Die Bundesschiedskommission der SPD wies am 31. Juli 2020 meine Berufung gegen die Entscheidung der Landesschiedskommission zurück. Damit bin ich nicht mehr Mitglied der SPD.
Die schriftliche Urteilsbegründung ging mir am 15. September zu. In dem 40-seitigen Text wird als der maßgebliche Ausschlussgrund der Inhalt meines im August 2018 veröffentlichten islamkritischen Buches Feindliche Übernahme. Wie der Islam den Fortschritt behindert und die Gesellschaft bedroht benannt. Ergänzender Ausschlussgrund ist der Umstand, dass ich im Rahmen meiner rd. 60 Lesungen zu dem Buch am 14. März 2019 auch eine Lesung in der Liberalen Akademie in Wien (einer Fortbildungseinrichtung der FPÖ) abhielt.
Die Schiedskommission gesteht zwar zu, dass im Verlauf des Verfahrens dem Buch keinerlei „Faktenfehler“ nachgewiesen werden konnten. Sie hält dies aber nicht für „entscheidungsrelevant“, da es „maßgeblich“ darauf ankomme, „dass eine erhebliche inhaltlich-programmatische Differenz zwischen den Grundsätzen der SPD und den öffentlichkeitswirksamen Forderungen des Antragsgegners als Parteimitglied festgestellt werden kann.“ (S. 31 f.)
Zum Rassismusvorwurf äußert sich die Schiedskommission nicht, „da es letztlich nicht entscheidend ist, ob die Äußerungen des Antragsgegners in Feindliche Übernahme als rassistische Äußerungen zu qualifizieren sind oder nicht.“
Zum Inhalt des Buches hält die Schiedskommission sieben Vorwürfe für ausschlussrelevant:
1. Die Äußerungen und Forderungen in dem Buch stünden „mit den Grundsätzen der Sozialdemokratischen Partei so erheblich in Differenz, dass sie zum Schutz des Ansehens und der Glaubwürdigkeit der SPD die dauerhafte Trennung von dem Antragsgegner rechtfertigen.“ Das gelte „vor allem im Bereich der Flüchtlings- und Migrationspolitik“. (S.26)
2. Der Vorschlag, bei der Steuerung von Einwanderung auch die kulturelle Kompatibilität zu berücksichtigen und die künftige Einwanderung religiöser Muslime gezielt zu begrenzen, sei eine unzulässige Diskriminierung von Muslimen bei der Einwanderung“. (S.27)
3. Der Vorschlag, im Rahmen einer Reform des Asyl- und Aufenthaltsrechts Asylverfahren aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu nehmen, verstoße „gegen die rechtsstaatliche Tradition der Sozialdemokratie“. (S. 28)
4. Der Vorschlag, die Genfer Flüchtlingskonvention zu ändern und Flüchtlinge anderer Kontinente nahe ihrer Heimat zu betreuen, verstoße gegen das Grundsatzprogramm der SPD, soweit es sich bei den Flüchtlingen um politisch Verfolgte handelt. (S. 28)
5. Der Vorschlag, illegal Eingereiste ohne Aufenthaltsstatus notfalls auch unter militärischem Schutz in ihre Herkunftsländer zurückzubringen, verstoße gegen die
Aussage des SPD-Grundsatzprogramms „Der Einsatz militärischer Mittel bleibt für uns Ultima Ratio“. (S. 28 f.)
6. Die Forderung, bei der Steuerung von Einwanderung die wirtschaftliche Nützlichkeit der Migranten zu berücksichtigen, sei eine Diskriminierung und verstoße gegen das Gebot der Menschenwürde.“ (S. 29 f.)
7. Obwohl die Schiedskommission die von mir umfangreich angeführten Fakten nicht bestreitet, ist sie der Meinung, „dass die Äußerungen des Antragsgegners über Muslime dem Menschenbild und den Grundsätzen der SPD widersprechen“. (S.31)
Nach meinem Verständnis kann Politik, aber auch das gesamte auf die Wirklichkeit gerichtete menschliche Handeln, nur dann erfolgreich sein, wenn man sich dabei auf die Tatsachen und Zusammenhänge der uns umgebenden Realität bezieht. Über Fakten, Ursachen und kausale Zusammenhänge kann man sich streiten. Wer sie bei seinen Entscheidungen ausblendet oder sie tabuisiert, weil sie ihm nicht gefallen, wird in Schwierigkeiten kommen und gerät in Gefahr, an der Realität zu scheitern. Das gilt im Privatleben, in der Wirtschaft und in der Politik.
Meine Entfernung aus der SPD rettet die Partei nicht vor der Wirklichkeit und schafft keine einzige der von mir in Feindliche Übernahme beschriebenen Tatsachen und Zusammenhänge aus der Welt. Man wird sehen, auf welche (Ab)Wege das Prinzip der geschlossenen Augen diese einst große Partei noch führen wird.