Jedermann weiß, was ein Maulheld ist. Der Online-Duden definiert den Begriff nicht genau, sondern nennt anstelle einer Definition mehrere Synonyme: Angeber/Angeberin, Aufschneider/Aufschneiderin, Prahler/Prahlerin, Protz (ohne weibliche Form!), Sprücheklopfer/Sprücheklopferin, Wichtigtuer/Wichtigtuerin. Wer es jetzt noch nicht weiß, was ein Maulheld ist, für den sei ein weiteres Synonym angefügt: viele politische Größen. Denn schließlich gilt ja seit Jahrzehnten: „Was schert mich mein Law-and-order-Geschwätz von gestern!“ Zum Beispiel, wenn es um islamistische Gefährder und um ebensolche Straftäter geht.
Siehe an vorderster Stelle den vormaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten und späteren Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) sowie den aktuell regierenden Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Maulhelden dürfen wir sie wohl nicht nennen, denn das wäre laut Faeser und Haldenwang eine „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Also verzichten wir auf das Wort „Maulheld“, aber lassen all die vom Duden genannten Synonyme mitschwingen.
Olaf Scholz will in eineinviertel Jahren ebenfalls (wieder) Bundeskanzler werden. Deshalb legt er sich, wo die Sicherheitslage durch islamistische Umtriebe immer wackeliger wird, ins Zeug: kernig verbal fürs ARD/ZDF-und-Co-Schaufenster. Den offenbar islamistisch motivierten Mord an einem Mannheimer Polizisten vom 31. Mai nimmt er zum Anlass, Sätze zu sagen, die er vermutlich nach der Wahl zum EU-Parlament vom 9. Juni nicht mehr sagen wird. Tatsächlich hat Scholz am 6. Juni, um 9.20 Uhr im Bundestag mit Blick auf Schwerstkriminelle aus Afghanistan und Syrien kundgetan: „Solche Straftäter gehören abgeschoben – auch wenn sie aus Syrien und Afghanistan stammen.“
Aber dann folgt der wohl entscheidende Scholz-Satz: Das Bundesinnenministerium arbeite daran, das zu ermöglichen. Womit bei der bekannten Arbeitsverweigerung der Bundesinnenministerin Faeser in dieser Angelegenheit klar ist: Die Scholz-Sprüche sind jetzt schon einer Beerdigung dritter Klasse zugeführt. Faeser wird diese Beerdigung zusammen mit Außenministerin Baerbock (Grüne) schon hinkriegen. Schließlich wusste die „Völkerrechtlerin“ Baerbock ja bereits einzuwerfen, Abschiebungen nach Afghanistan seien „alles andere als trivial, denn um zentrale rechtsstaatliche und vor allem Sicherheitsfragen kommt man dabei nicht herum“. Wieder mal ein Spiel mit gezinkten Karten?
CDU/CSU-Antrag zur Bekämpfung des politischen Islam abgeschmettert
„Ampel“-Business-as-usual eben: Denn just am gleichen Tag, am 6. Juni, kommt im Bundestag ein Antrag der CDU/CSU zur Abstimmung. Er ist überschrieben mit: „Den politischen Islam als Gefahr für unsere freiheitliche Demokratie jetzt wirksam bekämpfen“.
Die größte Oppositionspartei erinnert einleitend unter anderem daran, dass es im Jahr 2023 nur acht Abschiebungen von islamistischen Gefährdern gegeben habe. Vor allem aber enthält der CDU/CSU-Antrag 14 Forderungen und zahlreiche Detailforderungen. Zum Beispiel verlangt die CDU/CSU-Fraktion von der Ampel-Bundesregierung ein Gesetz, wonach
- sich jemand strafbar macht, der öffentlich zur Abschaffung der freiheitlich demokratischen Grundordnung aufruft, zum Beispiel im Wege der Forderung eines islamistischen Gottesstaates;
- jemand, der eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt, die deutsche Staatsangehörigkeit verliert, wenn er öffentlich zur Abschaffung der freiheitlich demokratischen Grundordnung aufruft, zum Beispiel im Wege der Forderung eines islamistischen Gottesstaates;
- ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse oder eine neue Regelung zu einer zwingenden Regelausweisung eingeführt wird, wenn jemand öffentlich zur Abschaffung der freiheitlich demokratischen Grundordnung aufruft, zum Beispiel im Wege der Forderung eines islamistischen Gottesstaates;
- die Erteilung eines Aufenthaltstitels zu versagen ist, wenn jemand öffentlich zur Abschaffung der freiheitlich demokratischen Grundordnung aufruft, zum Beispiel im Wege der Forderung eines islamistischen Gottesstaates.
Außerdem fordert die CDU/CSU-Opposition einen Aktionsplan „Politischer Islamismus“, vergleichbar dem Aktionsplan „Rechtsextremismus“. Darin sollen konkrete Maßnahmen der Islamismusbekämpfung festgehalten werden; und es soll der Expertenkreis „Politischer Islamismus“ im Bundesministerium des Innern und für Heimat wieder eingesetzt werden.
Die Abstimmung ging aus, wie sie zu erwarten war. Von den 732 Abgeordneten votierten für die Empfehlung des Innenausschusses, den CDU/CSU-Antrag abzulehnen, 406 Leute (SPD, Grüne, Links-Fraktion, BSW, FDP). Gegen die Ablehnungsempfehlung votierten 241 MdBs (CDU/CSU, AfD). 84 MdBs gaben keine Stimme ab, darunter Scholz und Baerbock.
Ansonsten warten wir mal ab, ob eine ab Ende 2025 möglicherweise von der CDU/CSU geführte Bundesregierung sich ihres Antrages vom Juni 2023 erinnert. Wenn in Deutschland bis dahin nicht ohnehin französische Verhältnisse herrschen.