Der Euro – eine teure Geschichte gebrochener Versprechen und missachteter Gesetze.
Vergehen gegen die Schuldengrenze: Praktisch alle Staaten machen zu viele Schulden – auch Deutschland unter Gerhard Schröder.
Vergehen gegen die Schuldenübernahme: Kein Staat darf für die Schulden der anderen aufkommen. Schon heute ist klar: Mit mindestens 80 Milliarden muss Deutschland für Griechenland einstehen.
Vergehen gegen das Haushaltsgesetz: Kein Staat darf den laufenden Staatshaushalt anderer Länder finanzieren. Wenn heute die Staats- und Regierungschefs ein neues Hilfspaket für Griechenland verabschieden, dann passiert genau das: Deutschland und die anderen Länder zahlen für griechische Renten, griechisches Militär, griechische Beamtengehälter erneut mindestens 53 Milliarden. Und das ist nur die erste Rate.
Darf die Regierung, dürfen die Kanzlerin und Bundestagsabgeordnete so offen gegen Gesetze verstoßen?
Schließlich hat die Bundeskanzlerin den Amtseid abgelegt. Sie hat geschworen „Schaden vom Deutschen Volk abzuwenden“. Meineid vor Gericht wird mit bis zu 15 Jahren Gefängnis bestraft! Doch für Kanzler und Minister gilt: Ihr Eid ist nur eine unverbindliche, symbolische Zusage, sich für das deutsche Volk einzusetzen. Juristen nennen es eine „ethisch verdichtete Zusage“. Außerdem: Wenn Griechenland pleite geht – vielleicht entsteht dann ein noch größerer Schaden? Also: keine Gefahr für die Kanzlerin.
Für die Minister und ihre Ministerien gilt auch das Beamtenrecht. Beamte müssen ihre Amtsaufgaben „ordnungsgemäß erfüllen“. Schlechte Gesetze zählen nicht dazu! Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Die Pflicht der Parlamentarier besteht darin, für die Allgemeinheit „das Gute zu erstreben“.
Verpflichtet wenigstens der „Untreueparagraf“ des Strafgesetzbuches Bundestag und Regierung dazu, das Vermögen des deutschen Volkes zu schützen, es nicht zu „veruntreuen“? Auch hier sind die Politiker fein raus: Schließlich geht es nicht nur um Geld und Steuer, sondern auch um Völkerverständigung, europäische Einigung, Frieden. Das darf gern viel kosten. Freispruch.
Auch Insolvenzverschleppung und die Täuschung von Gläubigern – Regierungen dürfen ohne Strafe das tun, wofür Unternehmer und Manager bis zu fünf Jahren in den Knast einrücken. Eine „Insolvenzordnung für Staaten“, die der Internationale Währungsfonds entworfen hat, scheiterte an den Regierungen. Für die fiesen Tricks Tsipras und seiner Vorgänger gilt: Politikern ist Konkursbetrug erlaubt.
Nur an einem Punkt wird es eng für die Kanzlerin und ihre Gehilfen im Bundestag, so der Anwalt Carlos Gebauer: Wenn Abgeordnete, die gegen die Griechengeschenke stimmen, deshalb nicht mehr für die nächste Wahl aufgestellt werden. Schon der Versuch, Abgeordnete zu nötigen und zur Stimmabgabe zu zwingen, wird hart bestraft.
Ansonsten gilt: Die Regierung darf zahlen, was das Volk nicht will.
Der Beitrag ist auch auf Bild am Sonntag erschienen.