Die Abschiebung eines Afghanen aus dem Kirchenasyl führte zu einem innerkirchlichen Aufschrei der Empörung. Während die EKD nun selbst den Staat in Migrationsfragen in die Pflicht nehmen möchte, betonen Behörden, dass auch Kirchen sich an geltende Absprachen zu halten haben.
Kirchen als Schutzräume der Verfolgten haben eine jahrhundertelange Tradition. Das sogenannte Kirchenasyl ist die zeitgenössische Form dieser Tradition und galt bislang als besonders schützenswerte Institution. Nun wurde in Hamburg ein 29-jähriger Afghane aus dem Kirchenasyl einer katholischen Gemeinde abgeschoben. Es entbrannte eine heftige Diskussion über die Rechtmäßigkeit dieser Abschiebung, die nun vor allem von der evangelischen Kirche offensiv vorangetrieben wird.
Im Frühjahr dieses Jahres reiste ein Afghane nach Deutschland ein. Der 29-Jährige lebte zuvor 9 Jahre in Schweden bei Familienangehörigen und hatte Asyl beantragt, das allerdings vom schwedischen Staat abgelehnt wurde. Um einer Abschiebung zu entgehen, kam der Afghane nach Deutschland. Im Sommer begab er sich in Hamburg dann ins Kirchenasyl, wo ihm die Pfarrei Heilige Elisabeth in der Gemeinde St. Christophorus (Lohbrügge) Obdach gewährte.
Die Argumentation des BAMF berief sich dabei auf die Regelungen der Dublin-III-Verordnung, der zufolge die Prüfung des gestellten Asylantrags im zuständigen Mitgliedstaat zu erfolgen habe. Das war aber Schweden und Schweden hatte den Asylantrag nach 9 Jahren Aufenthalt abschlägig beurteilt. Das Erzbistum Hamburg ließ es dabei aber nicht bewenden und legte ein Dossier vor, in dem die befürchteten individuellen Härten dargelegt wurden. Nach „intensiver Durchsicht“ wurde dieser Einwand des Erzbistums aber abgelehnt und die Rückführung nach Schweden beschlossen.
Explosionsartiger Anstieg von Kirchenasylanten
Natürlich ließ es das Erzbistum dabei nicht bewenden. Der Hamburger Erzbischof Stefan Heße forderte, „dass die Behörden die Tradition des Kirchenasyls respektieren“. Das Kirchenasyl sei „ein letztes Mittel zur Abwendung unzumutbarer humanitärer Härten“, so Heße. Es gehe darum, „im Austausch mit den staatlichen Stellen im konkreten Einzelfall eine verantwortbare Lösung zu finden“, plädierte der Erzbischof.
Dem widersprach die Hamburger Innenbehörde und beharrte auf der Rechtmäßigkeit ihrer Entscheidung. Auch die Kirchen müssten sich an geltendes Recht und getroffene Vereinbarungen halten, betonte ein Sprecher der Innenbehörde. Wer erwarte, dass der Staat Vereinbarungen respektiere, müsse das auch selbst tun. „Dazu gehört, dass die rechtsstaatliche Prüfung von solchen Härtefällen und auch deren Ergebnis akzeptiert wird und man sich nicht kategorisch darüber hinwegsetzt“, so der Sprecher.
Auch wenn erst der Fall des 29-jährigen Afghanen die Öffentlichkeit erreichte, so war das Kirchenasyl im Laufe dieses Jahres bereits mehrfach geräumt worden. Im Januar kam es zu einer Räumung in Schleswig-Holstein, im Mai war eine russische Familie in Niedersachsen betroffen. Zurzeit leben alleine in Hamburg 76 Menschen im Kirchenasyl. Bundesweit sind laut der ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ 542 aktive Fälle von Kirchenasyl mit mindestens 690 Personen bekannt.
Die Zahl der Kirchenasyle stieg in den letzten Jahren allerdings deutlich an. Der Jahresbericht 2022 dokumentiert insgesamt 1119 Fälle von Kirchenasyl, von denen 875 erst im Jahr 2022 selbst begonnen wurden. Der Großteil der Kirchenasylanten stammte dabei aus Afghanistan, Syrien und dem Irak. Zum Vergleich: Im Jahr 2004 wurden lediglich 48 öffentliche Kirchenasyle registriert, im Jahr zuvor waren es gar nur 38. Die meisten der damaligen Asylanten waren Kurden.
Die EKD geht in die Migrationsoffensive
Noch offensiver als die Hamburger Bischöfin präsentierte sich Anna-Nicole Heinrich, ihres Zeichens Präses der Synode der evangelischen Kirche in Deutschland. Sie forderte in einer Pressemitteilung „mehr kritische Kontrolle des staatlichen Umgangs mit Geflüchteten“. Es reiche nicht aus, Abschiebungen an Flughäfen beobachten zu lassen, sondern man müsse auch, wenn ausreisepflichtige Menschen über zunehmend längere Zeiträume auf ihre Abschiebungen warten, gefragt werden, „in welcher Weise das mit elementaren Würde- und Sicherheitsansprüchen dieser Menschen in Einklang stehen kann“.
Dazu traf sich Heinrich letzte Woche in Köln mit dem Verein „Abschiebungsreporting NRW“, der auch von Kirche und Diakonie finanziert wird. Bereits im Sommer hatte Heinrich bereits das Closed Control Access Center auf Kos besucht und eine „kritische zivilgesellschaftliche Kontrolle des staatlichen Umgangs mit Geflüchteten, gerade bei Abschiebungen“ gefordert. „Von Behörden häufig zu hören, dass für einen Missstand eine andere Stelle Verantwortung trage, bringe eine strukturelle Verantwortungslosigkeit zum Ausdruck.“ Bereits im November wird die Synode der EKD in Würzburg über das Schwerpunktthema „Migration, Flucht und Menschenrechte“ beraten. Es bedarf wenig Phantasie, um vorherzusagen, dass sich die EKD dann wohl für eine Erweiterung des Asylanspruchs aussprechen wird.
Zuspruch erhielten die Kirchen auch aus einschlägigen politischen Kreisen. Die Linksfraktion der Hamburger Bürgerschaft entdeckte in der Frage des Kirchenasyls plötzlich ihr Herz für christliche Institutionen. „Die kirchliche Entscheidung, einem Menschen Asyl zu geben, darf nicht angetastet werden. Abschiebungen aus dem Kirchenasyl darf es nicht geben“, forderte Carola Ensslen, fluchtpolitische Sprecherin der Linken-Fraktion. Auch der flucht- und religionspolitische Sprecher der Hamburger Grünen, Michael Gwosdz, betonte, dass „vor diesem Hintergrund“ (sic!) der Bruch des Kirchenasyls „völlig unverständlich“ sei.
Rechtliche Grauzone Kirchenasyl
Das Kirchenasyl ist bereits seit langem ein Streitpunkt zwischen kirchlicher und weltlicher Macht. So wurden in den letzten Jahren wiederholt Prozesse gegen Geistliche in Bayern geführt, die Kirchenasyl gewährt hatten. In allen Fällen wurde die beschuldigte Geistlichkeit aber entweder freigesprochen, oder das Verfahren eingestellt, wie zuletzt 2023 bei der Äbtissin Mechthild Thürmer, die im Laufe der Jahre 30 Flüchtlingen Unterschlupf in ihrem Kloster bot.
Verteidiger des Kirchenasyls berufen sich dabei auf entsprechende Vereinbarungen zwischen den Behörden und den Kirchen, nach denen die Gewährung von Kirchenasyl in besonderen Härtefällen zur nochmaligen Prüfung der Fälle gewährt werden kann. Mit dem neu aufflammenden öffentlichen Interesse am Kirchenasyl könnten diese Absprachen demnächst aber wieder auf dem Prüfstand stehen.
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Wir leben nun einmal nicht in einem Gottesstaat, sondern in einem Rechtsstaat mit ohnehin schon sehr umfangreichen Rechtsschutz für abgelehnte Asylbewerber, kostenlosem Rechtsanwalt und sogar der Möglichkeit, nach endgültig abgelehntem Asylantrag sogar noch einen neuen Asylfolgeantrag zu stellen oder einfach wieder neu einzureisen und das ganze Spiel von vorne beginnen zu lassen.
Ein zusätzliches „Kirchenasyl“ passt da nicht auch noch rein. Was kommt als nächstes – ein „Moscheenasyl“, wo islamische Verbände die Ausweisung von Islamisten blockieren?
Ein Staat der angeblich Religion und Politik trennt dürfte kein Kirchenasyl anerkennen. Ein Staat der Religion und Politik vermengt sollte keine Probleme haben den Islam zu verbieten. Wir haben die schlechteste Situation aus beidem.
Kirchenasyl ist illegal und eine Frechheit gegenüber dem Rechtsstaat, den die Kirchen zur Geldeintreibung nutzen. Rechtlich gesehen gibt es kein Kirchenasyl.
Wo findet sich das Kirchenasyl in den Gesetzen?
Und welche humanitären Härten gibt es in dem Unrechtstaat Schweden?
Einen kalten, harten, schneereichen und dunklen Winter? Dafür kann man sich schon als Anker versuchen woanders niederzulassen.
In einem Rechtsstaat braucht es kein Kirchenasyl. Bezweifelt die Kirche dies? Kirche und Staat sind eng verwoben, finanziell.
Und hinzu kommen die kirchlichen Schlepperorganisationen. Zudem trägt die Kirche die Kosten des „Kirchen“asyls nicht.
Die Kirche hat nach über 2000 Jahren erstmalig in der Corona-Plandemie verfolgten Menschen ihre Gotteshäuser versperrt. Damit hat sie sich entweiht und unterliegt ganz normal dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Strafgesetzbuch. Damit wird es auch möglich, kirchliche Schlepperschiffe zur Rückführung illegal hergebrachter Migranten zu beschlagnahmen.
Kirchen gerieren sich als rechtsfreie Räume, denen es erlaubt ist, geltendes Recht zu brechen, weil es so schön gefühlig ist. Nur beim Aussperren Gläubiger, die wegen Corona seelischen Beistand benötigten, waren die Kirchen ganz nah, herrlich menschenverachtend und haben ihre Pforten geschlossen für die Verzweifelten und haben mit den totalitär agierenden Mächtigen paktiert.
Beide Kirchen sind gesetzesbrechende Schlepper-Organisationen und gehören wegen ihrer fortwährenden Aktionen gegen die Verfassung GG Art.16 eigentlich vom Verfassungsschutz beobachtet.
Da die Kirchen weder rechtsfreie Räume, noch (bezogen auf die römisch-katholischen Gotteshäuser) Exterritorien des Vatikans sind, erübrigt sich eigentlich jede Diskussion über die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens. Und mit Moral sollte die Kirche bitte nicht mehr kommen. Die nimmt der ohnehin niemand mehr ab.
Die EKD reklamiert für sich also ein Sonderrecht. Solch eine Forderung verstößt jedoch gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.
Gleichzeitig will die EKD mit diesem Sonderrecht sogar noch die im Grundgesetz festgelegten Regelungen zum Asylrecht sowie EU-Verträge untergraben und außer Kraft setzen.
Das alles ist m.E. im höchsten Maße illegal und verfassungsfeindlich.
Wieso wurde die EKD angesichts dieser Tatsachen nicht schon längst von Haldenwang als „unzweifelhaft verfassungsfeindliche Organisation“ eingestuft und Behördenmitarbeiter, die die o.g. illegalen Vereinbarungen getroffen haben, nicht schon längst aus dem Staatsdienst entlassen?
Kirchenasyl gibt es doch gar nicht. Kirchenasyl wäre, wenn die Kirchgemeinde alles, einschließlich Krankenversicherung etc, mit Spenden aus ihren Reihen bezahlen würde. Der Regelfall ist doch, dass Kirchenasylanten alle Leistungen von der Allgemeinheit erhalten und die Kirchen sich sogar das Wohngeld für ihre „Asylanten“ bezahlen lassen.
Das ist das Gegenteil von Asyl. Das ist schändlicher, unchristlicher Trickbetrug. Perfide ist es, wenn man damit auch noch prahlt.
Wahrscheinlich sind sie ihnen deshalb auch drauf gekommen, dass der Afghane in der Kirche ist – weil sie für ihn Leistungen auf Kosten der Allgemeinheit beantragten!
Anders herum: hat jemand schon mal von einem Christen oder anderen Ungläubigen gehört, den sie in der Moschee versteckten?