Rückfälliger Sexualstraftäter bereitet Justiz Kopfzerbrechen – weil er laut Melderegister eine Frau ist

Ein Mann überfällt Frauen und kommt in die psychische Behandlung. Jahre später wird er rückfällig, bedroht und verletzt ein Opfer und exhibitioniert sich in einer U-Bahn. Weil er aber seinen Geschlechtseintrag geändert hat, kommt die Justiz in die Zwickmühle.

picture alliance/dpa | Thomas Banneyer

Journalismus soll eigentlich dazu dienen, auch komplizierte Themen möglichst so darzustellen, dass der Leser den Sachverhalt versteht. Die deutsche Presse hat seit einigen Jahren die Eigenart entwickelt, nur noch „zwischen den Zeilen“ verständlich zu sein. Mit der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes und der Überzeugung, dass nur noch das selbst angenommene und nicht etwa das biologische Geschlecht Bedeutung hat, erreicht diese Form des Journalismus einen Höhepunkt.

So braucht es bei einem Artikel des Bonner General-Anzeigers gleich mehrere Absätze, um den eigentlichen Fall zu verstehen. So titelt das Blatt, das bereits in der rheinischen Bevölkerung der 1990er den Titel „Generalverschweiger“ verdient hatte: „56-jährige Frau aus Troisdorf wegen Exhibitionismus angeklagt“. Es ist ein Fall, wie ihn Frauenrechtler seit Jahren vorhergesagt haben: Unter dem Deckmantel, eine Frau zu sein, können Männer es echten Frauen sehr schwer machen.

Das Blatt bleibt durchgängig bei der weiblichen Form, obwohl selbst die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift davon ausgeht, dass es sich nicht um eine Frau, sondern um einen Mann handelt. Exhibitionismus ist nach Paragraf 183 ein Straftatbestand, den nur Männer erfüllen können. Zitat: „Das Gericht wird im Falle eines Schuldspruchs auch darüber befinden müssen, ob für eine Verurteilung als Exhibitionist das Vorhandensein eines Penis’ ausreicht oder ob die zu verurteilende Person auch im Melderegister als männlich registriert sein muss.“

Exhibitionismus ist dabei nicht das einzige Delikt, das der „Angeklagten“ angelastet wird. Am 26. August 2021 habe sich der Tatverdächtige zudem als Frau verkleidet und einer Frau aufgelauert. Er verfolgte das Opfer bis nach Hause, bedrohte es mit einem Messer und verletzte sie an Hals und Hand. Zwei Stunden lang erklärte er gegenüber dem Gericht seinen Lebenslauf: Frauenkleider und das Ausziehen von Stiefeln hätten ihm einen „Kick“ beschert.

Schon 2009 war der Angeklagte zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Im Jahr 2008 hatte der Angeklagte nacheinander zwei Frauen deren Stiefel gewaltsam von den Füßen gerissen. In einem Fall kam ebenfalls ein Messer zum Einsatz, und das Opfer wurde verletzt. Der Richter hatte den Fetisch des Angeklagten damals als Risiko eingestuft. Es folgten sieben Jahre Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik. In dieser Zeit kam es zu einer Hormonbehandlung und der Veränderung des Geschlechtseintrags im Melderegister.

Obwohl die Änderung damit weit vor der Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes liegt, zeigt es doch, zu welchen Verrenkungen die Unsicherheit darüber führt, was einen Mann zum Mann und was eine Frau zur Frau macht. Ganz ab davon, dass Richter sich nun damit beschäftigen müssen, ob der Penis ausreicht, um einen „weiblichen Täter“ aufgrund von Exhibitionismus zu verurteilen. Dabei hätte man sich nur an der linksradikalen Trans-Bubble orientieren müssen: Demnach kann der Penis bekanntlich ein weibliches Genital sein.

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Kommentare ( 20 )

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joly
1 Monat her

Nun, im Falle eines Krieges werden alle Transen von Mann nach Frau einberufen und ins Feld geschickt. High-Heels und Röckchen sind dann sicher nicht mehr erlaubt – auch nicht im Gepäck. Was soll da ein Gericht noch lange bedenken. Ein Mensch wird durch einen Menschen vergewaltigt. Vergewaltigung ist ein Straftatbestand. Interessant wäre beim Thema Exhibitionismus lediglich ob der Pimmel echt oder künstlich ist. Ob der Täter typisch männlich erscheint oder eher weiblich. Ausschlaggebend ist das Opfer und die Verletzung des Opfers.

Riffelblech
1 Monat her

Man muss nur einen bestimmten Grad von Beklopptheit erreicht haben um derartigen Blödsinn ernsthaft vor Gericht verhandeln zu wollen .
Das der woke Journalismus schon längst diesen Tatbestand erfüllt dürfte bekannt sein . Dank linksgrüner Vollbekloppheit geht nunmehr auch so was .
Steigbügelhalter dafür sind Gesetze die unter einer rotgrünen Regierung zustande kommen .
In diesem Staate der linksgrünen Verwirrtheit gibt es nichts hirnrissiges was nicht auch vor Gericht gezerrt wird .
Viel Erfolg damit !

Waldorf
1 Monat her

Wenn der zuständige Richter m/w/d einen gewissen Sinn für Ironie bzw. Humor besitzt, spricht er natürlich vom Vorwurf des Exhibitionismus frei. Frau ist heute, wer sich so fühlt und kann dies per amtliche Eintragung allen anderen Mitmenschen gegenüber „amtlich“ machen. Wer Frau falsch anspricht, hat Bußgelder zu erwarten. Damit wurde Frausein durch unsere Abgeordneten, eben die Gesetzgeber, zu einem Gefühl, bzw. einer amtlichen Eintragung gemacht. Biologische Fakten oder Fragen spielen dabei keinerlei Rolle mehr, nichts muß bewiesen, belegt oder geprüft werden und 1x pro Jahr kann jede/r seine Gefühlslage amtlich ändern bzw aktualisieren (lassen). Daran ist natürlich auch jedes Gericht… Mehr

Juergen P. Schneider
1 Monat her

In Gaga-Land muss man halt mit allem rechnen. Vielfalt ist ja quasi die Mehrzahl von Einfalt. Wenn man also genug Einfältige hat, dann nennt man das Vielfalt. An Einfältigen scheint es in Gaga-Land ja nicht zu mangeln. Auf die Entscheidung unserer links-grünen Gesinnungsjustiz darf man gespannt sein.

elly
1 Monat her

Es ist ein Fall, wie ihn Frauenrechtler seit Jahren vorhergesagt haben: Unter dem Deckmantel, eine Frau zu sein, können Männer es echten Frauen sehr schwer machen.
Nur wenige Frauenrechtler wagten es. Die Mehrheit der Frauen(schutz)verbände marschieren fröhlich bunt bei den LGBQT… Paraden mit. Sie schweigen laut, bei Vergewaltigungen , Missbrauch von Mädchen, sobald diese Untaten von bestimmten Bevölkerungsgruppen geschehen.

Annegret Kuempel
1 Monat her

Der Artikel ist mir zu oberflächlich. Was ist mit Männern, die sich auf dem Standesamt als Frau deklarieren, die straffällig werden. Männer, die vergewaltigen und Kinder schänden. Kommen die dann ins Frauengefängnis? Sitzen im Bundestag, die solche Gesetze mehrheitlich beschließen, nur noch Hohlköpfe? Und solche werden gewählt!

Johann P.
1 Monat her

Das ist gelebte Vielfalt! Passt doch genau zu einem Staatswesen, das sich in ein wahrhaftes Irrenhaus verwandelt und sich selbst aufgegeben hat.

alter weisser Mann
1 Monat her

Das sind die Momente, wo auch den letzten woken Deppen auffallen müsste, in welche Verwirrung sie sich selbst stürzen.
Aber nein „Das Blatt bleibt durchgängig bei der weiblichen Form“ weil es scheinbar im Hirn weher tut, die Realität wiederzugeben als sich Knoten in die Hirnwindungen zu knüpfen.

moselbaer
1 Monat her

Man kann idiotische Gesetze erlassen. Aber die Umsetzung könnte dann kompliziert werden…

Felix Dingo
1 Monat her

Paragraphen bitte genau durchlesen!

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__183.html

Mausi
1 Monat her
Antworten an  Felix Dingo

Der Tatbestand ist in § 183 Abs. 1 festgelegt. Und dort steht „Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ Dann ist zur Vollstreckung im Abs. 4 die Rede von „Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung nach einer anderen Vorschrift…“ Welche andere Vorschrift sieht Exhibitionismus vor als Tatbestand mit Verwirklichung auch durch eine Frau? Dann wird noch auf §174 und 176a verwiesen. Trifft nur zu bei „Schutzbefohlenen“ bzw. „Kindern“. Exhibitionismus ohne einen dieser Sondertatbestände geht nur durch Männer.… Mehr

Last edited 1 Monat her by Mausi
Wuehlmaus
1 Monat her
Antworten an  Mausi

Tatsache. Eine Strafe, die nur Männer trifft, obwohl auch Frauen exhibitionistisch sein können.