Tichys Einblick
Papier: "Es geht um Verständlichkeit"

Gendersprache: Ablehnung und zunehmender Widerstand in der Bevölkerung

Trotz massiver Propagierung durch die Ideologen zieht die Bevölkerung beim Gendern nicht mit, wie Umfragen belegen. Im Gegenteil: Die Bürger haben die Gendersprache satt. Der ehemalige Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier hält eine Verpflichtung zur geschlechtergerechten Sprache für verfassungswidrig.

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Die volkspädagogisch hyperventilierenden Verfechter der „Gendersprache“ wollen es nach wie vor ignorieren: Das Sprachvolk hält mit großer Mehrheit nichts von Schreib- und Sprechweisen wie „BürgerInnen“, Schüler*innen, Arbeitnehmer_innen, Käufer:innen, Wähler/innen, Studierenden, Fußgehendenbrücke, Backendenhandwerk“. Und auch die massiven Einwände von renommierten Sprachforschern schlagen die Genderisten in den Wind.

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All die wachsenden Widerstände hindern die Gender-Ideologen jedoch nicht daran, ihren Umerziehungsdrang weiter zu verfolgen. Ihre aktivistische Gefolgschaft reicht dabei weit hinein in die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, in NGOs, in linke Parteien, linke Redaktionen, amtliche Gleichstellungsreferate, Universitätsinstitute, Kirchen, ja auch in mehr und mehr Firmen.

Trotz massiver und seit mindestens fünf Jahren impertinent betriebener Unterstützung durch all die genannten Einrichtungen und Gruppierungen aber zieht die Bevölkerung nicht mit, wie die nachfolgend referierten acht Meinungsumfragen belegen. Im Gegenteil: Das Volk hat den Gender-Unsinn satt!

Beispiel 0 – Topaktuell:
80,9 Prozent der 5004 Befragten lehnen im August 2022 die Gendersprache ab:

Beispiel 1
Im September 2017 befragte „YouGove“ im Auftrag von „dpa“ eine repräsentative Stichprobe. Auf die Frage, wie sie zur Sprache etwa mit Binnen-I oder Sternchen (Beispiel: KollegInnen, Schüler*innen) stehen, gaben 42 Prozent eine ablehnende Antwort: 19 Prozent lehnen es „voll und ganz“ ab, 23 Prozent lehnen es „eher“ ab. 14 Prozent befürworten diese Art von Formulierung „voll und ganz“, 23 Prozent befürworten sie „eher“. Vor allem Befragte zwischen 35 und 44 Jahren sind dagegen. Nur wenige benutzen außerdem im eigenen Schriftverkehr bewusst geschlechtsneutrale Wörter wie etwa Studierende statt Studenten.

Beispiel 2
Das Berliner Unternehmen „Civey“ führte Anfang 2019 in Hannover für „t-online“ eine Online-Umfrage mit rund 5000 bevölkerungsrepräsentativ ausgewählten Personen durch. Anlass war die Entscheidung der Stadtverwaltung Hannover, das Gender-Sternchen einzuführen. Ergebnis: 67 Prozent halten das für keine gute Maßnahme. Dafür sind 22 Prozent (unter Frauen sind es 25 Prozent, unter den linken Parteien SPD, LINKE, Grüne ist es rund ein Drittel).

Beispiel 3
Im Auftrag des „Vereins Deutsche Sprache“ (VDS) befragte „INSA“ Anfang 2019 rund 1000 zufällig ausgewählten Personen. Die Frage lautete: „Wie wichtig oder unwichtig ist Ihrer Meinung nach gendergerechte Sprache für die Gleichstellung der Frau in Deutschland?“ Ergebnis: 60 Prozent sagen, das sei: sehr unwichtig oder eher unwichtig, 28 Prozent sind dafür. Insgesamt fanden 87 Prozent, dass gendergerechte Sprache zu viel diskutiert werde. Die Angaben waren über alle Geschlechter, Bildungsgrade und Bundesländer hinweg ähnlich. 80 Prozent nutzten privat keine gendergerechte Sprache, 75 Prozent auch nicht beruflich.

Beispiele 4 und 5
Im Auftrag der „Welt am Sonntag“ führte Infratest-dimap im Mai 2020 und im Mai 2021 Umfragen durch. Mit 1198 Personen wurden 781 Telefon- und 417 Online-Interviews geführt. Die Frage lautete: „Wie stehen Sie zur Nutzung einer solchen Gendersprache in Presse, Radio und Fernsehen sowie bei öffentlichen Anlässen?“ Dazu wurden zwei Beispiele genannt: die Form mit Binnen-I („WählerInnen“) mit „Glottisschlag“ vor dem großen „i“ als Alternative zur Beidnennung (Wählerinnen und Wähler) sowie als neutrale Form das substantivierte Partizip Präsens („Zuhörende“) als Alternative zum generischen Maskulinum („Bürger“). Ergebnisse 2021 versus 2020:

Infratest Dimap fasste die Ergebnisse wie folgt zusammen: „Die zunehmende Präsenz einer gendergerechten Sprache in Medien und Öffentlichkeit hat deren Akzeptanz nicht gesteigert. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Ablehnung gestiegen.“

Beispiel 6
Das ZDF-Politbarometer befragte Mitte 2021 für „ZDF heute“ 1224 zufällig ausgewählte Wahlberechtigte telefonisch.

(Da das Ergebnis nicht in die Sprachpolitik des ZDF passt, verschwand es weitgehend aus den ZDF-Nachrichten.)

Beispiel 7
Im Auftrag des Privatsenders „Antenne Bayern“ stellte das Marktforschungsinstitut „Kantar“ Mitte 2021 unter 1000 Leuten die Frage: „Findet ihr ‚gendern‘ im Sprachgebrauch gut?“ Ergebnis: 73,3 Prozent meinen, gendern ist im Sprachgebrauch unnötig; 19,2 Prozent finden genderneutrale Sprache gut (28,6 Prozent im Alter bis 29 Jahre).

Hans-Jürgen Papier: Es geht um Verständlichkeit

Laut einem Gutachten des vormaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier setzt das Grundgesetz der geschlechtergerechten Sprache Grenzen.

Der emeritierte Hochschulprofessor geht in einem Welt am Sonntag vorliegenden Gutachten im Auftrag der „Theo-Münch-Stiftung für die Deutsche Sprache“ der Frage nach, welche verfassungsrechtlichen Pflichten sich aus dem Grundgesetz für das Gendern ergeben. Die zentrale Erkenntnis der 20-seitigen Ausarbeitung lautet, dass eine staatliche Normierung der Sprache zur verbindlichen Verwendung durch alle Bürger im privaten und gesellschaftlichen Bereich ein unverhältnismäßiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und „damit verfassungsrechtlich unzulässig“ sei. Gleiches gelte für die Schulen.

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Für den Bereich der Rechts- und Amtssprache führt Papier aus: Der Gebrauch des generischen Maskulinums etwa im Grundgesetz bringe „keine Geringschätzung gegenüber Personen zum Ausdruck, deren natürliches Geschlecht nicht männlich ist“. Der „Bundeskanzler“ der Verfassung sei nicht zwangsläufig ein Mann, sondern „ein fiktiv juristisch abstraktes Subjekt“, um die Rechtsanwendung zu vereinfachen.

Papier weiter: Gendergerechte Sprache könne durch eine „zu stark ausdifferenzierende Konkretisierung auf alle erdenklichen Fälle sowie eine Insidersprache mit langen Wortkombinationen und oft nur bestimmten Kreisen verständlichen Wendungen wie zum Beispiel LGBTQIA*“ gar die primäre Funktion von Sprache einbüßen, also die Kommunikation erschweren. Ein Verstoß gegen das Gleichberechtigungsgebot und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Grundgesetzes sei das generische Maskulinum jedenfalls nicht.

Kurz: Eine staatliche Regelung, die verpflichtend eine geschlechtergerechte Sprache für den individuellen Gebrauch der Bürger anordne, stehe nicht im Verhältnis zum Zweck der Erhöhung des Geschlechterbewusstseins – und sei deshalb verfassungsrechtlich unzulässig.


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