Die Ampel plant eine Reform des Ehegattensplittings. An der Steuerlast für Paare soll sich aber nichts ändern. Es geht darum, die Frau symbolisch besser zu stellen.
In der Politik gibt es Modewörter. Sie sind ein schöner Ausdruck für den jeweiligen Zeitgeist. 2022 agierte die Ampel zum Beispiel gern mit dem Begriff „Revolution“. Die „Fortschrittskoalition“ brachte damit das Aufbruchsgefühl zum Ausdruck, das ihre Vertreter in jenen Tagen verspürt haben mögen. Zwei Jahre und zig Dutzend politische Niederlagen später benutzt es eigentlich niemand mehr. Nur noch die treuesten der treuen Anhänger der Ampel und die verspätesten der Verspäteten unter den Journalisten. Also, um es kurz zu machen: die Frankfurter Rundschau.
Das Blatt – einstmals stolz auf seine renitente Haltung – spricht von einer „Steuerklassen-Revolution der Ampel“. Was hat die Regierung denn so Revolutionäres gemacht? Noch nichts Konkretes. Sie hat im Papier zur „Wachstumsinitiative“ angekündigt, die Steuerklassen reformieren zu wollen. Oder wie es in der erlebnisentwöhnten Redaktion der Frankfurter Rundschau genannt wird: zu revolutionieren.
Wie die Ippen-Media-Gruppe berichtet, will das Finanzministerium Ehemänner und -frauen künftig gerechter besteuern. Wobei es das Ehegattensplitting nicht abschaffen will – und auch gar nicht kann. Das Grundgesetz schützt den Vorrang der Ehe, das Verfassungsgericht hat daher schon mehrfach Regierungen auf die Finger geschlagen, wenn die das Ehegattensplitting entscheidend anfassen wollten. Der Spielraum für Revolutionen ist also enger als die meisten Bahnsteige Deutschlands.
Bisher können sich Ehepartner entscheiden, ob sie beide in die Steuerklasse IV wollen. Das empfiehlt sich dann, wenn beide in etwa gleich viel verdienen. Gibt es einen großen Unterschied im Gehalt, lohnt es sich für den Besserverdiener in die Steuerklasse III zu gehen. Denn in dieser ist der Freibetrag doppelt so hoch. Entsprechend höher sind die Abgaben für den Geringverdiener in Steuerklasse V. Unterm Strich lohnt sich das Splitting aber für die Ehepartner. Insgesamt reduzieren sie ihre Steuerlast.
Dieses Modell ist Linken schon lange ein Dorn im Auge, weil es klassisch die Männer waren, die besser verdient haben. Mit der Abschaffung des Ehegattensplittings wollen sie symbolisch auch das alte gesellschaftliche Geschlechtermodell umkippen. Mit der einengenden Auflage, an den Vorteil aus dem Ehegattensplitting nicht ran zu dürfen. Entsprechende Angriffe endeten also bisher in reiner Symbolpolitik.
Und reine Symbolpolitik dürfte auch der neueste Anlauf der Ampel werden. Die Paare sollen nach der Vorstellung des Finanzministeriums beide automatisch in Steuerklasse IV, zusammen nicht mehr Steuern bezahlen als bisher, doch in der gemeinsamen Abrechnung wird auf dem Lohnzettel der Frau ein höherer Netto-Betrag stehen. Das soll sie zum Arbeiten motivieren, das soll ihre Gleichberechtigung ausdrücken. Da hat die moderne Frau von heute etwas in der Hand. Der Revolution ein dreifaches Holeridudödldi.
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Homosexuelle haben für die Ehe für alle gekämpft… und gehen wir alle gemeinsam den Single-Zeiten entgegen…
Woran kann ich erkennen, dass Familie den Schutz bekommt, den das GG verspricht?
Der Artikel erweckt den Eindruck, dass die ganze Aktion mehr oder weniger heisse Luft sei und damit weitgehend Mediengetöse. Ich befürchte jedoch, dass dies nur die Overtüre zu einer weiteren Aktion ist, nämlich die Abschaffung der freien Wahl zur getrennten oder gemeinsamen steuerlichen Veranlagerung von Ehepartnern. Wenn diese freie Wahl im Zuge der Günstigerprüfung fallen würde, könnte dies verheiratete Steuerzahler Milliarden kosten und frisches, heiss begehrtes Geld die Kassen unserer unersättlich gierigen Politikerkaste spülen.
Hier geht es nicht um symbolische Besserstellung, sondern um mehr Geld für den Staat in Form von zinslosen Darlehen durch den Steuerzahler. Der Mehrverdiener (meist der Mann) bekommt in Klasse IV mehr Lohnsteuer abgezogen, der oft in Teilzeit arbeitende Ehepartner (meist Frau) bekommt ein ganz kleines bisschen weniger abgezogen. Im nächsten Steuerjahr wird dann der Ausgleich gemacht und man kann sich zuviel gezahlte Lohnsteuer zurück holen. Summa summarum fehlt den Familien jedoch das Geld im Monatsbudget und der Staat hat es zur Verfügung, da ist es auch zweitrangig, dass über den Lohnsteuerjahresausgleich wieder etwas zurück kommt. Was hilft es, wenn… Mehr
„Nur noch die treuesten der treuen Anhänger der Ampel und die verspätesten der Verspäteten unter den Journalisten. Also, um es kurz zu machen: die Frankfurter Rundschau.“
Das spricht mir aus dem Herzen, denn ich kenne einige der treuesten und renitentesten Anhänger*innen der Ampel, genauer gesagt der Grün*innen. Und was lesen die seit Jahrzehnten tagein tagaus?? Die „Frankfurter Rundschau“!! Da muss es einen Zusammenhang geben zwischen politischen „Überzeugungen“ und renitentester Rezeption dieses Blattes, und zwar, kausalitätsmäßig, wohl auf bidirektionale Weise: das Gelesene beeinflusst die Überzeugungen, und die Überzeugungen festigen zu 100 Prozent die treuesten Bindungen an die Frankfurter Rundschau.
Das Splitting bekommt erst mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zur Geltung. Es hat keine Auswirkung auf den monatlichen Steuerabzug.
Fratzscher verteidigt jetzt die Ungerechtigkeit eines Steuerrabattes für ausländische „Fach“kräfte damit, daß es bereits Steuerungerechtigkeiten gäbe z.B. das Ehegattensplitting.
Naja, er geht natürlich noch weiter und bezeichnet 30% netto weniger als Gerechtigkeit und dann kommt das übliche „Neiddebatte“.
Erstens ist eine Veränderung bei der Steuerklaase keine Reform „des Steuerrechts“. Zweitens betrifft die Steuerklasse den monatlichen Lohnsteuerabzug vom Gehalt. Die Lohnsteuer ist eine Art der Vorauszahlung auf die jährliche Steuerschuld. Und Vorauszahlungen sind abhängig von Schätzungen. Und wenn nun das Paar falsch schätzt, ist die Vorauszahlung in Form der Lohnsteuer zu hoch oder zu niedrig. Den Gehaltsempfängern einzureden, Lohnsteuer sei endgültig, ist schlich einfach falsch. Denn endgültig bedeutet ja, dass der Steuerabzug richtig ist. Das ist er selten, wenn Zwei verdienen. Drittens wird die endgültige Steuerlast erst mit Abgabe der Steuerklärung festgelegt. Beim Splittingtarif wird das Einkommen jeden Ehepartner… Mehr
Im verkaufen von Luftschlössern war und ist die Ampel großartig. Durch die Steuerklassenwahl 4/4 oder 3/5 ergeben sich p.a. null Steuervorteile für Ehepartner. Dies wird bei der Einkommenssteuererklärung, in der beide Einkünfte aufgenommen werden muss, wieder glatt gezogen. Der Vorteil war somit lediglich unterjährig vorhanden. Und genau das ist dann der „große“ Plan der Ampel, der uns als „Gerecht“ verkauft wird. Nonsens hoch zehn. Das einzige was hierdurch passiert ist, dass Papa Staat unterjährig mehr Einnahmen hat. Und darum geht es wohl in erste Linie. Zudem gibt es heute schon die Wahl 4/4 + Faktor. Wenn Ehegatten das wollen, können… Mehr
Was wohl hier offenbar vergessen wird ist, dass es das Ehegattensplitting nicht ohne Grund gibt. Es ist nämlich dafür da, um Paare mit unterschiedlichem Einkommen gegenüber Paaren mit gleichem Einkommen steuerlich nicht schlechter zu stellen. Das hatte bisher auch das BverfG so gesehen und deswegen wurde jegliche Abschaffung oder Änderung abgeschmettert. Aber ich vermute mal, dass das auch hier nicht das Ziel ist. Denn es wird auch gar nicht darauf gesetzt, wohl aber damit, dass man dann die „Benachteiligung“ abschafft, indem man für die einen die Steuern erhöht, oder indem man einfach viele Abschreibungsmöglichkeiten stark eingrenzt, was einer indirekten Steuererhöhung… Mehr
Sobald die Ampel etwas ankündigt wird mit Angst und Bange. Panik und Grauen breitet sich aus.