Wer mit 20 Jahren seinen Führerschein macht, der muss diesen nun bis zu viermal in seinem Leben verlängern lassen – das sagt ein neues EU-Gesetz: Der Führerschein soll nämlich nur noch 15 Jahre gültig sein.
Bei einer Verlängerung dürfen die EU-Länder eine ärztliche Untersuchung verlangen, können sich aber auch dagegen entscheiden. Mit der Reform soll bis 2030 ein digitaler Führerschein EU-weit zum Standard werden, der etwa über ein Smartphone abgerufen werden kann.
Führerscheininhaber können darüber hinaus einen physischen Ausweis beantragen. Die EU schreibt mit der Reform zudem erstmals in allen Mitgliedsländern eine Probezeit von zwei Jahren vor. Das EU-Parlament und der Rat der EU-Staaten müssen die Gesetzesänderung noch final absegnen.
Bei massiven Verstößen gegen Verkehrsregeln in einem EU-Land könnte zudem bald ein Fahrverbot in der ganzen Europäischen Union drohen. Vertreter des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten erzielten eine vorläufige Einigung, die sicherstellen soll, dass schwere Verkehrssünder künftig in allen Mitgliedstaaten zur Verantwortung gezogen werden – unabhängig davon, wo sie den Führerschein erworben haben.
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