Das Verbot des Magazins Compact wurde auch entscheidend vom Bundesverfassungsschutz vorangetrieben. Es ist ein Symptom für die nicht demokratisch legitimierte Ausweitung der Kompeetenzen des Inlandsgeheimdienstes. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), so sein früherer Präsident Hans-Georg Maaßen, sollte sich wieder auf die ursprüngliche und im Gesetz festgelegte Aufgabe zurückziehen: Die Bundesregierung und den Bundestag über Spionage und Gefährdung der Freiheitlich demokratischen Grundordnung zu informieren.
Es ist aber nicht Aufgabe des BfV die Sprache zu kontrollieren und der Bevölkerung Begriffe und Wörter durch Stigmatisierung wegzunehmen und damit zu verhindern, dass Probleme wie Migration und zunehmende Kriminalität überhaupt angesprochen und thematisiert werden. „Wo bleibt dagegen die Aufklärung des Anschlags auf die Nordstream-Pipeline?“, will Maaßen wissen. Das wäre eine wichtigere Fragestellung, statt willkürlich Begriffe aus der Alltagssprache oder der politischen Debatte herauszugreifen und zu behaupten, ihre Verwendung sei verfassungsfeindlich. „So werden uns die Wörter weggenommen“. Kaum jemand wisse, dass schon der Begriff „Globalist“ neuerdings als angeblich „antisemitische Chiffre“ bezeichnet werde und jeder, der ihn benutzt, damit nach den neuesten Gesetzen über Hass und Hetze strafrechtlich verfolgt oder unter Beobachtung des Geheimdienstes gestellt werden kann. Auch wer angebliche Übergriffe russischer Soldaten auf die Bevölkerung bestreite, laufe Gefahr, dafür strafrechtlich verfolgt zu werden.
Angesprochen auf seine früheren Mitarbeiter in dieser Behörde sagt Maaßen: „Das erinnert mich an das B-Movie „die Körperfresser“ – sie sehen noch aus wie Menschen, aber längst haben Aliens die Herrschaft übernommen“. Für ihn sei es unerklärlich, wie die früheren Verteidiger der freiheitlich-demokratischen Grundordnung heute zu deren Gefährden werden konnten.
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