Die Reichsbürger-Prozesse – Rettung vor Terror oder lebensgefährliche Posse?

In Stuttgart hat die Prozess-Serie gegen die Reichsbürgergruppe um Heinrich XIII. Reuß begonnen. In Frankfurt wird bis zum 21. Mai noch am Gerichtsgebäude gebaut, in München beginnt das Verfahren erst am 18 Juni. Kommt ein muslimisch getarnter Umsturzplan zu Tage?

picture alliance/dpa/dpa-Pool | Bernd Weißbrod
Mit Superlativen wird zu Prozessbeginn in Stuttgart nicht gespart: Der Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgart, Andreas Singer, sprach von einem der größten Staatsschutzverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik. Wegen seiner Größe ist das Gesamt-Verfahren auf drei Orte aufgeteilt. Das ist nicht unproblematisch. In Stuttgart-Stammheim beginnt der Prozessreigen im riesigen Justizareal gegen den sogenannten „militärischen Arm“. Neben dem alten Gerichtsgebäude, in dem vor Jahrzehnten der RAF der Prozess gemacht wurde, der neu erbaute Hochsicherheitsgerichtssaal. Er ist Schauplatz für den Auftakt einer Serie von Prozessen gegen die mutmaßliche terroristische Vereinigung rund um Heinrich XIII. Prinz Reuß, die einen Umsturz in Deutschland geplant haben soll.

Der militärische Arm wird in Stuttgart verhandelt

Die beiden Vertreter der Bundesanwaltschaft, Michael Klemm und Kathrin Tandler, verlesen die Anklage. Die mutmaßliche terroristische Vereinigung habe auf Basis der Ideologie der sogenannten „Reichsbürger“ einen gewaltsamen Umsturz geplant und habe dabei zum Beispiel den Bundestag stürmen wollen. Den hätten sie vorher ausspioniert bis hin zur Müllladestation. Die Stuttgarter Angeklagten seien Teil des „militärischen Arms“ der Gruppe um Prinz Reuß. Ihnen wirft die Anklage vor allem die Gründung militanter „Heimatschutzkompanien“ vor, die nach dem Umsturz für „Säuberungen“ zuständig gewesen seien. Mehrere „Feindeslisten“ seien bereits erstellt gewesen.

Anders sieht es in Frankfurt aus: Wie ein Hochsicherheitstrakt wirkt dort das Gerichtsgebäude nicht – es ist eine Halle in Leichtbauweise. Es sieht eher aus wie ein provisorischer Getränkemarkt im Neubaugebiet. Noch wird da gehämmert und gebohrt. Ab 21. Mai will man da Prozess-Geschichte schreiben. Die Frage ist jetzt, ob das Bau-Provisorium überhaupt eine so lange Lebensdauer haben wird, wie der Prozess erwarten lässt. Oder tropft es bald auf die Roben der Richter von oben?

Keine Handschellen in Frankfurt

In Stuttgart sitzen die Angeklagten hinter Panzerglasscheiben, auch von ihren Anwälten getrennt. In Frankfurt, so die Entscheidung des Gerichts, wird es keine Handschellen während der Verhandlung für die neun  Angeklagten, kein Panzerglas und keine Trennung von den Anwälten geben, entschied am Montag der Vorsitzende Richter Jürgen Bonk. Er ist für die großen Fälle zuständig, beispielsweise die Täter des Islamischen Staates, aber auch für große Wirtschaftsstrafverfahren. Ein erfahrener Mann. Er weiß, dass Handschellen und Panzerglas international als Vorverurteilung und Stigmatisierung von Beklagten wahrgenommen und als Verstoß gegen die Menschenrechte gelten. Die Würde des Menschen bleibt also in Frankfurt gewahrt.

Es ist mehr als eine Formalie: Wenn Anwälte nicht direkt mit ihren Mandanten, sondern nur über eine Wechselsprechanlage kommunizieren können, erschwert das die Verteidigung. Genau das war und ist in Untersuchungshaft bereits ein fragwürdiger Vorgang: Der Besuchsraum ist vollständig durch Panzerglas abgeschirmt. Anwälte können keine Unterlagen durchreichen, und da es keine elektrische Sprachverstärkung gibt, ist eine normale Unterhaltung ausgeschlossen. Zusätzlich werden alle Unterlagen von einem Lese-Richter vor der Weitergabe überprüft und zensiert.

Dreigeteilte Verfahren

Ein fairer Prozess ist auch wegen der örtlichen Dreiteilung schwierig. Diese Aufteilung beanstandeten am Montag beim Prozessauftakt mehrere der insgesamt 22 Verteidiger. Sie beantragten eine Zusammenlegung der drei Prozesse, weil eine effektive Strafverteidigung nicht möglich sei, wenn die Erkenntnisse in einem Prozess nur schwer in die anderen einfließen könnten, meldete das Juristenportal Legal Tribune Online. Die Bundesanwaltschaft dagegen ist in allen drei Verfahren vor Ort stets präsent. Den Verteidigern sei dies nicht möglich, sagen die – das verstoße gegen den „Grundsatz der Waffengleichheit“ zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft, wenn die einen derartigen Informationsvorsprung bestimmt.

Die Gefahr, dass das Verfahren an sich selbst erstickt ist nicht gering.

Fünf Richter, zwei Ergänzungsrichter und 22 Verteidiger würden allein am Stuttgarter Prozess teilnehmen, dazu 300 Zeugen erklärte der Vorsitzende Richter. Die Ermittlungsakten umfassen demnach 700 Leitz-Ordner.

Genau darauf zielen auch die Verteidiger von Prinz Reuß ab, über dessen Taten als angeblicher Rädelsführer in Frankfurt verhandelt wird. Sie rechnen in einem Ton zwischen Bitterkeit und Ironie vor:

„Die Prozessakte beläuft sich mittlerweile auf über 400.000 Seiten. Die Anklage auf 750 Seiten. Unterstellen wir ein tägliches Lesepensum von 100 Seiten an 365 Tagen im Jahr. Derjenige, der diese Leseleistung vollbringen wollte, bräuchte dafür also fast 11 Jahre, und hätte Akte und Anklage dann noch nicht bearbeitet, sondern gerade einmal gelesen. Das bedeutet, dass es zum heutigen Zeitpunkt niemanden gibt, der diese Akte vollständig gelesen, geschweige denn bearbeitet, haben kann. Nicht bei denjenigen, die die Akte zusammengetragen haben, also Polizeibehörden und Geheimdienste, und auch niemand bei der Bundesanwaltschaft, die die Akte kompiliert hat. Auch bei diesem Gericht kann es niemanden geben, der alles gelesen haben kann. In Deutschland erreichen Männer im Durchschnitt ein Lebensalter von 81,5 Jahren. Prinz Reuß ist jetzt 73 Jahre alt. In achteinhalb Jahren hat Prinz Reuß dieses Alter erreicht. Soll er für den Rest seines Lebens eingesperrt werden?“

Folgt man der Logik, werden also die meist hochbetagten Angeklagten im Rollator vor Gericht erscheinen, in Frankfurt allerdings ohne Handschellen und dann in einer Papiergruft beerdigt. Nun ist die Personenzahl der Angeklagten weder ein Argument, die Rechtsstaatlichkeit einzugrenzen, noch eine Notwendigkeit dafür, derartige Papierberge aufzuschütten. Wer die bisherige Anklageschrift gelesen hat, wundert sich eher über die Ausschweifungen und langatmigen Erläuterungen zu Sachverhalten, die zwar ein Licht auf die stellenweise fragwürdige Geistesverfassung einiger Beklagten werfen, die aber wohl kaum strafbar sind: 70.000 Euro aus der Kriegskasse wurden dafür aufgewandt, um unterirdische Bunker in der Schweiz zu lokalisieren. Dort sollten angeblich Kinder gefangen gehalten werden, deren Blut für Lebensverlängerung benutzt werden sollte. Solcher Versuch einer Gefangenenbefreiung aus der Unterwelt ist pittoresk, aber kaum strafbar.

„Nadeln in Voodoopuppen zu stechen, um damit im Nachbardorf einen Konkurrenten auszuschalten, ist kein Mordversuch“, stellt sein Verteidigerteam zur für Juristen vergleichsweise bunt beschriebenen Anklageschrift fest.

Wieviel Munitionsteile waren vorhanden?

Auch an anderer Stelle wirkt das Verfahren etwas künstlich. Dass ein Staatsstreich hätte klappen können, davon gehen nicht einmal mehr die Ermittler aus, bilanzieren die juristischen Kollegen von LTO. Trotzdem habe enormer Schaden und Gefahr für Leib und Leben entstehen können – bei einem enormen Waffenarsenal von 380 Schusswaffen, 350 Hieb- und Stichwaffen und 148.000 Munitionsteilen.

Was beeindruckend klingt, bedarf genauer Lektüre. Was sind „Munitionsteile“? Ist es also funktionsfähige, zu den Waffen passende Munition oder Sammlerschrott von des Fürsten Ur-Ur-Ur-Großvater? Und in Frankfurt kontern die Verteidiger für ihre dortigen Angeklagten, die die politische Spitze der Verschwörer darstellten schon im Vorfeld: „Den Angeklagten fehlten schlicht die Mittel. Sie hatte bestenfalls einige Jagdwaffen und Sammlerstücke. Zum Beispiel eine alte Armbrust. Deshalb – die Justiz hat hier ein sehr feines Gespür – spricht man jetzt auch nur noch von Waffenteilen und nicht mehr von Waffen. Eine Skizze würde hier helfen, damit man eine Vorstellung bekommt, was den Waffenteile wären.“

Nicht wegdiskutiert wird dabei, dass einer der Angeklagten in Stuttgart bei der Festnahme mehrfach auf die Beamten der SEK geschossen und einen Polizisten schwer verletzt hat. Dies allerdings mit einer Sportwaffe. Eine Analyse des Waffenarsenals erscheint jenseits der schieren Zahl wohl notwendig. Die Posse der geifernden Rollator-Putschisten trägt das Virus des Abgleitens in die Tat in sich.

Wollte Prinz Reuß das Kalifat?

Oder sind die Angeklagten nur besonders abgefeimt und gut getarnt? Am Tag des Prozessbeginns kann man auf diesen Verdacht kommen. Innenministerin Nancy Faeser behauptet seit dem Aufmarsch radikaler Steinzeitmuslime in Hamburg, Reichsbürger tarnten sich als Kalifat-Anhänger:

„Immer mehr Reichsbürger verfallen auf den Trick, sich als Anhänger des #Kalifat auszugeben, um nach dem Erreichen des Zwischenzieles auf ihre wahren Vorhaben umzuschwenken. “Das geht aus den Akten, die uns vorliegen, eindeutig hervor”, erklärte sie zu Prozessbeginn.

Der Aktenberg wird also noch größer, wenn bewiesen werden soll, dass Prinz Reuß sich in Hamburg als Muslim ausgegeben haben soll, während er in Untersuchungshaft saß. Die Bundesjustizministerin hält es nicht für ausgeschlossen.

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Kommentare ( 82 )

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Emsfranke
15 Tage her

Immerwährende Grundbedingung, frei nach dem heiligen Walter „Spitzbart“:
„Es muss demokratisch aussehen“!
Und:
„Wir müssen alles in der Hand behalten“!
Fazit:
So hervorragend funktioniert „Rechtsstaat“ heute noch immer!
Darauf kann man sich wenigstens verlassen. Das ist doch schon mal was! Oder?

Wolfram
15 Tage her

In Anlehnung an den Dresdner Richterspruch zu Lina E. sollte auch hier
wegen „achtenswerter Motive“ die Haftentlassung erfolgen.

H. Priess
15 Tage her

Schauprozesse sind ein Machtmittel in Diktaturen um das Volk zum Schweigen zu bringen. Jetzt könnte ich auf den Gedanken kommen, daß………!!! Nein, nicht doch bei uns hier läuft alles vollkommen Demokratisch. Die Angeklagte Rollatorgang sitzt jetzt seit über einem Jahr in U-Haft und ich dachte, die Staatsanwaltschaft wollte das hinziehen bis das alles sein natürliches Ende findet, Angesichts des Alters der Angeklagten aber nein, sie ziehen die Farce durch bis zum Ende. Da stürmen über dreitausend Polizisten, unter Aufsicht von hunderten Journalisten, die Häuser und Wohnungen von, zu meißt Menshen in schon fortgeschrittenem Alter, um der erstaunten Öffentlichkeit die Putschisten… Mehr

Foxii
16 Tage her

Während eine Handvoll Reichsbürger vor Gericht steht, weil sie eine Art Monarchie einführen wollen, versammeln sich über 1000 Kalifat-Anhänger in Hamburg. Kein Problem. Man darf raten, wer gefährlicher ist.

Last edited 16 Tage her by Foxii
Kassandra
15 Tage her
Antworten an  Foxii

Ja. Aber denen hat Merkel herself die Tür geöffnet und sie willkommen geheißen – oder? Und seit nunmehr 10 Jahren hat sich daran nichts geändert.

greenout
16 Tage her

Putin wird den Prozess genau beobachten, um zu erfahren mit welchen Leuten und Waffen man Deutschland gefährlich werden kann

jwe
16 Tage her

Hier soll ein Exempel statuiert werden. Der Bevölkerung wird abschreckend gezeigt, wie dieser Staat mit Gegnern der links-grünen Clique umzugehen pflegt. Da soll noch mal einer aufmucken. Wer wird als nächstes vor Gericht gezerrt?Müssen jetzt auch Veteranenvereine, die noch museale Waffen besitzen, Angst haben?

Kermit
16 Tage her

„Die Bundesjustizministerin hält es nicht für ausgeschlossen.“
Also ehrlich. Vor 14 Stunde habe ich Euch auf den Fehler aufmerksam gemacht. Wollt Ihr den nicht langsam mal korrigieren?

ReneKall
16 Tage her

Im Grunde genommen sind alle Kriterien eines Schauprozess erfüllt.
Wenn eine 27 köpfige Gruppe (legen wir mal das fortgeschrittene Alter beiseite) einen gewaltsamen Umsturz mit Armbrust und Jagdwaffe plante, wie schwach sind dann unsere inneren Verteidigungskräfte?
Müsste da nicht im Hintergrund eine Armee an Unterstützern und militärischen Gruppen bereit stehen?
Dieses ganze Verfahren ist eine Farce. Und merke je dicker die Aktenberge, je dünner der Inhalt.

Spyderco
16 Tage her

,,…dass hier so viele Reichsbürger mitlesen.“
Sie wissen,was ein ,,Strohmann“ist?

Nibelung
16 Tage her

Haben sie nur den Versuch unternommen und wären sie auch schlagkäftig genug gewesen um einen Umsturz zu vollziehen, denn das müßte die eigentliche Frage sein, wobei es ja in Thüringen von Staatsseite aus bestens geklappt hat und somit verkommt der Prozeß an drei unterschiedlichen Orten, was schon mehr als merkwürdig ist zur Farce und es entsteht der Eindruck, daß man mangels Masse etwas inszenieren will, was generell in ihre linke Weltsicht paßt und auch das fügt sich im Kampf gegen Rechts ein wie ein Puzzle, was nicht überzeugt, wenn man es von der Schwere her betrachtet und eher einem Räuber… Mehr