Karlsruhe: AfD hat keinen Anspruch auf Ausschussvorsitze im Bundestag

Die AfD hat keinen generellen Anspruch darauf, im Bundestag Vorsitzende von Ausschüssen zu stellen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch in zwei Organstreitverfahren.

IMAGO / Political-Moments

Die Organklagen der AfD-Fraktion seien teilweise als unbegründet zurückgewiesen und im Übrigen als unzulässig verworfen worden, so die Karlsruher Richter. Eine Verletzung des Rechts der AfD auf Gleichbehandlung als Fraktion in Verbindung mit dem Grundsatz der fairen und loyalen Auslegung und Anwendung der Geschäftsordnung des Bundestages liegt demnach nicht vor. Die AfD könne sich zwar auf das Recht auf Gleichbehandlung bei der Besetzung der Ausschussvorsitze stützen, die Durchführung von Wahlen zur Bestimmung der Ausschussvorsitze und die Abwahl vom Vorsitz des Rechtsausschusses bewegten sich jedoch „im Rahmen der dem Bundestag zustehenden Geschäftsordnungsautonomie“.

Weil es nicht um spezifische Statusrechte der Abgeordneten und Fraktionen, sondern allein um die Teilhabe an erst durch die Geschäftsordnung eingeräumten Rechtspositionen gehe, sei der alleinige verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab das Willkürverbot, so das Gericht weiter. Die Entscheidung der Karlsruher Richter erfolgte einstimmig.

In den Verfahren ging es einerseits um die Abwahl von Stephan Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses im November 2019 und andererseits um die Verweigerung der Wahl der von der AfD benannten Kandidaten für drei Ausschuss-Vorsitze seit der Bundestagswahl 2021.

Nach der Geschäftsordnung des Bundestages „bestimmen“ die Ausschüsse ihre Vorsitzenden und deren Stellvertreter nach zuvor getroffenen Vereinbarungen im Ältestenrat. Traditionell sehen diese Vereinbarungen eine Berücksichtigung aller Fraktionen nach ihrem jeweiligen Stärkeverhältnis vor – die AfD-Kandidaten erhielten aber jeweils keine Mehrheit. Die AfD sah sich hierdurch in ihren Rechten auf Gleichbehandlung als Fraktion, auf effektive Opposition und auf faire und loyale Anwendung der Geschäftsordnung des Bundestages verletzt (Urteil vom 18. September 2024 – 2 BvE 1/20, 2 BvE 10/21).

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Kommentare ( 90 )

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Thomas S62
4 Stunden her

Ist doch ganz einfach.
AfD wählen und warten, bis sie mehr als 50 Prozent erzielt.
Dauert zwar noch, aber der Tag kommt.

Last edited 4 Stunden her by Thomas S62
Nibelung
3 Stunden her
Antworten an  Thomas S62

Sehe ich ebenso und wie immer im Leben, müssen die tapferen Recken das Land verteidigen, während sich die Memen hinter dem Rockschoß verkriechen oder das Schicksal gar ihnen überlassen und glauben es würde sich von allein regeln, was ein großer Irrtum ist und der rechten Sache nicht weiter hilft. Keinen Schritt nach hinten, denn es kann nur noch vorwärts gehen und der Erfolg gibt allen Gleichgesinnten recht, daß diese linke Bande zu besiegen ist, denn deren Terror ist doch langsam nicht mehr auszuhalten und derweil kriechen sie auch noch dem Hegemon in den Anus, was immer unerträglicher wird und beendet… Mehr

Logiker
4 Stunden her

Habe im ÖRR noch nichts darüber gesehen, gehört oder gelesen.

Aber sicher noch heute werden die Hoftrompeter freudig erregt über die geplante „Ermächtigungs“-Änderung der Geschäftsordnung im Thüringer Landtag lang und breit berichten.

Das ist Desinformation durch selektive Nachrichten !

Wann bricht der sprichwörtliche Krug?

Im Westen nie.
Schließlich hat man ja die CDU, die sich neurdings mit Kommunisten ins Bett legt und offen Sympathien für die zerstörerischen Grünen hegt.

Merkel hat ganze Arbeit geleistet.
und das BSW entpuppt sich als das befürchtete U-Boot.

Man fasst es nicht.

Last edited 4 Stunden her by Logiker
brummibaer_hh
6 Stunden her

Was ist eigentlich am Wort „wählen“ so schwer zu verstehen? Das hat auch die eine Richterin nochmal betont, denn die Ausschussvorsitzenden werden gewählt. Sie müssen also eine Mehrheit organisiseren. Hat man diese nicht, wird man nicht Vorsitzender. Oder welche Art „Wahl“ schwebt Tichy und o. vor? Wenn ich die Wahl habe, das besagt schon die Bedeutung des Wortes, so kann ich wählen – zwischen ja und nein, zwischen Alternativen. Vielleicht sollten die, die sich wählen lassen möchten, zuvor weniger beleidigend mit ihren künftigen „Wählern“ reden, zum Beispiel im Bundestag. Ich lese hier schon wieder, das Bundesverfassungsgericht sei ei9n Laientheater –… Mehr

A rose is a rose...
5 Stunden her
Antworten an  brummibaer_hh

Ihnen ist offenbar ein kleines Detail bei Ihrem Vortrag zur Demokratie entgangen. Denn auch wenn die jeweiligen Ausschußvorsitzenden theoretisch gewählt werden, war es bisher gängige Praxis, den jeweiligen Kandidaten der Partei, der zustand, den Ausschußvorsitzenden zu stellen, einfach zu akzeptieren. Mit anderen Worten, die Wahl war eigentlich reine Formalie. Das war zu Zeiten, als noch ein Menschenschlag im Bundestag saß, der bereit war, sich an geschriebene und ungeschriebene Gesetze zu halten. Offenbar haben die Herrschaften „Demokraten“ nicht bedacht, dass die von ihnen eingeführten „Neuregeln“ bezüglich des Umgangs mit der Opposition im Bundestag, ihnen zukünftig äußerst unangenehm werden könnten. Nämlich dann,… Mehr

Teiresias
7 Stunden her

Harbarth ist z.B. Wirtschaftsanwalt.
Es sitzt mittlerweile kein einziger ausgewiesener Verfassungsrechtler im BVerfG.
Als ob man Internisten oder Orthopäden in die Gehirnchirurgie versetzt.
Das BVerG ist insofern ein Laientheater, das politische Gefälligkeitsurteile produziert.

jopa
9 Stunden her

Pyrrhus läßt grüßen. Jetzt mögen sich unsere „Demokraten“ freuen. Was, wenn die AfD die Mehrheit hat und genauso agiert, also keinen „Demokraten“ in Ausschüsse wählt? Ist ja höchstrichterlich für gut befunden. Bedenke um was du bittest, es könnte dir gewährt werden. Oder: Was du nicht willst…

Jens Frisch
9 Stunden her

Ich möchte Mal darauf hinweisen: Es geht nicht um die AfD sondern um deren Wähler – also eines gerütten Maß des Volkes, laut Grundgesetz der Souverän des Landes.
Anders ausgedrückt: Der Bundestag begeht Hochverrat und das BVerG billigt dies mit seinem einstimmigen (!!!) Urteil.

albert deutsch
12 Stunden her

Schön für die Zukunft .Kommt dann eine Partei auf 51% kann sie die restlichen zusammen gewürfelten 49% zu 100%ignorieren !

brennnessel
12 Stunden her

Immerhin, ein richtiges, ein zu erwartendes Urteil, und zum Zeitpunkt ein gute Wahlhilfe für die Blauen. Man muss sich eben entscheiden, frau auch.

Nibelung
14 Stunden her

Wenn das geschriebene Recht zur Auslegungssache wird, dann könnte man auch darauf verzichten und birgt die große Gefahr der Willkür in sich und wer in richterlichen Gremium noch nicht einmal einen einzigen Sachwalter in eigenem Interesse besitzt, im Gegensatz zu allen anderen Parteien, muß zwangsläufig zu den Verlierern zählen und kann allenfalls noch Recht bekommen, wenn es um Lapalien geht und in Polen sieht man derzeit in aller Deutlichkeit wie das alte Recht gedeuted wird und somit zur willfährigen Masse für die Herrschenden wird und damit entgültig seinen Sinn verliert und das ist bei uns und anderswo nicht viel besser… Mehr

GR
14 Stunden her

Das Verfassungsgericht ist eine absolut undemokratische Institution, die keiner Kontrolle durch das Volk unterliegt. Die können sich aufführen wie Diktatoren und tun das auch.