Tichys Einblick
Kavaliersdelikt Wahlbetrug?

Beim offenkundigen Wahlbetrug geht es nicht um Berlin, sondern um Deutschland

Bei der Wahlwiederholung in Berlin geht es nicht um Lokalpolitik der Kaputtstadt Berlin – es geht um den Deutschen Bundestag. Wenn Wahlbetrug bei der Bundestagswahl nicht geahndet wird, ist das Vertrauen in die Politik erschüttert. Das Strafgesetzbuch fordert hohe Gefängnisstrafen – aber in der Hauptstadt bleiben alle locker.

IMAGO / blickwinkel

Berlin ist eine besondere Stadt. Am Leben gehalten wird sie von 3,5 Milliarden Euro aus dem Länderfinanzausgleich; finanziert von Bayern, Baden-Württemberg und Hessen. Vom Geld anderer Leute lässt es sich gut leben; billige Tickets und hohe Sozialleistungen inklusive. Das hat den Charakter der Stadt verändert – von einer strahlenden Stadt der Wissenschaft, Kultur und Wirtschaft zum verschlampten Subventionsempfänger.

"Tichys Einblick Talk" vom 17.11.
Berliner Wahlwiederholung und die Konsequenzen für Deutschland
Der zweite Wirtschaftsfaktor neben geliehenem Geld in Berlin ist der Hofstaat. Die Bundesbehörden wachsen, allein in der neuen Legislaturperiode wurden über 800 neue Spitzenbeamte eingestellt, die kein Mensch braucht. Staatssekretäre und Regierungsbeauftragte wie Claudia Roth (Kultur) und Sven Lehmann (Queer) vermehren sich jenseits jeder persönlichen Kompetenz, für Letzteren ist schon das Bedienen seiner Dating-App für das nächste Rendezvous „Arbeit“.

Das Bundeskanzleramt wird mit 600 Millionen zur größten Regierungszentrale der Welt ausgebaut; die gigantische Form und der mickrige Inhalt stehen in auffälligem Kontrast. Bezeichnend, dass Bundeskanzler Olaf Scholz den Riesenbau als antifaschistisches Symbol gewertet sehen will. Er orientiert sich an den Plänen von Hitlers Baumeister Speer und dem gewaltigen Germania. In ähnlichen Kategorien denkt Außenministerin Annalena Baerbock, die erst Deutschland klimagasfrei machen will und „dann die ganze Welt“. Dafür braucht man NGOs und Verbände, buckelnde Lobbys und das zweitgrößte Parlament der Welt, nur der chinesische Volkskongress ist größer. Berlin ist die Hauptstadt des Größenwahns und der Selbstbedienung einer schamlosen politischen Klasse und ihrer Medien.

Eine Millionenstadt zerfällt und zieht das Land nach unten

Der Rest der Stadt verfällt; Sozialämter werden geschlossen, weil das Personal es nicht mehr packt, das Anmelden eines Autos dauert Monate, für das Einwohnermeldeamt und die notwendigen Gänge braucht man als Neuberliner ungefähr 12 Monate. Die Polizei hat die Verfolgung von Clans aufgegeben und sich auf das sanfte Entkleben von Straßenblockierern spezialisiert. Darauf wird Sorgfalt verwandt, während die Autofahrer, Rettungsdienste und Feuerwehr warten müssen. Es werden eben Prioritäten gesetzt. Frauen meiden die meisten Stadtviertel in der Dunkelheit, die Schulen sind im Leistungsvergleich das Rücklicht eines sonst auch nicht besonders erfolgreichen Schulsystems und wer die glänzende Regierungsmeile verlässt, sieht Spuren wachsender Verarmung, ungeheuren Verfalls und sozialer Nöte. Die Schönheit der Stadt verfällt und wird von Tag zu Tag kleiner, reduzierter.

DER PODCAST AM MORGEN
Wiederholung der Berliner Wahlen - TE Wecker am 20. November 2022
Sollen die Berliner das unter sich ausmachen. Dass sie nicht einmal halbwegs vernünftig Wahlen organisieren können, könnte auch egal sein, solange es um die Landespolitik geht. In ihrer großen Selbstbezüglichkeit glaubt Berlin und glauben ein paar Abgeordnete, Berliner Neuwahlen für deren Abgeordnetenhaus seien wichtig. Das sind sie nicht.

Aber jetzt geht es um die Bundestagswahlen. Sie wurden in Berlin organisiert – und manipuliert. War es vorsätzlicher Wahlbetrug? Das wird nicht ermittelt. Rupert Scholz, früherer Senator der Stadt und Bundesverteidigungsminister nennt es im Gespräch mit unserer Talkshow „Mogelei“ (zum Videoausschnitt). Das stimmt. Bundestagswahlen wurden also streckenweise ermogelt.

Wahlbetrug ist ein Straftatbestand

Wahlbetrug ist aber kein Kavaliersdelikt. Wahlbetrug ist ein Straftatbestand. Paragraph 107a des Strafgesetzbuches besagt: „Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Selbst die jetzt verwendete Formulierung „manipulierte Wahl“ sagt nicht eindeutig, was neben den Schlampereien auch war: Wahlbetrug! Nicht nur, wer Stimmen aktiv oder passiv (duldend) stiehlt oder zuschanzt, begeht Wahlbetrug, sondern auch diejenigen, die falsche Ergebnisse verkünden, die Schummelei decken und versuchen zu vertuschen. Aufgrund der Erkenntnisse aus vielen Wahlniederschriften, die TE veröffentlicht hat, hätte sofort Strafanzeige gegen viele Wahlvorstände erfolgen müssen. Das ist die einzige wirksame Methode, zukünftigen Wahlbetrug einzudämmen. Wer in Berlin so einfach davon kommt, macht Schule. Wahlbetrug wird zum Kavaliersdelikt berlinert. Das ist bundespolitisch bedeutsam. Das kann nicht hingenommen werden.

Was anders werden muss – und zwar nicht nur in Berlin:

  1. Die gleichen Personen, die die Wahl durchführen, dürfen sich bei der Wahlprüfung nicht selbst kontrollieren und systematisch Selbstkontrolle verhindern. 
  2. Die Briefwahl muss genauer unter die Lupe genommen werden. Wenn in über hundert Briefwahlbezirken bei der Bundestagswahl als Minimalzahl neu gewählt werden muss, dann kann es doch nicht an den immer wieder zitierten Schlampereien in den Wahllokalen gelegen haben. Sondern eher an Wahlbetrug bzw. hinterher verschleierten oder rechtswidrig korrigierten Wahlergebnissen.

Der Deutsche Bundestag spielt dabei ein schmutziges Spiel. Er will nur in rund einem Fünftel der Wahlbezirke Neuwahlen, während für das Berliner Dorfparlament wenigstens überall neu gewählt werden muss.

Da drängt sich doch die Frage auf: Sind Bundestagswahlen weniger wichtig als Lokalwahlen? Ist das Wahlrecht auf Bundesebene weniger wert? Warum kontrollieren Abgeordnete das Ergebnis einer Wahl, das sie erst zu Abgeordneten gemacht hat? 

Verlangt nicht zu viel von den Fröschen

Bekanntlich sollte man von den Fröschen nicht verlangen, dass sie den Tümpel trocken legen, in dem sie fröhlich laichen. Man kann von Abgeordneten nicht verlangen, ihre eigene Existenz in Frage zu stellen.

Und hier kommen wir zum Zentrum der Fragestellung:

Regierungserklärung im Abgeordnetenhaus
Berliner Wahldebakel: Giffey entschuldigt sich nicht und Geisel tritt nicht zurück
Bezeichnend ist, wie es um die Verantwortung für das Wahlschlamassel steht. Der damalige Innensenator Andreas Geisel ist dafür verantwortlich. Er hat eingreifen und Wahlzettel mit dem Rotstift korrigieren lassen. Er müsste gefeuert werden.

Und da kommen wir wieder zum Anfang zurück. Es ist mir egal, dass er als Bausenator in Berlin sein Zerstörungswerk beim Wohnungsbau fortsetzt – sollen die Berliner sich so kaputt regieren lassen, wie es ihnen gefällt. Aber dass dieser Mann die Aufarbeitung der mit großer Wahrscheinlichkeit kriminellen Machenschaften mit verhindern kann und zwar mit Auswirkung auf den Bund – das geht ganz Deutschland etwas an. Geisel ist keine Berliner Provinz-Figur. An ihm macht sich fest, wie wir mit Wahlbetrug umgehen.

Auch die Bundestagswahlen müssen wiederholt werden, und zwar schnellstens. Sonst ist das Ansehen der Demokratie gefährdet. Dass die Gewählten machen, was sie wollen, erfährt jeder frühere FDP-Wähler mit schreckgeweiteten Augen. Dass sie aber auch Manipulation zu ihren Gunsten an der Wahlurne durchführen: Das geht zu weit. Das entehrt den Deutschen Bundestag. Wenn der Deutsche Bundestag an seiner Wahlverweigerung festhält, zerstört er das System, auf dem unsere Demokratie beruht: dem Prinzip der freien, geheimen und gleichen Wahl. Es darf nicht sein, dass ein paar Berliner Provinzchargen mit ihrer Mogelei durchkommen.


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