Abgeordnete bringen Bundestagsantrag für AfD-Verbotsverfahren ein

Der in den Bundestag eingebrachte Gruppenantrag zu einem Verbotsverfahren der AfD beim Bundesverfassungsgericht wird von einzelnen Abgeordneten von SPD, Union, Grünen und Linken unterstützt, nicht aber von den gesamten Fraktionen.

dts

Der Bundestag wird offenbar demnächst über einen Gruppenantrag abstimmen, in dem beim Bundesverfassungsgericht ein Parteiverbotsverfahren der AfD beantragt wird. Der Antrag wird von einzelnen Abgeordneten von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken unterstützt, nicht aber von den gesamten Fraktionen, berichtet die „Welt“. Er war demnach seit Monaten vorbereitet worden und wurde am vergangenen Freitag finalisiert.

Für einen fraktionsübergreifenden Antrag sind 37 Abgeordnete notwendig. Der Antrag zum AfD-Parteiverbotsverfahren soll von deutlich mehr Bundestagsmitgliedern eingebracht werden. Von allen genannten Fraktionen unterstützen ihn laut der „Welt“ jeweils mindestens zehn Abgeordnete.

Der Bundestag beantrage beim Bundesverfassungsgericht, gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes und Paragraf 43 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, festzustellen, dass die Partei Alternative für Deutschland verfassungswidrig sei, heißt es in dem Antrag. Hilfsweise solle vom Verfassungsgericht festgestellt werden, dass die AfD von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen werde.

Die Abgeordneten von SPD, Union, Grünen und Linken werfen der AfD in dem Bundestagsantrag vor, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen zu wollen und gegenüber dieser Grundordnung eine „aktiv kämpferisch-aggressive Haltung“ einzunehmen. Der Gruppenantrag wirft der AfD zahlreiche Verstöße gegen die Menschenwürdegarantie aus Artikel 1 des Grundgesetzes vor. Dabei nennt er etwa die Forderung nach einer „millionenfachen Remigration“ von Migranten. Der Antrag wertet außerdem zahlreiche Äußerungen von Bundes- und Landesvorsitzenden der AfD als Verletzungen der Menschenwürde von Migranten, Muslimen und sexuellen Minderheiten.

Der Antrag bezieht sich laut der „Welt“ unter anderem auf Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen und des Thüringer Oberverwaltungsgerichts aus diesem Jahr. Das OVG in Münster hatte im Mai geurteilt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Gesamtpartei AfD als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus einstufen und nachrichtendienstlich beobachten darf. Es lägen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die AfD Bestrebungen verfolge, die „gegen die für den freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat unverzichtbaren Grundprinzipien der Menschenwürdegarantie und des Demokratieprinzips“ gerichtet seien, heißt es in den Entscheidungsgründen.

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht sieht in einem Beschluss vom Februar zu einer waffenrechtlichen Entscheidung „gewichtige Anhaltspunkte für die Annahme, dass der AfD-Landesverband Thüringen verfassungsfeindlich ausgerichtet ist“.

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Kommentare ( 39 )

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Montesquieu
1 Stunde her

Parteiendemokratie ist, wenn die parlamentarische Mehrheit, die die entscheidenden Posten in Justiz, Exekutive und in zwangsfinanzierten Massenmedien besetzt, entscheidet, wer Aussätziger ist. Wurden die Aussätzigen von 30% gewählt, sind die 30% auch Aussätzige. Solch totalitäre Attitüde führte dereinst schon mal zum Bürgerkrieg.

Reimund Gretz
1 Stunde her

Abgeordnete von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken wollen AFD verbieten!

Wenn, wir unsere Mandate an die @AFD verlieren verbieten wir sie halt.

Deutschland ist endgültig auf dem Wege der Kakistokratie, der Herrschaft der Schlimmsten, die den Wählerwillen nicht akzeptieren wollen!

Mikmi
1 Stunde her

Die AfD sollte auch einen Antrag stellen, Vernichtung von Staatseigentum, Veruntreuung von Steuergeldern und Diffamierung von einer demokratisch gewählten Partei.

Zum alten Fritz
1 Stunde her

Frau Nancy aus der Flughafenstadt wird noch feststellen das die Partei Himmelblau gar keine Partei ist, sondern ein Wahlverein. Wenn die dann erst einmal zum Verein erklärt wurden geht es dann ganz schnell.

Nunc stans
2 Stunden her

Die AfD wird sich bedanken. Siehe „Streisand-Effekt“.

verblichene Rose
2 Stunden her

…dass die AfD Bestrebungen verfolge, die „gegen die für den freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat unverzichtbaren Grundprinzipien der Menschenwürdegarantie und des Demokratieprinzips“ gerichtet seien… Wie sieht es eigentlich mit meiner Garantie auf ein menschenwürdiges Leben aus und wie verhält es sich mit dem gefühlten Verstoss gegen das Demokratieprinzip, was auch für mich gelten sollte? Wie bekannt sind nur noch 3% von entsprechend Befragten noch zufrieden mit der Arbeit sämtlicher Altparteien, insbesondere betrifft das „die Ampel“! Und die haben die Chuzpe zu behaupten, dass die AfD verfassungsfeindlich ist? Jeder Kegelclub wäre wohl in der Lage zu erkennen, sich in so einer Situation auf… Mehr

Ernst K.
2 Stunden her

Die nach Umfragen zweitstärkste Partei einfach zu verbieten, dürfte schwierig werden. Ich nehme an, daß die sog. demokratischen Parteien ihr den Geldhahn zudrehen wollen. Ob sie sich damit einen Gefallen tun? Könnte es sein, daß dadurch die AfD, wie ich hoffe, weiter gestärkt wird?

Ohanse
3 Stunden her

Und dann kriegen sie’s schwarz auf weiß, daß der Antrag Mumpitz ist. Und in der Zwischenzeit sterben die Stammwähler der Altparteien weg. Und am Ende steht die AfD als relativ stärkste Kraft da. Bißchen schlecht überlegt. Altparteien eben.

Bernd Schulze sen.
3 Stunden her

Dasselbe für die Grünen, Begründung „Sabotage der Wirtschaft, Kriegshetze, Rassismus gegenüber Russen und Unterstützung von Völkermord im Nahen Osten, Veruntreuung von Steuergelder (siehe China) “ und vieles andere mehr.

Johannes R. Brecher
3 Stunden her

Jetzt kommt wohl doch noch Bewegung in die Sache. Ein angestrebtes Verbotsverfahren (mit geringen Aussichten auf Erfolg) würde jedenfalls eine Entscheidung bedeuten. Entweder wäre bei Nichterfolg die Abgrenzung zur AfD nur schwerlich aufrecht zu erhalten. Oder im anderen Fall würde dieses Land unaufhaltsam den Weg der DDR gehen, verbunden mit einem unausweichlichen 1989 2.0. und einer darauf folgenden neuen Mitte- Rechtspartei in absoluter Mehrheit.