Tichys Einblick
CORONA-SOFORTHILFE

Erst großzügig „Corona-Hilfen“ verteilen, nun Rückzahlungen verlangen

Über 30.000 Unternehmen und Selbstständige erhielten vor Weihnachten von den Bundesländern Rückzahlungsbescheide für die „Soforthilfe Corona“.

IMAGO / photothek

Im Auftrag der Bundesregierung fordern einige Bundesländer Corona-Hilfen zurück, wie das Handelsblatt berichtet. Offenbar ist dies rein rechtlich gesehen zulässig. Im Kleingedruckten bei Antragstellung war zu lesen, „wenn der angegebene Liquiditätsengpass sich im Nachhinein als zu hoch herausstellte, muss der zu viel bewilligte Betrag zurückbezahlt werden. Das kann beispielsweise dann sein, wenn die Ausgaben niedriger oder die Einnahmen höher ausfielen als bei Antragstellung erwartet.“

Die Betriebe mussten also abschätzen, ob ihre Zahlungsfähigkeit innerhalb der kommenden drei Monate ausreicht. Bis zu 15.000 Euro konnten Soloselbstständige und Kleinbetriebe erhalten.

Im Frühling 2020 hatte der damalige Finanzminister Scholz noch gesagt, „es müsse nichts zurückgezahlt werden“. Die Bedingungen bei der Antragstellung mussten ihm jedoch geläufig gewesen sein.

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Mit Blick auf die unzähligen Rettungsprogramme von insgesamt einer Billion Euro, einschließlich Kurzarbeitergeld, sagte Scholz damals: „Das ist die Bazooka, mit der wir das Notwendige jetzt tun.“ Gemessen am Volumen der angesagten Hilfsprogramme wurden jedoch lediglich 163 Milliarden Euro bewilligt, was von der „Bazooka“ aus gerechnet 12,3 Prozent entspricht.

Durch die Corona-Restriktionen wie die 2G-Regel ist für den stationären Handel das Weihnachtsgeschäft erheblich niedriger ausgefallen. Der Einzelhandel beklagt massive Kundenrückgänge. Die Händler verzeichnen zweistellige Umsatzrückgänge gegenüber dem Vor-Corona-Jahr 2019. In die kleinen Geschäfte verirrt sich kaum ein Kunde. Dasselbe gilt für Restaurants. Ob geimpft und „geboostert“, immer mit Maske: Angst vor Corona, vor Delta, Angst vor Omikron.

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Und genau in dieser prekären Lage müssen jetzt Betriebe „Corona-Hilfen“ zurückzahlen. Weil sie im Jahr 2020 Liquiditätsengpässe womöglich nicht genau bezifferten. Die Zuschüsse müssen zurück an die jeweiligen Landes- oder Förderbanken. Insgesamt 287,8 Millionen verlangt der Staat bislang zurück, meldet das Handelsblatt nach einer Umfrage unter den Wirtschaftsministerien und Förderbanken der Länder, die für die Abwicklung der Corona-Hilfen zuständig sind. Vielfach verlange der Staat die Gelder komplett zurück, so lauten die Einzelhändlerklagen.

Bayern verlangt 11 Millionen Euro zurück, Sachsen-Anhalt 3,5 Millionen Euro. In Bayern wurde Corona-Soforthilfe nur an die Firmen ausgezahlt, die in Folge der Pandemie tatsächlich in eine existenzgefährdende Wirtschaftslage gekommen sind, versichert das Bayerische Wirtschaftsministerium. Ein Verdienst- oder Einnahmeausfall bzw. entgangener Gewinn allein habe dafür nicht ausgereicht. Die Einnahmen dieser Unternehmen brachen weg, aber die Kosten für Miete oder Lagerhaltung blieben trotzdem gleich. Daher rudert Bayern zurück: Es gebe kein allgemeines Rückmeldeverfahren. Die Antragsteller seien nicht zur Rückzahlung verpflichtet.

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Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Sven Schulze (CDU) zeigt sich offen für einen Aufschub der Rückzahlungen. „Wenn das rechtlich möglich ist und die Firmen in Not sind, dann sollen auch Wege eines Aufschubs gefunden werden“, sagte Schulze der Mitteldeutschen Zeitung. Also Aufschub, aber demnächst zurückzahlen. Wobei ganz allgemein zu den Verfahren zu sagen ist, dass ein Unternehmerlohn bei den Hilfen nicht angerechnet wurde. Hier ging es in der Regel um kleine Unternehmen und Soloselbstständige. Letztere wurden ans Sozialamt verwiesen.

Robert Habecks Vorgänger Altmaier hatte im November 2020 großzügige Hilfen für die Wirtschaft angekündigt, die dann erst im Februar 2021 ausgezahlt wurden. Bund und Länder schoben sich gegenseitig die Schuld zu. Wie offenbar auch jetzt. Die Bundesländer argumentieren damit, ihnen seien die Hände gebunden, der Bund mit Ermessensspielräumen.

Nun fordert Habeck die Länder zu einem Moratorium auf. Sein Vorschlag: „angemessene Fristen“ einzuräumen und die Fälligkeiten zu verlängern. Deshalb sollten die Länder den Unternehmen einen zeitlichen Aufschub gestatten, um die Fortführung der Betriebe zu sichern, wie aus einem Brief des Grünen-Politikers an die Wirtschaftsminister der Länder hervorgeht. In dem Schreiben erwähnt er den Oktober 2022. Das sollte dann den Firmen ausreichend „Planungssicherheit“ bieten. Allerdings bräuchte es eine Zusicherung, dass kein kleiner Betrieb wegen der Rückzahlungsverpflichtungen Insolvenz anmelden muss. Auch ein Unternehmerlohn sollte bei künftigen Hilfsgelder-Ausgestaltungen kein „No-Go“ mehr sein.

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