Tichys Einblick
Es geht gegen das Auto

Stuttgart: Weitere Fahrverbote für Diesel

Keine Beachtung findet der Satz, den das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bei seinem Diesel-Urteil Ende Februar 2018 eingefügt hatte: Fahrverbote seien als letztes Mittel und mit bestimmten Einschränkungen zulässig, doch müsse die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

© Getty Images

Ab 1. Januar 2020 wird das Dieselfahrverbot in Stuttgart ausgeweitet. Entsprechende PKW nach Euro 5-Norm dürfen einzelne Strecken im Stadtgebiet nicht mehr befahren, teilten hocherhobenen Hauptes Verkehrsministerium und Innenministerium mit. Anlieger wie Lieferanten und Handwerker erhalten Ausnahmebewilligungen von der Stadt. Außerdem werden Tempo-40-Zonen ausgeweitet.

Uwe Lahl vom Stuttgarter Verkehrsministerium und jener grünen Truppen, die nahtlos vom Umweltbundesamt in irgend ein Ministerium schwenkten, bekundet das Scheitern der bisherigen grünen Umweltpolitik, nur kleidet er es in wohlige Worte: »Die bisherige Luftreinhaltepolitik war erfolgreich und führt zu stark sinkenden Luftbelastungen. Sie reicht aber leider nicht aus.«

Es geht den grünen Reihen auch weniger um Luftreinhaltung, sondern um das Einschränken der individuellen Mobilität. Denn welchen Anteil Autoverkehr und vor allem Dieselfahrzeuge am Stickstoffdioxid-Gehalt der Luft haben, ist zweifelhaft. Der Anteil von Dieselfahrzeugen am Verkehr stieg bislang stetig, weil der Dieselantrieb immer beliebter wurde. Dennoch wurde die Luft in den Städten kontinuierlich sauberer. Es gelang den Motorenentwicklern, den Diesel für den PKW zu einem sehr wirkungsvollen und sauberen Antrieb zu machen.

Nichts verändert wird an der außerordentlich umstrittenen Messstation am Neckartor in der Innenstadt. Die steht entgegen den EU Vorschriften dicht an der Hausfassade mit geringem Luftaustausch und liefert so möglichst hohe Werte für Stickstoffdioxid. Die Aussage von der »hoch belasteten Luft«, wie sie der baden-württembergische grüne Verkehrsminister in den Raum wirft, ist pure Polemik. Es gibt keine wissenschaftliche Grundlage für einen NO2-Grenzwert von 40 µ/m3, ab dem gesundheitliche Schäden drohen. In Amerika gilt ein NO2-Grenzwert von 103 µ/m3, und die Kerzen auf dem Weihnachtsbaum erhöhen die NO2-Werte in der guten Stube um ein Vielfaches, ohne dass vorzeitige Tote bekannt wurden.

Die Stuttgarter Fahrverbote gelten auch für Touristen und Pendler. Rund 20.000 Dieselfahrzeuge nach Euro 5-Norm sind nach Angaben der Stadt in Stuttgart zugelassen, und 40.000 Pendler dürfen mit ihren sparsamen Dieselautos auf den wichtigen Einfallstraßen nicht mehr fahren. Auf den chronisch überlastete Bus- und Bahnverkehr umzusteigen, ist für sie kaum eine Alternative. Eher dürften sie sich Umleitungsrouten durch Innenstadtstraßen suchen. Wer nicht mehr nach Stuttgart muss, fährt eben nicht mehr dorthin und abzuwarten bleibt, wie sich das auf Wirtschaftskraft und Steueraufkommen der Landeshauptstadt auswirkt.

Schwere Versäumnisse der CDU sieht der Chef der baden-württembergischen FDP Landtagsfraktion, Hans-Ulrich Rülke: »Das ist die Schuld der CDU, dass wir in Stuttgart Fahrverbote haben.«

Im Oktober 2017 hatte bekanntlich das Stuttgarter Verwaltungsgericht mit seinen Urteilen den Weg für Dieselfahrverbote freigemacht. Das Land hätte seinerzeit Rechtsmittel wie Berufung einlegen können, doch der grünen Landesregierung konnten die Fahrverbote nicht schnell genug eingeführt werden, sie strengte eine sogenannter Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig an, und die CDU als Koalitionspartner stimmte zu.

Rülke: »Man hätte gegen die Urteile zu den Stuttgarter Fahrverboten mit den Mitteln des Rechtsstaates vorgehen müssen.« CDU-Chef Thomas Strobl hatte noch im April 2019 erklärt: »Es ist jetzt klar: Kein zonales Euro-5-Verbot in Stuttgart.« Ein klarer Wortbruch, wirft Rülke der CDU jetzt vor.

Keine Beachtung findet der Satz, den das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bei seinem Diesel-Urteil Ende Februar 2018 eingefügt hatte: Fahrverbote seien als letztes Mittel und mit bestimmten Einschränkungen zulässig, doch müsse die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Ein ganzes Stadtgebiet für ältere Dieselfahrzeuge zu sperren, dürfte sicherlich kaum mit einer Verhältnismäßigkeit in Einklang stehen, zumal die entsprechenden Luftwerte auch in den Außenbezirken aufgrund sehr zweifelhafter Modellrechnungen zustande gekommen sind.

Der dubiose Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe e.V. hatte auch in Stuttgart die Klagen für Fahrverbote angestrengt und kritisierte die neuen Dieselfahrverbote als schlichte Symbolpolitik.

Die jetzt ausgewiesenen Fahrverbotsstrecken seien viel zu kurz. Vor Weihnachten hatte der Verein in Mails um neue Spenden geworben. Denn für weitere Klagen in zweiter und dritter Instanz fehle die Finanzierung, so der Verein in einem Spendenaufruf. Er wird von dem internationalen NGO-Netzwerk ClientEarth unterstützt.

Dieser Verein wiederum brüstet sich damit, schon 2011 einen Vorstoß der Britischen Regierung bei der EU-Kommission verhindert zu haben. Großbritannien wollte 2009 die Fristen für neue NO2-Grenzwerte nach hinten verschieben. ClientEarth klagte dagegen und holte sich beim Court of Appeal eine Abfuhr. Erst der Supreme Court ließ ClientEarth gewinnen und stellte bei der Berufung fest, dass die britische Regierung gegen das Gesetz verstoßen habe.

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