Zahl der Spenden erhöhen, sagte er zum Start des Registers. Der Gesundheitsminister glaubt also schon zu Beginn des Projekts nicht an dessen Erfolg. Er hat das Register noch von seinem Vorgänger Jens Spahn (CDU) geerbt, dem der Bundestag den Auftrag dazu schon 2020 erteilte.«
Nun also will die FDP, die früher einmal als Rechtsstaatspartei gehandelt wurde, im Bundestag eine Ausweitung der Todesdefinition als Voraussetzung für Organ-Entnahme, wonach künftig auch der Herz-Kreislauf-Stillstand Grundlage für eine Organentnahme sein kann, wo bisher der Hirntod konstatiert werden musste.
TE bleibt dran.
Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein
Die hier öfters angesprochene elektronische Patientenakte (elPat) muß, und vor allem von den notdienstlich eingesetzten Diensten im Pkw, Sanka usw. online aufgerufen werden können. Und zwar v o r allen automatischen sogenannten lebensrettenden bzw. -erhaltenden Aktionen. Meine Notfall- bzw. Organverfügung trage ich stets bei mir, meine elPat muß diesen Willen als ersten und fettgedruckten Eintrag aufweisen (sonst ist sie überflüssig). Übergeht ein Notdienst beide oder eine von diesen Willensverfügungen, werden die notfallmedizinischen Rettungskräfte sich straf- bzw. zivilrechtlich zu verantworten haben. Denn: Jeder Aufruf bzw. Nichtaufruf meiner elPat wird rekonstruierbar sein: -wer, wann, wo ). Merke: Nicht jeder Notdienst ist (in diesen Zeiten)… Mehr
Viel Phantasie benötigt man nicht, um sich vorstellen zu können, welche mörderische Willkür mit diesem Vorhaben möglich werden würde. Zu was das Regime fähig ist, hat die „Pandemie“ gezeigt. Die meisten Mediziner und deren Organisationen haben alles mitgemacht. Das vollkommen gesunde Menschen durch die Maßnahmen verstarben oder schwer erkrankten, wird von den Verantwortlichen bis heute ignoriert. Solchen charakterlosen und geldgierigen Menschen kann man auch in Zukunft jedes Verbrechen gegen die Menschlichkeit zutrauen.
Ganz zufällig erleiden seit der „Impfung“
auch viele junge Menschen mit gesunden Organen einen Herzstillstand. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Man denke welches aufsehen und Kritik diese Studie https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC6844189/ in der Transplantationsmedizin verursacht hat und man kann sich denken wieso nun alle Hemmungen fallen die haben schlichtweg angst um ihr mörderisches Geschäft https://www.aerztezeitung.de/Politik/Heikle-Forschung-an-Hirngewebe-228644.html
Gilt das dann auch für Migranten jeglicher Natur? Wäre doch eigentlich nur logisch. Hoffentlich verstehen die das dann auch oder gibt es da evt. Ausnahmen oder andere Regelungen.
Wer seine Organe im Falle seines wie auch immer gearteten Todes spenden will, der soll das tun können und seinen Wille in dieser Richtung kundtun. Einen Automatismus in dieser Richtung darf es in einem Rechtsstaat auf keinen Fall geben.
Vergessen Sie nicht, was Rechtsstaatlichkeit bedeutet. Handeln auf Grundlage der Gesetze. Wer erlässt diese? Richtig, die Regierung nach mehrheitlicher Abstimmung im Bundestag. Wenn also eine Mehrheit im Bundestag für den Automatismus der Organentnahme ist, dann wird es Gesetz.
Ich erlaube mir, Kassandra zu zitieren: „Man muss sie tatsächlich erst mal wieder zum Atmen bringen, also Wiederbeleben – denn nur so kommt eine „Verwertung“ infrage.“ — Richtig. Schon jetzt wird der „Hirntote“ während der Organentnahme am Leben gehalten durch Künstliche Beatmung und Injektionen, die das Herz am Schlagen halten. Denn ohne Blutzirkulation sterben die Organe in kürzester Zeit ab bzw. nehmen schweren Schaden. Und jetzt zum Verständnis, was da laufen soll: Patient erleidet bei OP einen Herzstillstand. Damit ist nach geplantem Gesetz die Organentnahme erlaubt. Damit diese aber erfolgen kann, wird erst der Herzstillstand therapiert. Nun schlägt das Herz… Mehr
Ganz genau so.
Organ-Entnahme künftig auch bei Herz-Kreislauf-Stillstand. Die Hersteller von Defibrillatoren werden dann wohl Pleite gehen. Und die vielen Wiederbelebungsschulungen, die ich in meiner Firma mitmachen musste sind dann für die Katz gewesen. Kommt mal jemand auf die Idee einen Verbotsantrag für die FDP zu stellen. Die befindet sich auch in Agonie. Eine sterbende Partei, die versucht, nochmal richtig um sich zu schlagen. Wo bleibt hier der Aufschrei der Christdemokraten? Ach ja, sind ja keine. Sie nennen sich nur so. Jesus hätte gesagt, das sind alles Pharisäer also Heuchler.
Klassischer Mord. Was ist das für eine Welt, in der „Politiker“ über Leben u. Tod entscheiden….
Nach med.wiss. Info „stirbt auch nicht ein Wesen plötzlich, sondern nach und nach, da das „Innenleben“ immer noch weiterarbeitet. Das konnte schon Galvani mit seinen Froschschenkelversuch beweisen, indem bei elektr.Impulsen der Schenkel weiterzuckte. So auch unsere Organe. Hirntod heisst nur, das unser „Zentrum“ aufgehört hat, zu arbeiten. Sogar der Verwesungsprozess zeigt nur, dass das Darm-Innenleben nach eingestellter Nahrungsvesorgung sich nun am Körper selber weiterversorgt.
Der Satz an sich erklärt schon Alles:..es können nur LEBENDE Organe genutzt werden….“!
Das kommt bei der Mechanisierung des Todes heraus. Man muss natürlich auch in Kauf nehmen, das gerade junge Menschen, die noch ein Leben hätten dadurch dann keines mehr haben aber wie gesagt diese Entscheidung darf weder ein Politiker noch ein Mediziner treffen und schon gar nicht irgend ein sogenanntes Gesetz.
Bald wird man demnach nach jeder Einlieferung in ein Krankenhaus, etwa nach einem Verkehrsunfall, damit rechnen müssen, ausgenommen zu werden wie eine Weihnachtsgans? Schon der „Hirntod“ war dubios, ein Herz-Kreislaufstillstand ist es vollends. In den meisten Fällen kann dieser Zustand nämlich therapiert werden. Wozu stellt man sonst überall Defibrillatoren auf? Und zweitens lässt sich ein Herz-Kreislaufstillstand auch herbeiführen. Mit der Organtransplantation wird nun mal sehr viel Geld verdient.
Tatsache ist doch, dass ein menschlicher Körper kein Autowrack ist, von dem noch Teile brauchbar sind.
Und eine weitere Tatsache ist, dass man nur von noch lebenden Menschen Teile entnehmen kann, da sie ansonsten bei einem wirklich Verstobenen in kürzester Zeit verderben!
Worüber spricht man also momentan?
Über Menschen, deren Organe versagen, oder über Menschen, die vermeintlich bereits verstorben sind?
Noch eine Tatsache: Das Leben ist endlich!
Und über sog. Lebendorganspenden wird zuletzt wohl gar nicht mehr gesprochen, oder?