Tichys Einblick
Strassenverkehrsordnung

Verkehrsminister Scheuer für Fahrrad als Verkehrsmittel Nummer eins

Claudia Roth und Peter Altmaier auf dem Fahrrad als Motive finden sich selten. Für Otto Normalradler heißt es: Strampeln gegen den Klimawandel.

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Nur ein nicht vorhandenes Auto ist ein gutes Auto. Oder kürzer: Auto weg! Das ist die Tendenz, mit der Verkehrspolitik über Verbote gemacht wird. So hat jetzt der Bundesrat Änderungen in der Straßenverkehrsordnung zugestimmt, die Verkehrsminister Andreas Scheuer vorgelegt hatte. Ziel: Das Fahrrad als Verkehrsmittel Nummer eins!

Ältere oder gar gehbehinderte Menschen, die das Pech haben, nur schlecht auf ein Fahrrad zu kommen, bleiben besser zu Hause. Sie können sich kaum noch vor ihren Hauseingängen absetzen lassen oder in ein Taxi einsteigen. Radfahrer sollen absoluten Vorrang bekommen, haltende Autos auf Radstreifen sind von Übel. Teuer wird es für den, der Fahrrad- oder Gehwege verstellt. Von 15 auf bis zu 100 Euro steigen die Geldbußen an. Das wird kritisch für Paketzusteller und Handwerker, die Waren anliefern müssen. Der Traum vom Innenstadtverkehr ausschließlich mit Lastenfahrrädern ist eben ziemlich begrenzt.

Ein generelles Tempolimit auf Autobahnen ist erst einmal vom Tisch. Doch wer auf den Straßen schon nur ein wenig schneller fährt als erlaubt, soll gleich mit einem Fahrverbot bedacht werden. Einen Monat Fahrverbot bekommen soll, wer in geschlossenen Ortschaften um 21 km/h die Höchstgeschwindigkeit überschreitet. Das kann bei der rasanten Ausweitung der Tempo-30-Zonen, die ideal zum Abkassieren der Autofahrer sind, leicht den Führerschein und damit oft genug die Grundlage der Existenz kosten.

Beim Überholen von Radfahrern müssen innerorts mindestens 1,5 Meter Abstand eingehalten werden, außerhalb von Ortschaften zwei Meter.

Nicht durchgekommen ist der Vorschlag, dass Kommunen solche Zonen einrichten können, in denen nur Lastwagen fahren dürfen, in denen ein sogenannter Abbiegeassistent eingebaut ist. Dieses Hilfsmittel soll nach dem Wunsch des VCD Radfahrer schützen. Denn beim Rechtsabbiegen sehen Lastwagenfahrer häufig nicht Radfahrer, die neben ihnen fahren. Immer wieder kommt es beim Rechtsabbiegen zu schweren Unfällen, die für die Radfahrer häufig tödlich enden.

Vielleicht kommt der VCD auf die Idee, Fortbildungskurse über die Realität im Straßenverkehr anzubieten. Denn es ist keine besonders gute Idee für Radfahrer, auf ihrem Vorfahrtsrecht zu bestehen, wenn der LKW-Fahrer kaum eine Chance hat, den Radfahrer rechts unten neben ihm zu sehen. Auch auf einen Abbiegeassistenten ist kein 100-prozentiger Verlass. Im Zweifel anhalten und den Lkw rechts abbiegen lassen ist die bessere Überlebensstrategie im Straßenverkehr und wäre ein besonders hilfreich in der Kinder- und Schüler-Verkehrsausbildung.

In geschlossenen Ortschaften müssen Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht beim Rechtsabbiegen auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen – als wären sie vorher mit Formel-1-Tempo um die Kurven geschossen.

So soll das Fahrradfahren sicherer werden, tönen Grüne, CDU und SPD. Deren Politpersonal sticht allerdings nicht dadurch hervor, mit gutem Beispiel voranzugehen. Aufs Fahrrad steigen sie nur, wenn Pressefotografen auf ein nettes Foto mit dem Motiv »Politiker auf dem Fahrrad« warten. Für Otto Normalradler heißt es: Strampeln gegen den Klimawandel. Doch Claudia Roth und Peter Altmaier auf dem Fahrrad als Motive finden sich erstaunlich selten.

Verkehrsminister Scheuer also will – grüner als Grün – Deutschland zum Fahrradland machen. Vorbild: Nordkorea. Oder China. 1,45 Milliarden Euro sollen für den Bau von Radwegen in Städten und Gemeinden ausgegeben werden.

Kein Cent ist jedoch dafür vorgesehen, und keine Überlegung gibt es dazu, wie dem Fahrrad mehr Wertschätzung zuteil werden könnte. Unmöglich ist es, Fahrräder in Innernstädten oder vor Hauptbahnhöfen zu parken. Diebstahl und Vandalismus machen auch den innigsten Wunsch, das Fahrrad in der Stadt zu benutzen und abzustellen, allzuoft zunichte.


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