Anwalt (m/w) ohne ideologische Scheuklappen gesucht

Weibliche Anwälte verdienen als Selbständige deutlich weniger denn als Angestellte. Bei den Männern ist es hingegen genau andersherum. Mit den Geschlechtern dürfte das nichts zu tun haben.

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Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) gibt eine zweimonatlich erscheinende Zeitschrift namens BRAK-Mitteilungen heraus, der ein weiteres kleines Blättchen mit dem Titel BRAK-Magazin beiliegt. Beide Blätter werden an Rechtsanwälte „kostenlos“ übersandt, sind aber natürlich durch die Kammerbeiträge von allen Anwälten teuer zwangsfinanziert.

Die in der BRAK für beide Blätter hauptverantwortliche Redakteurin, eine Rechtsanwältin, hat in der aktuellen Ausgabe 01/2017 des BRAK-Magazins (S. 14) einen eigenen Beitrag über die Einkommensunterschiede zwischen weiblichen und männlichen Rechtsanwälten veröffentlicht. Laut einer Erhebung des Instituts für Freie Berufe auf Basis von Daten für 2013 verdienten im Angestelltenverhältnis tätige, vollzeitbeschäftigte weibliche Anwälte im bundesweiten Mittel jährlich 60.000 € brutto, ihre männlichen Kollegen 70.000 €. Bei den selbständigen Anwälten verdienten Frauen 43.000 €, Männer 80.000 € im Jahr. Die Autorin des Beitrags benennt sodann eine Reihe von Faktoren, die die Einkommenshöhe zum Teil erheblich beeinflussen (wie zum Beispiel Kanzleigröße, Alter der Kanzlei oder Spezialisierung auf bestimmte Fachgebiete). Und sie verweist darauf, daß Frauen sich häufiger auf „typisch weibliche“ Rechtsgebiete wie Familien- und Sozialrecht spezialisieren, in denen geringere Honorare erzielt würden, dass zudem sehr viel mehr männliche als weibliche Anwälte selbständig seien und/oder mehr als 40 oder 50 Stunden pro Woche arbeiten.

Nachdem die BRAK-Autorin diese Zahlen und Einflußfaktoren benannt hat, beginnt der ideologische, faktenfreie Teil des Beitrags. Sie behauptet ins Blaue hinein, daß sich durch die geschilderten Umstände nicht alle geschlechtsspezifischen Unterschiede erklären ließen, sondern eine „deutliche Lücke klaffe, die sich letztlich nur auf Geschlechterdifferenz zurückführen“ lasse. Für diese ihre Behauptung bringt sie allerdings kein Argument, keinen Beleg, keinen statistischen Nachweis. Es bleibt somit offen, woher sie die Gewißheit für ihre These nimmt. Hat sie irgendwelches Geheimwissen, das sie dem Leser vorenthält? Hat sie eigene Erhebungen vorgenommen, die ihre Behauptung belegen? Fehlanzeige. Dabei hat sie ja gerade zuvor zahlreiche Umstände genannt, die die Einkommensunterschiede durchaus vollständig erklären können (wenn auch nicht müssen): Männliche Anwälte arbeiten mehr, sind häufiger selbständig (und als Selbständige verdienen Männer im Durchschnitt mehr als als Angestellte), sie spezialisieren sich häufiger auf besser honorierte Rechtsgebiete, und sie sind allein schon historisch bedingt häufiger in alt eingesessenen Kanzleien (mit ohnehin höheren Verdiensten) tätig. Die Behauptung der Autorin, daß dies alles die Einkommensunterschiede nicht erklären könne, ist jedenfalls nicht auch nur ansatzweise schlüssig hergeleitet.

Basierend auf dieser nicht plausiblen Argumentation richtet die BRAK-Autorin einen Appell an die Anwaltschaft: ihr „stünde es gut zu Gesicht, auch das weibliche Drittel ihrer Angehörigen gleichwertig zu honorieren“. Auch hier wieder die durch nichts belegte Unterstellung, dass dies nicht geschehe. Dabei sollte doch vor allem ein Punkt der Autorin zu denken geben: Der Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen ist bei den selbständigen Anwälten weit höher als bei den angestellten. Und nicht nur das: weibliche Anwälte verdienen zudem als Selbständige deutlich weniger als als Angestellte. Bei den Männern ist es hingegen genau andersherum.

Man muß hier also gewiß nicht so etwas wie eine männerbündische Verschwörung in der Anwaltschaft am Werk sehen, aufgrund derer weibliche Anwälte zu gering honoriert würden. Vielmehr liegt es an den den weiblichen Anwälten selbst. Sie sind es, die vor allem in selbständiger Tätigkeit weit unterdurchschnittlich „performen“. Es sind die Bürger, die Mandanten, die den männlichen Anwälten mehr bezahlen als den weiblichen. Dafür trägt nicht die Anwaltschaft die Verantwortung, sondern der einzelne Marktteilnehmer, also die jeweilige Anwältin.

Der Beitrag im BRAK-Magazin endet mit dem Rat der Autorin an ihre weiblichen Anwalts-Kollegen, „selbstbewußter Umsatzbeteiligungen, Gehälter und Stundenhonorare auszuhandeln“. Wer ernsthaft meint, einen solchen – banalen – Ratschlag an erwachsene Menschen (noch dazu mit Studium und zwei Staatsexamen) erteilen zu müssen, der kann von seinen Kolleginnen wohl nicht allzu viel halten. Indes ist unklar, ob die Autorin des BRAK-Beitrags im Anwaltsberuf mehr oder weniger als ihre männlichen Kollegen verdient. Sollte es weniger sein, könnte dies durchaus nicht-geschlechtsspezifische Gründe haben. Und die Bundesrechtsanwaltskammer als Herausgeber der BRAK-Zeitschriften sollte vielleicht einmal darüber nachdenken, eine Redakteurs-Stelle neu auszuschreiben. Oder im Kosteninteresse am besten ganz auf diesen Posten mitsamt der zwangsfinanzierten Zeitschriften zu verzichten.

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