Wie Nancy Faeser den Rechtsstaat mit Füßen tritt

Das Verbot des Magazins Compact ist ein einmaliger Eingriff in die Presse- und Meinungsfreiheit, meint der Presserechtler Joachim Steinhöfel. Es müsse zurückgenommen werden, weil das Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt hat: Pressearbeit lässt sich nicht einfach so kriminalisieren.

 

Das Verbot des Magazins Compact erschüttert das Land. Nancy Faeser ließ das Magazin als rechtsextrem verbieten, die Geschäftsräume durchsuchen und das Inventar einziehen. Roland Tichy interviewt dazu den bekannten Presserechtler Joachim Steinhöfel. Dieser kritisiert das Vorgehen der Innenministerin: Es sei ein beispielloser Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit. „Das Vorgehen der Innenministerin Nancy Faeser zeigt eine Gleichgültigkeit und Anmaßung gegenüber den verfassungsrechtlichen Grundrechten.“, urteilt Steinhöfel. „Das, was Frau Feser getan hat, fügt sich nahtlos in ihre von grober Unkenntnis des verfassungsrechtlichen Rahmens der Presse und Meinungsfreiheit gekennzeichnete Arbeitsweise ein.“. Wenn das Verbot von Compact durch die Gerichte aufgehoben wird, muss Nancy Faeser zurücktreten, findet Steinhöfel. Er sei „sehr, sehr optimistisch“, dass das passiert.

 

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Kommentare ( 89 )

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Querdenker73
4 Monate her

Ein Volk, das eine derartige Ministerriege im Amt duldet, hat es nicht besser verdient! Wie gehen die kommenden Wahlen aus? Warum gehen nur die Bauern auf die Straße?

Tinu
4 Monate her

Was Nancy Faeser mit dem Verbot von Compact praktiziert hat, ist gelebter Faschismus in Reinkultur. Nun muss man mit solchen Charakterisierungen vorsichtig sein. Man kann mit den Begriffen „Faschismus“ und „rechtsextrem“ Schindluder treiben. Es fällt ja auf, dass die Ampel ihre Gegner inzwischen nicht mehr nur als „Rechte“, sondern als „Rechtsextreme“ bezeichnet, wobei sie die überzeugende inhaltliche Präzisierung dessen, was mit dem Attribut „rechtsextrem“ meint, schuldig bleibt. Das ist zutiefst unverantwortlich und dient nicht der Wahrheitsfindung, sondern der Demagogie, d.h. der politischen Hetze. Gehört also die oben getätigte Behauptung des „gelebte(n) Faschismus in Reinkultur“ in dieselbe Kategorie der Demagogie? Nach… Mehr

Peter Pascht
5 Monate her

Da lassen wir doch mal einige andere für uns sprechen. „Was Frau Faeser hier verfolgt, ist pure Ideologie und verfassungswidrig“, sagt Staatsrechtsexperte Rupert Scholz (86, CDU) zu BILD am SONNTAG: „Sie delegitimiert die Meinungsfreiheit, das Kernrecht unseres demokratischen Rechtsstaates!“ Mecklenburg-Vorpommerns Ex-Kultus- und Finanzminister Mathias Brodkorb (SPD): „Jedem gelernten DDR-Bürger kommt das Vorgehen bekannt vor. Wir sollten davon Abstand nehmen, den Staat mit solchen repressiven Maßnamen auszustatten„. Staatsrechtsexperte Josef Franz Lindner (Uni Augsburg): „Es besteht die Gefahr, dass schon zugespitzte Kritik an Regierung, Politik und Staat ein Fall für den Verfassungsschutz wird. Aber der Regierung kommt eine solche Deutungshoheit nicht zu.“… Mehr

Sonny
5 Monate her

Ich sage nur „Netzwerk-Durchsetzungsgesetz“.
Wir wurden ob unserer Sorge belächelt und in unseren Kommentaren mit wenig Zustimmung versehen. Heute nun sieht man, was damals in Gang gesetzt wurde.
Da wurde der Grundstein für den autokratischen Staat gelegt, der den Regierungsvertretern die Mittel an die Hand gab, erst einmal zu machen, Menschen zu vernichten, die ihnen nicht genehm sind, und nachher nicht einmal mit der Schulter zu zucken, wenn eindeutig feststeht, dass sie sich im absoluten Unrecht bewegen. Wiedergutmachung ausgeschlossen. Kritik muss im Keim erstickt werden. So sieht die Praxis dieser und der letzten Regierung aus.

Last edited 5 Monate her by Sonny
TylerDurden
5 Monate her

Ich empfehle auch jedem die Verbotsanordnung durchzulesen, in weiten Stellen der blanke Orwellianismus. Das „Hauptverbrechen“ das  @Compact vorgeworfen wird, scheint das Verlassen des Overtone Windows bei verschieden Themen zu sein:  a) Deutsche als Ethnie b) Israel und Juden c) Darstellung des Nationalsozialismus … der Part a) ist der umfassendste, enthält die meiste Gehirnakrobatik und abstrusesten Wiedersprüche. b) ist weniger umfassend und c) am wenigstens detailliert. Zu a) wird z.B. behauptet: z.B.: Die Umstellung das Bild des Deutschen von ethnisch Deutschen zum rein staatsbürgerlich definierten, ist GLEICHZEITIG:  a) Verschwörungstheorie b) Grundgesetzlicher Standard Auch das die Änderung des GG-Standards durch Eliten erfolgt… Mehr

Last edited 5 Monate her by TylerDurden
MFK
5 Monate her

Nur nebenbei: Für Klagen gegen ein Vereinsverbot, ausgesprochen durch das BMI ist erstinstanzlich das BVerwG zuständig (§ 50 Abs. 1 Nr. 2 VwGO). Dies kürzt den Rechtsweg ab.

Last edited 5 Monate her by MFK
TylerDurden
5 Monate her
Antworten an  MFK

Wenn man sich den Verbotsantrag durchliest, ist ein Verwaltungsgericht allerdings auch gänzlich ungeeignet das zu bewerten.
Vorgeworfen werden dort primär inquistiorische Gedankenverbrechen – bis auf ein paar lose zweifelhafte Äußerungen ohne Kontext.

HarryDax
5 Monate her

Das ist ja nichts neues! Bald wird „Tichys Einblick“ und „Neue Zürcher Zeitung“ und andere verboten werden. Das Problem ist ja, wen interessiert das!?

bfwied
5 Monate her
Antworten an  HarryDax

Leider nur diejenigen, die diese Medien lesen, und das sind in D. nicht viele, leider. Also, nachdem die Rechtsprechung negiert wird, die Prozesse Monate und Jahre dauern, so lange, dass das Volk schlicht alles vergessen hat, machen die ungeniert mit einer ungeheuren Brutalität und Charakterlosigkeit so weiter. Die Jubelmedien jubeln weiter, denn so haben sie keine Probleme, und wenn die Kunden ausbleiben, zahlen die Bejubelten. Fazit: Es ändert sich gar nichts, solange die Leute noch ihr Bier haben, ihre Festivals. Erst wenn die Mieten unbezahlbar, die Nahrungsmittel immer noch teurer werden, der Urlaub gestrichen werden muss, dann macht sich Michel… Mehr

helmut kassner
5 Monate her

So gern ich der Sichtweise von Herrn Steinhöfel folgen möchte, aber diesmal verkennt er die Situation. Der Rechtsweg in D ist inzwischen so „kompliziert“, dass es wohl Jahre dauern wird bis ein letztinstanzliches Urteil vorliegt. Dann sind sowohl Frau Faeser, als auch die Compact – Betreiber (Macher) Geschichte, nicht mehr auf der öffentlichen Bühne anzutreffen. Egal wie es ausgeht; niemand wird es beachten. Ich denke nur an die Kanzlerinweisung: „Die Wahl ist Rückgängig zu machen“. Das Verfahren/das Urteil vor dem dem BVG hatte nach Jahren keinerlei Bedeutung mehr. Da bleibt aus meiner Sicht nicht mehr viel vom Rechtsstaat.

TylerDurden
5 Monate her
Antworten an  helmut kassner

Wenn man sich den Verbotsantrag anschaut sieht man – Inhaltlich Abstrus … aber die Intention ist unverkennbar.

FranzJosef
5 Monate her

Das gruselige Vorgehen gegen Elsässer am frühen Morgen hat die FAZ begeistert. „Professionell inszeniert war die Razzia“ . Was soll man da noch sagen ?

peer stevens
5 Monate her
Antworten an  FranzJosef

Buettel-Presse!

The Wombel
5 Monate her

Seit 25 Jahren regiert die SPD ( – 1Leg.-Per.) die BRD. Der von der SPD angestrebte „demokratische“ Sozialismus schreitet voran und wird von Jahr zu Jahr dogmatischer und totalitärer. Dieses Bestreben der SPD geführten „Ampel“ Regierung wird immer deutlicher. Eine Demokratie verschwindet schrittweise immer dann, wenn sich die Regierungsparteien, einmal durch Wahl an die Macht gekommen, nicht mehr vom Volke, dem eigentlichen Souverän, kontrollieren lassen wollen. Sondern wenn die Regierung alles unternimmt, um sich vom Volk zu lösen. Und sich die Regierung dabei jegliche Kritik an Ihrem unredlichen Tun verbietet. Das kann durch starke Einschränkung der Verfassungsrechte ( z. B.… Mehr