Nachdem die strafrechtlichen Ermittlungen eingestellt wurden, droht einem bayerischen Lehrer ein Disziplinarverfahren: im schlimmsten Fall die Aberkennung der Pension. Ihm wird vorgeworfen, das berüchtigte Flugblatt der Anti-Aiwanger-Affäre an die Süddeutsche Zeitung weitergeleitet zu haben.
Die „Flugblatt-Affäre“, die die Süddeutsche Zeitung gegen den bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) initiiert hatte, droht nun ein Nachspiel zu haben. Nicht jedoch für Aiwanger selbst, sondern für den Lehrer, der verdächtigt wird, das berüchtigte Flugblatt aus Aiwangers Schulzeit an die Süddeutsche weitergegeben zu haben. Bei der Staatsanwaltschaft Regensburg gingen mehrere Anzeigen wegen Verletzung von Dienst- und Privatgeheimnissen ein.
Vergangene Woche waren die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Mann eingestellt worden, weil man nicht nachweisen konnte, dass er das Flugblatt an die Redaktion weitergeleitet habe. Die Süddeutsche hatte aus Gründen des Quellenschutzes keine Angaben gemacht. Der Beschuldigte verweigerte die Aussage. „Unser Disziplinarverfahren wird nach dem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens nun zeitnah fortgesetzt werden“, sagte ein Sprecher der Landesanwaltschaft Bayern der Deutschen Presse-Agentur.
Nun soll geprüft werden, ob der Lehrer gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen hat. Sie gilt auch für Beamte im Ruhestand. Sollte sich der Verdacht bestätigen, dann droht ihm die Kürzung oder gar Streichung der Pension.
Die Flugblatt-Affäre war kurz vor der Landtagswahl in Bayern 2023 von der Süddeutschen Zeitung forciert worden und artete in einer regelrechten Kampagne gegen den stellvertretenden Ministerpräsidenten Aiwanger aus. Markus Söder (CSU) entließ Aiwanger jedoch wider Erwarten nicht. Geschadet hat die Affäre Aiwanger nicht. Die Freien Wähler verbesserten ihr Ergebnis von 11,6 Prozent (2018) auf 15,8 Prozent.
Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein
„Unser Disziplinarverfahren wird nach dem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens nun zeitnah fortgesetzt werden“ Idealtypische Öffentlichkeitsarbeit: Alle sollen nun glauben, daß da etwas herauskommt. Belobigung für die Einen, Bestrafung für die Anderen.
Dass die Landesanwaltschaft das Disziplinarverfahren gegen diesen pflichtvergessenen Beamten weiterführt, ist aller Ehren wert. Aber mir ist nur noch nicht ganz klar, wie man ein Dienstvergehen beweisen will, wo die Staatsanwaltschaft eine vom Tatbestand her identische Straftat nicht beweisen zu können glaubte. Vielleicht gibt es ja Unterschiede in der Beweiswürdigung von Landesanwalt und Staatsanwalt. Gelänge es ersterem, dem toxischen Pensionär die Pension zumindest gerichtsfest zu kürzen, wäre die generalpräventive Wirkung begrüßenswert. Der ökosozialistische Teil der Beamtenschaft bedarf dringend der Erinnerung an die gesetzlichen Beamtenpflichten. Dazu gehört parteipolitische Neutralität und rechtmäßiges Handeln.
Klär mich doch mal einer der Journalisten bitte auf. Ist der „Quellenschutz“ tatsächlich höher gewichtet als die Ermittlung in einer Straftat?
Zweite Frage. Wenn dies bereits gescheitert ist, welche Chance hat denn dann das Disziplinarverfahren?
Man muss halt seiner richtigen (!), hier maoistischen Gesinnung (Großer Sprung = Große Transformation) nur treu bleiben wie Trittin oder Kretschmann: Dann wird man unter Preisen und Lobhuddeleien der „echten“ Demokraten fast erstickt. Und was das Ende von Grenzen bedeutet, wusste auch in die Moskau geschulte Merkel genau, worum es geht. Die rot lackierten Nazis schwärmten und sangen doch schon immer von „Der Internationalen“. Deshalb konnte auch der nächste Wirtschaftsnobelpreisträger R. Habeck mit Deutschland noch nie etwas anfangen.
Niemals wird eine weisungsgebundene Sraatsanwaltschaft einen Blockwart vor ein unabhängiges Gericht bringen, damit er dort Gefahr läuft, bestraft zu werden…jetzt vor Blockwart gerade zum dem Beruf mit Zukunft wird.
Das könnte leider stimmen.
Sie tun mal wieder „als ob“.
Die wissentliche Verunglimpfung einer Person ist das niederträchtigste was ein Mensch einem anderen antun kann. Schon Fallersleben schrieb der größte Lump im ganzen Land das ist und bleibt der Denunziant. Aber, das denunzieren mittlerweile in unserem Land gang und gäbe ist, werden genügend Hände über diesen „Lehrer“ gehalten werden. Aber so ist das in diesem Rot-Grünen „bestem Deutschland“ ( Originalton Steinmeier). Man wühlt solange in den Memorieren, bis man etwas findet um zu denunzieren. Und wenn es 100 Jahre in die Vergangenheit reicht, man wird bei jedem etwas finden. Im Volksmund nennt man das eine „riesen Sauerei“. Mich wundert nur,… Mehr
Ach was. In einem Land mit einer „politischen Justiz“ wie dem unsrigen, wird das Fehlverhalten eines „Guten“ keinerlei Konsequenzen haben. Keinerlei. Jede Wette.
Falls doch, bestenfalls eine Verwarnung auf Bewährung, für den Wiederholungsfall. Das einzige was es diesen Lehrer letztlich droht, sind die Kosten für seinen Anwalt. Aber falls er noch in der Gewerkschaft (GEW) ist, übernimmt die (Rechtsschutz). Falls nicht, wird es von „interessierten Kreisen“ übernommen.
Rechtsstaat? War mal.
Was ist eigentlich mit dem Vorwurf „Wahlbeeinflussung“? Denn das war doch wohl die Motivation, warum ein Jahrzehnte zurückliegender Vorgang überhaupt von diesem Lehrer und bestimmten Medien an die Öffentlichkeit gebracht wurde.
Ich würde mir wirklich wünschen, dass in der politischen Auseinandersetzung endlich wieder darauf gesetzt wird, den Gegner im fairen Diskurs vorzuführen, statt sich auf permanente Verunglimpfungen des Charakters von Personen zu fokussieren. Die häufigen „und X frisst auch kleine Kinder“-Behauptungen, wenn man über den politischen Gegner spricht, empfinde ich als moralisch verkommen und zudem wenig überzeugend.
Neues aus der SitCom-Serie: ZUSCHAUER- oder FORMALE Demokratie [Frei nach dem SZ-Alpen-Pravda-Antisemiten Hubert Aiwanger], ““Vergangene Woche hatte die Behörde mitgeteilt, man habe die strafrechtlichen Ermittlungen eingestellt. Dem Ex-Lehrer habe die Weitergabe des Flugblatts nicht nachgewiesen werden können. Die Zeitung habe aus Gründen des Redaktionsgeheimnisses und des Quellenschutzes keine Angaben gemacht. Der Beschuldigte habe die Aussage verweigert. Es sei zudem möglich, dass die Zeitung aus einer Schülerarbeit von dem Pamphlet erfahren habe.““ Man lügt, wie SZ-gedruckt! – Strafrechtlichen Ermittlungen eingestellt, – Weitergabe des Flugblatts konnten nicht nachgewiesen werden, – Zeitung hat aus einer Schülerarbeit von dem Pamphlet erfahren. … Mehr
„Der schlimmste Schuft im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant“ Es ist dieses Klima des Denunziantentums und Gehiemdienstlicher Verfolgung, das schlimmste Erinnerungen an die schlimmste deutsche Geschichte erweckt, dann wenn der Verfassungsschutz, anstatt die Verfassung/Grundgsetz zu schützen, sich in eine „Gesinnung-STASI“ verwandelt hat, deren Verfolgung nicht auf Straftaten beruht, sondern auf paranoiden Unterstellungen „falscher Gesinnung“. Es sind die gleichen Methoden der politischen Verfolgung wie einst bei den Geheimdiensten der Ostblockdiktaturen. Die reinste Paranoia in einem paranoiden System. Zitat aus einer Geheimdienstakte einer kommunistischen Ostblockdiktatur: „Die benannten werden in geheimdienstliche Erkundung genommen,wegen tendentiöser und interpretativer staatsfeindlicher Aussagen“ Quelle: „Akte Christina“,… Mehr