Tichys Einblick
Gewalt als Mittel?

Sommer der Zuspitzung, der Sprechverbote und der Notlügen

Immer mehr Sprechverbote sollen die katastrophale soziale und wirtschaftliche Lage kaschieren und die Bevölkerung umerziehen. Die freie Rede wird in Deutschland immer weiter begrenzt, der Verfassungsschutz ist längst ein Inlandsgeheimdienst. Und nun?

picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Das „totale Auslöschen des Lagerfeuers der AfD“ fordert der CDU-Politiker Wanderwitz: Er meint zunächst die Partei, der er mit einem Verbot zu Leibe rücken will, und mit Lagerfeuer dann auch ihre Wähler und Anhänger. „Totales Auslöschen“. Ein Aufschrei blieb aus. Die Linken-Politikerin Bianca Deubel hatte schon früher gefordert: „AfDler in die Gaskammer“, und sie freue sich, „auf dem Grab von Erika Steinbach zu tanzen“. Hassrede ist erlaubt, wenn sie von links kommt. Wochenlang demonstrierten aufgehetzte Leute wegen einer Veranstaltung, auf der angeblich die Deportation von Millionen Menschen gefordert worden wäre – eine Veranstaltung, die so nie stattgefunden hat, sondern sich als eine reine Politik- und Medien-Phantasie rausstellt.

Das ist die Rhetorik von Hass und Hetze. In den USA hat sie mit dem Anschlag auf Donald Trump einen Höhepunkt erreicht: Ja, erst kommen die Worte, dann folgt die Tat. Oder die Taten. Die innere Sicherheit in Deutschland ist längst eine Schimäre. Aufschrei oder Maßnahmen der Politik? Fehlanzeige. Man versucht eine andere Strategie.

Innere Sicherheit: Vorbei, reden wir nicht darüber

In Karlsruhe griff „ein Mann“ Polizisten an. Er verletzte dabei mehrere Beamte, unter anderem durch Bisse und Schnitte mit einem Cuttermesser. Vor den Angriffen fiel der 36-Jährige zuerst wegen Übergriffen auf einen 8-Jährigen und Angriffe auf Zugpersonal auf, das versuchte, seiner Schwarzfahrerei entgegenzutreten. Der Nigerianer, denn um einen solchen handelt es sich, ist trotzdem auf freiem Fuß. Ähnlich in Stuttgart, wo sich der „Deutsche“ als Träger eines arabischen Namens herausstellte.

Meldungen dieser Art häufen sich, jeden Tag. Seit Mannheim scheint ein Bann gebrochen: Immer mehr Polizisten sind Opfer von Angreifern. Sie erleiden, was bisher unbewaffneten Bürgern vorbehalten war: aggressive Angriffe aus dem Nichts heraus. Verletzte Polizisten? Es wird so hingenommen, so wie man es beim Normalbürger eingeübt hat. Gleichzeitig werden die Fahndungsaufrufe der Polizei immer unbestimmter: Zunehmend fehlen Hinweise auf Aussehen, Merkmale, Namen und mögliche Herkunft der Täter. Nicht mehr um Fahndung geht es, die umso eher gelingt, je präziser die Personenbeschreibung ist. Der Fahndungserfolg wie der Schutz der Bevölkerung müssen hinter dem Wunsch der Politik zurückstehen, die mittels sprachlicher Beschönigung die katastrophale Sicherheitslage auf Straßen, in Zügen und Bahnhöfen kompensieren will. Gleichheit vor dem Gesetz? Längst perdue. Einheimische dürfen weiterhin Steuern zahlen, müssen sich an jedes Gesetz halten, und müssen ihre Worte wägen:

In Hamburg wurde ein 15-jähriges Mädchen einen quälend langen halben Tag von einer Gruppe von woher wohl stammenden Tätern vergewaltigt; einer wurde verurteilt, acht müssen 60 Sozialstunden leisten. Staatsanwaltschaft und Gerichte müssen jetzt Überstunden leisten, denn es müssen über 140 Bürger erfasst, ermittelt und bestraft werden, die sich über dieses ihrer Meinung nach zu milde Urteil auf Facebook oder Twitter aufgeregt haben. Die übergroße Milde gegenüber Verbrechern kontrastiert immer auffälliger mit der Härte, mit der Kritiker des Geschehens verfolgt werden. Missstände sollen verschwinden, indem man sie wegschweigt.

Auch so zerstört man Rechtstreue, die man vorher mit extremer Wortwahl angreift wie besagter Wanderwitz.

Redefreiheit: Er hat das falsche Wort gesagt

Der Sprache gilt die besondere Aufmerksamkeit der Politik der „Großen Transformation“. Sprache soll Wirklichkeit erzeugen oder wenigstens die unangenehmen Folgen der Politik und die Realität ausblenden. Frauen sollen durch Gendern sichtbar gemacht werden, als ob sie dies nötig hätten. Probleme sollen durch Sprachverbote wenigstens unsichtbar gemacht werden, wenn man sie schon nicht lösen will oder kann. Die unzureichenden Fahndungsaufrufe der Polizei sind ein Beispiel. Fast täglich erfindet das Bundesamt für Verfassungsschutz und seine wuchernden Länderableger neue Verbote, in dem bislang sachliche Begriffe als „rechtsradikal“ behauptet werden und dann jeder, die diesen Begriff wissentlich oder unwissentlich benutzt, als „rechtsradikal“ denunziert werden kann.

Ein Beispiel ist „Remigration“, was nichts anderes als das Gegenteil von Migration bedeutet, im englischen die sinngleiche Bedeutung hat und selbst bei Ausschreibungen von Stellen („Remigrationsberatung“) im öffentlichen Dienst benutzt wurde. Nach der Correctiv-Kampagne gegen Abschiebung wird, wer von „Remigration“ spricht, als Verfassungsfeind geführt. Ähnlich ist es mit dem bekannten „ethnischen Volksbegriff“, der angeblich nicht mit der „Menschenwürdegarantie“ des Grundgesetzes zu vereinbaren sei. Hier zeigt sich exemplarisch das Vorgehen: Die Verfassungsschützer gehen nämlich davon aus, dass es Vorstellungen von einem Volk jenseits des Staatsvolkes nicht mehr geben darf, denn für die Konstituierung des Staatsvolkes sei die Staatszugehörigkeit einzig und allein ausschlaggebend. Wer dem widerspricht, etwa auf Kultur, Geschichte oder gar Herkunft oder im schlimmsten Fall auf Abstammung zurückgreift, dem wird ein ethnisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff unterstellt. Dann geht es zackig weiter: Das sei ein Verstoß gegen die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes, was wiederum als eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgelegt wird.

Es wird also eine Norm definiert. Wer davon abweicht und eine andere Meinung verfolgt, ist Verfassungsfeind. So wurde dem Professor Martin Wagener die Lehrerlaubnis entzogen, weil er sich in einem Buch wissenschaftlich mit diesem Begriff beschäftigt. Dagegen protestiert sogar das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit: Wie soll man über einen Sachverhalt diskutieren, sprechen oder lehren, wenn schon die Begriffsbenutzung als „verfassungsfeindlich“ gilt?

Da Wagener Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) an dessen Hochschule unterrichtet hat, wurde ihm sogar der „Sicherheitsbescheid“ entzogen: Eine weitere Betrauung mit einer „sicherheitsempfindlichen Tätigkeit beim BND“ sei nicht mehr möglich. Dass Wagener beteuert, dass er eine ethnische Volkszugehörigkeit ablehnt, hilft ihm nicht: Er hat darüber nachgedacht und dabei das Wort benutzt.

Wagener ist kein Einzelfall. In einer Reihe von Fällen, die TE demnächst vorstellen wird, wird aus der Benutzung eines Worts eine innere Haltung abgeleitet, die den Sprecher zum Verfassungsfeind macht. Man muss nicht mehr handeln, fordern oder auffordern – der Sprechakt genügt, um das Hackebeil der Verfassungsfeindlichkeit niedersausen zu lassen. Dabei geht völlig unter, dass selbst ein Infragestellen des Grundgesetzes von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, solange die Forderung nicht gewalttätig verfolgt wird. Heute sind schon Worte verfassungsfeindlich, wenn es dem Verfassungsschutz dienlich erscheint. Das Grundgesetz? Unterliegt der willkürlichen Umdeutung durch den Verfassungsschutz.

Nun ist es gar nicht so einfach, sich durch den Dschungel der so verbotenen Wörter vorzutasten. Die Liste der verbotenen Wörter wird ja nicht veröffentlicht. Das ist ein übler Trick: Bei Bedarf wird sie zu Lasten des heimlich Angeklagten einfach verlängert. Es geht um einen Prozess, der im Stillen abläuft – mit öffentlicher Wirkung. Längst gelten Begriffe wie „Umvolkung“ oder „Bevölkerungsaustausch“ als Ausdruck verfassungsfeindlichen Denkens. Ohne Wörter aber sind Sachverhalte nicht mehr beschreibbar. So wird es immer schwieriger, die Folgen der Zuwanderung zu beschreiben. Von TE befragte Wissenschaftler weichen auf Formulierungen wie „demographische Folgeerscheinungen“ oder „demographisch bedingte Veränderungen“ aus. Aber niemand kann sicher sein und sein Amt nicht trotzdem verlieren, wenn auch dessen Umschreibung markiert wird. Die Lüge schleicht sich in das Denken ein, um den Job behalten zu können. Die Angst kriecht durch die Zeilen. Damit ist das Ziel erreicht: Der Sachverhalt soll unbeschrieben bleiben und negative Folgen der Massenzuwanderung werden so unbeschreibbar gemacht. Selbstverständlich sind Jubelarien über die positiven Folgen von Diversifikation und Buntheit dagegen erwünscht. Ein Land wird auf einem Auge blind.

Der Verfassungsschutz als Worterlaubnisbehörde

Aufgabe des Bundesverfassungsschutzes und seiner Landesämter ist es, „Gefahren für die freiheitlich demokratische Grundordnung und die innere Sicherheit durch politischen Extremismus und Terrorismus sowie Bedrohungen durch Spionageaktivitäten zu erkennen und einzuschätzen,“ so das Bayerische Landesamt; Bundesamt und Länderbehörden verstehen sich ähnlich.

Ist es Spionage, wenn jemand über den Volksbegriff sinniert? Eine Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung? Mit Sicherheit nicht. Und aus dem „Einschätzen“ ist längst politischer und medialer Aktivismus der Behörde geworden. Denn die Politik bedient sich zunehmend der Ämter, und die liefern gerne, erhöht es doch Ruf und Ansehen einer Behörde, die jahrzehntelang einen üblen Ruf hatte als Inlands-Geheimdienst und Spitzel-Polizei. Jetzt wachsen die Agenten des Verfassungsschutzes und seine grauen Bürokraten zu obersten Wahlkämpfern auf. Deshalb werden Teile der AfD als „gesichert rechtsextrem“ bezeichnet, was Wähler abschrecken soll. Das Gutachten dazu etwa in Sachsen, warum die AfD „gesichert rechtsextrem“ sein soll, umfasst 4 (vier) Schreibmaschinenseiten und wird nicht veröffentlicht.

Ähnlich fragwürdig geht man in Sachsen-Anhalt vor. Damit wird ein Geheimdossier als Waffe eingesetzt. Nun ist ein Parteienverbot in einem sich noch demokratisch nennenden Staat eine heikle Sache und wenn überhaupt nur hinnehmbar, wenn es vom höchsten Gericht des Landes nach sorgfältiger, transparenter und nachprüfbarer Entscheidung erfolgt. Deshalb obliegt diese Aufgabe dem Bundesverfassungsgericht. Aber in der Praxis kann jetzt eine dem SPD-geführten Innenministerium untergeordnete und weisungsgebundene Behörde ein faktisches Parteienverbot vornehmen, die Öffentlichkeit gezielt beeinflussen und über Verfassungsfeindlichkeit handelnder Personen freihändig entscheiden – und das immer unter dem Siegel der Geheimhaltung.

Eine geheime Polizei, die im Geheimen Wahlkämpfe beeinflusst und Wissenschaftler maßregelt nach Begriffen, die sie selbst definiert und Bürger wegen des Gebrauchs von ihr verbotener Worte verfolgt: Ein Land, in dem dies möglich ist, könnte heute die Aufnahme in die Europäische Union nicht mehr schaffen. Deutschland allerdings maßregelt trotz seiner eigenen inneren rechtsstaatlichen und demokratischen Defizite andere Länder und beklagt immer wieder deren mangelnde Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Der Blick in den Spiegel wäre fürchterlich. Die Aufnahme in die EU müsste einem Land versagt werden, dessen geheime Polizei Wahlen im Sinne der Regierung manipuliert. Ein Land, dessen Wahlen vom Bundesverfassungsschutz gesteuert werden sollen, schweigt, bis es diese Behörde abgeschafft hat.

Dazu gehört auch das Verfahren gegen den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke. Zum dritten Mal wurde jetzt seine parlamentarische Immunität aufgehoben und ein weiteres Gerichtsverfahren anhängig gemacht, nachdem er bereits rund 30.000 Euro Strafe für den immer gleichen Sachverhalt leisten muss: Er soll absichtsvoll mit der Formulierung „Alles für Deutschland“ ein SA-Motto verwendet haben. Hat er sie wirklich absichtsvoll verwandt? Das kann niemand anderes wissen als er selbst. Er müsste also mangels Beweisen freigesprochen werden. Aber er wird verurteilt. Unabhängig wie man zu Höcke stehen mag – erhebliche Zweifel am Verfahren und der Rechtsstaatlichkeit wiegen schwerer als eine Rede, die vor Jahren gehalten wurde. Wachsende Zweifel an Rechtsstaatlichkeit und seinen Verfahren sind für das Ansehen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gefährlicher als ein unbedachtes Wort eines Wahlkampfredners.

Hohe Strafandrohung für den unvorsichtigen Nachbarn

So wird erkennbar der Raum des Sagbaren verengt, werden Fußangeln ausgelegt, um Kritiker der Bundesregierung umgehend als Verfassungsfeinde denunzieren und öffentlich diskreditieren zu können. Das Risiko, etwas öffentlich oder im Netz zu sagen, wird schrittweise erhöht. Mit dem Gleichstellungsgesetz wird es auch für Otto Normalsprecher gefährlich. Am 1. August tritt mit Zustimmung der CDU-geführten Bundesländer das neue „Selbstbestimmungsgesetz“ in Kraft, wonach jeder sein Geschlecht und seinen Vornamen per Anmeldung ändern kann. Wenn also der bislang auch in der Sauna als Mann wahrgenommene Nachbar plötzlich Kunigunde genannt werden möchte – unbedingt machen, sonst drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Übrigens schützt „Nichtwissen“ nicht vor dieser Strafe.

Auch der neue Tatbestand des „Missgenderns“, also jemandem das falsche Geschlecht zuzuordnen, ist mit hohen Bußgeldern und Strafen belegt. Wussten Sie das? Vermutlich nicht. Das ist die neue Methode der Einschüchterung: Was heute selbstverständlich ist, kann morgen bestraft werden. Unheimlich arbeitet eine Gesetzesmaschine, um den Einzelnen bei Bedarf ins Unrecht zu setzen. Es kann und wird auch teuer werden, jemandem absichtlich mit dem falschen Pronomen anzusprechen. Ein falsches „er“ oder im anderen Fall „es“ sind jetzt Geldabkassier-Maschinen für die Translobby. Immerhin gibt es allein in München bislang 2.228 standesamtlich eingetragene „diverse“ Personen. Die pronominale Anrede (Du – Ihr; Sie) ist im Deutschen glücklicherweise bis auf weiteres noch geschlechtsneutral, ebenso der pronominale Plural (sie). Bleibt der pronominale Singular (er – sie – es): Hier ist das falsch verwendete „er, sie oder es“ brandgefährlich.

Jetzt kommen „dey“, „xier“ und ähnliche sprachliche Ungetüme aus Bürokratenköpfen ins Spiel, denn das Offenbarungsverbot im Gesetz sorgt dafür, dass niemand ohne Erlaubnis das frühere Geschlecht oder den alten Vornamen preisgeben darf. Und glauben Sie nicht, dass dies die kaum zu beachtenden Fälle einer heißlaufenden Gesetzgebungsmaschine sind. Die Translobby schickt prominente Besucher, die sich als Frau ausgeben etwa in Frauen-Studios, um die bislang Frauen vorbehaltenen Umkleiden und Duschen auch für biologische Männer zu öffnen. Schon Berichte über den Vorgang sollen per Gericht verboten werden.

Politik in Deutschland erinnert in bedrückender Weise an Franz Kafkas „Schloß“. Es spielt in einer undurchschaubaren Welt, die namenlosen Mächten gehorcht und in der es für den Landvermesser K. einfach kein Ans-Ziel-Kommen gibt. So sehr er sich auch abmüht, die spärlichen Fingerzeige seiner Umgebung zu deuten, er bleibt ein vergeblich Suchender, ein Abgewiesener, der jederzeit zum Opfer willkürlich erfundener Regeln werden kann. Kafka nahm Fremdheits- und Ohnmachtserfahrungen des Totalitarismus vorweg.

Kein Benehmen und kein freies Wort mehr im Bundestag

Der Bundestag macht auf dieser Schiene konsequent weiter: Zukünftig sollen Abgeordnete, die sich ungebührlich benehmen, mit 4.000 Euro Strafe belegt werden; man ahnt schon, dass sich das nur gegen jene Partei richten wird, die man auch aus dem Bundestagspräsidium selbstverständlich ganz demokratisch fernhält; bei Wiederholung droht Entzug des Rederechts.

Von der Debatte ausgeschlossen werden Abgeordnete für „jegliche beleidigende oder diskriminierende, insbesondere rassistische oder sexistischen Äußerungen oder Verhaltensweisen gegenüber einem anderen Mitglied oder Dritten“. Der Bundestag bindet sich also einen Maulkorb um. Üblicherweise bringen Diktaturen die Parlamente zum Schweigen. Der Deutsche Bundestag macht das selbst und freiwillig.

Wer also künftig im Bundestag davon spricht, dass es nur zwei Geschlechter gibt, Mann und Frau, der verliert im Wiederholungsfall faktisch sein Mandat. Die Lüge wird zum Gesetz erhoben. Auch wer darüber spricht, dass Messergewalt und Vergewaltigung in Deutschland zunehmen, wird, soll so zum Schweigen gebracht werden.

Wer also kritisiert, was jede Regierungsmehrheit schon immer als ungebührlich verstanden hat, wird aus dem parlamentarischen Prozess noch weiter ausgeschlossen, selbstverständlich sehr demokratisch und höchst rechtsstaatlich. Dumm nur: Allein das Aussehen und den Aufzug besonders geschützter Abgeordneter, die wir trotz ihrer mehrfachen biologischen Vaterschaft neuerdings als Frau anzusprechen gezwungen sind, verstößt erkennbar gegen die Würde des Hohen Hauses. Ein früherer Mann tritt derart geschmacklos auf wie eine vergleichsweise respektable Dame der Nacht im Frankfurter Bahnhofsviertel es nicht wagen würde. Der Herr muss als Frau behandelt werden, wenn er es denn wünscht. Wer dagegen verstößt, wird bestraft. Die Lüge wird zur Norm.

Sprechen wir die Wahrheit aus

Jordan Peterson, der kanadische Psychologe und Politologe definierte auf einer Tagung der kritischen „Alliance for Responsible Citizenship“ den Zustand des Totalitarismus wie folgt: „Im totalitären Staat ist jeder Mensch ständig zum Lügen gezwungen.“ Umstellt von immer neuen Regelungen sind wir zum Verschweigen, zum Umschreiben und zum Vermeiden der Wahrheit gezwungen. Wenn wir es zulassen. Denn es gibt ein wunderbares Mittel dagegen, überlegen Sie, ob Sie es nicht einsetzen. Sprechen wir die Wahrheiten aus – einfach so: Ihre Klimapolitik ist wirkungslos und zerstört Wirtschaft und Wohlstand, ihre Flaschendeckel-Gesetzgebung macht die EU so lächerlich wie Flaschendeckel unbrauchbar, auch E-Autos sind schmutziger als die verbotenen Verbrenner, die Arbeitslosigkeit steigt, es gibt nur zwei Geschlechter, es geht einen Cem Özdemir nichts an, was auf den Teller kommt, ihre Zuwanderungspolitik zerstört dieses Land und schadet den kleinen Bürgern, die auf preiswerte Wohnungen, öffentliche Schulen und Sicherheit in den Straßen angewiesen sind.

Sprechen wir diese Wahrheiten jetzt aus. Wehren wir uns gegen die tägliche Verharmlosung der Gewalt auf unseren Straßen und gegen die Kübel von Hass und Hetze, die vom Regierungslager und ihrer Oppositionspartei über jeden Kritiker ausgeschüttet werden.

Das mag zunächst unangenehm sein, das mag strafbar sein und Geld kosten, es mag Beschimpfungen bei ARD und ZDF hageln wie Leitartikel in SZ, FAZ und SPIEGEL. Aber wenn wir jetzt die Wahrheiten nicht aussprechen, werden die Folgen noch fürchterlicher sein. Jede Wahrheit, die jetzt formuliert wird, vermindert künftigen Schaden. Und: Der Repressionsapparat wird heiß laufen. „Sire, Sie können mit einem Bajonett alles machen, aber Sie können nicht darauf sitzen“, soll Talleyrand seinem König zugerufen haben.

Die Wahrheit ist auch mit Bajonetten nicht zu beugen.

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