Tichys Einblick
Über 6 Millionen Einsprüche gegen Bescheide

Schockierende Steuerexplosion: Die Grundsteuer-Apokalypse 2025

Die Reform der Grundsteuer sieht die Neubewertung von Grundstücken vor und viele Eigentümer und Mieter müssen nun mit deutlichen Kostensteigerungen vorliebnehmen. Ab 2025 könnte die Grundsteuer stark anziehen. Bereits jetzt häuft sich die Zahl der Einsprüche.

picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann/SVEN SIMON

In weniger als zwei Monaten tritt eine Reform in Kraft, die alle Mieter und Eigentümer bundesweit betreffen wird: Ab dem 1. Januar 2025 ändern sich die Grundlagen zur Berechnung der Grundsteuer umfassend. Die Formel „Grundstückswert x Steuermesszahl x Hebesatz“ bleibt bestehen, aber die Neubewertung der Grundstückswerte sorgt bei Eigentümern für Unruhe.

In vielen Fällen werden die Grundstückswerte im Rahmen der Reform stark angehoben – ein Schritt, der letztlich zu erheblichen Mehrkosten bei den jährlichen Grundsteuerzahlungen führen wird.

Daniela Kerbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler zeigt sich besorgt und äußert sich im Gespräch mit dem NDR wie folgt: „Die größte Sorge ist aktuell, dass die Grundsteuer ab 2025 derart ansteigt, dass viele Eigentümer sich das finanziell nicht mehr leisten können. Wir haben teilweise Bescheide über den Grundsteuerwert, die das Zwanzigfache vom ehemaligen Wert ausweisen.‟

Überholte Einheitswerte – Ist die Reform notwendig?

Der Hintergrund dieser Reform liegt im Jahr 2018, als das Bundesverfassungsgericht das bisherige System der Grundsteuerbewertung für verfassungswidrig erklärte. Der Grund: Die Berechnungen basierten anscheinend auf längst überholten Einheitswerten, was zu erheblichen Ungleichheiten führte. In Westdeutschland stammten die Werte noch aus dem Jahr 1964, in Ostdeutschland sogar aus dem Jahr 1935.

Doch die Kritik wird lauter: Denn die neuen Bewertungen sind maßlos übertrieben und haben mit dem tatsächlichen Wert der jeweiligen Grundstücke wenig zu tun. Laut Berichten bewerten die Finanzämter Hochwassergebiete, Grünland oder gar Waldstücke teilweise gleichwertig mit Bauland.

Zudem kommt, dass benachbarte Grundstücke oft unterschiedlich bewertet werden, obwohl sie sich in unmittelbarer Nähe befinden. Das liegt an den verschiedenen Bodenrichtwertzonen: Der Bodenrichtwert ist nur ein grober Durchschnittswert und vernachlässigt die einzigartigen Merkmale einzelner Grundstücke. Wesentliche Faktoren wie die Lage an einer viel befahrenen Straße oder in einem ruhigen Hinterland werden dabei nicht berücksichtigt.

Ist die Grundsteuer-Reform verfassungswidrig? Millionen legen Einspruch ein

Die Festlegung der Bodenrichtwerte durch Gutachterausschüsse bleibt für viele Bürger undurchsichtig. Die Kriterien und Methoden, mit denen diese Werte ermittelt werden, erscheinen oft unklar.

Selbst Experten halten das Modell für verfassungsrechtlich fragwürdig. Der Steuerexperte Gregor Kirchhof sieht den Gleichheitssatz verletzt, da die neuen Bewertungsmaßstäbe häufig zu unlogischen Ergebnissen führen. Auch das Finanzgericht Rheinland-Pfalz äußerte deutliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Bewertungsgrundlagen.

Was versteckt sich also in Wirklichkeit hinter dem Deckmantel der Neubewertungen? Seit Jahrzehnten funktioniert das Modell der Grundsteuerbewertung, warum ist nun so ein radikaler Umbruch notwendig? Dürstet es den Staat hier etwa nach mehr Steuereinnahmen?

Über 6 Millionen Einsprüche gegen Bescheide
Klar ist auf jeden Fall: Die Eigentümer sind mit der Reform höchst unzufrieden. Zudem mehren sich die Befürchtungen, dass die Reform auch zu zusätzlichen Belastungen für Mieter führen wird, da die Grundsteuer oft auf die Mieter umgelegt wird.

Obwohl die neue Grundsteuer erst ab 1. Januar 2025 greift, haben bundesweit bereits über 6,16 Millionen Steuerzahler Einspruch gegen ihre Grundsteuerwert- und Messbescheide bei den Finanzämtern eingereicht. Dies ergab eine aktuelle Umfrage des Magazins Plusminus unter den Finanzministerien der Länder. Daniela Karbe-Geßler empfiehlt Eigentümern dringend, sich den Beschwerden anzuschließen und neben dem Einspruch auch das Ruhen des Verfahrens zu beantragen.

Das „60-fache!‟ – Unmenschliche Erhöhungen

Auch Torsten Küllig zählt zu denjenigen, die gegen die neuen Bescheide Einspruch erheben. Sein Grundstück befindet sich idyllisch in zweiter Reihe nahe Schloss Moritzburg, das einst die Filmkulisse für den Klassiker „Drei Haselnüsse für Aschenbrödel‟ bildete.

Vor neun Jahren erwarb der Familienvater das 2.600 Quadratmeter große Gartengrundstück für 33.000 Euro. Auf dem Gelände befinden sich aktuell lediglich zwei Doppelgaragen sowie Garten- und Wiesenfläche. Dennoch bewertet das Finanzamt Meißen das Grundstück nun mit einem stolzen Wert von rund 852.000 Euro – obwohl eine Bebauung nicht erlaubt ist. Die Begründung: Die Fläche wird größtenteils als baureifes Land zu einem Quadratmeterpreis von 308 Euro eingestuft.

Es bleibt noch ungewiss, wie hoch die Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 tatsächlich ausfallen wird. Torsten Küllig hat noch keinen Zugriff auf den aktuellen Hebesatz, also den Faktor, mit dem die Gemeinde Moritzburg die neue Steuer berechnen wird. Berücksichtigt man jedoch den derzeit gültigen Hebesatz, könnte sich seine Steuerlast im kommenden Jahr auf schätzungsweise bis zu 2.500 Euro belaufen, anstelle der bisherigen 40 Euro. „Das wäre mehr als das 60-Fache“, betont der Familienvater gegenüber dem SWR. „Wenn man es hochrechnet, kostet mich der Garten dann ab nächstem Jahr jeden Monat 200 Euro, nur an Steuer.“

Bürokratische Komplexität erschwert die Situation weiter

Neben den finanziellen Mehrbelastungen für die Eigentümer offenbart die Reform zunehmend bürokratische Hürden. Die Komplexität dahinter zeigt sich deutlich in den unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer.

Die Einführung von insgesamt acht verschiedenen Modellen führt zu einer uneinheitlichen Besteuerung von Immobilien in Deutschland. So wird das Bundesmodell in neun Ländern angewandt, wobei es in Sachsen und dem Saarland geringfügige Abweichungen gibt. In Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen hingegen wurden komplett eigene Modelle entwickelt. Während einige dieser Modelle auf Bodenrichtwerten und Immobilienwerten basieren, stützen sich andere ausschließlich auf Flächenangaben.

Diese Differenzen in den Parametern erschweren es den Bürgern, die Steuerlast nachzuvollziehen und zu vergleichen. Es kommt häufig vor, dass vergleichbare Immobilien in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich hoch besteuert werden. Hinzu kommt: Rund 35 Millionen Steuererklärungen müssen eingereicht und bearbeitet werden, was den Verwaltungsaufwand auf ein nahezu unüberschaubares Maß anhebt.

Fazit: Die Grundsteuer-Reform ist so nicht tragbar!

Die Grundsteuer-Reform, die ab 2025 in Kraft tritt, bringt erhebliche Herausforderungen für Eigentümer und Mieter mit sich. Die geplante Neubewertung der Grundstückswerte führt zu massiven Kostensteigerungen, die für viele untragbar werden könnten.

Die teils überzogenen Bewertungen, die nicht mit den realen Marktwerten übereinstimmen, erzeugen massive Ungerechtigkeiten. Während die Reform als notwendig erachtet wurde, um veraltete Einheitswerte zu reformieren, ist die Umsetzung selbst mit erheblichen rechtlichen und praktischen Fragen verbunden. Unklare Kriterien zur Wertermittlung und die unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern schaffen eine undurchsichtige und komplizierte Situation, die viele Bürger frustriert. – Und das zu Recht!

Die Grundsteuer-Reform muss überdacht und neu konzipiert werden, um eine gerechte, transparente und nachvollziehbare Besteuerung zu gewährleisten, die den finanziellen Druck auf Eigentümer und Mieter nicht unverhältnismäßig erhöht.

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