Tichys Einblick
In Hessen ist Wahlkampf

Faeser redet von „Clans“ kollektiv abschieben

Bei der Faeser-Fanfare von Clans ausweisen handelt es sich um nichts anderes als bei ihrem sonstigen Gerede von Ausweisung und Abschiebung. Alles, was sie jetzt als Wahlkampf-Töne von sich gibt, ist nach Gesetzeslage längst möglich, wird aber genau von solchen Leuten wie ihr verhindert und deshalb von den Behörden nicht durchgeführt.

dts

Natürlich ist es nur hohle Wahlkampf-Luft, wenn die Aspirantin auf das Amt des Ministerpräsidenten von Hessen, Nancy Faeser (SPD), in ihrer Gestalt als Bundesinnenministerin verkünden lässt, Angehörige von kriminellen „Clans“ auch dann abschieben zu wollen, wenn diese keine Straftaten begangen haben.

Solche Art von Sippenhaft als Vorschlag einer SPD-Politikerin hat schon etwas Selbstkarikierendes, da bin ich mal neugierig, wo die fällige entrüstete Kritik von denen bleibt, die sich für „Links“ halten oder als „rechtsstaatsbewusst“ ausgeben.

Eine entsprechende Regelung findet sich in dem „Diskussionsentwurf zur Verbesserung der Rückführung“, den Faesers Ministerium am vergangenen Donnerstag veröffentlicht hat. „Unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung“, so heißt es dort, sollten „Angehörige von Gemeinschaften der Organisierten Kriminalität“ ihr Aufenthaltsrecht verlieren.

Ziel der vorgeschlagenen Änderung sei es, „Angehörige sogenannter Clan-Strukturen künftig leichter abschieben zu können“, bestätigte eine Sprecherin des Ministeriums auf Nachfrage der „Süddeutschen Zeitung“ (Montagsausgabe). Bislang existiert eine ähnlich pauschalisierende Regelung im Ausländerrecht lediglich für den Bereich der Terrorismusbekämpfung. Die trifft zum Beispiel Ausländer, die einem Moscheeverein angehören, der an eine terroristische Gruppe gespendet hat.
Sie sind selbst dann auszuweisen, wenn sie nicht selbst gegen Gesetze verstoßen haben. So steht es im Aufenthaltsgesetz im Paragrafen 54, Absatz 1, Nummer 2. Diese Regelung soll nun ausgeweitet werden, so der „Diskussionsentwurf“ aus Faesers Haus. Dieselbe Härte soll dann auch für Personen gelten, die einer sogenannten Clan-Struktur angehören, wie auch immer das dann definiert und gerichtlich geprüft werden soll.

Wie eingangs gesagt handelt es sich bei dieser Faeser-Fanfare um nichts anderes als bei ihrem auch sonst wiederholten Gerede von Ausweisung und Abschiebung. Tatasache ist, dass alles, was sie jetzt als Wahlkampf-Töne von sich gibt, nach der papierenen Gesetzeslage längst möglich ist, aber genau von solchen Leuten wie ihr verhindert und deshalb von den Behörden nicht durchgeführt wird.

Anzeige
Die mobile Version verlassen