Landgericht bereitet Lügenurteil gegen ZDF, Böhmermann und Faeser vor

Der Vorsitzende Richter Bernhard Zeller sprach von einer „im schweren Maße herabwürdigenden Tatsachenbehauptung“ im „ZDF Magazin Royal“. Das Gericht will damit Arne Schönbohms Argumentation folgen, Böhmermann habe in seiner Sendung gelogen – und das im Zusammenspiel mit Nancy Faeser.

Screenprint: via Youtube/ZDF Magazin Royale

Seit Oktober 2022 verfolgen wir hier auf TE das üble Treiben des ZDF-„Clowns“ Jan Böhmermann und der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gegen den vormaligen Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Arne Schönbohm. Beide, Böhmermann und Faeser, scheinen schier über Bande gespielt zu haben, denn Faeser inszenierte gegen Schönbohm eine Strafversetzung auf ein minderwertiges Amt, nachdem Böhmermann am 7. Oktober 2022 in seiner Sendung „ZDF Magazin Royal“ Schönbohm als „Cyberclown“ geschmäht und ohne jede Beweislage Nähe zu russischen Geheimdiensten unterstellt hatte.

Nun hatte sich das Landgericht München I (LGM I; Pressekammer) am Donnerstag, 19. September, mit einer Klage Schönbohms gegen das ZDF zu befassen. Schönbohm forderte 100.000 Euro Schmerzensgeld wegen Rufschädigung. Das Urteil des LGM I wird zwar erst am 28. November 2024 erwartet, was die Richter aber am ersten Verhandlungstag an Einschätzungen zur Sprache brachten, lässt eine Riesenklatsche für das ZDF, für Böhmermann und für Faeser erwarten.

Schönbohm trat selbst vor Gericht an. Er schilderte, wie es ihm nach der Rufmordkampagne ergangen war: Nach der ZDF-Sendung hätten seine Nachbarn die Straßenseite gewechselt. Er sei gefragt worden, ob Putin sein Haus finanziert habe. Am schlimmsten sei aber gewesen, dass seine Kinder in der Schule gemobbt worden seien.

Der Vorsitzende Richter Bernhard Zeller sprach von einer „im schweren Maße herabwürdigenden Tatsachenbehauptung“, die in Böhmermanns Beitrag aufgestellt worden sei. Das Gericht machte damit jetzt schon deutlich, dass es Schönbohms Argumentation, Böhmermann habe in der Sendung falsche Behauptungen über eine angebliche Nähe Schönbohms zu russischen Nachrichtendiensten aufgestellt, folgen will.

Gleich zu Beginn hatte Richter Zeller eine gütliche Einigung vorgeschlagen. Er fragte die Anwälte des ZDF, ob etwa eine Richtigstellung vor oder nach einer künftigen Sendung möglich wäre. Der vom ZDF beauftragte Anwalt Christian Mensching beharrte jedoch darauf, dass sorgfältig recherchiert und weder direkt noch indirekt behauptet worden sei, dass Schönbohm bewusst in Kontakt mit Nachrichtendiensten aus Russland oder anderen Ländern gestanden habe (hier, hier und hier).

Bis November erhielt das ZDF nun nochmals Gelegenheit, sich zu dem Fall zu äußern. Sollte das Gericht abschließend zu dem Urteil kommen, dass die Aussagen in der Böhmermann-Sendung unzulässig gewesen seien, könnte es für das ZDF teuer werden: Der mögliche Betrag für ein Schmerzensgeld wurde auf 105.000 Euro festgelegt, dazu könnten bis zu 100.000 Euro Strafe kommen.

Und dann auch das noch: Die ZDF-Anwälte warnten davor, Schönbohms Forderung nachzukommen. Tenor: Müsste der Sender diese Strafe zahlen, sei die Pressefreiheit in Gefahr. Das ist nun wahrlich irre: Pressefreiheit als Lizenz, Lügen zu verbreiten?!

Im Hintergrund immer dabei: Faesers Ministerium

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) nutzte Böhmermanns Vorlage offenbar ganz gezielt, um gegen Schönbohm, der ihr nicht nach der Nase war, vorzugehen. Darauf lässt der erste Satz in dem Schreiben zur Begründung des Dienstverbots schließen: „Aufgrund der aktuellen Vorwürfe gegen Sie in Ihrer Funktion als Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, die nach der Ausstrahlung der ZDF-Sendung ‚ZDF Magazin Royale‘ vom 7. Oktober 2022 verbreitet wurden, ist in der Öffentlichkeit das Vertrauen in die Amtsführung nachhaltig beschädigt.“ Nur elf Tage nach Ausstrahlung erreichte ihn das Schreiben des Bundesinnenministeriums. Der Titel war brisant: „Verbot der Führung der Dienstgeschäfte gemäß § 66 Bundesbeamtengesetz (BBG)“.

Faesers Ministerium war auch in der Vorbereitung der Böhmermann-Sendung stets eingebunden. Faeser bzw. deren Leute mussten also vorab wissen, in welche Richtung das ZDF recherchierte. Hier die Chronologie (Auszüge):

22. September 2022: Nachdem das BSI die Bitte eines Böhmermann-Redakteurs um ein Hintergrundgespräch mit Verweis auf den dafür zuständigen Verfassungsschutz abgelehnt hatte, schickte der Journalist am 22. September an das BSI einen Fragenkatalog.

23. September 2022, mittags: Das BSI schickt diesen Fragekatalog an die Pressestelle des BMI und den Leiter der zuständigen Fachabteilung. In der E-Mail heißt es, dass das BSI einen Antwortkatalog erarbeite und dann vor Versand diesen mit dem BMI abstimmen werde. Anhand der Fragen konnte das BMI aber bereits die Richtung, in die das ZDF recherchierte, abschätzen.

28. September 2022, morgens: Das BSI verschickt an die Pressestelle des BMI seine Antwortentwürfe für das ZDF: Produkte von Protelion, das zum russischen Unternehmen Infotecs gehört, kämen demnach im BSI nicht zum Einsatz.

29. September 2022, morgens: Die Pressestelle des BMI gibt die Antworten in einer E-Mail an das BSI frei. Die später in der ZDF-Sendung gezeigten Antworten, dass das BSI nicht wisse, ob Produkte von Protelion in der Regierung eingesetzt werden sowie ob die Algorithmen in Deutschland eingesetzt werden, waren also ausdrücklich vom Innenministerium so für richtig erachtet worden. Offenbar kamen auch Faesers Beamte nicht auf die Idee, dass diese Antworten so interpretiert werden könnten – wie es Böhmermann dann auch tat –, dass das BSI angeblich in Sachen Cybergefahren aus Russland ahnungslos sei.

30. September 2022, nachmittags: Drei Stunden nach Zusendung der BSI-Entwürfe für das ZDF macht das BMI gegenüber dem BSI mehrere Vorgaben, die mit „Ich bitte folgende Hinweise zu berücksichtigen“ eingeleitet werden. Das BMI mahnt beim BSI zudem an: „Es sollte klargestellt werden, dass Herr Schönbohm nicht befangen ist, wie durch die Frage unterstellt.“ Zudem weist das BMI darauf hin, dass „klargestellt“ werden solle, dass das BMI eine Weisung zum Teilnahmeverbot von BSI-Mitarbeitern für Veranstaltungen des Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. aufgehoben habe. Dies ist wichtig, weil Böhmermann in seiner Sendung Schönbohm vorhält, dass er an einer Jubiläumsveranstaltung des Vereins teilgenommen habe und damit gegen seine eigene Weisung verstoßen habe – was letztlich den Eindruck einer zu großen Nähe Schönbohms zum Verein verstärkt. Dass das BSI in diesem Zusammenhang übrigens auch schreibt, dass Schönbohm an der Veranstaltung mit ausdrücklicher Genehmigung des BMI teilgenommen hatte, bleibt in der Sendung ebenfalls unerwähnt.

6. Oktober 2022, morgens: Einen Tag vor der ZDF-Sendung informiert die BMI-Pressestelle das BSI, dass es nun ebenfalls eine Anfrage des „ZDF Magazin Royale“ erhalten habe, ohne näher darauf einzugehen: „In diesem Zusammenhang bitte ich darum, dass Sie uns noch einmal alle Anfragen, Nachfragen und Beantwortungen an das Magazin schicken. Wenn Sie sonstige Hinweise aus Telefonaten zur Recherche des Magazins haben, sind wir ebenfalls für einen Hinweis dankbar.“

Vorläufige Bilanz

Hier scheint die Justiz noch das zu sein, was sie sein soll, nämlich unabhängig. Gut so! Das ZDF indes wird sich ein wenig zieren und dann die 100.000 Euro aus der Portokasse – sprich: aus den Zwangsgebühren – zahlen. Böhmermann dürfte weiter für fast eine Millionen Tantiemen pro Jahr mit bis zu 70 Redaktionsmitgliedern sein Unwesen treiben. Den Rückhalt seines Intendanten Himmler hat Böhmermann wiederholt bestätigt bekommen.

Und Faeser? Sie wird auf ihrem Ministersessel ausharren. Von den Klimaklebern hat sie ja gelernt, wie man das bewerkstelligt. Kanzler Olaf Scholz wird sie nicht – wie die Polizei bei den Klimaklebern – mit Olivenöl aus dem Amt befreien, das ihr fachlich und charakterlich von Anbeginn an um mehrere Nummern zu groß war. Die Frage bleibt: Hat eine Bundesinnenministerin und De-jure-Verfassungsministerin eigentlich Närrinnenfreiheiten; kann sie jede gerichtliche Schlappe (siehe auch Causa „Compact“-Verbot) weiterhin unbeschadet überstehen? Vergisst der ohnehin zu Amnesien neigende Faeser-Chef Scholz all das schon tags wieder? Dann wird es höchste Zeit, dass der Souverän diesen nichtswürdigen Schauspielen – geduldet auch von den Ampel-Partnern und den „woken“ Mainstream-Medien – bald ein Ende macht.

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Kommentare ( 33 )

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Bernhardino
1 Stunde her

Das ZDF fällt nicht unter Pressefreiheit, sondern unter die „geringere“ Rundfunkfreiheit. Aber was will man schon von ARD/ZDF erwarten?

Charly65
1 Stunde her

Selbst wenn die 100.000 € vom ZDF bezahlt werden müssen, bezahlen das ja wir alle mit unseren Gebühren, das wird die nicht jucken. Notfalls könnte man ja die Gebühren wieder erhöhen, wenn man ständig mit solchen Sonderzahlungen konfrontiert wird, reichen die knapp 9 Milliarden pro Jahr vielleicht nicht mehr aus.

Rainer Schweitzer
1 Stunde her

„Innenministerin Nancy Faeser (SPD) nutzte Böhmermanns Vorlage offenbar ganz gezielt, um gegen Schönbohm, der ihr nicht nach der Nase war, vorzugehen.“ Nutzte Faeser die Vorlage nur? Würde man es auch für möglich halten, daß sie – informell, natürlich – überhaupt erst den Anstoß für ihre Produktion gegeben haben könnte, da sie Schonbohm anderweitig nicht beikommen konnte? Wer je mit Mobbing zu tun hatte, dem kommt so etwas vielleicht nicht ganz unbekannt vor. Man bedenke: „Faesers Ministerium war auch in der Vorbereitung der Böhmermann-Sendung stets eingebunden. Faeser bzw. deren Leute mussten also vorab wissen, in welche Richtung das ZDF recherchierte.“ Danach… Mehr

Elmar
1 Stunde her

Zu erwarten ist, dass das Schmerzensgeld auf die Zwangsgebührenzahler oder die Steuerzahler abgewälzt wird. Der Lerneffekt dürfte dementsprechend gering sein, zumal zu erwarten ist, dass die ARD und das ZDF das Urteil möglichst unter den Teppich kehren werden.

Last edited 1 Stunde her by Elmar
Hutten
1 Stunde her

Eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt, die Falschmeldungen verbreitet und dadurch das Persönlichkeitsrecht von Bürgern verletzt, delegitimiert sich selbst.

Siggi
2 Stunden her

Konsequenzen? Keine, wie bei der angeblichen Geheimkonferenz. Die machen mittlerweile, was sie wollen und deshalb ist auch die Wahl in Brandenburg schon entschieden.

Montesquieu
2 Stunden her

Faeser´s Berufung fällt unter die Rubrik Frauenquote (geschlechtsspezifische affirmative action). Was besseres gabs halt gerade nicht. Da kann man nichts machen.
Was Faeser sich selbstgefällig und arrogant im Rahmen ihrer ministeriellen Tätigkeit geleistet hat, ohne dass sie demissioniert wurde, ist hanebüchen.
Das freundliche Interview mit dem Verbandsorgan des VVN-BdA („bundesweit größte linksextremistisch beeinflusste Organisation im Bereich des Antifaschismus“ – bayerischer Verfassungsschutz) war nur eins von vielen Stinkehäufchen die ihren Weg begleiten.

karl.biermann
2 Stunden her

Zum wievielten Male gesteht ihr dem Öffentlich Rechtlichen Rundfunk hier die Pressefreiheit zu? Der Rundfunk hat keine Pressefreiheit sondern Rundfunkfreiheit, die durch den Rundfunkstaatsvertrag festgelegt ist. Und im Gegensatz zur Pressefreiheit ist die Rundfunkfreiheit an Pflichten wie Neutralität und Ausgewogenheit gebunden.
Es ist traurig und schon fast eine Schande, daß die aller wenigstens Journalisten in diesem Land nicht zwischen Rundfunkfreiheit und Pressefreiheit unterscheiden können. Dabei ist dies doch die Grundlage Eures Berufs!
Wer mehr wissen will, Blogger Danisch hat dies bis in Detail aufgeschrieben und erklärt.

Last edited 2 Stunden her by karl.biermann
Landdrost
2 Stunden her

Das bißchen Schmerzensgeld, dass wir auch noch tragen dürfen, kann doch nicht die Lösung sein. Da muss es doch strafrechtliche Konsequenzen, zumindest für den ÖRR-Schmierlapp, geben.

Juergen P. Schneider
2 Stunden her

Wenn die ZDF-Anwälte den Unterschied zwischen Pressefreiheit und Rundfunkfreiheit nicht kennen, dann ist der Fake-News-Sender ZDF vor Gericht aber schlecht vertreten.