Der Bundestag plant Maßnahmen, um das Bundesverfassungsgericht „vor dem Einfluss durch Rechtsextreme zu schützen“. Konkret bedeutet dies, dass verhindert werden soll, dass neue Parteien wie die AfD oder die BSW Richter an das Bundesverfassungsgericht entsenden können. Ziel ist es, eine Beeinflussung der Auslegung des Grundgesetzes durch diese Parteien zu unterbinden.
Staatsrechtler Ulrich Vosgerau sieht darin jedoch eine Einschränkung der Mitbestimmungsrechte der Opposition. Diese Entwicklung wirft die Frage auf, ob das Gericht als neutrale Institution erhalten bleibt oder ob es als politisches Instrument von etablierten Parteien wie CDU, SPD, FDP und Grünen betrachtet wird.
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