In dem Doku-Drama „Stunden der Entscheidung“, das am 4. September im ZDF lief, setzt Regisseur Christian Twente von vorn herein einen Rahmen: Er erzählt den 4. September 2015 nach – hauptsächlich als Drama zwischen Kanzlerin Angela Merkel, dem österreichischen Kanzler Werner Faymann und dem ungarischen Premier Viktor Orban. Die Sympathie ist ziemlich klar verteilt. Das, wie es heute heißt, Narrativ lautet kurz zusammengefasst so: Merkel entschied an diesem Tag binnen Stunden unter Druck, improvisiert und aus humanitären Gründen, das Dublin-Verfahren aufzugeben. Asylbewerber sollten nicht mehr in dem EU-Land registriert und festgehalten werden, das sie als erstes betraten, sondern direkt nach Deutschland durchlaufen können. Was dann, 2015 und 2016, bekanntlich fast zwei Millionen Migranten taten.
In dem Film trifft die Nachricht, dass am Budapester Bahnhof tausende Migranten auf die Weiterfahrt nach Deutschland warten, auf eine praktisch unvorbereitete Merkel. In der nachgespielten Morgenlage referiert eine Merkel-Assistentin: „Wir fliegen nach München, von dort mit der Limousine zu einer MINT-Schule nach Buch am Erlbach, dann zur TU-Garching, Besuch eines Start-up-Unternehmens, danach fliegen wir nach NRW, erst Oberbürgermeisterwahlkampf in Essen, danach mit dem Helikopter nach Köln, dort halten Sie ihre Rede auf der 70-Jahre-Feier der Landes-CDU, das geht bis circa acht, dann zurück nach Berlin – und es ist Feierabend.“
An diesem Routinetag setzt Österreichs Kanzler Faymann in dem ZDF-Drama mit einem Anruf die offenbar ahnungslose Merkel darüber ins Bild, was im Wortsinn auf Deutschland zukommt. Und erst dann, am Abend, brechen die eigentlichen „Stunden der Entscheidung“ an.
Die Grenzöffnung für eigentlich nicht Einreiseberechtigte – beziehungsweise die „Nichtgrenzschließung“, wie Merkel-Verteidiger sagen – fand allerdings gar nicht am 4. September abends in einigen hektischen Stunden statt. Sondern in mehreren Stufen und in einer erstaunlich engen Kooperation zwischen Bürokratie, NGOs und Medien schon seit dem 20. August 2015.
An diesem Tag verschickte das Präsidentenbüro des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) folgende hausinterne Mitteilung von BAMF-Chef Manfred Schmidt:
„Herr Präsident hat entschieden, dass ab sofort keine Übernahmeersuche für syrische Antragsteller mehr gestellt werden. Dublin wird faktisch für Syrer ausgesetzt. Die faktische Aussetzung von Dublin für Antragsteller aus Syrien wird nicht öffentlich kommuniziert.“
Dem folgte unmittelbar ein Erlass heraus, der nichts weniger bedeutete als die einseitige Beendigung des Dublin-Verfahrens durch Deutschland – zunächst nur für Personen, die angaben, Syrer zu sein.
Der Erlass listete detailliert auf, wie die bisherigen Regeln auszusetzen und zu umgehen waren. Bis zu diesem Zeitpunkt mussten – siehe oben – Asylbewerber, die an der Grenze erschienen, in das EU-Land zurückgeschickt werden, das sie als erstes betreten hatten; das BAMF musste in jedem dieser Fälle ein „Übernahmeersuchen“ (ÜE) an den Mitgliedsstaat stellen. Nach dem Dublin-Schlüssel waren die Asylbewerber dann auf die einzelnen Länder zu verteilen. Ab 21. August 2015 galt das nicht mehr:
„/Syrien/2015 Verfahrensregelung zur Aussetzung des Dublinverfahrens für syrische Staatsangehörige“, hieß es in dem Behördenschreiben: Bei „persönlicher Asylantragsstellung in der Außenstelle oder wirksame schriftliche Antragstellung beim Bundesamt, evtl. Dublinverfahren“ sollte nun so verfahren werden: „Keine Einleitung des Dublinverfahrens, Fragebogen Teil 1 und 2 müssen nicht abgefragt bzw. versandt werden. Es ist das nationale Asylverfahren durchzuführen.“
Falls „Dublinverfahren nach Antragstellung bereits eingeleitet, noch kein ÜE gestellt“, dann sollte ab sofort gelten: „Kein ÜE stellen, Frist zum Stellen eines ÜE ( 2 oder 3 Monate) auslaufen lassen. Es ist danach das nationale Asylverfahren durchzuführen.“
Und weiter:
„Dublinverfahren, ÜE gestellt, noch keine Antwort aus dem MS (Mitgliedstaat) Antwort MS abwarten. Bei (fiktiver) Zustimmung des MS: Abbruch Dublinverfahren; Syrien-Fragebogen versenden trotz laufender Überstellungsfrist. Ablauf der Überstellungsfrist (sechs Monate) abwarten. Danach Entscheidung im nationalen Verfahren. Bei Ablehnung durch MS wird das Dublinverfahren abgebrochen, keine Remonstration, Entscheidung im nationalen Verfahren.“
Dort, wo der Bescheid zur Rücküberstellung schon vorlag, verfügte der Erlass: „Keine Bescheidzustellung, Abbruch Dublinverfahren, Entscheidungssachstände stornieren, Überstellungsfrist auslaufen lassen; danach im nationalen Verfahren entscheiden.“ Und: „Dublinbescheid ist bereits zugestellt, noch kein Gerichtsverfahren anhängig bzw. Abschiebungsanordnung ist vollziehbar“ – in diesen Fällen „Abbruch des Dublinverfahrens“.
Vor allem die Anordnung „keine Remonstration“ war bemerkenswert. Zur Erklärung: Wenn Beamte in Deutschland eine Entscheidung für rechtswidrig halten, haben sie die Pflicht, ihre Vorgesetzten darauf hinzuweisen – Fachausdruck: remonstrieren. Wird ihre Remonstration zweimal von Vorgesetzten zurückgewiesen, ist der Beamte frei von eventuellen Vorwürfen, an einem Rechtsbruch mitgewirkt zu haben. Dass eine beamtenrechtliche Verpflichtung praktisch aufgehoben wurde, machte den BAMF-Erlass zusätzlich zu einem juristisch fragwürdigen Dokument. Vor allem aber lag seine Brisanz darin, dass eine nachgeordnete Bundesbehörde ein internationales Abkommen für hinfällig erklärte – ohne politische Debatte in Deutschland, und ohne Konsultation mit den Nachbarn.
BAMF-Präsident Schmidt bat die Empfänger in seinem Amt darum, die Verfügung vertraulich zu behandeln. Geheim blieb sie allerdings nur wenige Tage. Am 24. August gab die Flüchtlingshilfe-NGO ECRE (European Council of Refugees and Exiles) in einer englischsprachigen Pressemitteilung bekannt, dass sich die deutsche Migrationspolitik grundlegend geändert hatte. Im Anhang sendete sie ein Original des BAMF-Erlasses, den sie offenbar aus der Behörde bekommen hatte.
Praktisch zeitgleich – am 24. August 2015 um 13.30 – gab das BAMF per Twitter offiziell bekannt, was Tage vorher schon beschlossen wurde:
Am gleichen Tag berichteten mehrere Medien, unter anderem der „Tagesspiegel“, sehr detailliert über die „Wende in der Asylpolitik“.
Screenprint: Tagesspiegel
Am 28. August antwortete das BAMF per Twitter auf die Anfrage, wie denn syrische Kriegsflüchtlinge überhaupt von anderen Migranten unterschieden werden sollten:
— BAMF (@BAMF_Dialog) August 28, 2015