Schlappe für Faeser: „Compact“-Verbot gekippt

Das Bundesverwaltungsgericht gibt dem Eilantrag der Compact-Anwälte statt: Das Magazin-Verbot wird bis zur Hauptverhandlung aufgehoben. Compact-Chef Elsässer triumphiert, für die Innenministerin Nancy Faeser ist es ein schwerer Schlag.

picture alliance/dpa/dpa/tnn | Sven Kaeuler

Das Magazin Compact, das Bundesinnenministerin Nancy Faeser in einer spektakulären wie einmaligen Aktion hatte verbieten lassen, darf weiter erscheinen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht beschlossen. Damit gibt das Gericht den Eilanträgen der Compact-Anwälte statt.

Es bestünden erhebliche Zweifel „ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in den Ausgaben des ‚COMPACT-Magazin für Souveränität‘ die Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist“, so die Richter.

Das Magazin kann nun bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren weiter erscheinen. Für Aufsehen hatte das Verbot auch deswegen gesorgt, weil sich das Bundesinnenministerium auf das Vereinsrecht berief, obwohl Rechtsexperten eine solche Möglichkeit im Bezug auf Compact bezweifelten. Das Verbot wurde im Vorfeld daher nicht nur als ideologisch motiviert, sondern auch als handwerklich fragwürdig bewertet.

Der Verfassungsrechtler Rupert Scholz hatte Faesers Vorgehen als „verfassungswidrig“ bezeichnet. Auch auf der linken Seite des politischen Spektrums gab es Kritik, es handele sich um einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Pressefreiheit.

Am 16. Juli hatten Polizisten in einer Razzia das Verlagsgebäude und weitere Häuser durchsucht. Bundesinnenministerin Nancy Faeser kommentiert den Vorgang: „Ich habe heute das rechtsextremistische ‚Compact-Magazin‘ verboten. Es ist ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.“

Jetzt kommt das damals schon kritisierte Geschehen wie ein Bumerang auf Faeser zurück. Um „verfassungsfeindliche Zeitschriften“ zu verbieten, so monierte das Gericht, gebe es mildere Mittel. Beispielsweise hätten die Behörden die Möglichkeit, „presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen in den Blick zu nehmen“.

Chefredakteur Jürgen Elsässer triumphierte auf X: „Das Gericht hat das COMPACT-Verbot im Eilverfahren aufgehoben. Eine Entscheidung wird erst im Hauptsacheverfahren fallen, und das werden wir auch gewinnen. Hauptsache dauert mind. zwei Jahre.“ Bis dahin könnten die Compact-Macher weitermachen.

Damit tritt das Worst-Case-Szenario ein: Ausgerechnet ein „rechter Verlag“ führt die Innenministerin vor, weil diese das Terrain des Rechtsstaates verlassen hatte. Es ist eine Schlappe für Faeser mit Ansage.

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Kommentare ( 149 )

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Georgina
3 Monate her

Man muß sich das auf der Zunge zergehen lassen.

Faeser hat die Möglichkeit nicht nur hier mitzulesen, sondern theoretisch auch mit zu argumentieren.

Da sie feige und heimtückisch ist, nur unter einem Pseudonym, einem falschen Namen.

Für Merkel gilt das Gleiche.
Die beiden Roberts auch.

Allerdings hätte keiner den Hauch einer Chance gegen die fachlich versierten Kommentatoren mitzuhalten.

Juergen P. Schneider
3 Monate her

Müssen die Richter sich nun auf Hausdurchsuchungen einstellen? Schließlich haben sie doch im Eilrechtsschutzverfahren zugunsten eines „Rechtsextremisten“ entschieden. So etwas ist doch unverzeihlich. Aber sie haben ja noch das Hauptsacheverfahren, in dem sie sich dann im Sinne der links-grünen Gesinnungsblase rehabilitieren können. Also, liebe Richter, ihr habt noch eine Chance. Ansonsten werden sich schon ein willfähriger Staatsanwalt und ein regierungstreuer Ermittlungsrichter finden, die euch mal zuhause die Bude etwas aufräumen lassen.

Sterling Heights
3 Monate her

Nächste Woche kräht kein Hahn mehr danach. Die Ministerin findet neue “verfassungsfeindliche“ Verstöße gegen Rechts.

Logiker
3 Monate her

Für gewisse Kreise ist die Außenwirkung einer Klage / eines Verbots / einer Behauptung / einer Lüge wichtiger als deren juristische Seite.

Peter Pascht
3 Monate her

Lt. gängigem Rechtusus, werden in der Regel, vorläufige Entscheidungen auch im Hauptverfahren grundsätzlich bestätigt.
Andernfalls würde das Gericht sich ja lächerlich machen.

Juergen P. Schneider
3 Monate her
Antworten an  Peter Pascht

Sehr geehrter Herr Pasch, das ist wohl zutreffend, aber beim „Kampf gegen rechts“ spielen juristische Prinzipien und Usancen nur eine untergeordnete Rolle. Die Gerichtsentscheidungen der letzten Jahre sprechen da eine eindeutige Sprache. Das Ergebnis muss im Sinne der links-grünen Doktrin sein, sonst ist irgendetwas schiefgelaufen und muss korrigiert werden. Die Justiz unseres Landes ist in der Hand des links-grünen Altparteienkartells. Solche Ausrutscher, wie bei dieser Eilrechtsschutzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, werden so schnell nicht mehr vorkommen. Großes Indianer-Ehrenwort. 🙂

Gerdt Novak
3 Monate her

Auch wenn das Urteil später zugunsten von Compact ergehen würde, hätte der Inlandsgeheimdienst Kenntnis von allen Abonnenten der Zeitung und von den Teilen von Compact-Interviews, die nicht veröffentlicht wurden. Das könnte für die AfD noch zu Verwicklungen führen.

Diogenes
3 Monate her

Da kann man nur nach Willi Fritsch singen: „ach, wie ich mich freu‘, ach wie ich mich freu’…“.
obwohl ich kein ausgesprochener Freund des Compact Magazins bin!

Aber wenn das so mutwillig weiter liefe wie gehabt, dann würde demnächst noch das kirchliche Gemeinde-Blättchen an hohen Festtagen verboten.

Wäre es nicht an der Zeit, daß die Ministerin einen verlängerten Sommer-Herbst und Winter-Urlaub nähme?

Maja Schneider
3 Monate her

Etwas Erleichterung darf man schon empfinden, aber einfach wird es sicher nicht, die Reaktion muss erst wieder arbeitsfähig werden, und dazu gehört die Rückgabe aller beschlagnahmten Gegenstände ebenso wie die Freigabe des Vermögens. Was lässt sich Madame mit ihrem engsten Mitstreiter Haldenwang wohl jetzt einfallen. Wird das Gericht jetzt unter Beobachtung gestellt?

Meyer
3 Monate her

Weil inzwischen auch das Ausland vom Umgang der deutschen Regierung mit dem Thema „Meinungsfreiheit“ recht besorgt zu sein scheint, konnte diese Entscheidung kaum anders ausfallen.
Bezahlt nun der Steuerzahler den wirtschaftlichen Schaden bei Compact, oder kann man bei grobem Amtsmißbrauch nicht auch mal den Amtsinhaber persönlich zur Rechenschaft ziehen!?

babylon
3 Monate her

Herr Elsässer kann sich freuen, dass Frau Faeser wieder seine Karl May Büchersammlung rausrücken muß, die sie entwendet hat, was auch auf die Silbermünzensammlung von Frau Elsässer zutrifft. Wie es zu dieser Beschlagnahmung vollständig privaten Eigentums bei diesem dubiosen „Vereinsverbot“ gekommen ist, weiß nur Frau Faeser alleine. Ansonsten, die Frau hat sich unmöglich gemacht. Rücktritt von ihrem Amt wie einst Franz Josef Strauß bei der Spiegel Affaire 1962. Das ist das Mindeste.

Haedenkamp
3 Monate her
Antworten an  babylon

Wie unten erläutert ist dieses „Vereinsverbot“ erstens nicht erfolgt (es kam Vereinsrecht zur Anwendung) und zweitens nicht #dubios#, sondern ein stark unterschätzer und sehr geschickter Schachzug von Frau Faeser.

babylon
3 Monate her
Antworten an  Haedenkamp

Zweifelsohne glaubten Fau Faeser und ihre Hausjuristen außerordentlich geschickt vorzugehen. Die Leipziger Verwaltungsrichter haben zwar den Umweg über das Vereinsrecht als legtim bewertet aber in der Sache so entschieden, dass Compact wieder erscheinen kann. Insgesamt also eine Niederlage und Blamage für das Innenministerium und ein Sieg für die grundgesetzlich grantierte Pressefreiheit.