Tichys Einblick
Täter Illegal & polizeibekannt

Würzburg: Eklatantes, mehrfaches Staatsversagen hat diese Bluttat möglich gemacht

Über die Motive des somalischen Messermörders von Würzburg wird noch spekuliert. Es dürfte wohl ein Cocktail aus Islamismus und Psychose gewesen sein. Eins ist aber klar: Der Staat hätte diese Tat an drei Stellen verhindern können. Nein: müssen.

IMAGO / 7aktuell

Am späten Freitagnachmittag kam es in Würzburg zu einer schrecklichen Bluttat, bei der drei Menschen getötet und fünf schwer verletzt wurden – zwei von ihnen bangen im Krankenhaus noch immer um ihr Leben. Die Tat macht nicht nur völlig fassungslos, sie weckt auch düstere Erinnerungen. Schon 2016 hatte ein 17-jähriger Afghane in Würzburg ein Blutbad angerichtet, als er in einer Bahn wahllos mit einer Axt auf vier Menschen eingeschlagen hatte. Wie damals fragt man sich auch heute wieder, wie so etwas in Deutschland nur passieren kann. Die Antwort ist so bitter wie eindeutig: Es handelt sich um Staatsversagen, und zwar auf allen Ebenen.

Bluttat in Würzburg
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Nach SüZ-Informationen handelt es sich bei dem Täter um den 24-jährigen Jibril A., der 1997 in Mogadischu geboren wurde und 2015 im Rahmen der Flüchtlingskrise aus Somalia nach Deutschland eingereist ist. Laut Focus lebte er zunächst in Sachsen und zog dann 2019 nach Würzburg. Berichten zufolge wurde sein Asylantrag zwar abgelehnt, der junge Mann aber trotzdem nicht abgeschoben – er steht unter subsidiären Schutz. Das heißt, dass ihm zwar weder der Flüchtlingsschutz noch eine Asylberechtigung zusteht, bei der Rückkehr ins Herkunftsland aber trotzdem ein ernsthafter Schaden drohen könnte. Inwiefern dem jungen Mann dieser Schutz tatsächlich zusteht, ist aufgrund der wenigen Informationen schwer zu beurteilen. Sollte bei ihm keine explizite individuelle Bedrohungslage vorliegen, ist das aber zumindest fraglich. Aus dem Jahr 2020 gibt es ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in einem relativ ähnlichen Fall einer 23-jährigen Frau aus Mogadischu, deren Schutz-Begehren eindeutig abgelehnt wurde. Die schlechte Sicherheitslage und die humanitären Bedingungen allein reichen demnach nicht aus, um in Deutschland bleiben zu können.

Davon ganz abgesehen, war der Mann wohl schon seit längerem wegen Gewalt-Delikten bei der Polizei bekannt – genau genommen sei er wegen Messer-Delikten auffällig geworden. Erst im Januar diesen Jahres soll ihm nach Spiegel-Informationen „wegen Bedrohung“ ein Messer von der Polizei abgenommen worden sein. Auch hier stellt sich die Frage, warum ein Asylsuchender bzw. Schutzberechtigter bei solchen Vergehen nicht abgeschoben wurde, weil er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt oder warum er nicht wenigstens von der Polizei beobachtet oder als eine Art „Gefährder“ geführt wird.

Die Hintergründe der Tat und ob der Mann nicht tatsächlich ein – wenn auch nicht bei den deutschen Terrorbekämpfern bekannter – Gefährder im Sinne eines islamistischen Fanatikers war, bleiben noch unklar. Ein immerhin vordergründig islamistisches Motiv liegt aber nahe. Laut SüZ soll der Täter bei seiner Vernehmung Aussagen gemacht haben, „die auf religiösen Fanatismus schließen lasse[n]“. Hinweise auf Kontakte zu „militanten Salafisten“ gebe es bisher aber nicht. Der Mann soll laut Innenminister Hermann (CSU) nach Zeugenaussagen während der Tat „Alluha Akbar“ (übersetzt: Gott ist groß) gerufen haben. Dazu passt auch, dass er laut Spiegel nach seiner Festnahme gesagt haben soll, mit der Tat seinen „Dschihad“ verwirklicht zu haben. Im Obdachlosenheim, in dem der Täter wohnte, wurden mittlerweile IS-Propagandamaterialien gefunden, das berichtet die Bild-Zeitung.

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Er soll auch erst wenige Tage zuvor zwangsweise in eine Psychiatrie aufgenommen worden sein. Eine Zwangseinweisung wird in Deutschland aber nur in wirklich schweren Fällen, bei sogenannter akuter Eigen- und Fremdgefährdung, angeordnet. Man stellt sich also die Frage, warum dieser Mann, der offensichtlich immer noch akut fremdgefährdend war, nicht weiter in der Psychiatrie behandelt wurde. Und selbst wenn er aus der Einrichtung geflüchtet ist, was leider viel viel häufiger passiert, als man glauben möchte, hätte es zumindest eine Fahndung bei der Polizei geben müssen – davon ist zumindest bis dato aber nichts bekannt.

Dass der junge Somalier in einem Geschäft und auf offener Straße drei Menschen töten und zahlreiche weitere verletzten konnte – darunter hauptsächlich Frauen und auch ein kleines Kind – ist die schreckliche Folge dreifachen Staatsversagens. Dass der Mann 2015 überhaupt einreisen und dann auch noch bleiben konnte, ist höchst fragwürdig. Dann wurde er wegen gewalttätiger Delikte mit Waffennutzung auch noch bei der Polizei auffällig und trotzdem wurden keine weiteren Maßnahmen in die Wege geleitet. Und dann wird dieser psychisch kranke Mann auch noch aus der Psychiatrie entlassen, obwohl er offensichtlich immer noch ein enormes Bedrohungspotential aufweist, wahrscheinlich hoch psychotisch ist. Hätte der Staat bzw. seine Vertreter auch nur in einem dieser Bereiche gehandelt und durchgegriffen, könnten die drei Opfer aus Würzburg vermutlich noch leben.

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