Ausgerechnet in dem von der stets hochmoralisierenden „Grünen“ Annalena Baerbock geleiteten Auswärtigen Amt (AA) häufen sich Ungereimtheiten. TE hatte über die äußerst fragwürdige, ja rechtswidrige Praxis bei der Vergabe von Visa für Afghanen mittels gefälschter Pässe und dadurch ausgelöst staatsanwaltschaftliche Ermittlungen aktuell und regelmäßig berichtet. Siehe unter anderem hier.
Nun kommt durch Recherchen von „Business Insider (BI)“ ans Licht: Die Frau eines für Visumrecht zuständigen, hochrangigen AA-Beamten vertritt als Rechtsanwältin Afghanen, die an der Botschaft in Islamabad (Pakistan) Visa beantragen. Zudem erhielt die Frau ohne offizielle Ausschreibung Aufträge vom AA. So erstellte sie etwa ein Rechtsgutachten und gab Online-Kurse für Botschaftsmitarbeiter, die Visa-Entscheidungen treffen.
Das AA tut indes so, also habe das mit dem AA nichts zu tun. Die Kurse werden nämlich vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) organisiert. Die 2021 errichtete Behörde gehört allerdings in den Geschäfts- und Verantwortungsbereich Bereich des AA (siehe hier und hier).
Ein bestens vernetztes Paar
TE-Recherchen zufolge handelt es sich bei dem Paar um den AA-Beamten Frederik Hanke und um die Anwältin Farzana Soleimankehl-Hanke. Frederik Hanke war bis mindestens Mitte 2022 als stellvertretender Leiter des Referats 508 für „Ausländer- und Visumrecht, langfristige Aufenthalte, migrationspolitische Grundsatzfragen“ im AA tätig. Er gilt als Strippenzieher. Mittlerweile ist er im Arbeitsstab des derzeit ausgesetzten „Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan“ tätig.
Das Ehepaar ist also in Sachen Visa bestens aufgestellt. So weit, so gut! Der Hammer ist: Seine Ehefrau ist als Rechtsanwältin auf Ausländerrecht und internationales Familienrecht spezialisiert. In dieser Funktion vertritt sie eben auch afghanische Mandanten, die an der deutschen Botschaft in Islamabad Visa beantragt haben. In diesem Rahmen stellt sie Anfragen – etwa nach einem „Sondertermin“ für ihre Mandanten. Ihre Arbeit überschneidet sich also ganz offensichtlich mit dem Aufgabenbereich ihres Mannes.
Gottlob gibt es im AA und in der deutschen Botschaft in Islamabad aber offenbar noch seriöse Leute. Denn intern wurde bereits Ende 2021 gegen solche Interessenkollisionen Kritik laut, so dass das AA den Fall „prüfte“. Das AA will aber bis heute keinen Interessenkonflikt sehen.
Im Jahr 2023 hatten Botschaftsmitarbeiter bemängelt, dass die Anwältin durch ihren Mann potenziell die Möglichkeit haben könnte, Einblicke ins interne AA-Datensystem und vertrauliche Informationen über ihre Fälle zu erlangen. AA-Mitarbeiter äußerten zudem den Verdacht, dass Afghanen das Aufnahmeverfahren als „Fast-Track“ missbrauchen könnten, um schneller und kostengünstiger nach Deutschland einreisen zu können. Trotzdem schrieb der damals noch stellvertretende Referatsleiter in einer internen E-Mail an die Visa-Stelle in Islamabad, sie solle die Visa für das humanitäre Aufnahmeverfahren (§ 22 S. 2) grundsätzlich priorisieren – was in der Botschaft Verstimmung ausgelöst haben soll. Die E-Mail liegt Business Insider vor. Folgen? Keine!
Die Anwältin berät aber nicht nur Mandanten, die im Ernstfall gegen Visumentscheidungen des Auswärtigen Amtes klagen könnten. Sondern auch Botschaftsmitarbeiter, die solche Visa-Entscheidungen treffen. In der Vergangenheit hat sie ohne offizielle Ausschreibung Aufträge vom AA erhalten. So hat sie etwa ein Gutachten zum afghanischen Eherecht erstellt und noch im April 2024 als Referentin Online-Schulungen für Botschaftsmitarbeiter gegeben. Laut AA sei eine Ausschreibung wegen der „unbestrittenen Expertise“ der Anwältin „entbehrlich“ gewesen.
All dies war – ohne Namensnennung des Paares – weitestgehend bereits aufgrund einer Parlamentarischen Anfrage der AfD vom 17. August 2023 bekannt. Der Name des Antragstellers dürfte aber der Grund sein, warum dieses schräge Vettern/Ehepaar-Spiel über Bande nicht öffentlich und auch vom ÖRR nicht aufgegriffen wurde. Wie die Öffentlich-Rechtlichen ja überhaupt nichts über den Visa-Skandal im Hause Baerbock berichteten.