Donald Trump und die deutsche Kriminalstatistik (PKS)

Trump twittert, die Kriminalität in Deutschland sei wegen der Zuwanderung gestiegen. Merkel und Medien weisen das empört zurück. Doch die Statistik spricht eine andere Sprache, folgt man Jochen Renz.

© Odd Andersen/AFP/Getty Images

Trump twittert, die Kriminalität in Deutschland sei wegen der Zuwanderung gestiegen. Merkel und Medien weisen das empört zurück. Doch die Statistik spricht eine andere Sprache, folgt man Jochen Renz.

„Begehen Flüchtlinge häufiger Straftaten als Deutsche?“, wollte beispielsweise der RBB wissen oder auch die örtliche „Allgemeine Zeitung“ aus Mainz. Die Antwort in diesen wie vielen anderen Medien lautete laut und entschieden Nein. Dazu der RBB:

„Die Kriminalstatistik für 2017 zeigt, dass Asylbewerber, wenn man von Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz absieht, nicht häufiger straffällig werden als Deutsche oder andere Migranten.“

Das ist offensichtlich falsch. Die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt, dass die Kriminalrate von Heranwachsenden männlichen Deutschen zwischen 18 und 20 Jahren laut Tabelle 40 der PKS 8,15% ihres Bevölkerungsanteils beträgt. Tatsächlich liegt die Kriminalrate von männlichen Asylbewerbern bei 65,16%. Davon sind aber 28,7% Kinder bis 10 Jahre. D.h. ohne Kinder ist die Kriminalrate mehr als 80% und damit mehr als zehnmal so viel wie die 8,15% bei deutschen Heranwachsenden. Bei weiblichen Asylbewerbern liegt die Kriminalrate bei 16,32%, dabei 40,6% Kinder bis 10 Jahre. Ohne Kinder sind es damit um die 25%, also dreimal so hoch wie die 8,15%.

PKS 2017, genau betrachtet

In diesem Teil unserer Analyse der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2017 (PKS) untersuchen wir die Situation von Zuwanderern, die in der öffentlichen Diskussion besonders im Focus stehen. In der PKS werden in Tabelle 61 Straftaten nach dem Aufenthaltsstatus der Tatverdächtigen unterschieden [1]. Bei den Zuwanderern gibt es in Tabelle 61 folgende Untergruppen: unerlaubter Aufenthalt, Asylbewerber, International/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte, Duldung (Abschiebungshindernisse nach Abschluss des Asylverfahrens), und Kontingentflüchtlinge. Neu im Vergleich zu 2016 ist die Kategorie International/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte. Die absolute Anzahl an Tatverdächtigen der einzelnen Kategorien kann direkt aus Tabelle 61 der PKS entnommen werden. So ging zum Beispiel die Anzahl tatverdächtiger Asylbewerber von 137,385 im Jahr 2016 auf 118,835 im Jahr 2017 zurück. Dies wurde als weiteres Indiz dafür gewertet, dass die Kriminalität in Deutschland zurückgeht und so niedrig ist wie seit 1992 nicht mehr. Wir haben diese Behauptung bereits ausführlich im ersten und zweiten Teil unserer Analyse diskutiert und widerlegt. Hier wollen wir selbiges nun für Asylbewerber tun, und das Ergebnis ist schockierend.

Entscheidend für die Kriminalitätsbelastung von Asylbewerbern ist dabei nämlich nicht nur die absolute Anzahl an tatverdächtigen Asylbewerbern, sondern auch wie viele Asylbewerber es in beiden Jahren jeweils gab. Wir betrachten hierzu wie im vorigen Teil unserer Analyse die Kriminalraten der jeweiligen Personengruppen. D.h. wir betrachten die Anzahl Tatverdächtiger in Relation zur Anzahl der Personen in einer Gruppe und berechnen den Prozentsatz der Tatverdächtigen einer Gruppe innerhalb eines Jahres. Dies bezeichnen wir als die Kriminalrate dieser Gruppe. Während für einzelne Nationalitäten die Anzahl der in Deutschland wohnhaften Personen leicht ermittelt werden kann und die zugehörigen Daten im Ausländerzentralregister verwaltet werden, ist die Anzahl der oben genannten Gruppen von Zuwanderern schwerer zu bestimmen. Ein weiteres Problem ist, dass sich die Zuordnung einer Person ändern kann, zum Beispiel wenn ein Asylantrag entschieden wird. Wir untersuchen daher zunächst, wie viele Asylbewerber es 2017 und in den Vorjahren in Deutschland gab.

Wie viele Asylbewerber gibt es?

Was wird noch angezeigt?
Kriminalstatistik für 2017 Teil 1: Vertrauensverlust in den Staat?
Asylbewerber sind laut PKS Personen, für die ein Asylverfahren im Bundesgebiet anhängig ist, d.h. Personen die einen Asylantrag gestellt haben, der aber noch nicht entschieden wurde. Wichtig dabei ist, das ein Zuwanderer nach Abschluss des Asylverfahrens oder vor Antragstellung nicht mehr bzw. noch nicht als Asylbewerber gilt, sondern in eine der anderen Untergruppen der Zuwanderer fällt. Aufgrund dieser eindeutigen Definition lässt sich die Anzahl der Asylbewerber zu einem bestimmten Zeitpunkt ziemlich genau bestimmen, nämlich aus der Anzahl der zu diesem Zeitpunkt anhängigen Asylanträge. Diese finden sich zum Beispiel im sehr aufschlussreichen Dokument „BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis März 2018 (zwei unkommentierte Tabellen)“ [2] für jeden einzelnen Monat in der zweiten Tabelle.

Möchte man also die Anzahl der Asylbewerber im Jahre 2017 bestimmen, so kann man für jeden Monat im Jahr die Anzahl anhängiger Asylanträge nehmen und darüber den Jahresdurchschnitt berechnen. Dieser wird im zitierten Dokument in Spalte 4 auch gleich mitgeliefert, „berechnet aus jeweils 12 Monatsdurchschnittsbeständen, die jeweils aus dem Monatsendbestand des Vormonats und dem Monatsendbestand des Berichtsmonats ermittelt werden (Mittelwert)“. 2015 war der Jahresdurchschnitt an Asylbewerbern demnach 251.483, 2016 war der Jahresdurchschnitt 472.656 und 2017 war der Jahresdurchschnitt nur noch 191.443 (1*).

Die Gesamtzahl an Asylbewerbern innerhalb eines Jahres ist natürlich wesentlich größer als der Jahresdurchschnitt, da es ständig Entscheidungen und Neuanträge gibt. Dies spielt bei unserer Berechnung aber keine Rolle da wir nur die Anzahl Personen auf 12 Monate berechnet betrachten. Ist z.B. jemand 3 Monate lang Asylbewerber, so zählt er nur zu einem Viertel, da er ja nur ein Vierteljahr Gelegenheit hatte, Straftaten zu begehen. Aus dem gleichen Grund berechnen wir in früheren Analysen den Mittelwert der Bevölkerung vom 31.12. der Vorjahres und dem 31.12. des betrachteten Jahres. Zur näheren Veranschaulichung dieser Berechnung noch ein konkretes Beispiel: Nehmen wir an 10.000 Japaner haben im Jahr 2017 insgesamt 100 Straftaten verübt.

Falls am 1. Dezember 2017 10.000 Asylbewerber neu in Deutschland angekommen sind und diese im Dezember ebenfalls 100 Straftaten begangen haben, so ist klar, dass diese nicht dieselbe Kriminalrate wie Japaner haben sollten, obwohl beide Gruppen 2017 jeweils 100 Straftaten verübt haben. Die Kriminalrate der 10,000 Asylbewerber sollte 12 mal so hoch sein wie die der Japaner, da sie nur ein Zwölftel der Zeit in Deutschland waren. Im Jahresdurchschnitt waren daher nur 10,000/12 dieser Asylbewerber in Deutschland und deren Kriminalrate ist damit 12-mal so hoch. Das heißt, der Jahresdurchschnitt normalisiert also automatisch die Kriminalrate einer Personengruppe.

Schaut man sich die Anzahl tatverdächtiger Asylbewerber im Jahr 2017 an, so fragt man sich, ob diese Zahlen wirklich stimmen können. Wie oben bereits erwähnt gibt es 118,835 tatverdächtige Asylbewerber in der Straftatskategorie 890000, die alle Straftaten mit Ausnahme von ausländerrechtlichen Verstößen beinhaltet. Bei 191.433 Asylbewerbern im Jahr 2017 würde dies bedeuten, dass über 62% der Asylbewerber im Jahr 2017 nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen Tatverdächtige einer Straftat waren! Mit derselben Berechnung waren 2016 von den 472.656 Asylbewerber im Jahresdurchschnitt „nur“ etwa 29% Tatverdächtige. Die Kriminalrate der Asylbewerber ist 2017 also mehr als doppelt so hoch wie noch 2016. Von Rückgang kann keine Rede sein.

Welche Straftaten begehen Asylbewerber?

Kein Grund zur Euphorie
Kriminalstatistik für 2017 - Teil 2: Woher die Täter kommen
Wir untersuchen nun, um welche Straftaten es sich handelt, ob es eventuell nur Dinge wie Schwarzfahren sind, die womöglich nicht so schlimm sind. Dazu berechnen wir für die wichtigsten Straftatskategorien um wie viel häufiger Asylbewerber tatverdächtig sind als Deutsche. Im zweiten Teil unserer Analyse war dies Tabelle 3 wo dieselbe Analyse für unterschiedliche Nationalitäten durchgeführt wurde. Wir berechnen dies für Asylbewerber für die Jahre 2016 und 2017 (siehe Tabelle 1 oben).

Zusätzlich machen wir zu Gunsten der Asylbewerber noch eine weitere Annahme, die die Zahlen möglicherweise realistischer erscheinen lässt, dies ist aber reine Spekulation. In der PKS 2017 findet sich der Hinweis, dass 22% der in der PKS 2017 aufgeführten Straftaten bereits 2016 oder früher begangen wurden. In der PKS 2016 waren es 24% der Straftaten, die 2015 oder früher begangen wurden. Da es 2016 im Jahresdurchschnitt wesentlich mehr Asylbewerber gab, würde demnach auch die Anzahl der Asylbewerber steigen aus denen Tatverdächtige stammen könnten und damit würde auch die sehr hohe Kriminalrate zurückgehen. Wir nehmen nun an, dass sich die 22% bzw. 24% auch auf die Anzahl an tatverdächtigen Asylbewerber bezieht. Wie gesagt ist dies reine Spekulation, da die Anzahl der Straftaten nicht unbedingt etwas über die Anzahl der Tatverdächtigen aussagt. Außerdem gelten die Werte für alle Straftaten und könnten bei Asylbewerbern höher oder niedriger sein. Mit den öffentlich verfügbaren Daten sind leider keine besseren Abschätzungen möglich. Da es die Kriminalrate für Asylbewerber 2017 aber deutlich reduziert, machen wir die Annahme trotzdem (für 2016 wird die Kriminalrate durch dieselbe Annahme allerdings ansteigen, da es 2015 weniger Asylbewerber gab als 2016).

Wir berechnen nun den gewichteten Mittelwert für 2017 in dem wir 78% des Jahresdurchschnitts der Asylbewerber von 2017 nehmen und 22% von 2016. Der gewichtete Mittelwert für 2016 ergibt sich aus 76% des Jahresdurchschnitts der Asylbewerber von 2016 und 24% von 2015. Dies berücksichtigt, dass sich für beide Jahre jeweils nur ein Anteil der Tatverdächtigen aus den Asylbewerbern des aktuellen Jahres rekrutiert. In Tabelle 1 ist dies in der 3. und 4. Reihe, markiert mit ∅2017, bzw. ∅2016. Zum Vergleich geben wir noch die Daten für die fünf Länder mit den höchsten Werten 2017, sowie die vier größten Flüchtlingsländer der letzten Jahre an.

Tabelle 1: Wieviel häufiger sind Asylbewerber tatverdächtig als Deutsche (nach verschiedenen Straftatskategorien)

Man sieht zum einen, dass im Vergleich mit manchen Ländern die hohen Zahlen nicht unrealistisch sind. Man sieht zum anderen, dass sich durch die Bildung des gewichteten Mittelwerts von 2015 und 2016, sowie von 2016 und 2017, die Werte der beiden Jahre etwas annähern. Die Annahme die wir machen könnte also durchaus realistisch sein, ändert aber nichts an der Tatsache, dass es von 2016 auf 2017 einen starken Anstieg gab. Vor allem in den Bereichen sexuelle Selbstbestimmung und Rohheit, aber auch bei Rauschgift und Gewaltkriminalität steigen die Zahlen von 2016 auf 2017 sehr stark an. In den Bereichen sexuelle Selbstbestimmung, Rohheit und vor allem bei Gewaltkriminalität sind die Werte für Asylbewerber höher als bei allen Ländern.

Wie unterscheidet sich die Kriminalität männlicher und weibliche Asylbewerber?

Da es immer heißt dass Männer wesentlich häufiger Straftaten begehen als Frauen, unterscheiden wir Asylbewerber nun noch nach Geschlecht und betrachten die Anzahl der tatverdächtigen Männer und Frauen. Sowohl die PKS als auch Asylbewerberstatistiken sind nach Geschlecht getrennt verfügbar. So waren 2015 69,2% der Asylanträge von Männern, 2016 waren 65,7% Männer und 2017 waren noch 60,5% Männer [3]. Während dies nur eine Abschätzung ist, nehmen wir der aus Mangel an genaueren Zahlen an, dass sich diese Anteile auf die jeweilige Anzahl an Asylbewerbern pro Jahr ebenso verteilen. Mit dieser Annahme gab es 2015 im Jahresschnitt 174.026 männliche und 77.457 weibliche Asylbewerber. 2016 waren es 310.535 männliche und 162.121 weibliche Asylbewerber. 2017 waren es nur noch 115.823 männliche und 75.620 weibliche Asylbewerber im Jahresschnitt.

Ein Blick hinter die Zahlenwand
Kriminalitätsstatistik 2017: Kriminalitätsrate Nicht-Deutscher drei bis vier Mal höher
Führen wir nun die gleiche Berechnung wie oben durch, so ergibt sich für 2017 eine Kriminalrate von männlichen Asylbewerbern von 89,27%, bei weiblichen Asylbewerbern sind es immerhin noch 20,42%, jeweils ohne Berücksichtigung ausländerrechtlicher Verstöße. Dies würde bedeuten, dass fast alle männlichen Asylbewerber 2017 polizeilich ermittelte Tatverdächtige einer Straftat sind, und zwar ohne ausländerrechtliche Verstöße. Da wir dies hier nicht unterstellen wollen, berechnen wir nun wieder die auch oben verwendeten gewichteten Mittelwerte unter der Annahme, dass 22% bzw. 24% der Tatverdächtigen ihre Tat bereits im Vorjahr begingen. Unter dieser Annahme ist die Kriminalrate 2017 von männlichen Asylbewerbern 65,16%, von weiblichen 16,32%. 2016 waren es bei männlichen Asylbewerbern 42,87% und bei weiblichen 12,90%. Zum Vergleich, bei Deutschen waren es 2017 2.84% bzw. 0.97% und 2016 waren 2.89% bzw. 0.99%. Fast Zwei Drittel der männlichen Asylbewerber war damit 2017 Tatverdächtiger einer Straftat nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen und zwar ohne Berücksichtigung ausländerrechtlicher Verstöße. Bedenkt man, dass 2017 etwa 28,7% der männlichen und 40,6% der weiblichen Asylbewerber Kinder unter 11 Jahren waren [3], so ist der wahre Anteil an Tatverdächtigen unter den über 10 Jahre alten Asylbewerbern noch wesentlich höher.

Tabelle 2: Wieviel häufiger sind männliche und weibliche Asylbewerber tatverdächtig als männliche und weibliche Deutsche (nach verschiedenen Straftatskategorien)

Tabelle 2 gibt unabhängig vom Alter sowohl für männliche als auch für weibliche Asylbewerber an, wie viel häufiger tatverdächtig sie sind als entsprechend männliche bzw. weibliche Deutsche. Die entsprechenden Werte für männliche und weibliche Deutsche sind jeweils 1.0 und sind daher nicht angegeben. Man sieht deutlich, dass das übliche Argument Nicht-Deutsche / Zuwanderer / Flüchtlinge, etc. wären nur deshalb krimineller als Deutsche, weil es sich hauptsächlich um (junge) Männer handelt und auch (junge) deutsche Männer krimineller sind, nicht stimmen kann: Männliche Asylbewerber sind 23-mal so oft tatverdächtig wie deutsche Männer, weibliche Asylbewerberinnen sind fast 17-mal so oft tatverdächtig wie deutsche Frauen. Die einzige Kategorie, wo Asylbewerber vergleichbar sind mit Deutschen, sind Rauschgiftdelikte bei Frauen. Was ebenfalls auffällt, ist, dass in fast allen Straftatskategorien die Werte von 2016 auf 2017 stark ansteigen.

Während es auf den ersten Blick so aussah, als ob Kriminalität von Asylbewerbern sinkt, sehen wir nun dass das genaue Gegenteil der Fall ist. Dies ist in eine sehr bedenkliche Entwicklung. Die erschreckend hohe Kriminalitätsbelastung von Asylbewerbern, sowohl von männlichen als auch von weiblichen(!), sollte in jedem Fall zu Denken geben und schreit förmlich nach Konsequenzen.

Enthält die PKS falsche Zahlen?

Zum Abschluss wollen wir noch erwähnen, dass manche Zahlen in der PKS unrealistisch zu sein scheinen. So stellen im Jahr 2017 International/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte, Geduldete und Kontingentflüchtlinge zusammen nur 30,848 Tatverdächtige, obwohl diese Gruppe (d.h. alle „Zuwanderer“ ohne aktuelle Asylbewerber) zusammen mindestens 1,5 Millionen Personen umfasst. Am 31.12.2016 gab es 1.602.590 sogenannte Schutzsuchende, davon waren bei 572.545 die Asylentscheidungen offen [4], d.h. es gab ein anhängiges Asylverfahren, bzw. es wurde noch kein Asylantrag gestellt. 2017 wurden 603.728 Asylanträge entschieden [1]. Das heißt es gab Ende 2017 insgesamt 1.633.773 Schutzsuchende in Deutschland deren Asylantrag entschieden wurden (minus der 23.966 abgeschobenen und zusätzlich noch der eventuell freiwillig ausgereisten), im Jahresmittel also ca. 1,3 Millionen. Deren Kriminalrate wäre also nur ca. 2,3% und damit im Bereich der Deutschen und wesentlich niedriger als der Durchschnitt der Nichtdeutschen. Dies obwohl Iran, Irak, Afghanistan und Syrien 2017 allein bereits über 90.000 Tatverdächtige stellen und die meisten Flüchtlingsländer eine sehr hohe Kriminalrate haben. Ein entschiedener Asylantrag, gleich wie die Entscheidung ausfällt würde demnach ein Wunder bewirken: aus Kriminellen würden über Nacht Anständige. Diese Zahlen sind daher sehr unglaubwürdig und müssen in jedem Fall überprüft werden.


(1*) In einer früheren Version dieses Artikels haben wir einen Hinweis in Tabelle 61 der PKS falsch interpretiert, wonach Asylbewerber aus Baden-Württemberg nicht in den angegebenen Zahlen enthalten sind. Dies bezieht sich allerdings nur auf anerkannte Asylberechtigte und Schutzberechtigte und nicht auf Asylbewerber und ist daher für unsere Analyse irrelevant. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.


Quellen und Referenzen

1. Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ). BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis März 2018 (zwei unkommentierte Tabellen).

2. Bundeskriminalamt. Polizeiliche Kriminalstatistik 2017. Tabelle 61, Nichtdeutsche Tatverdächtige nach dem Anlass des Aufenthalts. V1.0 

3. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Das Bundesamt in Zahlen 2015/2016/2017. Asyl, Migration und Integration.

4. Statistisches Bundesamt. Schutzsuchende. Ergebnisse des Ausländerzentralregisters. Fachserie 1 Reihe 2.4. 2016.

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