In einer Rede auf dem deutschen Politologenkongress warnte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier kürzlich vor den Gefahren, denen die „liberale Demokratie, die Herrschaft des Rechts“ heute ausgesetzt sei. Diese werde gewissermaßen in die Zange genommen „durch das Neben- und Gegeneinander von populistischen und technokratischen Tendenzen“, die beide den „Nutzen und den Wert von Parteien, Parlamenten und repräsentativen Verfahren“ bezweifelten. Die Parteien sollten sich der Kritik dieser Strömungen stellen, die Missstände und Mängel aufzeigten, indem sie „die Distanz zum Bürger verringern und die Auseinandersetzung mit Wählerinnen und Wählern suchen.“ [1]
Leider hat Steinmeier davon abgesehen, seine Analyse auf aktuelle Debatten zu beziehen. Im aktuellen Fahrverbotsdebakel hätte er reichlich Anschauungsmaterial gefunden. Hier offenbart sich nicht nur die enorme Legitimations- und Vertrauenskrise, mit der Politik und Staat inzwischen konfrontiert sind. Es wird auch deutlich, dass die Reaktionen der etablierten Parteien diesen Vertrauensverlust in die demokratische Ordnung selbst vorantreiben.
Schon sehr lange ist klar, dass die vor zwei Jahrzehnten festgelegten Grenzwerte für die Stickoxidbelastung in vielen deutschen Städten auf absehbare Zeit nicht eingehalten werden können. Dies liegt daran, dass die eingeleiteten Maßnahmen zur Reduzierung der Stickoxidemissionen nicht genügen, um die ambitionierten Grenzwerte zu erreichen. Andererseits hat der Bundestag als gesetzgebende Instanz bisher keine Notwendigkeit gesehen, diese Grenzwerte zu überprüfen. Die Grenzwerte gehen ursprünglich auf einen Vorschlag der EU-Kommission von 1997 zurück, die zuvor einen entsprechenden Auftrag von den EU-Mitgliedsstaaten erhalten hatte. In diesem Vorschlag tauchte erstmals der Stickoxidgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresdurchschnitt auf, zu dessen Begründung die Kommission auf Erkenntnisse der Weltgesundheitsorganisation WHO verwies. Die Entscheidung durch die EU-Gremien, diesen Grenzwert bis zum Jahr 2010 erreichen zu wollen, setzte Deutschland in nationales Recht um und im Jahr 2002 bestätigte der Bundestag die Grenzwerte per Gesetz. [2] Nachdem klar wurde, dass die Werte bis 2010 nicht flächendeckend erreichbar würden, erlaubte die EU Fristverlängerungen bis 2015 zu beantragen, was für viele deutsche Städte genutzt wurde. Seitdem wird geltendes Recht durch die Überschreitung der Stickoxidgrenzwerte dauerhaft verletzt.
Indem die Politik schwierige Entscheidungen meidet und möglichst an Gerichte, Expertenkommission oder die EU delegiert, lässt sie den Wähler die eigene Einflusslosigkeit spüren. Hier zeigen sich in aller Deutlichkeit die von Steinmeier angesprochenen „technokratischen Tendenzen“, die den „Nutzen und den Wert von Parteien, Parlamenten und repräsentativen Verfahren“ bezweifeln.
Die berechtigte Angst, bei der hessischen Landtagswahl in wenigen Wochen von einem Teil der Wähler abgestraft zu werden, hat die schwarz-grüne Landesregierung offenbar darin bestärkt, die von Steinmeier kritisierte „Distanz zum Bürger“ noch auszuweiten. Anstatt die durch Tatenlosigkeit billigend in Kauf genommene gerichtliche Entscheidung für Fahrverbote politisch zu verteidigen, setzt sie die Auseinandersetzung auf der bürgerfernen, gerichtlichen Ebene fort, indem Einspruch gegen die Fahrverbote erhoben wird. Andererseits wurde die Bundesregierung aufgefordert, die Nachrüstung von Diesel-PKW durchzusetzen. Dabei war zu diesem Zeitpunkt bereits völlig klar, dass es keinerlei rechtliche Handhabe dafür gibt, die Automobilhersteller für nicht eingehaltene Luftreinhaltungswerte haftbar zu machen.
Sie sind schließlich nur für die Einhaltung der Zulassungskriterien ihrer Fahrzeuge verantwortlich. Die Bundesregierung machte sich dennoch diese Forderung zu eigen und erhielt von den ausländischen PKW-Anbietern postwendend die Antwort: „Wir werden nichts umbauen, wir haben nichts verbrochen“, so ein Toyota-Sprecher.
Sofern die Unternehmen „freiwillig“ die Kosten von Fahrzeugrücknahmen und Umrüstungen übernehmen sollten, wird dieser Deal wohl kaum ohne mehr oder weniger intransparente Gefälligkeiten funktionieren, schon weil die Bundesregierung die reale Gefahr erkennt, die Automobilindustrie zu überfordern. Nicht zufällig ist die vom SPD-geführten Umweltministerium erhobene Forderung nach einer weiteren drastischen Verschärfung des CO2-Ziels für die Fahrzeugflotten der Automobilhersteller in dieser Woche zurückgenommen worden. Auch liegt der Bundesregierung viel daran eine deutsche Batteriezellenfertigung – möglichst in den vom Braunkohleausstieg betroffen Regionen – aufzubauen, an der die Industrie bislang kein Interesse hat. Klar ist, dass es wieder einmal teuer, vielleicht sogar sehr teuer wird. Obendrein bleibt es äußert fraglich, ob damit Fahrverbote vom Tisch kommen, denn die Stickoxidgrenzwerte sind auch mit den ins Auge gefassten Maßnahmen kurzfristig nicht zu unterschreiten. Der Grund dafür scheint gar nicht in die aktuelle Debatte zu passen: Die Diesel-PKW, um die es geht, sind mitnichten Hauptverursacher für Stickoxide in deutschen Innenstädten. Der Atmosphärenforscher Dr. Franz Rohrer vom Forschungszentrum Jülich hat kürzlich darauf hingewiesen, dass Diesel-PKW nur für etwa 33 Prozent der Stickoxidemissionen im Verkehr verantwortlich sind und eine Nachrüstung von LKW und Bussen sehr viel effektiver und kostengünstiger wäre.
Es bleibt zu hoffen, dass die Wähler das aufgeführte Spektakel nicht als Wesenszug der Demokratie fehlinterpretieren und erkennen, dass es den etablierten Parteien offenbar an der Fähigkeit mangelt die Bürger in den politischen Willensbildungsprozess zu integrieren.
[1] FAZ, 27.9.2018, S.4, „Demokratie ist liberal – oder sie ist nicht“
[2] FAZ, 24.9.2018, S.29, „Stickoxid, stark konzentriert, ist ein Giftgas“
[3] FAZ, 27.9.2018, S.15, „VW-Betriebsrat wettert gegen Berliner Politik“
Alexander Horn lebt und arbeitet als selbstständiger Unternehmensberater in Frankfurt. Er ist Geschäftsführer des Novo Argumente Verlags und Novo-Redakteur mit dem Fokus auf wirtschaftspolitischen Fragen.