Tichys Einblick
Folge des Klimaurteils

Der Verein „Deutsche Umwelthilfe“ verklagt BMW und Mercedes

Der Abmahnverein hatte von Autokonzernen eine Unterlassungserklärung verlangt, ab 2030 keine Verbrenner mehr zu bauen. Er beruft sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem in Deutschland die Emissionen von Treibhausgasen drastisch gesenkt werden sollten, damit das Weltklima gerettet wird.

IMAGO / Rene Traut

Der Abmahnverein »Deutsche Umwelthilfe e.V.« verklagt BMW und Mercedes. Die beiden Autohersteller hatten es gewagt, das »Angebot« des Vereins zurückzuweisen. Die »Umwelthilfe« hatte den Autoherstellern ein Angebot gemacht, das man normalerweise nicht ablehnen kann, und Mercedes, BMW sowie VW eine Abmahnung ins Haus geschickt. Die Autohersteller sollten eine Unterlassungserklärung unterschreiben, dass sie keine Autos mehr mit Benzin oder Dieselmotor bauen würden. Eine gleiche Aufforderung hatte der Verein zuvor auch an den Energiekonzern Wintershall geschickt. Der soll sich gegenüber dem Verein verpflichten, ab dem Jahr 2026 kein neues Öl- oder Gasfeld mehr zu erschließen, also auf sein angestammtes Geschäftsfeld verzichten.

Eine klare Antwort hatte Autohersteller BMW der Deutschen Umwelthilfe gegeben und geschrieben, dass über den Weg zur Erreichung der Klimaziele ausschließlich die demokratisch legitimierten Parlamente entscheiden. Ein Rechtsstreit zwischen zwei privaten Parteien könne diesen demokratischen Prozess nicht ersetzen, deshalb weise BMW den behaupteten Unterlassungsanspruch des Vereins zurück.

Das Geschäft dieses Vereines besteht darin, Abmahnungen zu verschicken und seit neuestem auch Bundesländer und Unternehmen auf Klimaziele zu verklagen. Der Verein beruft sich auf jenes Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts vom März, nach dem in Deutschland die Emissionen von vorgeblichen Treibhausgasen drastisch gesenkt werden sollten, damit das Weltklima gerettet wird. Die Autobauer sollten deshalb auf den Verkauf von PKWs mit Benzin- oder Ottomotor ab 2030 verzichten.

Hier zeigt sich die weitreichende Wirkung jenes Urteiles des Bundesverfassungsgerichts. Mit diesem wird die Weltrettung zur Pflicht für alle und die Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad zum Staatsziel erklärt. Dazu muss das CO2 angeblich weg, ebenso wie alles, was dem Ziel im Wege steht. Dazu können sogar Freiheitsrechte eingeschränkt werden, formulierten die Verfassungsrichter.

Diese schräge Logik steht auf tönernen Füßen. So wies der frühere Hamburger Umweltsenator Professor Fritz Vahrenholt nach, dass Kernsätze des Urteils schon fünf Monate vor seiner Verkündung auf der Grünen-Webseite des Ehemanns der Verfassungsrichterin Britz auftauchten, die maßgeblich am Urteil beteiligt war. Außerdem wurden nur Umweltverbände und Umweltinstitutionen von den Verfassungsrichtern um Stellungnahme gebeten – eine extrem einseitige Auswahl der Gutachter, die zumindest ungewöhnlich für ein solch weitreichendes Urteil sind.

»Offensichtlich hielt es Richterin Britz, also die Frau des Grünen Bastian Bergerhoff, nicht für nötig, Kritiker dieser extrem unwahrscheinlichen und unrealistischen Szenarien von Umweltbundesamt, Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung oder dem Sachverständigenrat für Umweltfragen anzuhören«, so Vahrenholt. »Wenn aber so einseitig Quellen ausgewählt werden, darf man durchaus die Frage stellen, ob eine Befangenheit der Richterin vorlag.«

So bereitet dieses politische Urteil aus Karlsruhe den Boden für ein neues Geschäftsfeld des dubiosen Vereins »Deutsche Umwelthilfe e.V.«, der noch immer von den meisten Medien mit »Umweltschutz« verbunden wird. Dass die DUH mit der Klage durchkommt, erscheint eher unwahrscheinlich. Denn die derzeit geltende Euronorm 7 schreibt kein Aus des Verbrennermotors vor, die Autohersteller bewegen sich innerhalb dieser Grenzen. Allerdings tobt schon die Schlacht um neue Normen, mit denen Grüne und Linke hoffen, Autos mit Benzin- und Dieselantrieben das endgültige Aus zu bereiten.


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