Der ARD-Sender hat gleich zwei Probleme: Ihm droht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro. Und: Eine Programmbeschwerde gibt es auch noch.
Vor Kurzem bekam der NDR schon eine für ihn unerfreuliche Mitteilung vom Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg: Dessen Richter verboten dem ARD-Sender, Behauptungen der Plattform „Correctiv“ über ein angebliches Geheimtreffen in Potsdam weiter zu verbreiten.
Der öffentlich-rechtliche Sender, der auch die Tagesschau verantwortet, hatte behauptet, „bei dem Treffen in Potsdam, an dem auch AfD-Politiker und Mitglieder der WerteUnion teilnahmen“, sei es darum gegangen, „massenhaft Menschen mit Migrationshintergrund“ einschließlich deutscher Staatsbürger zu vertreiben. Dafür präsentierte „Correctiv“ allerdings keinerlei Beleg – während mehrere Teilnehmer des Treffens diese Unterstellung in Eidesstattlichen Versicherungen zurückwiesen.
Einer der Teilnehmer, der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, klagte gegen den NDR – und gewann. Denn anders als die „Correctiv“-Redaktion selbst, die ihre Behauptungen als Wertungen und Meinungen präsentierte, stellte der NDR genau diese Punkte als Tatsachen dar.
Mit der Niederlage vor Gericht endet der Ärger für den Sender allerdings noch nicht: Zwar wiederholte die Tagesschau die untersagten Behauptungen nicht mehr, allerdings stehen sie immer noch auf einer sendereignen Webseite, dazu auf der Plattform „presseportal.de“. „Im Kern“, so Rechtsanwalt Carsten Brennecke von der Kölner Kanzlei Höcker, die Vosgerau vertritt, „sind die Aussagen identisch.“ Im Namen von Vosgerau reichte er deshalb bei Gericht einen sogenannten Ordnungsmittelantrag ein – das übliche Verfahren, wenn sich jemand nicht an ein gerichtlich ausgesprochenes Äußerungsverbot hält. „Wir mussten feststellen, dass es der NDR mit der Befolgung gerichtlicher Verbote nicht besonders ernst nimmt“, so Brennecke.
Für die ARD-Anstalt könnte es nun teuer werden: Ihr drohen bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise Haft der Verantwortlichen. In der Praxis fällt ein entsprechendes Ordnungsgeld zwar meist deutlich geringer aus. Aber mehrere tausend Euro dürften schon fällig werden. Peinlich ist für den NDR vor allem, dass er sich in seiner Berichterstattung über das Potsdamer Treffen als Anwalt des Rechtsstaats aufspielte, die Zusammenkunft als rechtsstaats- und verfassungswidrig bezeichnete – und jetzt offensichtlich selbst das Urteil eines Gerichts nicht befolgt.
Beim Rundfunkrat des NDR reichte die Kanzlei außerdem für Vosgerau Programmbeschwerde ein. Denn erstens hielt der Sender an seiner Behauptung auch noch fest, als seinen Redakteuren schon längst klar gewesen sein musste, dass „Correctiv“ selbst jeden Beleg schuldig blieb. Und zweitens stellte sich bei dem Verfahren vor dem OLG heraus, dass der Sender die Darstellung von „Correctiv“ einfach nur übernommen hatte, ohne selbst Recherchen anzustellen.
Der Rundfunkrat des NDR bestätigte den Eingang der Beschwerde.
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250000 € sind doch Pinaz für diese Leute, die die Kosten für ihren produzierten Müll vom Hörer und Seher per Zwangseintreibung erstattet bekommen.
Wie wir sehen verfolgt der NDR damit lediglich die Regierungslinie:
„Bundeskanzler Olaf Scholz und Innenministerin Nancy Faeser (beide SPD) haben bekräftigt, an ihren Aussagen im Zusammenhang mit dem „Correctiv“-Bericht über das sogenannte „Potsdamer Treffen“ festzuhalten.“(JF Online von heute)
Es darf darüber spekuliert werden, ob dieses gemeinsame Festhalten an der Lüge nach Absprache erfolgt – anstehende (verlustreiche!) LT-Wahlen nähren diesen Verdacht.
Die ARD mit ihrer provinziellen Ortsgruppenstruktur wird nun mal von Kleingeistern regiert und das nennt sich dann Erstes Deutsches Fernsehen. Denen mangelt es an geistiger Größe und Abstand zur Politik. Sie werden ihrer Aufgabe nicht gerecht. Aber was will man erwarten, wenn der Fernsehrat nur aus linientreuen Parteikadern besteht, die mit so hohen Bezügen besoldet werden, dass es bereits korrupt ist? Deshalb wäre es auch wichtig, den Altparteifunk aufzulösen und einem neuen Fernsehfunk die Staatsnähe zu untersagen. Eine kritische Berichterstattung wäre wünschenswert und kein Funktionärsfunk wie aktuell üblich.
Das ist die Krux an der Sache, daß die Staatsfunk-Bonzen nicht persönlich für solche Lügengeschichten haften,sondern „der Sender“. Ich bin auch seit über 30 Jahren im öffentlichen Dienst tätig (denn was Anderes sind diese Propagandaschleudern ja nicht) und kenne das Problem. Da gibts auch keine persönliche Haftung, sondern einen Haushalt, aus dem solche Geschichten dann mitfinanziert werden. Und woher das Geld dieser Haushalte stammt, wissen wir ja alle. Für die Beteiligten an der Sitzung in Potsdam ist es natürlich schon sehr wichtig, dass sie mit Hilfe der Gerichte wenigstens ihre durch die Lügensender beschmutzte persönliche Ehre und Integrität wiederherstellen können.
Dazu hätte ich jetzt eine Frage: gilt das jetzt auch für unseren Bundeskanzler, der diesen offensichtlich und gerichtlich bestätigt falsch dargestellten Sachverhalt während eines Auftritts im Wahlkampf, in den öffentlich-rechtlichen Medien konnte man es verfolgen, genauso wiederholte? Müsste logischerweise dann nicht Herr Vosgerau die selben Schritte gegen unseren Bundeskanzler einleiten?
Zitat: „In der Praxis fällt ein entsprechendes Ordnungsgeld zwar meist deutlich geringer aus. Aber mehrere tausend Euro dürften schon fällig werden.“
> Naja, egal ob nun nur „mehrere tausend Euro“ oder ob 250.000 Ocken: für den NDR sicherlich nur Peanuts. Nötigenfalls könnten sie auf der Chef-Etage aber auch mal zwei Jahre länger in ihren Massage-Sesseln sitzen und erst dann neue kaufen.
Der Neugierde wegen würde ich hier aber gerne auch mal wissen wollen, wer dann die jeweilige Knete bekommt? Sackt sich auch hier der Staat die Knetevein oder bekommt sie in diesen Fall das Opfer (ich hoffe ja letzteres)? 🤔
Geldstrafen interessieren dem Staatsfunk wohl nur peripher, solange sich diese Kosten auf die GEZ-Zwangsgebührenzahler abwälzen lassen. Da ist dem Staatsfunk seine Propaganda zur Durchsetzung seiner pol. Agenda wichtiger. Spötter sagen ja auch, der ÖRR ist eine linksgrüne Partei mit angeschlossenen Sendeanstalten.
Ein herzliches Dankeschön an Herr Vosgerau. Auch wenn selbst 250.000 Euro die Damen und Herren vom NDR ein müdes Lächeln bescheren würden, der Hieb in immer dieselbe Kerbe wirkt langfristig.
Das Gift wurde allerdings unter den ÖRR Zombies verspritzt und wirkt nachhaltig.
Völlig unverhältnismäßig ist aber ein angedrohtes Ordnungsgeld in gleicher Höhe an zwei Blogger, die einen biologischen Mann nicht als Frau bezeichnet hatten. Da er sich das aber einbildet, muss man ihn so nennen!
In dem Land bekommt man täglich eine Vollmeise……
Kein vernünftiger Mensch sollte diese ör-Tröten einschalten. Die Propaganda und Lügen aus den Berliner Ministerien glaubt doch eh niemand mehr. Die journalistische Qualität dieser gemästeten Staatsdomestiken tendiert gegen Null. Ignorieren und boykottieren hilft gegen Volksverdummung.
Hat Vosgerau aufgepasst?
Das ist nicht Staatsdelegitimierung ? Ein Gerichtsurteil zu mißachten ist Staatsdelegitimierung. Gleich drei Merkmale sind erfüllt:
https://www.verfassungsschutz.de/DE/themen/verfassungsschutzrelevante-delegitimierung-des-staates/begriff-und-erscheinungsformen/begriff-und-erscheinungsformen_artikel.html