In Bayern kann die CSU aufatmen. Sie kann nicht aufgrund eines neuen Wahlrechts aus dem Bundestag fliegen, ebensowenig kann die Union aufgelöst werden. Das hätte gedroht, wäre die Reform der Ampelkoalition von 2023 durchgekommen. Gegen sie wurde geklagt, in dieser Woche haben Bundesverfassungsrichter die Wahlrechtsreform als teilweise verfassungswidrig verworfen. Sie muss jetzt überarbeitet werden – allerdings nur der Teil, der die fünf Prozent-Hürde betrifft. Eine erneute Klatsche für die Ampel aus Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Wahlrechtsreform in seiner Urteilsverkündung in einem entscheidenden Punkt für verfassungswidrig. Die Streichung der Grundmandatsklausel ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Ein Gespräch mit Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau – Wer ist jetzt Gewinner und wer Verlierer dieser Entscheidung? ++
Bundesverfassungsgericht rettet CSU vor Ampel-Wahlrechtsänderung – TE-Wecker am 3. August 2024
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