Ende vergangenen Jahres, der Ukraine-Krieg lag noch fern, durchforstete der Bund der Steuerzahler den Förderkatalog der Regierung und fand heraus: „Aktuell sind rund 1,1 Milliarden Euro bewilligt“. Bei diesen „Förderungen“ handelte es sich um 19 der größten Dax-Konzerne, die über eine Laufzeit von drei Jahren Subventionen erhalten. Airbus, BASF, Siemens, BMW, Volkswagen und andere waren darunter, allein die Allianz erhielt keine direkte Förderung. Im Koalitionsvertrag wollte die Ampel-Regierung noch überflüssige Subventionen und Ausgaben abbauen. Aus der Subventionsmentalität kommt man offenbar nicht mehr heraus, frei nach dem Motto: Wir simulieren Wirtschaft, finanziert vom Staat. Wie lange der Staatshaushalt das noch aushält – Fragezeichen.
Nun beschloss am Freitag die Regierung wegen der Folgen des Ukraine-Kriegs ein Hilfspaket für Unternehmen. Und das hat es wirklich in sich. Ein Maßnahmenkatalog für betroffene Unternehmen, wie die Minister Lindner und Habeck ankündigten.
Als „Wirtschaftspolitischer Stoßdämpfer“ ist das Subventionspaket getitelt. Am meisten profitiert offenbar die Energiewirtschaft. Geplant ist eine Kreditlinie der staatlichen Förderbank KfW mit einem Volumen von bis zu 100 Milliarden Euro. Der Bund unterlegt das Programm mit einer Garantie. Bis zum 1. Juni soll das Hilfspaket bereitstehen.
Ein Überblick:
Das Kreditvolumen von insgesamt bis zu 100 Milliarden Euro können Energieunternehmen nutzen. „Bei plötzlichen, dramatischen Preissprüngen müssen Unternehmen, die an den Energiebörsen mit Strom und Erdgas auf Termin handeln, an der Börse gegebenenfalls kurzfristig sehr hohe zusätzliche Sicherheiten – sogenannte Margins – hinterlegen“, heißt es. „Wir dürfen in keinem Fall zulassen, dass systemrelevante Unternehmen fallen“, so Habeck.
Zuletzt hatte die KfW einige Energieproduzenten schon mit Krediten unterstützt, das seien jedoch „Notoperationen“ gewesen, erklärte Habeck. Nun gebe es einen geregelten Ablauf.
Für kleine und mittlere Firmen wird ein Kreditproramm bei der KfW eingesteuert, ähnlich wie bei der Corona-Krise. Unternehmen aller Art sollen einen Zugang zu haftungsfreien und zinsgünstigen Krediten bekommen. Volumen: geschätzte sieben Milliarden Euro. Wobei der Betrag zunächst sicherlich nach oben offen ist. Zudem sollen die Bürgschaftsprogramme von Bund und Ländern – wie bisher in der Corona-Krise – für nachweislich vom Ukraine-Krieg betroffene Betriebe fortgesetzt werden.
Auch Eigenkapitalhilfen sind vorgesehen. Ursprünglich wollte Habeck wohl den 150 Milliarden Euro schweren Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) aus der Corona-Krise umwandeln. Doch dagegen sprach Finanzminister Lindner. Nun sollen Eigen- und Hybridkapitalhilfen nur in Einzelfällen gewährt werden. Der Grund sei, dass eine Inanspruchnahme des WSF an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist, beispielsweise ein eigenes Gesetz. Das ist jedoch nicht das letzte Wort. Offenbar behält man sich noch alle Optionen vor. Es gibt Stimmen, die unterstreichen, mit dem WSF habe die Regierung schon während der Corona-Krise einen enormen Beitrag zur deutschen Wirtschaftsstabilisierung erbracht.
Ein weiterer Punkt betrifft den allgemeinen Zuschuss für hohe Energiekosten. Es handelt sich um einen befristeten Zuschuss. Als Grundlage sollen die Gas- und Strompreise aus 2021 dienen. Sollten die Preise aktuell mehr als zweimal so hoch sein, ergibt dies für die Firmen einen Anspruch. Je höher die Last für die Energiekosten, desto größer die Zuschüsse.
„30 Prozent der Preisdifferenz (bis zu zwei Millionen Euro) erhalten Unternehmen aus energie- und handelsintensiven Branchen. 50 Prozent der Differenz (bis zu 25 Millionen Euro) bekommen Firmen, die zudem aufgrund der Energiekosten in die roten Zahlen rutschen. 70 Prozent (bis zu 50 Millionen Euro) können Unternehmen erstattet bekommen, wenn sie aus einem von 26 besonders betroffenen Sektoren kommen, darunter Chemie, Glas und Stahl“, schreibt das Handelsblatt.
Die Energiekostenzuschüsse betragen voraussichtlich fünf Milliarden Euro, wobei der Betrag zunächst sicherlich nach oben offen ist. So kommt auch schon Kritik. „Eine Beschränkung auf die Branchenliste der Energiebeihilfeleitlinie ist zu eng und europarechtlich nicht notwendig“, sagte Peter Adrian, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK). Daher sei es essentiell, dass die Unterstützung energieintensiven Betrieben aller Branchen zur Verfügung stehe.
Um die neuen Rekordschulden in die Wege zu leiten, hatte die EU-Kommission zuvor bereits bewilligt, dass den Firmen einfacher staatliche Unterstützung gewährt werden kann.