Nicht nur Schulen, sondern auch Schreiner, Metzger, Bäcker usw. müssen ihre Toilettenplanung ändern: Arbeitgeber müssen allen Mitarbeitern geschlechtergetrennte Wasch- und Toiletten-Räume zur Verfügung stellen. Dabei dürfen diejenigen nicht diskriminiert werden, die dem dritten Geschlecht zugeneigt sind. Sie bekommen eigene Toiletten.
»Sie sollten daher so bald wie möglich die entsprechenden Einrichtungen schaffen«, empfiehlt das Handwerksblatt in einer Information seinen Mitgliedern. »Dem Diskriminierungsrecht würde es schon genügen«, so das Blatt weiter, »gäbe es in Betrieben für jeden Mitarbeiter eine gut zugängliche Möglichkeit, sich vor der Toilettentür weder für das männliche noch weibliche Geschlecht entscheiden zu müssen, sondern eine „offene” also geschlechtsneutrale Toilette wählen zu können.«
Auch in Sachen Anrede der Mitarbeiter ändert sich einiges. »In der schriftlichen Kommunikation sollten Arbeitgeber ihre intersexuellen Mitarbeiter fragen, wie sie genau angesprochen werden wollen und das dann berücksichtigen. Vermutlich wird sich in der persönlichen Ansprache Folgendes durchsetzen: »Guten Tag Eugen Schmidt« – also ohne Herr und Frau.«
Vielfältige Fallstricke bieten Stellenausschreibungen. Das Handwerksblatt warnt: »Wer einen Bauleiter (m/w) sucht, der sucht einfach künftig einen Bauleiter (m/w/d) – das kleine »d« steht dann für divers. Ein kleines »i« für intersexuell wäre ebenfalls denkbar, aber es zeichnet sich jetzt schon ab, dass sich das kleine »d« durchsetzen wird.«
Verstöße können teuer für den Arbeitgeber werden. Fehler beispielsweise in Stellenausschreibungen werden mit einer Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sanktioniert und können den Arbeitgeber bis zu drei Monatsgehälter kosten. Die falsche Anrede eines Mitarbeiters im laufenden Arbeitsverhältnis kann ebenfalls eine Entschädigungspflicht auslösen. Abmahnanwälte stehen rosigen Zeiten gegenüber. Das sind die teuren praktischen Auswirkungen jenes Gender-Gagas rund um das dritte Geschlecht, die vor einem Jahr in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) mündete.
»Wenn das Personenstandsrecht dazu zwingt, das Geschlecht zu registrieren, aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulässt, verletzt das intersexuelle Menschen in ihren Grundrechten«, meinten am 10. Oktober 2017 die Richter in Karlsruhe (Az. 1 BvR2019/16). Darunter saß auch Richterin Susanne Baer. Susanne Baer hat lange in Berlin an der Humboldt Universität als Professorin für „Gender-Forschung” verbracht und die Biologie verbogen, bis sie nur so knirschte. Bündnis90/Die Grünen hievten sie dann als Richterin ins nicht mehr so ehrwürdige Bundesverfassungsgericht.
Dieses Gericht also hatte festgestellt, dass das Personenstandsrecht intersexuelle Bürger in ihren Grundrechten verletzte, würden diese gezwungen, ein Geschlecht registrieren zu lassen, das nur »weiblich« oder »männlich« kenne. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes lobte seinerzeit das Urteil als »historisch« und mahnte eine umfassende Reform des Personenstandsrechts an. Durch die Entscheidung werde überdies klargestellt, dass die Ehe für alle auch für intersexuelle Menschen gelte. Das Deutsche Institut für Menschenrechte wollte gleich mit einem umfassenden Geschlechtervielfaltsgesetz den rechtlichen Schutz und die Anerkennung der Vielfalt von körperlichen Geschlechtsentwicklungen, Geschlechtsidentitäten und des Geschlechtsausdrucks verbessern.
Das bedeutet: Es wird teuer für Betriebe. Die braven Handwerker müssen mit ihren Steuern nicht nur solche dubiosen Institute mit ihren Bekenntnissen bezahlen, sondern jetzt auch die Kosten für Umbauten in ihren Betrieben. Ab dem 1. Januar 2019 gilt die neue Regelung. Nicht bekannt ist, dass sich Funktionäre der Verbände ernsthaft gegen diesen Unsinn gewehrt hätten. Dafür sonnen sie sich offenkundig zu gerne in der Nähe der Macht.