Rundfunkgebühren-Verweigerung: Wie Bürger vor Gericht gegen den ÖRR kämpfen

Zwei Urteile setzen ARD und ZDF unter Druck. Der endgültige Ausgang der juristischen Gefechte ist zwar offen. Aber die Gegenwehr macht es den Anstalten schwerer, an ihr Geld zu kommen.

picture alliance / CHROMORANGE | MICHAEL BIHLMAYER

Die öffentlich-rechtlichen Anstalten stehen von vielen Seiten unter Druck – nicht erst seit der KI-Affäre des ZDF und dem gescheiterten Versuch, sie zu vertuschen. Am 15. Oktober 2025 gab das Bundesverwaltungsgericht einer Klägerin in einem Revisionsverfahren Recht, die ihren Rundfunkbeitrag mit der Begründung reduziert hatte, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten ihre im Rundfunk- und Medienstaatsvertrag festgelegten Pflichten nicht erfüllen. Formal bedeutet das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, dass das Verfahren wieder an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückgeht, der die Klage der Bürgerin zunächst abschmetterte, ohne in der Sache zu prüfen, ob und wie ARD, ZDF und Deutschlandfunk tatsächlich liefern, was ihnen die Staatsverträge vorgeben.

Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschied, dass Verwaltungsgerichte diese Prüfung nun vornehmen müssen. Die rechtliche Grundlage für die Rundfunkgebühr entfalle, so das Urteil, wenn die öffentlich-rechtlichen Anstalten systematisch und über einen längeren Zeitraum gegen ihren Programmauftrag verstoßen. Außerdem stellte das Obergericht fest, dass die Verpflichtung zur Vielfalt für die Anstalten ausdrücklich als Meinungsvielfalt zu verstehen sei – und nicht einfach nur als eine Vielzahl von Sendungen. Genauso hatten die Vertreter des Gebührenfunks lange argumentiert.

Offenbar kürzten viele Bürger nach dem Urteil ihren Rundfunkbeitrag oder stellten die Zahlung mit dem ausdrücklichen Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und die Tatsache ein, dass bis zur finalen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags noch mehrere Jahre vergehen dürften.

Auf die entsprechenden Widersprüche der Bürger gegen die Zahlungsaufforderungen reagiert der Gebührenservice mit einem interessanten Musterschreiben. Zunächst führt er aus:

„Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags erst dann nicht mehr mit dem Verfassungsrecht im Einklang steht, wenn das Gesamtprogramm der Rundfunkanstalten die Anforderungen an die programmliche Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt. Über diese Frage kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Bis zu einer solchen Entscheidung gilt der Rundfunkstaatsvertrag und der Rundfunkbeitrag ist zu entrichten.“

Dann heißt es:

„Wir haben Sie über die rechtlichen Hintergründe unserer Entscheidung informiert und zunächst auf die Erstellung eines Widerspruchsbescheids verzichtet. Sollten Sie trotz unserer Ausführungen den Klageweg beschreiten wollen, bitten wir sie um entsprechende Mitteilung. Sie erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Dafür bitten wir Sie um Geduld, weil uns zurzeit sehr viele Anfragen erreichen.“

Zum Schluss erklärt der Gebührenservice:

„Erhalten wir innerhalb der nächsten vier Wochen keine Mitteilung, gehen wir davon aus, dass sich Ihr Widerspruch erledigt hat.“

Für juristische Laien – also die meisten Bürger – ist dieses Schreiben nicht ohne Weiteres verständlich. TE fragte deshalb den Rechtsanwalt Carlos A. Gebauer, der zusammen mit seinem Kollegen Harald von Herget das oben angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erstritten hatte.

Die Aufforderung, so Gebauer, bedeute, dass der Bürger dann, wenn er erklärt, dass er seinen Widerspruch aufrechterhalte, einen Widerspruchsbescheid zugeschickt bekommt, gegen den er dann innerhalb eines Monats vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage gegen ursprünglichen Gebührenbescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheides erheben kann. Nach Gebauers Einschätzung dürften sich die meisten Verwaltungsgerichte Zeit lassen, um erst einmal abzuwarten, wie zunächst der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem zurückverwiesenen Fall entscheidet – und am Ende vielleicht sogar das Bundesverfassungsgericht. Die offene Frage lautet, ob der Gebührenservice versucht, seine Forderung trotz einer anhängigen Klage vorläufig zu vollstrecken – oder ob er damit wartet. Ob man diesen Weg beschreitet und tatsächlich eine eigene Klage bei einem Verwaltungsgericht einreicht, meint Anwalt Gebauer, müsse jeder für sich entscheiden.

Die Formulierung in dem Schreiben des Gebührenservice, dass wenn sich der Betreffende innerhalb der nächsten vier Wochen nicht äußere, der Gebührenservice davon ausgehe, dass der Widerspruch sich dann erledigt habe, hält Gebauer für „nicht lege artis“. Man könne üblicherweise keinem Bürger „aufgrund seiner Nichtäußerung einen bestimmten Erklärungswillen in den Mund legen“. Aber der Sinn des Beitragsservice-Briefs sei klar: Die Empfänger sollen entscheiden, ob sie nicht reagieren – oder vor Gericht ziehen.

Auf jeden Fall rät der Anwalt allen, die den Rundfunkbeitrag ganz oder teilweise zahlen, ihn vorsorglich ausdrücklich unter Vorbehalt der Rückforderung zu überweisen. Denn nur dann, so der Jurist, halte man sich einen Anspruch auf Erstattung offen, sollte das Bundesverfassungsgericht irgendwann den Rundfunkbeitrag wegen systematischer Verfehlung des Programmauftrags für rechtswidrig erklären. „Das“, fügt Gebauer an, „entscheidet sich allerdings nicht nur in dem einen Verfahren bei dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, sondern in jedem Verfahren, das künftig auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes gestützt werden wird. An dieser Stelle gibt es seit dem Urteil vom 15. Oktober 2025 eine kategorisch neue Rechtssituation.“

Wer sich bereits mit einem Vollstreckungsverfahren konfrontiert sieht, dem gibt nun ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs Argumentationsmöglichkeiten an die Hand: Der VII. Zivilsenat erklärte mit seinem Beschluss vom 25. Februar 2026 – VII ZB29/24 ein Vollstreckungsersuchen des Bayerischen Rundfunks (BR) für formunwirksam. Eine einfache elektronische Signatur, so der BGH, wahre die Form nur, wenn die genannte Person tatsächlich für den Inhalt des Dokuments einstehe. Der bloße Namenszug der Organleiterin – in dem konkreten Fall der Intendantin – genüge dafür nicht.

Der BR wollte wegen offener Rundfunkbeiträge die Zwangsvollstreckung gegen einen Bürger betreiben, und übermittelte das Vollstreckungsersuchen über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) an den Gerichtsvollzieher. Es endete mit der elektronischen Signatur der BR-Intendantin Katja Wildermuth. Verschickt wurde es jedoch von einer anderen Person. Aufgrund des Schreibens lud der Gerichtsvollzieher den Schuldner zur Abgabe der Vermögensauskunft. Der Schuldner hielt die Vollstreckung für unzulässig. Sowohl das AG Kaufbeuren als auch das LG Kempten erklärten die Vollstreckung zunächst für wirksam. Nach ihrer Auffassung genügte die Übermittlung über das beBPo, der Namenszug der Intendantin dokumentiere die Verantwortungsübernahme, selbst wenn ein Sachbearbeiter das Schreiben versandt habe.

Der BGH teilte diese Sicht nicht. Entscheidend sei, dass die verantwortliche Person aus der einfachen elektronischen Signatur eindeutig hervorgehe. Die einfache elektronische Signatur erfüllt nach Ansicht des Senats denselben Zweck wie eine handschriftliche Unterschrift: Sie soll den Urheber der Verfahrenshandlung identifizieren und seinen Willen dokumentieren, für den Inhalt einzustehen. Genau daran fehlte nach Ansicht des Gerichts: Die Intendantin erstellte das Dokument schließlich weder selbst, noch hatte sie ihren Namenszug darin selbst angebracht. Daher entspreche die einfache elektronische Signatur nicht den Anforderungen des Paragraf 130 der Zivilprozessordnung. Das Vollstreckungsersuchen sei daher unzulässig gewesen.

Mit Hinweis auf den BGH-Beschluss könnten jetzt Betroffene klagen, wenn in ihrem Fall ebenfalls im Vollstreckungsersuchen der Namenszug der konkret verantwortlichen Person fehlt.

Die juristische Gegenwehr von Bürgern vor Gericht führt also durchaus zu Teilerfolgen. Ob die öffentlich-rechtlichen Anstalten daraus die Schlussfolgerungen ziehen, eine Verständigung mit ihren Kritikern zu suchen und ihren Kurs zu ändern, bleibt offen.

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Kommentare ( 101 )

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Enska
16 Tage her

Ich habe mir viele Kommentare zu dem Thema – „Was kann ich tun“ durchgelesen. Einige schreiben, man solle unter Vorbehalt oder ähnlich überweisen… Das ist ja schön und gut, aber zum einen wird dann doch überwiesen und zum anderen glaubt ihr wirklich, daß das die ÖRR interessiert – ihr werdet weiter die Aufforderung zum zahlen bekommen. Warum kommt keiner auf die Idee mal im Web zu recherchieren? Ich kann hier https://beitragsstopper.de/ empfehlen – bin selber dabei und habe bis jetzt nur gute Erfahrungen gemacht. Mittlerweile mehr als 30.000, die die Verwaltungsgerichte mit Klagen, die Schritt für Schritte zur Verfügung gestellt… Mehr

LetzterEuropaer
16 Tage her

Was ist der Unterschied zwischen der feudalen Herrscht im Mittelalter, als man Zwangsabgaben an den Grundherren zahlen musste, und dem Zwangsbeitrag von ARD/ZDF? Der Grundherr war wenigstens im allgemeinen um das Wohlergehen seiner Untertanen besorgt. Vom ZDF und ARD wird man dagegen wie ein Stück Vieh noch beleidigt und beschimpft.

Last edited 16 Tage her by LetzterEuropaer
Kassandra
16 Tage her
Antworten an  LetzterEuropaer

Dass wir monatlich oktroyiert sind, Alimente all inclusive an Männer aus aller Welt zu zahlen, damit die die Füße still halten, sollte hinter dieser Ferkelei nicht vergessen werden.

November Man
17 Tage her

Das Ungleichgewicht beim Millionenloch – Es droht Unheil in der ARD.
Die ARD muss sparen. Aber nicht an den Luxusgehältern.

PaulKehl
17 Tage her

Für Hobby-Schrauber: Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.04.2021, XI ZR 26/20: Schweigen gilt nicht als Zustimmung

jensberndt
17 Tage her

Das ist ja alles schön und gut, aber: Habe ich wirklich die Nerven und die Zeit, mich mit allen möglichen und unmöglichen Institutionen, die mir Monat für Monat mein Geld abknöpfen wollen, herumzuärgern? Die GEZ ist nur eine Front von mehreren; da wären noch die Krankenkasse, das Finanzamt, die Handwerkskammer, die BG Bau, die Rentenversicherung – vor ein paar Jahren hatte ich dann das Statistische Landesamt an der Backe, die von mir fünf(!) Jahre lang jedes Jahr ein 50-seitiges Pamphlet zugeschickt hatten und dies ausgefüllt haben wollten (gezahltes Zwangsgeld waren über 200,- €). Und das ist wahrscheinlich genau das, was… Mehr

Kassandra
17 Tage her
Antworten an  jensberndt

Lesen Sie Sebastian Haffner, der schon im Prolog beschreibt, wie er sich damals schon als Privatmann in einen Krieg gegen einen übermächtigen Staat gezwungen sieht.
„Geschichte eines Deutschen – Die Erinnerungen 1914 – 1933“ – Prolog der o.a. Erinnerungen hier: https://www.penguin.de/content/edition/excerpts_extended/Leseprobe_978-3-570-55213-1.pdf
.
Immerhin sind wir viele. Noch.

dgu
17 Tage her
Antworten an  jensberndt

Sie meinen den „Zensus“? Den hatten wir vor zwei Jahren auch an der Backe. Lästig, aber wir haben uns einen Spaß draus gemacht, alle Formulare haben wir falsch ausgefüllt, ich glaube, nicht eine Frage haben wir wahrheitsgemäß beantwortet.
Auf Fragen nach Gehalt haben wir geschrieben: „Das geht euch nichts an.“ Dann haben wir alle unsere Antworten natürlich kopiert, denn es gab weitere Nachfragen, auch beim zweiten und dritten Mal wollten die Verdienste wissen, haben wir nicht beantwortet. Jedes Mal haben wir die Briefe geschickt: „Gebühr bezahlt Empfänger“
Ich hoffe, jetzt haben wir erstmal Ruhe vor denen.

jensberndt
16 Tage her
Antworten an  dgu

Genau das habe ich zuerst auch gemacht, dann kam das Zwangsgeld. Und dann hat sich mein Vater hingesetzt und hat dort etwas plausibleren Quatsch reingeschrieben. Es war total demütigend, seitdem ist der letzte Rest von Sympathie für diesen Staat bei mir weg.

docuwe
17 Tage her

Auch ich stand 2020 vor dem gleichen Problem. Ich wollte diese korrupte Bande nicht länger unterstützen. Also habe ich mich damals im Netz schlau gemacht und dann die Einzugsermächtigung gekündigt. Danach begann ein 2 jähriger e-mail Kampf mit der GEZ Zentrale in Köln. Die Schreiben wurden immer ruppiger, aber ich habe mich nicht einschüchtern lassen und wurde auch immer frecher. Dann im Sept. 2022 kam das letzte Schreiben, diesmal vom NDR, in dem mir meine Befreiung mitgeteilt worden war. Das Schreiben hebe ich bis zu meinem Lebensende auf. Ich kann nur jedem raten, es auch so zu machen und vor… Mehr

Harry Hirsch
16 Tage her
Antworten an  docuwe

Mit welchen Begründungen und Maßnahmen haben Sie es geschafft, die Befreiung zu erhalten? Ich wäre ebenfalls interessiert diesen Kampf auszutragen.

Quendolin
18 Tage her

Was ist jetzt zu tun für den „kleinen Mitläufer“ (wie mich)? SEPA-Lastschriftmandat kündigen und selbst überweisen mit dem Hinweis: nur unter Vorbehalt?

Klaus Uhltzscht
17 Tage her
Antworten an  Quendolin

Hier der Text:
„Zahlung unter Vorbehalt der Rückerstattung, da willkürlich erpreßt. BVerwG, Beschluß vom 27.3.2019 – 6C6/18 (Verwaltungsgerichtshof Kassel)“

Erzet
17 Tage her
Antworten an  Quendolin

Ja, genau das ist der richtige erste Schritt. Habe es auch so gemacht. Dokumentiert auf jeden Fall, dass man die Zwangsgebühren nicht für selbstverständlich und legitim hält. Passieren kann Ihnen damit nichts.

dgu
17 Tage her
Antworten an  Quendolin

In dem Fall sind wir leider auch eher Mitläufer, da wir aktuell noch keine Lust haben auf diesen Kampf. Aber wir haben z. B. unseren Dauerauftrag gekündigt, überweisen auch immer mal zu spät oder nicht genau die Summe, die die wollen.
Ab und zu überweisen wir den Beitrag auch in mehreren Tranchen, natürlich immer unterschiedlich und in der Summe auch nie genau das, was die wollen.
Wir versuchen, es denen so schwer wie möglich zu machen. Wissen natürlich auch, dass wir so nicht aus der GEZ entlassen werden.
Aber den Vorbehalt, den werden wir jetzt auch mal aufnehmen.

suesssauer
18 Tage her

„an ihr Geld zu kommen“ soll wohl heißen an das Geld der Bürger zu kommen.

Monika Vogel
18 Tage her

Was wäre es für ein Triumph für die Gerechtigkeit, wenn sich alle AfD-Wähler einigen könnten auf wenigstens einen Teilbetrag von z.B. 50%. Gegen 12 Mio. wäre der Unrechtsfunk machtlos. Die Diffamierungen von Rechtsradikale bis Nazis neben der regelmäßigen Ausgrenzung von AfD-Politikern sollte Anlass genug sein . Es fehlt zur Organisation eine Bewegung von Bürgerrechtlern, wie wir sie aus der DDR kannten.

Klaus Uhltzscht
18 Tage her
Antworten an  Monika Vogel

Es ist schon gut, nur 95% zu zahlen. Das ist nicht existenzgefährdend. Dann kann man den Schriftverkehr mit der GEZ üben und beginnen, daran Spaß zu haben. Denn es ist für eine gute Sache. Es stellen sich dann auch Erfolgserlebnisse ein, denn irgendwann macht die GEZ Formfehler oder verrechnet sich.
Abends am Grill kann man dann mit Freunden darauf anstoßen. So stellt sich ein gemeinsames Erlebnis ein, wie man es z.B. von den Spaziergängen kennt.
Und Selbstbewußtsein. Ganz wichtig.

dgu
17 Tage her
Antworten an  Klaus Uhltzscht

Kleiner Tip: die GEZ in mehreren Tranchen überweisen, unterschiedliche Beträge und am Schluß paar Cent mehr oder auch weniger. Nadelstiche halt.

Kassandra
17 Tage her
Antworten an  Monika Vogel

Gut. Jeder trägt Verantwortung für sich selbst.
Und jeder hat Rückgrat. Muss halt jeder sehen, wie weit er gehen will. Auch, gegen die innere Angst. Wobei die in unserer Situation vollkommen normal ist.
.
Nena:
„Die Frage ist nicht, was wir dürfen. Die Frage ist, was wir mit uns machen lassen“
Daran hängt es.
Am vorauseilenden Gehorsam.
Erneut.

Monika Vogel
17 Tage her
Antworten an  Kassandra

Danke, Kassandra, Ihre Worte finde ich immer tröstend und wegweisend.

Rasio Brelugi
17 Tage her
Antworten an  Kassandra

Nein, die Frage ist, was wir mit uns machen lassen müssen.
Ich habe mit dem ÖRR schon alles durch bis zur Kontenpfändung.
PS: Nur die AfD wird bzgl. des ÖRR eine politische und demokratische Wende herbeiführen.

Kassandra
17 Tage her
Antworten an  Rasio Brelugi

Schauen Sie – aber bis die bei der GEZ Sie damals an der Wand hatten waren Sie Widerständler – und haben die Beitragseintreiber Geld und Nerven gekostet.
Bis Herbst und der Wahl in SachsenAnhalt gilt es durchzuhalten – und zu betrachten, was ihnen an Schmutzeleien alles einfallen wird, um Siegmund zu verhindern.
Immerhin scheint dort der Anteil verdummter Massen geringer als im sonstigen „Bundesgebiet“.

Sanijo
18 Tage her

In einen Rechtsstaat mit ordentlichen Richtern, säßen die propagandistischen Vögel von ARD & ZDF auf der Straße ohne Rentenansprüche und die Staatslügen hätten ein Ende! Linken Antideutschen Parteien-Rundfunk muss keiner bezahlen!