Angesichts der Wahlerfolge der Grünen bei den letzten Landtagswahlen und der EU-Wahl zulasten von CDU und CSU sowie der von Sebastian Kurz in Österreich geführten Koalition aus ÖVP und Grünen in Österreich, strebt CSU-Chef Markus Söder auch in Deutschland erklärtermaßen eine Koalition mit den Grünen an. Dafür hat sich inzwischen nicht nur die CDU, sondern auch die CSU vor allem in Fragen der Asyl- und Migrationspolitik und der Umwelt- und Klimapolitik zusehends an das grüne Wahlprogramm angepasst. So sollen zum einen die weitere Abwanderung grün gestimmter Wähler gestoppt und gleichzeitig die schwarz-grünen Schnittmengen für anstehende Koalitionsverhandlungen vergrößert werden.
Über die Rechtswidrigkeit und das Verbot dieses Vorgehens durch das zuständige Gericht wurde zwischenzeitlich in den Medien ausführlich berichtet. Ein Rückschlag nicht nur für Seehofer und Söder, sondern für die gesamte Union, die sich nun den gerichtlich bestätigten Vorwurf gefallen lassen muss, ihren Wahlkampf gegen eine gegnerische Partei rechts von ihr mit höchst unlauteren Mitteln zu betreiben. Das ist es jedoch nicht alleine. Laut der jüngsten „Sonntagsfrage“ von FORSA vom 10. März würde die AfD derzeit bei einer Bundestagswahl 10 Prozent und laut der INSA-Umfrage vom 08. März sogar 11,5 Prozent der Wählerstimmen erhalten. Das Kalkül, die Wähler mit Hilfe des Verfassungsschutzes von einer Wahl der AfD abzuhalten, scheint gemäß dieser Zahlen ebenso wenig aufzugehen wie alle bisherigen von der Union mitbetriebenen Ansätze in ihrem Kampf gegen die AfD. Gleichzeitig verliert die Union deutlich an Zuspruch und würde sich laut FORSA und INSA bei einer Bundestagswahl am kommenden Sonntag erneut der 30-Prozent-Marke nähern, nachdem sie kürzlich noch bei rund 37 Prozent lag.
Für eine von ihr geführte Koalition mit den Grünen wird die Union deswegen, wie schon nach der Bundestagswahl 2017, aller Voraussicht nach ab dem 26. September erneut einen weiteren Koalitionspartner benötigen. Ob sich hierfür die FDP mit ihren derzeit rund acht Prozent oder die SPD mit ihren derzeit rund sechzehn Prozent anbieten werden, wird man spätestens nach der Bundestagswahl wissen.
Die Unionsführung ist zu dieser Hilfestellung offenbar bereit, da sie nur so das Kanzleramt halten kann, nachdem sie seit der Bundestagswahl 2017 einen erheblichen Teil ihrer konservativen Wählerschaft inzwischen als „rechts“ deklariert und so einfach abgeschrieben hat. Ein für eine liberal-konservative „Volkspartei“ höchst ungewöhnlicher Akt, mit dem die Union ihre strategische Mehrheitsfähigkeit zusehends gefährdet. Möglicherweise lässt sich für sie auf diesem Weg bei der nächsten Bundestagswahl das Kanzleramt mit Hilfe der Grünen noch einmal retten; die sich anschließenden weiteren Zugeständnisse an grüne Ziele und Inhalte werden das einstige liberal-konservative Profil der Union aber noch weiter zerfleddern, als es drei Legislaturperioden zusammen mit der SPD im Bund (und eine Legislaturperiode zusammen mit den Grünen in Baden-Württemberg) ohnehin schon getan haben. Der sich abzeichnende Absturz der CDU am kommenden Sonntag in Baden-Württemberg ist dafür nur ein erster Vorgeschmack.