Entwaldungsverordnung, Lieferkettengesetz, Kunststoffverbot – dies alles gilt nicht für Windräder. Dass die entsorgt werden müssen, steht nur auf dem Papier. Für die sogenannte „Energiewende“ gelten Gesetze offenkundig nicht, die deren Entsorgung regeln. Umweltverschmutzung durch Windräder ist ebenfalls tabu; was für fast jede Toilette vorgeschrieben ist, gibt es für Windräder nicht: einen Brandschutz.
Jetzt reisen die Haupttäter der Energiewende in alle Welt, um Rohstoffe zu bekommen. Namibia ist gerade bevorzugtes Reiseziel von Baake und Kollegen; mit vollen Geldkoffern wollen sie die dortigen Behörden zum Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft überreden. Letzter Teil eines Gesprächs mit Thomas Mock; der Rechtsanwalt beschäftigt sich seit langem mit Energieversorgung und mit Emissionshandelssystems.
Hier geht es zu Teil 1 und Teil von „Der verrückteste Ablasshandel“ – Gespräche mit Thomas Mock: