Wer die Zeitgeist-Strömung in Staat und Gesellschaft, insbesondere in großen Teilen der Justiz bis in die obersten Gerichte verstehen will, muss tief in die Zeit der APO-Bewegung Ende der 60er Jahre zurückgehen.
„Es hilft nicht, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen“ (der Kabarettist Dieter Hildebrandt).
Am Abend des Attentats am 19. Dezember 2016 saß der „linksliberale“ Menschenrechtler und FDP-Grande Gerhart Baum in der Berliner Oper; in der Pause las er auf seinem Handy, was soeben passiert war – und dachte: „Jetzt geht es wieder los“, wie er dies der WELT-Redakteurin Jennifer Wilton sagte (WELT vom 28.12.2016). Unfassbar, denn Baum sorgte sich mit diesem Satz nicht etwa, dass noch mehr Attentate passieren könnten – nein: Er sorgte sich, dass jetzt wieder Forderungen nach mehr Sicherheit kämen. Dann hörte Baum den zweiten Teil der fröhlichen Operette („Die Perlen der Cleopatra“).
Der „Alt-Linke“ Baum ist kein ideologischer Einzelgänger. Zehntausende, wenn nicht weit mehr in staatlichen Institutionen, in Justiz (!), in Regierungen, Parteien, Medien und Behörden denken so – und haben seit Jahrzehnten Geist und Praxis in der Gesellschaft verändert. Die Saat der 68er-Gesinnung ist aufgegangen.
Seit länger als einem Jahr wird in der Unionsführung (übrigens auch in der CSU) über eine umfassende Dokumentation zu Handlungen und Aussagen führender früherer und noch heute aktiver Spitzenpolitiker aus dem „linken“ und grünen Lager – der SPD, der heutigen Linkspartei (SED-Nachfolgepartei) und vor allem den Grünen, aber auch den „linksliberalen“ FDP-Granden nachgedacht – und nichts ist passiert. Bis jetzt.
Das Schweigen der „Linksliberalen“
Nach den jüngsten Äußerungen vor allem führender SPD-Politiker wie SPD-Chef Gabriel und SPD-Fraktionschef Oppermann kommt jetzt Bewegung in das Thema. Denn: Die SPD will Sicherheit und bessere Terrorimusbekämpfung zum Wahlkampfthema machen: Motto: Auch wir sind für einen starken Staat. Selbst die Grünen üben sich im Klein-Lauten oder gar Wegtauchen. Haben wir was von Claudia Roth gehört oder ist uns was entgangen?
Eine Steilvorlage für die Union. Bergeweise wird zusammengetragen, was (seit Jahrzehnten) führende Sozialdemokraten, schriftlich und mündlich wehrlosen Bürgern einräumten, „linksliberale Friedensdemokraten“ und insbesondere grüne Protagonisten. Ex-Innenminister Otto Schily (SPD) könnte Kronzeuge sein, wie die eigene Partei ihn politisch ausmusterte. Das Dreiste: Ausgerechnet die Architekten von Multikulti, Misstrauen gegen Polizei, Bundeswehr, Verfassungsschutz, gegen den BND sowieso werfen CDU und CSU „Versagen“ vor.
Die Aufgabenstellung für den CDU-Wahlkampf: Aktuelle stramme Forderungen heute und Vergleiche zu bislang gegenteiligen Parteibeschlüssen und öffentlichen Aussagen – und das seit Jahren: Welcher Geist von wem artikuliert und in die politische und juristische Praxis umgesetzt, hat seit über 30 Jahren zu dem heutigen dominanten „linken“ und grünen Zeitgeist geführt. Was sind die Ursachen für Gesinnungsurteile, eine „Gutmenschen“-Gesinnung im schlappen Staat?
Wer diese Zeitgeist-Strömung in Staat und Gesellschaft, insbesondere in großen Teilen in der Justiz bis in die obersten Gerichte verstehen will, muss tief in die Zeit der APO-Bewegung Ende der 60er Jahre zurückgehen.
Wer damals Zeitzeuge* in Berlin war, hat noch in den Ohren das Skandieren von „Wir wollen eine andere Republik“ und das Postulat „Marsch durch die Institutionen“. Vor allem die Justiz und die Hochschulen waren im Visier; Zehntausende sind inzwischen in staatlichen Institutionen, NGO’s, Verbänden, Parteien, Gewerkschaften bis in Spitzenpositionen der Justiz gelangt; insbesondere in maßgebliche Medien. Eine perfekt funktionierende ideologische „Wertschöpfungskette“ ist seit über 40 Jahren intakt.
Das Attentat am Berliner Breitscheidplatz – das schlimmste Attentat seit der Olympiade 1972 in München und der Baader-Meinhof-Mordbande – doch hören wir etwas von Ströbele (rechtskräftig verurteilt als Unterstützer der Baader-Meinhof-Bande) von Trittin, Baum, Leutheusser-Schnarrenberger, Hirsch – eine namentliche Endlosliste? Haben Sie alle Stimmbandkatarrh, dass wir nichts hören?
Jahrzehntelang das Hohelied auf unbegrenzte Bürgerfreiheiten; gegen (von vielen renommierten Fachleuten) empfohlene Abhörpraktiken oder Videoüberwachungen, gegen Vorratsdatenspeicherung; gegen Verfassungsschutz; gegen mehr Polizeikompetenzen, aber für tolerante und fürsorgliche Resozialisierung: Täterschutz vor Opferschutz. Die Liste ließe sich beliebig verlängern. Das alles ist nachlesbar – bergeweise.
Aussagen und Protagonisten dieser Gesinnung sind bekannt – und niemand stellt sie zur Rechenschaft. Wer sind die geistigen Protagonisten des „linksliberalen“ Zeitgeistes? Unvorstellbar, dass dies in ARD oder ZDF zu Talkshowthemen oder gar zu Dokumentationen gemacht würde. Undenkbar, dass eine brillante Dokumentation über Asylantenbetrug und Terrorismus-Fahndungspannen (wie am 8. Januar vom SPIEGEL-TV (auf RTL) in öffentlich-rechtlichen Sendern produziert und nicht gegen Mitternacht, sondern zur besten Sendezeit ab 20.15 Uhr gesendet würde.
Warum ist das so? Wieso konnte in den ARD-„Tagesthemen“ exakt an dem Tag der ersten größeren Abschiebung von Asylbewerbern im Dezember ein aggressiver Kommentar (WDR) gegen de Maizière und die Abschiebung platziert werden?
Und die Unionsführung? Sie lässt sich in die Defensive treiben. Sie schweigt. Noch.
Zeitgeist überall. Wer am Brandenburger Tor für seltene Kröten und Millionen – teure Umgehungsstraßen zum Schutz von Kleintieren demonstrieren will, kann das problemlos machen – auch wenn nur 5 oder 6 Gestalten mit Plakaten losziehen und ein stattliches Aufgebot von Polizisten die Demo begleiten muss. Nach dem Ärger der drangsalierten Touristen und nach den Kosten für die Polizeieinsätze fragt niemand – auch die CDU nicht. Im abgelaufenen Jahr 2016 sind allein in Berlin etwa 3.000 (!) Demonstrationen durchgewunken worden! Anmeldung genügt. Und wo werden Demonstranten auf wehrlose Bürger, die ihrer Arbeit nachgehen losgelassen? Meist in den besten Gegenden der Städte und mit jährlichem Millionenaufwand für Sicherungsmaßnahmen.
Eingebrockt hat den Deutschen dies in gleich mehreren Grundsatzentscheidungen, das zunehmend „linksliberal“ gedrehte Bundesverfassungsgericht mit einer besonders schillernden Vertreterin der „linksgrünen“ Gesinnung, der Gender-Lobbyistin Susanne Baer.
Die in den 60er Jahre gegründete Außerparlamentarische Opposition (APO) ist ideologisch-politisch auf der Zielgraden: Tausende höchstrangige Beamtenpositionen sind von den Nachfahren der APO-Gesinnung besetzt – in Parteien, Verbänden, NGO’s- und in der Justiz.
Es ist alles nachzulesen, was damals propagiert wurde – und – nachweisbar – massiv unterstützt von Stasi, dem KGB, Marxistisch-Leninistischen Studentenbewegungen, K-Gruppen und der DKP. Es ist reine Fleißarbeit, all das nachzulesen, was Ende der 60ziger Jahre, ausgehend von Berlin – sich ideologisch über die Republik ergoss: Abenteuerliche höchstrichterliche Urteile vom Bundessozialgericht und des Bundesarbeitsgerichts. Soweit ist es gekommen, dass in der Führung des BDI resignativ gesagt wird: „Zu Arbeitsgerichten müssen wir gar nicht gehen, wir wissen vorher, wie dort geurteilt wird“.
Warum ist das so und warum greift niemand das auf?
Nur unter ächzenden politischen Mühen wurde ein strammer früherer Stasi-Aspirant und gerichtlich festgestellter „Linksextremist“ als Staatssekretär in Berlin aus dem politischen Verkehr gezogen – und ein evangelischer Theologe (!) namens Ulrich Schröter erklärt sogar öffentlich – Holm in Schutznehmend: „Dunkle Stellen in der Biographie gehören zum Leben“; und tausende unterstützen Holm. Soweit sind wir inzwischen gekommen.
Und wie weit hat der Zeitgeist die Justiz erreicht – bis in die obersten Ränge? Beispiele dafür gibt es zu Hauf; alles nachzulesen und zu dokumentieren – nur: Es macht niemand. Aus rein politischen und opportunistischen Motiven: Man darf doch die höchsten Gerichte nicht kritisieren. Ja, wieso eigentlich nicht? Eine Untersuchung darüber, was in den letzten 30 Jahren geschehen ist, ist überfällig.
Inzwischen ist es soweit, dass unter dem Verfassungsgerichtspräsidenten Vosskuhle sogar der eigentlich souveräne Deutsche Bundestag in immer häufigeren Abständen vorgeführt wird und Gesetze kassiert werden – nicht nur juristisch, sondern auch politisch belehrend. Das Bundesverfassungsgericht, aber auch zunehmend der Bundesgerichtshof sehen sich im Zweifel auch als politische Instanzen; und niemand in der Politik hat dies bisher zum Thema gemacht. Im Gegenteil: In der Regel entschuldigt sich die Politik und gelobt Besserung.
Täterschutz vor Opferschutz: Diese Formel kommt nicht von ungefähr und sie ist viele tausend Mal belegt. Jahr für Jahr „wandern“ ideologisch geprägte Richter, Staatsanwälte, Gerichtsgutachter, Psychologen, Soziologen in den Ruhestand – und haben alle Zeit der Welt, in Parteien, NGO’s staatlich finanzierten Stiftungen, Verbänden, ihre Gesinnung zu transportieren; sie haben jede Menge Zeit, die die Spitzenmanager, Angestellten der Mittelschicht, Arbeitnehmer in den Fabriken nicht haben und so wehrlos kujoniert werden von denen, die Zeit haben.
Hierzu gehört die oft abenteuerliche Kuscheljustiz gegenüber Straftätern.
Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, brachte es kürzlich in der Passauer Neuen Presse auf den Punkt: „Die volle Härte des Gesetzes heißt heute oft: Wir stellen von Straftätern die Personalien fest, und die Richter lassen sie wieder frei“. So geschehen vor ein paar Wochen (21.November 2016) in Wuppertal, als das Landgericht sieben selbst ernannte „Scharia-Polizisten“ frei sprach.
Der Fall hatte bundesweit für Empörung gesorgt. Die salafistischen Sittenwächter patrouillierten in Warnwesten mit dem Aufdruck „Scharia-Police“ durch die Stadt, schüchterten junge Frauen und Disco-Besucher massiv ein. Der Gipfel der Frechheit: Mit ihren „Streifgängen“, die ein glatter Verstoß gegen das Uniform-Verbot waren, brüsteten sie sich dreist im Internet. Das Landgericht aber stellte sich dümmer als die (Scharia-)Polizei erlaubt: „Ein Gesetz, das hier gegriffen hätte, gibt es nicht“, lautet der absurde Urteilstenor. Ein Blick in das Versammlungsgesetz hätte genügt. Dort ist in Paragraph 3, Abs. 1 geregelt: „Es ist verboten, öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen“.
Es war freilich nicht das erste und wird auch nicht das letzte Mal sein, dass der streitbare Chef der Polizeigewerkschaft an linken Richtern verzweifelt. Im Oktober 2010 hatte Wendt den Einsatz von Wasserwerfern, Pfefferspray und Schlagstöcken durch die Polizei während der gewalttätigen Proteste gegen das umstrittene Bauprojekt „Stuttgart 21“ mit den Worten verteidigt: „Polizeiliche Einsatzmittel müssen manchmal weh tun, nur dann wirken sie“. Das Verwaltungsgericht Stuttgart maßregelte den Einsatz als „rechtswidrig“ und „überzogen“. Ein weiteres Beispiel dafür, wie eine „links“ unterwanderte Justiz der Polizei regelmäßig in den Rücken fällt.
Im Hamburger Stadtteil Hamburg vergewaltigten vier serbische Migranten Anfang des Jahres ein 14-jähriges Mädchen auf brutalste Weise. Dann schleiften sie ihr halbnacktes Opfer in einen Hinterhof und ließen es dort bei Eiseskälte wie Müll liegen. Im Gerichtssaal ließen sich die feixenden Täter von ihren zahlreichen serbischen Familienangehörigen feiern. Da drei der Gruppenvergewaltiger zwischen 14 und 17 Jahre alt sind, gab ihnen der „Kuschelrichter“ Georg Halbach Bewährungsstrafen. Nur der 21-jährige Bosko P. musste für vier Jahre hinter Gitter. Der serbische Familienclan bejubelte die Urteile.
Kuscheljustiz
Die 68er Juristen haben sich organisiert in der „Neuen Richtervereinigung (NRV)“ mit Sitz in Frankfurt am Main. Mit 550 Mitgliedern ist die NRV zwar deutlich kleiner als der „Deutsche Richterbund“ mit seinen 16.000 Mitgliedern – schwurbelt aber nicht um das Vereinsziel herum: die „Kolleginnen und Kollegen“ werden angehalten, dass die Ausübung des Amtes als Richter oder Staatsanwalt immer eine „gesellschaftspolitische Relevanz“ habe und daher „politisch“ sei. Gefordert wird eine „möglichst hierarchiefreie Justizstruktur als eigenständige dritte Staatsgewalt“. Der 68er Wolfgang Neskovic, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof (BGH), war übrigens mehrere Jahre Mitglied des Bundesvorstands der „Neuen Richtervereinigung“ und deren Sprecher. Bis 2012 saß er für die Linkspartei im Bundestag. 2015 übernahm er die Herausgeberschaft der deutschen Ausgabe des CIA-Folterberichts.
Weiter noch als der heute 68jährige Ex-BGH-Richter Neskovic brachte es Susanne Baer. Die 1964 in Saarbrücken geborene Rechtswissenschaftlerin ist seit 2011 auf grünem Ticket Richterin am Bundesverfassungsgericht (BVG). Als erste „verpartnerte“ Verfassungsrichterin setzt sich die Vertreterin radikaler Gender-Theorien vor allem für die Gleichstellung von Schwulen und Lesben ein.
Ob von der taz bejubelte Urteile zu Nachtflugverboten und Startbahnen, Baustopps zum Schutz des Feldhamsters oder Wachtelkönigs – immer „richtet“ es eine „linke“ unterwanderte Justiz, dass wichtige Infrastrukturvorhaben in Deutschland bis zum Sankt Nimmerleinstag aufgeschoben oder letztendlich ganz aufgegeben werden müssen.
Eine Jakobiner-Justiz von „linken“ Staatsanwälten komplettiert das Bild einer in weiten Teilen Gesinnungsrechtsprechung in Deutschland: Da wurde ein ehemaliger Bundespräsident wegen 400 Euro Übernachtungskosten jahrelang verfolgt, wurden mit horrenden Kosten für den Steuerzahler hunderte Aktenordner gefüllt mit dem Ergebnis, dass das Verfahren eingestellt wurde. Da wurde ein ehemaliger Postchef mit von der Staatsanwaltschaft einbestellten Kamera-Teams und Staatsanwälte und Polizisten mit Maschinenpistolen im Anschlag heimgesucht und präventiv signalisiert, um Firmenakten zu beschlagnahmen. Da reisten Staatsanwälte auf Steuerzahlerkosten nach Mexiko in der (vergeblichen) Hoffnung, einem renommierten deutschen Hersteller trotz offizieller Exportgenehmigung „Waffenschmuggel“ anhängen zu können.
„Das Richteramt ist ein besonders herausgehobenes und äußerst verantwortungsvolles Amt“, sagt der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU). Deshalb müsse schon vor der Einstellung sichergestellt werden, „dass unsere künftigen Richterinnen und Richter mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes stehen“. Um das Vertrauen der Bürger in dem Rechtsstaat zu schützen, sollen angehende Richter in Bayern künftig vom Verfassungsschutz überprüft werden.
Wieso eigentlich nur in Bayern?
P.S.:
Aus der deutschen Justizpraxis
- 6mal sticht im Berliner Bezirk Wedding der Türke Mehmet P. seiner Frau das Messer gezielt in die Brust. Die Frau liegt im Koma, der ist Täter untergetaucht ist. Die Berliner Staatsanwaltschaft wertet das aber nicht als Mordversuch, weil Mehmet P. einen Nachbarn ja noch vor der Flucht informiert hat …
- 2 Berliner Lehrer (!!) mit kinderpornographischen Material erwischt; das Verwaltungsgericht lehnte eine Entlassung aus dem Schuldienst ab: Die Rechtssprechung differenziere nach Schwere der Straftat- vulgo: So schlimm sei es ja nicht, den Lehrer zu entlassen. D. h., die Eltern leben weiter in Angst und Sorge, dass ihre Kinder den beiden Lehrern in die Finger geraten.
- Es waren höchste deutsche Gerichte, die rechtens erklärten, dass Soldaten „Mörder“ genannt werden dürfen, das Ärzte als „Geiselnehmer“ bezeichnet werden dürften, weil einige Ärzte aus Protest gegen eine geplante Gesundheitsreform der SPD-Ministerin Ulla Schmidt kurzzeitig ihre Praxis geschlossen hatten. Das Argument des Ärzteanwalts, mit dem Begriff „Geiselnehmer“ stelle gelegentlich die Ministerin die Ärzte „auf die Stufe von Schwerverbrechern“, quittierte das Gericht mit der lapidaren Bemerkung: Politiker müssten sich nun mal pointiert zu Wort melden.
- Mit einer Zaunlatte schlug in Zwickau ein 51jähriger eine 83 Jahre alte gebrechliche Rentnerin blutig und würgte sie fast zu Tode. Er wurde wegen vorsätzlichen Todschlags angeklagt. Höchststrafe: 11 Jahre. Die junge Staatsanwältin beantragt aber nur 2 Jahre auf Bewährung. Begründung: Die Tat sei „nicht lebensbedrohlich“ gewesen.
Das genau ist die Täter/Opfer-Gesinnung.
Hans-Erich Bilges war Korrespondent der WELT in Berlin und Bonn und ist heute Chef eines Beratungsunternehmens für Politik, Wirtschaft und Kommunikation.
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