Der staatliche Teilkollaps begann mit der Öffnung der Grenzen durch Bundeskanzlerin Merkel, die am Parlament vorbei u.a. unter Berufung auf § 18 AsylG ab 4. September 2015 Hunderttausende Menschen völlig unkontrolliert nach Deutschland einreisen ließ.
Die Einzelfallregelung mutiert zum Massenverfahren
Die betreffenden Vorschriften gestatten zwar humanitäre Einzelfallregelungen, aber mit Sicherheit keine unkontrollierte Einreise hunderttausender illegaler Migranten. Damit war die Überlastung des Rechtssystems auf Asylgewährung programmiert. Mit Blick auf die sogenannte Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts wäre – jedenfalls nach bisherigen Maßstäben – auch die vorherige Befassung des Bundestages mit dieser Angelegenheit vonnöten gewesen. Eine gegen die Flüchtlingskrise eingereichte Verfassungsbeschwerde ließ das – mittlerweile rot-grün dominierte – Bundesverfassungsgericht ohne Begründung nicht zu.
Man kann das Staatsversagen, das sodann seinen Lauf nahm, nicht in allen Facetten beschreiben. Aber einige Schlaglichter machen deutlich, was die einsame Entscheidung unserer Kanzlerin eingebracht hat:
Hunderttausende kamen vor allem in Bayern an und wurden unkontrolliert und unregistriert auf die anderen Bundesländer verteilt. Meist setzte man dabei die Deutsche Bahn ein. Nicht selten fuhr ein Zug mit ca. 1.000 unregistrierten Flüchtlingen in Bayern los und kam nach sechs bis acht Stunden mit nur noch 200 bis 300 Personen an seinem Bestimmungsort in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder anderswo an. Was war geschehen? Dort, wo Flüchtlinge – alle ohne Pass, aber dafür bestens mit Smartphones vernetzt – Verwandte wähnten, zogen sie kurzerhand die Notbremse und verließen den Zug. Auf manchen Fahrten wiederholte sich dieses Procedere nicht selten 10 bis 20 Mal. Wo diese Personen verblieben sind, weiß man vielfach bis heute nicht. Schätzungen zufolge fehlen uns immer noch 100.000 bis 200.000 illegale Migranten, von denen wir nicht wissen, wo sie sich in Deutschland aufhalten.
Erst säuft das BAMF ab – dann die Verwaltungsgerichte
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) soff angesichts der Personen- und Verfahrensmassen in den folgenden Monaten geradezu ab. Der zuständige Präsident wurde abgelöst, aber das eigentliche Problem der Überlastung auch durch neue Mitarbeiter nicht gelöst: Auch jetzt noch türmen sich hunderttausende Verfahren bei der Behörde – und es kommen täglich neue hinzu. Allein 2016 wurden ca. 300.000 Neuanträge gestellt. Aber das BAMF war nur die erste Institution, die buchstäblich überrollt wurde.
Weil das BAMF mit der schieren Masse an Verfahren, die durch die Grenzöffnung ausgelöst worden waren, zeitgerecht nicht mehr fertig wurde, folgten bei den Verwaltungsgerichten in Deutschland zigtausende Untätigkeitsklagen von Syrern, die vom BAMF weder registriert noch angehört worden waren – ein exorbitant hoher, an sich völlig überflüssiger Arbeitsaufwand bei den Verwaltungsgerichten. Die Untätigkeit war ja nicht gewollt oder von einer Behörde und ihren Mitarbeitern absichtsvoll in Szene gesetzt, sondern resultierte aus der hohen Zahl von Anträgen. Die Untätigkeitsklagen, die man nach der Verwaltungsgerichtsordnung normalerweise nach dreimonatiger Untätigkeit der Behörde erheben kann, führten daher auch nicht zum Erfolg. Viele Verwaltungsgerichte billigten dem BAMF angesichts der Flut von Merkel-Verfahren eine Frist von 15 – 20 Monaten (!) allein für die Registrierung und Anhörung der Schutzsuchenden zu. Trotzdem wurde der normale Gerichtsalltag allein durch die schiere Menge an Untätigkeitsklagen empfindlich getroffen, ohne dass die eigentlich relevanten Fragen (etwa, ob voller oder nur subsidiärer Schutz für syrische Flüchtlinge) zu klären war – es ging nur um die vermeintliche Untätigkeit durch faktische Überforderung. Nicht selten stauten sich die Untätigkeits-Schutzsuchenden zu 50 bis 100 Personen vor manchen Gerichten, so dass der normale Gerichtsbetrieb kaum aufrechterhalten werden konnte.
Der Verfahrensstau weitet sich auf den Alltag aus
Dass die Verfahrensdauern bei allen Behörden und den Gerichten auch in den klassischen Materien deutlich zunehmen, liegt auf der Hand. Der Verfahrenstau erfasst damit alle Bürger. Ein Staat, der so viele Migranten aufgrund von Selfys seiner Kanzlerin so schnell unterbringen muss, kann sich nicht um die Erteilung von Baugenehmigungen, Wohngeldbescheiden ganz normaler Bürger oder gar wichtige Investitionsvorhaben kümmern. Dabei haben viele richterliche Kolleginnen und Kollegen mittlerweile den Eindruck gewonnen, dass sie im Asylrecht sehr oft für den Papierkorb arbeiten: Da auch nach erfolglosem Asylverfahren kaum jemand abgeschoben wird, stellen viele Antragsteller mangels Abschiebung den x-ten Asylfolgeantrag.
So wird der Verfahrensweg durch Nicht-Abschieben erneut blockiert. Ein Kollege, der nach langen Jahren wieder einmal für das seit Jahren völlig problemlose Fluchtland Serbien eingesetzt wurde, erkannte die betreffende serbische Familie sogleich wieder. Er betreut damit die Familie trotz wiederholter Ablehnung schon „in der dritten Asylbewerber-Generation“. Eine Abschiebung sei nie erfolgt, obwohl die Familie ohne weiteres zu den unterschiedlichsten Zeitpunkten rechtlich hätte abgeschoben werden können.
Abschiebung findet in der Regel nicht statt
Woran liegt es, dass so wenig abgeschoben wird? Verantwortlich ist zunächst die jeweilige Kommune, die für die Abschiebung zuständig ist. Wer in NRW in einer rot-grünen Kommune untergebracht ist, hat gute Chancen, trotz fehlenden Bleiberechts und trotz rechtskräftiger Ablehnung seines Asylantrages nicht abgeschoben zu werden. Viele Ausländerbehörden sind personell unterbesetzt. In manchen Behörden kämpfen drei oder vier Bedienstete in Hunderten von Abschiebefällen gegen die rechtlichen Windmühlen. Ist eine Person abgeschoben, kommen drei neue hinzu. Durchschnittlich wird man pro abzuschiebendem Migranten ca. 5 „Manntage“ in der Ausländerbehörde veranschlagen müssen, d.h. EIN Mitarbeiter in der Ausländerbehörde braucht im Durchschnitt EINE Arbeitswoche, um EINEN Migranten abzuschieben.
Bei großen Familienverbänden finden sich überdies zahlreiche Möglichkeiten, eine Abschiebung zu torpedieren: Liegen die Voraussetzungen für eine Abschiebung vor, wird die Familie von der Kommune zunächst einmal über die Möglichkeiten der freiwilligen Rückkehr ins Heimatland informiert. Der kundige Asylbewerber – und das sind die meisten – weiß, dass nun bald die Abschiebung drohen könnte. Einer solchen Abschiebung kann man wirksam zum Beispiel dadurch entgehen, dass man ein Kind zu gefährlichen Abschiebe-Zeiten (meist morgens zwischen vier und sechs) bei Freunden unterbringt. Denn wenn nur ein einziges Familienmitglied fehlt, darf die Abschiebung der gesamten Familie nicht vollzogen werden. Dann müssen kostenintensive Flüge auf Kosten des Steuerzahlers storniert werden. Eine gute Möglichkeit, die Abschiebung zu vereiteln, ist auch der stationäre Aufenthalt in einem Krankenhaus, der sich mit wenig schauspielerischem Talent leicht bewerkstelligen lässt, oder eine Schwangerschaft, die nach der Entbindung nicht selten ca. zwei zusätzliche Jahre in Deutschland einbringt. Obwohl die Abschiebung im Gesetz vorgesehen ist, findet sie wegen der komplizierten Verfahren nicht statt.
Das Geheimnis der verlorenen Pässe
Vielfach scheitert die Abschiebung aber auch an fehlenden Pässen und Pass-Ersatzpapieren. Das ist der Hauptgrund, warum viele Asylbewerber ihre Pässe „verlieren“: Viele Asylbewerber werden so zu Syrern, wie dann später beim BAMF oder im gerichtlichen Verfahren durch teure Sprachgutachten nachgewiesen werden konnte. Aber auch wer aus Ländern Nordafrikas kommt, kann mit einem langen Aufenthalt in Deutschland rechnen, bis die zur Abschiebung notwendigen Ersatzpapiere vorliegen. Selbst dann ist das Katz- und Maus-Spiel noch nicht zu Ende: Weil die Asyslverfahren über drei Fachinstanzen sowie das Bundesverfassungsgericht laufen, vergehen nicht selten vier bis fünfJahre – und die Ersatzpapiere sind schon wieder abgelaufen. Wer also seinen Pass vorzeigt, ist der Dumme. Wer ihn „verliert“, kann bleiben. Illegales Verhalten wird damit belohnt, gesetzestreues Verhalten bestraft.
Daher kommen die meisten Nordafrikaner ohne Pass. Die Anerkennungsquote von Tunesiern und Marokkanern tendiert zwar gegen Null. Gleichwohl können sie mehrere Jahre hier in Deutschland bleiben, bevor viele von ihnen untertauchen.
Das Katz- und Maus-Spiel um den Pass-Ersatz
Und das geht so: Der aus Tunesien stammende Asylbewerber wird wegen der Hunderttausenden, die Frau Merkel ins Land gelassen hat, nach ein bis zwei Jahren zum BAMF vorgeladen, wo er angehört wird.
Meist wird dabei vom Asylbewerber vorgetragen, dass er mit der Familie eines Nachbarn in Streit geraten sei und die betreffende Nachbars-Familie ihn nun verfolge – ein Vorbringen, das weit und breit auch nicht im entferntesten einen Asylgrund erkennen lässt. Demzufolge lehnt das BAMF den betreffenden Asylantrag fast immer als offensichtlich unbegründet ab. Die Klage muss dann innerhalb einer Woche erhoben werden; sie hat keine aufschiebende Wirkung, d.h. der Asylbewerber kann der Abschiebung nur dann entgehen, wenn er einen Eilantrag bei Gericht stellt und das Gericht diesem Eilantrag stattgibt. Bei Migranten aus Tunesien und Marokko ist das nur sehr selten der Fall – Ablehnung und Abschiebung sollten also folgen. Das Gericht ist kraft Gesetzes überdies gehalten, innerhalb einer Woche zu entscheiden. Die gesamte gesetzliche Konzeption unseres Asylrechts ist darauf gerichtet, den offensichtlich unbegründeten Asylbewerber möglichst rasch außer Landes zu schaffen. So weit die Theorie.
Unmöglich: lange Abschiebehaft
Bislang ist es trotz vieler Verhandlungen nicht gelungen, Marokko und Tunesien zu einer schnelleren Ausstellung und Rücknahme ihrer Staatsbürger zu bewegen (wenn die betreffenden Länder ihre Leute denn überhaupt nehmen wollen; die Neigung ist nicht sehr ausgeprägt, weil es sich meist um Personen handelt, die schon in ihrem Heimatland kriminell geworden sind). Hier zeigt Berlin keine besondere Überzeugungskraft.
Gern wird daher jetzt in der Politik über die Verlängerung der Abschiebehaft gesprochen. IVerwaltungsrichter können sich nicht vorstellen, dass das etwas bringen wird. Die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an freiheitsentziehende Maßnahmen sind notwendigerweise sehr streng. Wenn jemand mehrere Jahre in Abschiebehaft verbringen soll, weil sein Land keine Passersatzpapiere ausstellt, wird das Karlsruhe sicher nicht mitmachen. Es geht ja nicht um einige Tage oder vielleicht sogar Wochen – sondern um viele Monate und mehrere Jahre.
Ob das bei sogenannten „Gefährdern“ (gegen diese Einstufung kann man sich notfalls auch gerichtlich zur Wehr setzen) anders ist, bezweifeln Sachkundige. Zum einen erscheint schon fraglich, ob die normale Ausländerbehörde in der Kommune, die den Abschiebehaftantrag stellen muss, von den Sicherheitsbehörden wie Verfassungsschutz, über den Gefährderstatus unterrichtet wird. Geheimdienste neigen zur Geheimhaltung.
Die Überlastung durch hunderte von anderweitigen Verfahren bei den wenigen Mitarbeitern der Ausländerbehörde tut ein Übriges. Des Weiteren scheuen viele Ausländerbehörden die Anordnung von Abschiebehaft aus verschiedenen Gründen: Zum einen stehen die Behördenmitarbeiter immer selbst mit einem Bein im Gefängnis, weil sie sich bei Nichtvorliegen der strengen Voraussetzungen der Abschiebehaft schnell wegen Freiheitsberaubung im Amt strafbar machen können. Und welcher Politiker stellt sich schon gern vor die Polizei oder Verwaltungs-Mitarbeiter, die arme Ausländer abschieben wollen? Zum anderen ist die Abschiebehaft für viele notleidende Kommunen schlicht zu teuer. So kostet in NRW jeder Tag Abschiebehaft 349,46 €; zwar müsste der Migrant für diese Kosten theoretisch selbst aufkommen – aber faktisch übernehmen es die Kommunen. Da kommen schnell horrende Summen zusammen, die man als arme Kommune lieber vermeidet, indem man Abzuschiebende frei herumlaufen lässt.
Letzte Instanz: Amtsarzt, Pastor und Fußballverein
Ist der Pass nicht das Problem, scheitert eine Abschiebung häufig an vorgeblichen oder wirklichen Krankheiten. Häufig findet sich in den Akten ein Attest über sogenannte posttraumatische Belastungssyndrome. Ist das Attest fundiert, so ist dagegen nichts einzuwenden. Die Asylbewerber bleiben zunächst einmal zu Recht hier. Ihr Petitum wird in einem Klageverfahren z.B. nach Einholung von Gutachten umfassend geprüft. Oft beschränkt sich das im Eilverfahren vorgelegte „Gutachten“ allerdings auch auf wenige Zeilen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht reichen und häufig nur als Gefälligkeitsgutachten eingestuft werden können. Das Gericht lehnt bei offensichtlich unbegründeten Asylanträgen den Eilantrag dann in aller Regel ab. Problematisch wird die Angelegenheit allerdings dann, wenn ein solches Gefälligkeitsattest von einem Amtsarzt (!) der Kommune ausgestellt ist, die auch die Abschiebung vollzieht, was in letzter Zeit vorzugsweise in rot-grün regierten Kommunen häufig vorkommt. Meint der Amtsarzt, dass die angeblich kranke Person erst in einem Jahr wieder dem amtsärztlichen Dienst vorgestellt werden solle, wird auch eine Entscheidung des Gerichts, dass die Abschiebung sofort vollzogen werden könne, in der Kommune meist nicht zur Abschiebung führen. Der eigene Amtsarzt ist der Kommune natürlich wichtiger als die Entscheidung eines Gerichts.
Der letzte Rettungsanker gegen eine Abschiebung ist schließlich der Pastor, die Kommunalpolitik und/oder der Fußballverein. CSU-Generalsekretär Scheuer hat es mit seinem (natürlich als rassistisch eingestuften) Hinweis auf den fußballspielenden ministrierenden Senegalesen auf den Punkt gebracht: Ein Flüchtling kann nichts Besseres tun, als sich im örtlichen Kirchenkreis oder Fußballverein zu engagieren und sich dort unentbehrlich zu machen. Sodann zählen nicht mehr Recht und Gesetz, die ein Bleiberecht eindeutig negieren, sondern nur noch der arme freundliche Ausländer, der sich so wunderbar in die Gemeinde integriert hat und allen Einwohnern und Kirchengemeindemitgliedern ans Herz gewachsen ist.
Im äußersten Notfall gewährt die Kirche auch Kirchenasyl: Der betroffene Ausländer wird im Pfarrheim untergebracht. Die Behörden kennen den Aufenthaltsort des Abzuschiebenden. Die staatlichen Sozialleistungen laufen natürlich weiter. Obwohl die wirklich guten Menschen in der betreffenden Kirchengemeinde sitzen, zahlen nicht sie für den Aufenthalt des Abzuschiebenden, sondern selbstverständlich der Steuerzahler. Aber wegen der guten Menschen in den Kirchengemeinden traut sich der Staat nicht, jemanden aus dem Kirchenasyl heraus abzuschieben. Denn der dumme Steuerzahler zahlt für so vieles, da kommt es auf die Kosten des Kirchenasyls auch nicht mehr an. Pastor und Amtsarzt vollenden, was Überforderung und Überlastung durch die Merkel-Politik sowie lange Verfahrenswege noch nicht geschafft haben:
Die Kapitulation unseres Rechtsstaats.